Aktuelles

Burgenländischer Handwerkerbonus 2024

Die wichtigsten Eckpunkte zum Handwerkerbonus 2024: Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024.

Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen) die im Förderzeitraum 01.04 bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum) durchgeführt werden. Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen können neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.

Förderansuchen können bis 10.01.2025 eingereicht werden solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es stehen fünf Million Euro an Förderbudget zur Verfügung, welche nach Einlangen der Förderanträge vergeben werden. Gefördert werden bis zu 25% der Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt.

Bei den Handwerker und befugte Gewerbebetriebe mit Sitz im Burgenland sind unter anderem förderungsfähig: Rauchfangkehrer

Aber:
Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest € 400 ohne Umsatzsteuer betragen. Förderbeträge unter € 100 werden nicht gewährt.

Was nicht gefördert wird:
Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung), Gutachten (z.B. Einreichplan) oder Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.)

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik)

Somit ist der Handwerkerbonus de facto wieder einmal beim Rauchfangkehrer nicht anwendbar.


 

Neue Burgenländische Höchsttarifverordnung 2024

Ab Jänner 2024 ist eine neue Höchsttarifverordnung 2024 in Kraft getreten. PDF

 

 

Beschluss des Nationalrates: Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Die Errichtung von Anlagen zur Wärmebereitstellung, die für den Betrieb mit fossilen Brennstoffen geeignet sind, wird künftig in neuen Baulichkeiten unzulässig sein.

Beschluss des Nationalrates: 15. Dezember 2023
Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Erneuerbare-Wärme-Gesetz

 

 

Energiesparmesse Wels 2024

Öffnungszeiten

Mi 6. März 2024 - SHK Fachtag
Do 7. März 2024 - Bau Fachtag
8.-10. März 2024 - Publikumstage
täglich geöffnet von 09.00 - 17.00 Uhr

Wels

 

Kein Ölheizungsverbot

EWO begrüßt Einigung der Regierungsparteien zum EWG; dennoch fehlt weiterhin die Anerkennung von klimafreundlichen, flüssigen Energieträgern als zulässiger Brennstoff.

Wie den zahlreichen Medienberichten der letzten Tage zu entnehmen ist, sind die Regierungsparteien in der EWG-Debatte zu einem Konsens gekommen. .

Die Eckpunkte der Einigung:

Im NEUBAU: Einbauverbot für neu zu errichtende Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Um- und Zubauten sind davon nicht betroffen.

Im BESTAND: kein Ölheizungsverbot und keine stufenweise Stilllegung von bestehenden Ölheizungen. Der Kesseltausch – also der Umstieg von einem alten auf einen modernen Ölbrennwertkessel – ist ohne Einschränkungen zulässig.

EWO begrüßt den Schritt der Entscheidungsträger von einer Verbotspolitik Abstand zu nehmen. Dass diese nicht der geeignete Weg zur Erreichung der Energie- und Klimaziele ist, bestätigten auch die jüngsten EWO-Umfragen (Jan. 2023, Jun. 2023) unter rund 4.000 Ölheizungsbesitzer:innen.

Im Vorfeld hat EWO die Anliegen der rund 600.000 Ölheizungshaushalte in der öffentlichen Debatte sichtbar gemacht, unter anderem durch zahlreiche Stellungnahmen, das EWO-Positionspapier und repräsentative Umfragen unter Betroffenen, sowie persönliche Gespräche mit Entscheidungsträger:innen.

 

 

32. Baumesse Oberwart 2024

Öffnungszeiten:
Donnerstag, 25. - Sonntag, 28. Jänner 2024,
täglich von 09.00 - 18.00 Uhr

Blutspenden am Samstag, 27. Jänner 2024
von 10.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Oberwart


 

HausBau + EnergieSparen Tulln 2024

Öffnungszeiten:

19. bis 21. Jänner 2024
Täglich von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Tulln

Die HausBau + EnergieSparen Tulln ist der Start in die Bausaison im Osten Österreichs.

