Bgld. HKG 2019
Novellierung des Bgld. HKG u. HK-VO 2019 im Oktober 2021
Im Burgenland regelt das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz ( Bgld. HKG 2019) und die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 ( Bgld. HK-VO 2019) welche Voraussetzungen Heizungsanlagen für das Inverkehrbringen ( Wirkungsgrade und Emissionen) und die Inbetriebnahme erfüllen müssen, wie und in welchen Intervallen diese zu überprüfen sind und wer zur Duchführung von Überprüfungen (Abgasmessungen) befugt ist. Außerdem noch, welche Abgasgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade Heizungsanlagen zu erfüllen haben und das Vorgehen von Prüfberechtigten und Behörden, wenn Mängel an einer Heizungs- oder Klimaanlage auftreten.
Abgasmessungen im Burgenland:
Leider wurden schon 2019 teilweise die Grenzwerte für bestehende Altanlagen mit den Grenzwerten für Neuanlagen von der Bgld. Landesregierung gleichgesetzt!
Von der bgld. Landesregierung wurde das aber bis heute medial noch nicht kommuniziert.
Daher werden in den kommenden Jahren einige Altanlagen stillgelegt werden müssen, da sie nun die Grenzwerte überschreiten!
PS: Ihr Installateur bzw. Servicebeauftragter für ihre Heizung sollte über eine burgenländischer Prüfnummer (BPR-xxxx) verfügen, um die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessungen bei Öl-, Gas- oder Festbrennstoffheizungen durchführen zu dürfen. Es ist auch der bgld. Bgld. Prüfbericht zu verwenden, der "Thermoausdruck" alleine gilt nicht als die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung!
Formulare 2021:
Infoschreiben an Betreiber (. pdf)
Deckblatt (.pdf)
Anlagendatenblatt 2021 - Einzlofen (.pdf)
Anlagendatenblatt 2021 - Zentralheizung (.pdf)
Prüfbericht 2021 (Abgasmessung) (.pdf)
Einbaubestätigung (.pdf)
Tarifübersicht - gilt ab 19.1.2023 (.pdf)
Tarifübersicht - gilt bis 18.1.2023 (. pdf)
Anlagen 1-10 - Übersicht (.jepg)
Weiterführende Links:
Bgld. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
Formulare sortiert nach Fachbereichen
Heizungs- u. Klimaanlagenrecht
Neues Bgld. HKG 2019 und neue Bgld. HK-VO 2019
Ab 1.7.2019 ist im Burgenland ein neues Heizungs- u. Klimaanlagengesetz (Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Bgld. HKG 2019) mit dazugeöriger Verordnung (Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 - Bgld. HK-VO 2019) in Kraft getreten.
Daher gibt es ab 1.7.2019 ein neues Prüfbuch für Heizungsanlagen laut § 30 Abs.2 Bgld. HK-VO 2019 im Burgenland. Prüfbücher müssen ab 0 kW ausgefüllt werden.
Auch nicht Fang-gebundene gasbetriebene Außenwandfeuerstätten sind jetzt dem ÖZR-Rauchfangkehrer zu melden.
Das
Deckblatt der Prüfbücher muss in A3
ausgeführt sein.
Das
Anlagendatenblatt 2019, alternatives Anlagendatenblatt
2020, muss in 2 facher Ausführung ausgeführt sein, wobei eines beim
Kunden verbleit und eines dem zuständigen ÖZR-Rauchfangkehrer samt
Unterschriften (ausführende Firma sowie Kunden)
übergeben werden muss.
Prüfberichte für Gas u. Öl 2019 - alternativ 2020, oder Festbrennstoffe 2019 - alternativ 2020, sind ab 20 kW mit Empfehlungen auszufüllen, diese (Prüfberichte) müssen vom durchführenden Prüforgan auch ab 20 kW der Landesregierung übersendet werden.
Hinweisblatt
für Errichter/Betreiber
Das neue burgenländische Heizungs- u. Klima- Anlagenrecht - Folder-LR
Seite
1, Seite 2
Rechtsinformationssystem des Bundes:
Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz -
Bgld. HKG 2019
Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 -
Bgld. HK-VO 2019