Empfehlung
Für Ihre
Sicherheit:
Mit nur wenig Aufwand können Sie Ihre eigenen vier Wände für sich
und Ihre Familie sicherer machen.
Mit der Montage von Rauchmeldern und Feuerlöschern leiste Sie einen Beitrag
zum vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Zuhause.
Sie unterstützen damit auch die freiwilligen Feuerwehren, weil Brände
schneller erkannt und bekämpft werden können.
Jeder Brand ist ein Brand zuviel - egal ob dieser von achtlos weggeworfenen
Zigaretten, umgefallenen Kerzen, einem Kaminbrand, einem Fettbrand in der
Küche, defekten Elektrogeräten oder von unbeaufsichtigten Kindern
verursacht worden ist. Jeder Rauchgastote ist einer zuviel - das leider immer
noch viel zuviel passiert, sieht man zb. unter Fireworld.at
Bitte Beachten: Rauchmelder und CO-Melder
haben ein Ablaufdatum, ist dieses überschritten, gehöhren sie durch
neue Geräte ersetzt. Auch bei einer Fehlfunktion ist der Melder durch einen
neuen Melder zu ersetzen. Feuerlöscher gehören alle 2 Jahre
überprüft.
Auch noch wichtig: Beachten Sie bitte auch unten stehenden
Produktrückrufe!
Haushaltsausstattung:
Das sollte in jedem Haushalt als Grundausstattung vorhanden sein, egal ob im Alt-
od. Neubau. Alle Melder haben die Aufgabe, das Personen sofort reagieren
können und das Gebäude rechtzeitig und unverletzt verlassen
können, um Hilfe rufen. Allerdings sollten sie auch montiert werden und
nicht Jahre in einer Schublade liegen, bis ihr Ablaufdatum überschritten
ist.
Rauchmelder:
In jedem Aufenthaltsraum, in dem man auch schlafen kann (Schlafzimmer,
Kinderzimmer, Wohnzimmer, Gästezimmer ...). Grundsätzlich ist er an
höchster Stelle in Raummitte zu montieren, die Anleitung des Hersteller ist
aber zu beachten.
CO-Melder:
Zumindest in einem Aufenthaltsraum, da Kohlenmonoxid sich
in alle Richtungen ausbreitet und auch durch Wände hindurch diffundiert.
Grundsätzlich in Gesichtshöhe montieren, die Anleitung des Hersteller
ist aber zu beachten. Mehr zum Thema Langzeitschäden einer CO-Vergiftung
finden Sie hier.
Temperaturmelder:
Für die Küche, da ein Rauchmelder nicht zwischen Rauch oder Dampf
unterscheiden kann. Wird neben dem Küchenherd montiert. (Wer kennt das nicht
- hab ich die Herdplatte ausgeschaltet ...)
Löschdecke:
Für Entsehungsbrände zb. in der Küche (brennende Pfanne). Diese
Fiberglasdecken müssen aber im Brandfall auch schnell und sicher erreichbar
sein um sie anwenden zu können. Daher den Aufbewahrungsort gut und
griffbereit wählen. Der Vorteil zum Feuerlöscher ist, das keine
Verschmutzung durch das Löschmittel entsteht.
Feuerlöscher:
Es sollten mindestens 2 Stück 6kg Pulverlöscher mit Manometer im
Haushalt sein. Wie bei der Löschdecke gilt, das der Standort des
Löschers aber so gewählt werden muß, das er im Brandfall auch
schnell und sicher erreichbar und somit auch anwendbar ist - sonst nützt
auch der beste Feuerlöscher nichts.
Und für Weihnachten:
Wer seinen Christbaum mit echten Kerzen oder Sternspritzern "anzündet" (auch
Adventkranz), der sollte schon vorher immer 1-2 Kübel Wasser als erste
Löschhilfe in Griffnähe bereitstellen. Spätestens ab 1.