320 Fachaussteller präsentieren auf der HausBau + EnergieSparen Tulln das komplette Angebot aus allen Bereichen des privaten Hausbaus: Bauen & Umbauen, Wohnen & Einrichten, Energiesparen & Heiztechnik. Darüber hinaus können Sie sich durch zahlreiche unabhängige Kooperationspartner der Messe Tulln direkt vor Ort beraten lassen.

 

 

Das Burgenland sucht den ältesten Heizkessel

Das Land Burgenland hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Mit der burgenländischen Klima- und Energiestrategie haben wir dazu einen klaren Fahrplan aus 120 Maßnahmen gelegt und so die Weichen für eine erfolgreiche Energiezukunft in unserem Land gelegt. Unser zentraler Leitsatz lautet: Klimaschutz darf niemanden zurücklassen.

Er muss sozial verträglich und leistbar sein. Klimaschutz fängt bei uns alle an. Sie, liebe BurgenländerInnen, können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Das Land Burgenland unternimmt seit Jahren massive Anstrengungen im Klima- und Umweltschutz. Daher bietet das Land eine breite Palette an Förderungen für private Haushalte an. Jährlich werden im Burgenland rund 5 Millionen Euro an Förderungen an private Haushalte für mehr bessere und effizientere Heizungen ausbezahlt. Seit dem Jahr 2008 konnten bereits knapp 30.000 burgenländische Haushalte von diesem Förderangebot profitieren. Dennoch heizen noch immer viele der burgenländischen Haushalte mit fossilen Brennstoffen.

Kesselmania

Hier soll die neue Initative „Heizkesselmania 23 – Wir suchen den ältesten fossilen Heizkessel“ entgegenwirken und zum Umstieg auf umweltfreundlichere Heizungen anregen, denn wir wissen: Alte Heizkessel sind oft ineffizient, und verursachen hohe Heizkosten und verschlechtern zudem die Luftqualität in unserem Land enorm. Sollten Sie daher demnächst sowieso vorhaben Ihren fossilen Heizkessel loszuwerden, dann nutzen Sie jetzt die Chance. Es zahlt sich aus!    ... weiterlesen

 
Teilnahmeschluss ist der 23. Dezember 2023
Teilnahmekarte zum Gewinnspiel „Heizkessel Casting 2023“
ORF-Artikel - Ältester Heizkessel des Landes gesucht

 


Holen Sie sich Glück im Rauchfangkehrermuseum

Auch heuer gibt's am 31.12.2023 in der Zeit von 14:00-17:00 einen "Silvesternachmittag" im Rauchfangkehrer-Museum.

Der Eintritt ist, wie immer, frei. Für die Erwachsenen gibt's einen Glücksbringer fürs Neue Jahr und für die Kinder einen Schoko-Rauchfangkehrer.

Tel: 01 / 734 35 40
Tel: 01 / 514 50 / 2275Prosit 2024
e-mail: rauchfang@bezirksmuseum.at

 
SILVESTER:

Veranstaltungsdatum: 31.12.2023
Veranstaltungszeit: 14-17 Uhr
Veranstaltungsort: Rauchfangkehrermuseum
1040 Wien, Klagbaumgasse 4
 
EINTRITT FREI!

GRATIS für Kinder: 1 Schoko-Rauchfangkehrer

Auf einen Besuch freut sich das Museumsteam

 

 

Neues Burgenländisches Kehrgesetz 2022

Ab August 2022 ist eine neues Kehrgesetz 2022 in Kraft getreten. PDF

Die neuen Kehrintervalle: 

dreimal jährlich bei:
Abgasanlagen, in die Verbrennungsgase aus festen oder flüssigen Brennstoffen, mit Ausnahme von „Heizöl extra leicht“ und Pelletts, sowie bei Abgasanlagen, in die sowohl Verbrennungsgase aus festen und flüssigen oder aus festen und gasförmigen Brennstoffen eingeleitet werden, an welcher Raumheizgeräte angeschlossen sind und ausschließlich in der Heizperiode beheizt werden;

