Feuerlöscher

FeuerlöscherUnverzichtbar

Mindestens ein Feuerlöscher sollte in jedem Haushalt vorhanden sein. Auch im Auto sollte ein Feuerlöscher griffbereit mitgeführt werden.

Der Feuerlöscher sollte so montiert sein, das er im Brandfall für jedermann erreichbar ist. Auch die Handhabung des Feuerlöschers sollte vorher in aller Ruhe geübt werden, um eine gezielte Löschwirkung erreichen zu können, den im Brandfall ist keine Zeit, die Bedienungsanleitung zu lesen.

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"Laut dem burgenländischen Feuerwehrgesetz (§ 8 Abs 1) ist jeder Haushalt verpflichtet, über einen geeignete Löschhilfe zu verfügen. Und gerade diese Löschhilfe entscheidet darüber, welcher Schaden bei einem Brand entsteht. Eine wiederkehrende Begutachtung der Feuerlöscher ist alle 2 Jahre vorgeschrieben. "

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Die meisten Freiwilligen Feuerwehren führen die Überprüfung von tragbaren Feuerlöschern einmal pro Jahr in Ihrem Feuerwehrhaus für Privathaushalte und Gewerbebetriebe durch. Kosten: ca. 10-15 Euro pro Feuerlöscher.


Auch im § 5 Abs. 8 der Bgld. BauVO 2008 heißt es:

"Um die Ausbreitung eines Brandes im Entstehungsstadium bekämpfen zu können, müssen ausreichende und geeignete Einrichtungen für die erste und erweiterte Löschhilfe vorhanden sein; dabei müssen Lage, Größe und Verwendungszweck des Bauwerks oder Bauwerksteiles berücksichtigt werden. Überdies müssen geeignete Brandschutzeinrichtungen, wie zB. automatische Brandmeldeanlagen, ortsfeste Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, vorhanden sein, wenn dies aufgrund der Brandaktivierungsgefahr oder der Brandlast erforderlich ist."

 

Die freiwilligen Feuerwehren im Kehrgebiet:

FF-Bad Sauerbrunn

FF-Großhöflein

FF-Müllendorf

FF-Neufeld

FF-Pöttsching

FF-Steinbrunn

FF-Zillingtal