Jänner ist der Baum (auch Adventkranz) so trocken, das er dann auch schon
mal "mitbrennen" möchte. Offenes Feuer grundsätzlich nie
unbeaufsichtigt lassen!
Kurz gesagt:
Um ca. 150.- Euro kann man also die Bewohner und sein Eigenheim so gut es
geht vorbeugend schützen. ! Eine Investition für's Leben, die
Leben rettet !
Infoblatt
- Für Ihre Sicherheit
Zwei Beispiele, im Netz gelesen:
Rauchmelder weckte Hausbesitzer
Zwei Wohnhausbrände haben Donnerstagabend die Einsatzkräfte
beschäftigt: In Sittersdorf brach vermutlich im Bereich der Heizung ein
Brand aus. Die Bewohner wurden durch den Rauchmelder geweckt und flüchteten
ins Freie. Auch in Seeboden konnte eine 63-Jährige dank eines Rauchmelders
sich und ihre Enkelkinder rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Am späten Abend begann es im Keller eines Einfamilienhauses in Seeboden zu
brennen. Die 63-jährige Besitzerin wurde durch den Alarm ihres Rauchmelders
aufmerksam und konnte mit ihren zwei minderjährigen Enkelkindern ins Freie
flüchten. Alle blieben unverletzt. Trotz des raschen Einsatzes von fünf
Feuerwehren entstand hoher Sachschaden am Haus. Das Feuer dürfte im Bereich
der Sauna entstanden sein. Die genaue Brandursache muss noch ermittelt
werden.
Defekt in der Heizungsanlage
Vermutlich durch einen Defekt in der Heizungsanlage entwickelte sich im Keller
eines Einfamilienhauses in Sittersdorf starker Rauch. Die schlafenden Bewohner im
Alter von 42 bis 83 Jahren wurden durch den Rauchmeldealarm geweckt und konnten
sich in Sicherheit bringen. Sie alarmierten die Einsatzkräfte. Drei
Feuerwehren kühlten die Heizung und belüfteten das Gebäude. Die
Höhe des Sachschadens ist noch nicht bekannt.
red, kaernten.ORF.at
Produktrückruf: 2 kg
Feuerlöscher
Die
AGES informiert über einen Rückruf der Firma HOFER. Das Unternehmen
hat am 20.12.2024 einen Rückruf des Produkts Feuerlöscher 2 kg des
Lieferanten ANAF Fire Protection S.p.A. veranlasst:
Rückrufgrund: Defekt
Hersteller: ANAF Fire Protection S.p.A
Liebe Kundinnen und Kunden, das Produkt Feuerlöscher 2 kg des Lieferanten
ANAF Fire Protection S.p.A. wird aus Gründen des vorsorglichen
Verbraucherschutzes durch den Lieferanten ANAF Fire Protection S.p.A. und die
HOFER KG zurückgerufen.
In einigen Fällen besteht die Gefahr eines Defekts, der dazu führen
kann, dass die Feuerlöscher im Notfall nicht auslösen. Aus diesem Grund
darf das Produkt nicht weiter verwendet werden. Das Produkt war ab 02.12.2024 in
Österreich in allen Filialen der HOFER KG erhältlich. Der Verkauf des
Produktes wurde sofort gestoppt.
Das Produkt kann in allen HOFER Filialen zurückgegeben werden. Den Kaufpreis
bekommen Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.
Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller
oder Vertreiber verursacht worden ist. Für Ihre Rückfragen wenden Sie
sich an den Kundendienst der ANAF Fire Protection S.p.A. , der unter der
angegebenen Mailadresse für Sie erreichbar ist: customercare@anaf.eu Bitte
entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten! Ihre HOFER Filiale
Originalrückruf
Produktrückruf - Rauchwarnmelder JB-S02
Die AGES informiert über einen Rückruf der Firma Lidl Österreich. Das Unternehmen hat am 13.10.2017 einen Rückruf des Produkts "Rauchwarnmelder JB-S02" der Firma Uni-Elektra GmbH veranlasst: 13.10.2017 Haushalt & Mobiliar-Rückruf
Rauchwarnmelder JB-S02
Rückrufgrund: Einzelne Geräte lösen zu spät
oder zu leise aus
In Verkehr gebracht von: Lidl Österreich
Hersteller: Uni-Elektra GmbH
Chargennummer: IAN 113099 (siehe Typenschild)
Produktrückruf: „Rauchwarnmelder“
Salzburg (OTS) - Die Firma Uni-Elektra GmbH informiert über den
Rückruf des Artikels „Rauchwarnmelder
JB-S02“mit der IAN 113099.