zweimal jährlich bei:
Abgasanlagen, in die Verbrennungsgase aus festen oder flüssigen Brennstoffen, mit Ausnahme von „Heizöl extra leicht“, sowie bei Abgasanlagen, in die sowohl Verbrennungsgase aus festen und flüssigen oder aus festen und gasförmigen Brennstoffen eingeleitet werden, an welcher Einzelraumheizgeräte angeschlossen sind und ausschließlich in der Heizperiode beheizt werden;

einmal jährlich bei:
Abgasanlagen, in die Verbrennungsgase aus Feuerstätten für „Heizöl extra leicht“ sowie bei Abgasanlagen, in die Verbrennungsgase aus Gasfeuerungen über 50 kW Nennwärmeleistung eingeleitet werden;

einmal alle zwei Jahre bei:
Be- und/oder Entlüftungseinrichtungen und Abgasanlagen für Gasgeräte unter 50 kW Nennwärmeleistung, in die Verbrennungsgase aus gasförmigen Brennstoffen eingeleitet werden.

 
Neben der Sicherheitsrelevanten Überprüfung und/oder Kehrung sind unter anderem auch die Betriebsdichtheitsprüfung gemäß “ÖNORM B8201 und die Feuerstättenbeschau gemäß § 9 geregelt.

Gesetz vom 30. Juni 2022 über das Überprüfen und Kehren von Abgasanlagen (Burgenländisches Kehrgesetz 2022 - Bgld. KehrG 2022)

Der Folder der bgld. Landesregierung zum neuen bgld. Kehrgesetz vom 22. Nov. 2022:
Folder:  Seite 1 - Seite 2 - Seite 3 - Seite 4

Infoblatt 4 - Rauchfangkehrung

 

 

Neue Burgenländische Höchsttarifverordnung 2022

Ab August 2022 ist eine neue Höchsttarifverordnung 2022 in Kraft getreten. PDF

 

 

Neue Ökodesign-Verordnungen ab 1.1.2022

Ab 1.1.2022 gelten neue Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade gemäß der Ökodesignrichtlinie – EU Verordnung 1185/2015. Diese gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit festen Brennstoffen (Kaminöfen, Heiz- und Kamineinsätze, (industrielle) offene Kamine, Fertigherde und typengeprüfte Speicheröfen).

! Diesen Prüfbericht bitte vom Ofenaufsteller / Installateur / Verkäufer aushändigen lassen ! 

Erforderliche Angaben zu Heizgeräten auf dem Geräteblatt:
auch Ökodesign 2022 (VO 2015/1185) / EU Norm 2022 / Prüfbericht / Kurzgutachten / Datenblatt / u .dgl. genannt. (Beispiel)

1.)  Jahresnutzungsgrad ηs in %
Der Jahresnutzungsgrad ist neu und ersetzt den bisherigen (feuerungstechnischen) Wirkungsgrad.

2.) Emissionen
bei Nennwärmeleistung in mg/Nm³ (bei 13 % O2) mit den Angaben:

PM = Staub
OGC = gasförmige organische Verbindungen
CO = Kohlenmonoxid
NOx = Stickoxide

Tabelle 1 

Dies betrifft auch Zentralheizungsanlagen, für die entsprechende Grenzwerte gelten.

Weiterführende Links: www.richtigheizen.at und Tabelle-Grenzwerte für alle Feuerstätten.

 

 

Energiesparmesse Wels 2024

Öffnungszeiten

Mi 6. März 2024 - SHK Fachtag
Do 7. März 2024 - Bau Fachtag
8.-10. März 2024 - Publikumstage
täglich geöffnet von 09.00 - 17.00 Uhr

Wels

 

Zum Thema Notrauchfang

Der Wegfall des sogenannten "Notrauchfanges" (eigentlich Reservekamin) - oder Übersetzt -  aus Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt.

Dazu ein Artikel aus unserer Fachzeitschrift von unserem WTG Obmann Lukas Unteregger.

 

 

Richtiges Heizen

Wie man Öfen mit Rauchabzug nach oben richtig anheizt - Eine Anleitung dazu aus unserer Fachzeitschrift.

