Gesetzgebung

 

Die Gesetzgebung ist im Burgenland nicht immer gesetzeskonform

GesetzeIm Burgenland ist die Gesetzgebung nicht immer gesetzeskonform.

Dies war bei der neuen Kehrordnung 2005 und bei der Kehrtarifordnung 2005 der Fall. Beide wurden vom VfGH teilweise bzw. zur Gänze vom VfGH aufgehoben.

Trotzdem beharren die zuständigen Politiker, eine "faire" Kehr- u. Tarifordnung für das Burgenland geschaffen zu haben, obwohl auch ein VfGH-Erkentnisse von keinerlei Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Rauchfangkehrerbetriebe spricht.

VfGH Erkenntnis vom 2.3.2006:
"Bei einem solchen Ergebnis kann nicht davon gesprochen werden, dass bei Erlassung der Höchsttarif-VO auf die Leistungsfähigkeit der Betriebe Bedacht genommen wurde. §125 Abs.1 zweiter Satz GewO 1994 verlangt dies aber ausdrücklich als gesetzliche Voraussetzung für Höchsttarif-Verordnungen. Die angefochtene Höchsttarif-VO widerspricht daher ihrer gesetzlichen Grundlage.
Sie ist somit gesetzwidrig.“ ...

VfGH Erkenntnis vom 2.3.2006:

„Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 5. Juni 2005 betreffend die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe, LGBl. 50/2005, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2006 in Kraft.

Die Verordnung ist folglich insgesamt als gesetzwidrig aufzuheben.“ ...

 

Auszug:
Der gesicherte Fortbestand der Rauchfangkehrerbetriebe und die Erhaltung und Sicherung ihrer Arbeitsplätze ist mit den derzeitigen Höchsttarifen für Leistungen des Rauchfangkehrergewerbes nicht möglich. (vorgesehene Stundensatz: € 22,92) usw.

 

 

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