Die Firma Uni-Elektra GmbH führt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes aktuell einen Warenrückruf des Artikels „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) durch. Im Rahmen von Untersuchungen wurde festgestellt, dass einzelne Geräte zu spät oder zu leise auslösen.
Die Firma Uni-Elektra GmbH bittet daher alle Kunden, den Rückruf dringend zu beachten und den betroffenen Artikel nicht weiter zu verwenden. Der Rauchwarnmelder wurde unter anderem bei Lidl Österreich seit 29.02.2016 verkauft und ist bereits nicht mehr im Verkauf. Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung von Lidl Österreich verursacht worden ist.
Der Artikel kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Von dem Warenrückruf ist ausschließlich der Artikel „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) betroffen. Andere Rauchwarnmelder, insbesondere weitere Produkte der Firma Uni-Elektra GmbH, sind von dem Rückruf nicht betroffen.
Kundeninformation:
Der Lidl-Österreich-Kundenservice steht unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/500 810 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 8:00 bis 17:00 Uhr ebenfalls zur Verfügung.
Die Firma Uni-Elektra GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
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Produktrückruf - Kohlenmonoxid-Melder RM335 u. RM336
Hersteller: SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH
Artikelbezeichnung: 31839 - Kohlenmonoxid-Melder RM335 - EAN: 8711658266381
Artikelbezeichnung: 16649 - Kohlenmonoxid-Melder RM336 - EAN: 8711658465609
Ursache der Rückholaktion: Die CO-Melder detektieren nicht ordnungsgemäß, möglicherweise lösen die CO-Melder zu spät aus.
Der Lieferant SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH hat sich entschlossen die Kohlenmonoxid-Melder RM335 und RM336 wegen nicht ordnungsgemäßer Funktion zurückzurufen bzw. auszutauschen.
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Wir müssen Sie leider darüber informieren, dass durch umfangreiche Produkttests festgestellt wurde, dass einige unserer CO-Melder in manchen Fällen nicht ordnungsgemäß detektieren.
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Wir möchten kein Risiko eingehen und rufen daher diese Produkte aus dem Handel und von Endkunden zurück. Die betreffenden Produkte wurden 2014, 2015 und 2016 verkauft. Möglicherweise löst der CO-Melder zu spät aus, was eine Kohlenmonoxid-Vergiftung verursachen könnte. Übermäßige Inhalation von Kohlenmonoxid kann Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, und im schlimmsten Fall Ohnmacht bis hin zum Tod verursachen. Daher sollten diese CO-Melder nicht mehr benutzt werden.
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Die Artikelnummer befindet sich bei beiden Gerätetypen auf der Rückseite des CO-Melders. Die Melder wurden in verschiedenen Baumärkten sowie über den Onlinehandel verkauft.
Bezüglich des Artikels RM336 sind nur folgende Produktionschargen betroffen: 4500176485, 4500176266, 4500176582, 4500176795 und 4500177292.
Warnung: ! Bitte benützen Sie die Geräte ab sofort NICHT mehr !
Der Lieferant kommt seiner Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf (.pdf) des Produktes veranlasst. Bei Rückfragen steht Ihnen der Hersteller SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH zur Verfügung: http://service.smartwares.eu/de-de/recall.aspx oder: quality@smartwaresgroup.com
Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung durch den Erzeuger,
Hersteller oder METRO Cash &
Carry Österreich verursacht worden ist. (24.2.2017)