 

 

IWO - Ein Ölkesseltausch ist aktuell noch immer erlaubt

In Medienberichten ist häufig von einem „Ölheizungsverbot“ die Rede. Derartige pauschale Aussagen führen zu Verunsicherungen bei den Verbraucher*innen. Die aktuelle Situation ist wie folgt:

Österreichweit ist per Gesetz im Neubau seit 2020 der Einsatz von Ölkesseln, die mit fossilem Heizöl betrieben werden, verboten.

    Das Regierungsprogramm sieht weiters ein Austauschverbot
    - ab 2021 und
    - ab 2025 ein Austauschgebot von Ölkesseln, die älter sind als 25 Jahre
    auf alternative Heizungsanlagen vor.

Diese Regelungen sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Das Klimaministerium will in einem geplanten "Erneuerbaren Wärmegesetz" Regelungen sowohl für den Austausch eines alten Ölkessels als auch für das Erneuerungsgebot ab 2025 treffen. Ein entsprechender Entwurf ist zum jetzigen Zeitpunkt in Bearbeitung. Das IWO macht im Diskurs laufend auf die Notwendigkeit technischer und wirtschaftlicher Ausnahmenregelungen aufmerksam.

Was bedeutet die Regelung für Ölheizungsbesitzer*innen aktuell?
Ein Heizungswechsel auf einen effizienten Öl-Brennwertkessel in einem bestehenden Haus ist
derzeit erlaubt.

Gegenteilige Aussagen in Medien entbehren jeglicher Grundlage, sind irreführend und führen zu vermehrten Unsicherheiten bei Ölheizungshaushalten. Wenn Verbraucher*innen mit der für sie bequemen Ölheizung weiterheizen wollen, dann empfehlen wir die Umstellung auf ein modernes Öl-Brennwertgerät vor Inkrafttreten des Gesetzes.
Der Ausstieg aus dem fossilen Heizöl wird schrittweise erfolgen und laut Regierungsprogramm sollen ab 2035 nur mehr erneuerbare Energieträger zum Einsatz kommen.

... weiterlesen hier im IWO - Informationsblatt für Ölheizungsbesitzer.

 

 

Novellierung des Bgld. HKG u. HK-VO 2019 im Oktober 2021

Im Burgenland regelt das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz ( Bgld. HKG 2019) und die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 ( Bgld. HK-VO 2019) welche Voraussetzungen Heizungsanlagen für das Inverkehrbringen ( Wirkungsgrade und Emissionen) und die Inbetriebnahme erfüllen müssen, wie und in welchen Intervallen diese zu überprüfen sind und wer zur Duchführung von Überprüfungen (Abgasmessungen) befugt ist. Außerdem noch, welche Abgasgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade Heizungsanlagen zu erfüllen haben und das Vorgehen von Prüfberechtigten und Behörden, wenn Mängel an einer Heizungs- oder Klimaanlage auftreten.

Abgasmessungen im Burgenland:

Leider wurden schon 2019 die Grenzwerte für bestehende Altanlagen mit den Grenzwerten für Neuanlagen von der Bgld. Landesregierung gleichgesetzt!

Von der bgld. Landesregierung wurde das aber bis heute medial noch nicht kommuniziert. 

Daher werden in den kommenden Jahren einige Altanlagen stillgelegt werden müssen, da sie nun die Grenzwerte überschreiten!

PS: Ihr Installateur bzw. Servicebeauftragter für ihre Heizung sollte über eine burgenländischer Prüfnummer (BPR-xxxx) verfügen, um die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessungen bei Öl-, Gas- oder Festbrennstoffheizungen durchführen zu dürfen. Es ist auch der bgld. Bgld. Prüfbericht zu verwenden, der "Thermoausdruck" alleine gilt nicht als die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung!

