Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist im Burgenland nicht immer gesetzeskonform
Im Burgenland ist die Gesetzgebung nicht immer gesetzeskonform. Dies war bei der neuen Kehrordnung 2005 und bei der Kehrtarifordnung 2005 der Fall. Beide wurden vom VfGH teilweise bzw. zur Gänze vom VfGH aufgehoben. Trotzdem beharren die zuständigen Politiker, eine "faire" Kehr- u. Tarifordnung für das Burgenland geschaffen zu haben, obwohl auch ein VfGH-Erkentnisse von keinerlei Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Rauchfangkehrerbetriebe spricht.
VfGH Erkenntnis vom 2.3.2006: |
VfGH Erkenntnis vom 2.3.2006: Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2006 in Kraft.
Die Verordnung ist folglich insgesamt als gesetzwidrig aufzuheben.“
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Auszug:
Der gesicherte Fortbestand der Rauchfangkehrerbetriebe und die Erhaltung und
Sicherung ihrer Arbeitsplätze ist mit den derzeitigen Höchsttarifen
für Leistungen des Rauchfangkehrergewerbes nicht möglich. (vorgesehene
Stundensatz: € 22,92) usw.
Änderungen vorbehalten - Bei den aufgelisteten Landesgesetzblättern können zwischenzeitlich Änderungen (Novellierungen) eingetreten sein.
Für Gesetzte in der derzeit gültigen Fassung ist daher immer im Rechtsinformationssystem des Bundes nachzusehen.