 

Formulare 2021: 

Infoschreiben an Betreiber (. pdf)

Deckblatt (.pdf

Anlagendatenblatt 2021 - Einzlofen  (.pdf)

Anlagendatenblatt 2021 - Zentralheizung (.pdf)

Prüfbericht 2021 (Abgasmessung) (.pdf)

Einbaubestätigung (.pdf)

Tarifübersicht (. pdf)

Anlagen 1-10 - Übersicht (.jepg

 

Weiterführende Links: 

Bgld. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank

Formulare sortiert nach Fachbereichen

Heizungs- u. Klimaanlagenrecht 

Liste der Bgld. Prüfberechtigen -  für Abgasmessungen lt. HK-VO 2019

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Einbau und Betrieb von Schwedenöfen

 

 

IWO - Informationsblatt für Ölheizungsbesitzer

Die jüngsten Aussagen in den Medien zum Ölheizungsverbot haben bei vielen Ölheizungsbesitzern zu Unsicherheiten über die tatsächlich geltende Rechtslage geführt. Die Aussagen des Bundesministeriums für Klimaschutz haben sich auf Fristen bezogen, die im Regierungsabkommen der beiden Koalitionspartner vereinbart wurden.

Darin ist ein Austauschverbot ab 2021, ein Umtauschgebot von Kesseln älter als 25 Jahre ab 2025 sowie ein generelles Ölheizungsverbot ab 2035 vorgesehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Vorgaben zum Thema Heizen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung durch die Länder in Form von Landesgesetzen umgesetzt werden müssen. Das ist bislang nicht erfolgt.

Rund 600.000 Haushalten in ganz Österreich beziehen ihre Wärme aus der Ölheizung. Viele Betroffene verfügen nicht über die finanziellen Mittel einen Energieträgerwechsel in der Höhe von mindestens 20.000, - EUR zu finanzieren. Daher werden entsprechende Verbote nur mit langen Übergangsfristen und großzügigen Ausnahmeregeln möglich sein. Ebenso muss festgehalten werden, dass das Ziel der Einschränkungen nicht die Technologie des Ölkessels, sondern die Verwendung von fossilem Heizöl ist.

... weiterlesen hier im IWO - Informationsblatt für Ölheizungsbesitzer

 

 

Corona brachte es an den Tag ....

... ein Artikel von Heinz Sappl:  Teil 1, Teil 2

 

 

Brandgefahr beim Start in die Heizsaison

In den vergangenen Tagen haben wieder viele Haushalte die Heizungen in Betrieb genommen. Die Brandverhütungsstelle Vorarlberg warnt in diesem Zusammenhang vor einem nicht zu unterschätzenden Brandrisiko.

Im langjährigen Schnitt ereignen sich laut der Brandverhütungsstelle 14 Brände pro Jahr im Zusammenhang mit Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (wie Holz, Pellets etc.) und sieben Brandereignisse durch herausfallende Glut oder falsche Aschenaufbewahrung. In durchschnittlich vier Fällen sind Kaminbrände die Auslöser, bei denen das Feuer weitergeleitet wird.

Brandgefahr bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:
Dabei sind einerseits versteckte Baumängel wie nicht einsehbare Wanddurchführungen im Bereich von Rauchrohren problematisch, die für den Laien kaum erkennbar sind und insbesondere bei Holzgebäuden gefährlich werden können. In solchen Fällen kann sich ein Brand anfangs unbemerkt entwickeln und anschließend über die Hohlräume ausbreiten.

Andererseits kommt es gerade zu Beginn der Heizperiode immer wieder zur Entzündung von brennbaren Materialien, die sich über die Sommermonate im Bereich von Heizkesseln und Verbindungsstücken angesammelt haben.

... weiterlesen hier im ORF-Artikel

mehr Info


 

LWK ortet Mängel bei Baumarkt-Brennholz

Obwohl die Steiermark ein Waldland ist, würde das meiste Brennholz in Baumärkten paradoxerweise vom Balkan oder aus Osteuropa stammen, so Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher:

„Für die Waldbauern und Forstwirte ist es unverständlich, dass Baumärkte schlechte Brennholz-Qualität hunderte Kilometer aus Serbien, dem Kosovo, Bosnien, Slowenien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Kroatien zu uns karren und überteuert anbieten, obwohl im Wald- und Holzland Steiermark ausreichend Ofenholz bester Qualität und zu erheblich günstigeren Preisen erhältlich ist.“

Zudem werde oft verschwiegen, woher das Holz stammt, und man erfährt nur bei Nachfrage die Herkunft.

... weiterlesen hier im ORF-Artikel.

 

 

Informationen zum Heizkostenzuschuss

Das Land Burgenland gewährt Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 20.9.2021) haben, zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2021/2022 einen Heizkostenzuschuss. (Infoblatt Neufeld)

 

 

Neuer Folder "Richtig Heizen"

Folder der Bdld. Landesregierung zum Thema "Richtig Heizen". weiterlesen ... 

Folder 1 


 

Neues Bgld. HKG 2019 und neue Bgld. HK-VO 2019

Ab 1.7.2019 ist im Burgenland ein neues Heizungs- u. Klimaanlagengesetz (Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Bgld. HKG 2019) mit dazugeöriger Verordnung (Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 - Bgld. HK-VO 2019) in Kraft getreten.

Daher gibt es ab 1.7.2019 ein neues Prüfbuch für Heizungsanlagen laut § 30 Abs.2 Bgld. HK-VO 2019 im Burgenland. Prüfbücher müssen ab 0 kW ausgefüllt werden.

Auch nicht Fang-gebundene gasbetriebene Außenwandfeuerstätten sind jetzt dem ÖZR-Rauchfangkehrer zu melden.

Das Deckblatt der Prüfbücher muss in A3 ausgeführt sein.

Das Anlagendatenblatt muss in 2 facher Ausführung ausgeführt sein, wobei eines beim Kunden verbleit und eines dem zuständigen ÖZR-Rauchfangkehrer samt Unterschriften (ausführende Firma sowie Kunden) übergeben werden muss.

Prüfberichte für Gas, Öl oder Festbrennstoffe sind ab 20 kW mit Empfehlungen auszufüllen, diese (Prüfberichte) müssen vom durchführenden Prüforgan auch ab 20 kW der Landesregierung übersendet werden.

Hinweisblatt für Errichter/Betreiber, Einbaubestätigung-Formular für den Fangsanierer.
Das neue burgenländische Heizungs- u. Klima- Anlagenrecht - Folder-LR Seite 1, Seite 2

 

 

Keiler für Rauchfangsanierung sind wieder unterwegs !

Mit teilweise grenzwertigen Aussagen werden Betreiber von Heizungsanlagen verunsicherten, indem Ihnen gesagt wird, das es ohne eine Sanierung des Rauchfanges ein „Heizverbot“ geben wird.

  • Vergessen Sie „Aktionspreise“, „Messepreise“, „Einmalige Gelegenheiten“ oder sonstige Angebote, die Sie zu einem sofortigen und unüberlegten Geschäftsabschluß hinreißen lassen.
  • Hohlen Sie sich in aller Ruhe ein zweit- oder dritt- Angebot anderer Firmen zum Vergleich ein.
  • Seriöse Firmen machen keine Telefonwerbung und keine Geschäfte übers Telefon oder über den Gartenzaun, weil sie „Gerade zufällig in dieser Woche in der Gegend sind“.
  • Fragen Sie nach der Befähigung und Gewerbeberechtigung des jenigen Unternehmen. Informationen zu einer Firma kann man zb. im „Firmen A-Z“ der WKO nachprüfen.
  • Geben Sie sich ein paar Tage Bedenkzeit für das vorgelegte Angebot und unterschreiben Sie nicht gleich.
  • Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Rauchfangkehrermeister, der kennt Ihre Rauchfangsituation vor Ort.
  • Lassen Sie sich alle Zusagen und Preise (zum Beispiel über die Art, Ausführung und Dauer der Sanierung, Fangdurchmesser, verwendetes Material, Entsorgung des Bauschuttes, usw.) schriftlich geben! Sie können zb. über das Gespräch auch ein eigenes Beratungsprotokoll anfertigen, das Sie vom Berater unterzeichnen lassen.
  • Vorsicht, wohin Sie Ihr Geld überweisen: zb. ins Ausland ? Auf das private Konto des Beraters ? Und immer nur mit einer Rechnung bezahlen. Barzahlung nur mit Rechnung ! Ohne eine Rechnung wird ein Anspruch auf Garantie und Gewährleistung schwer durchzusetzen sein.

 

 

Energiesparmesse Wels 2020

Öffnungszeiten

Mi 4. März 2020 - SHK Fachtag
Do 5. März 2020 - Bau & SHK Fachtag
6-8. März 2020 - Publikumstage
täglich geöffnet von 09.00 - 18.00 Uhr

Wels


Holen Sie sich Glück im Rauchfangkehrermuseum

Bei einer Führung durch das Rauchfangkehrer-Museum wird der Beruf des Rauchfangkehrers in der Vergangenheit, aber auch dessen Aufgaben heute vorgestellt. Es werden alte, schöne Öfen gezeigt und besprochen. Dann wird an Ausstellungsstücken die Arbeitswelt des Rauchfangkehrers vorgeführt. Die Sammlung von vielen Rauchgfangkehrerfiguren aus vielen Materialien runden die Führung ab.

Im großen Raum ist die diesjährige Sonderausstellung „Es war einmal die Rauchfangkehrerkirche“ mit vielen Ausstellungs- und Erinnerungsstücken zu sehen.

Abschließend gibt es, wie es bei den Rauchfangkehrern üblich ist, ein Glas Sekt oder Sekt-Orange.

Termine können frei vereinbart werden. Der Eintritt ist frei.

Direkte Terminvereinbarung:

Tel: 01 / 734 35 40
Tel: 01 / 514 50 / 2275
e-mail: rauchfang@bezirksmuseum.atProsit 2018

 
SILVESTER:

Veranstaltungsdatum: 31.12.2017
Veranstaltungszeit: 14-17 Uhr
Veranstaltungsort: Rauchfangkehrermuseum
1040 Wien, Klagbaumgasse 4
 
EINTRITT FREI!

GRATIS
1 Glas Sekt (Erwachsene)
1 Schokorauchfangkehrer (Kinder)

Auf einen Besuch freut sich das Museumsteam



 

Produktrückruf - Rauchwarnmelder JB-S02

Die AGES informiert über einen Rückruf der Firma Lidl Österreich. Das Unternehmen hat am 13.10.2017 einen Rückruf des Produkts "Rauchwarnmelder JB-S02" der Firma Uni-Elektra GmbH veranlasst: 13.10.2017 Haushalt & Mobiliar-Rückruf

 Uni-Elektra - Rauchwarnmelder JB-S02Uni-Elektra - Typ Rauchwarnmelder JB-S02

Rauchwarnmelder JB-S02


Rückrufgrund: Einzelne Geräte lösen zu spät oder zu leise aus

In Verkehr gebracht von: Lidl Österreich

Hersteller: Uni-Elektra GmbH

Chargennummer: IAN 113099 (siehe Typenschild)

Produktrückruf:  „Rauchwarnmelder“


Salzburg (OTS) - Die Firma Uni-Elektra GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „Rauchwarnmelder JB-S02“mit der IAN 113099.

Die Firma Uni-Elektra GmbH führt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes aktuell einen Warenrückruf des Artikels „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) durch. Im Rahmen von Untersuchungen wurde festgestellt, dass einzelne Geräte zu spät oder zu leise auslösen.

Die Firma Uni-Elektra GmbH bittet daher alle Kunden, den Rückruf dringend zu beachten und den betroffenen Artikel nicht weiter zu verwenden. Der Rauchwarnmelder wurde unter anderem bei Lidl Österreich seit 29.02.2016 verkauft und ist bereits nicht mehr im Verkauf. Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung von Lidl Österreich verursacht worden ist.

Der Artikel kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Von dem Warenrückruf ist ausschließlich der Artikel „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) betroffen. Andere Rauchwarnmelder, insbesondere weitere Produkte der Firma Uni-Elektra GmbH, sind von dem Rückruf nicht betroffen.


Kundeninformation:

Der Lidl-Österreich-Kundenservice steht unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/500 810 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 8:00 bis 17:00 Uhr ebenfalls zur Verfügung.

Die Firma Uni-Elektra GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

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ZDF Sendung WISO - Falsche Feinstaubwerte bei Kaminöfen ?

von  Sven-Hendrik Hahn

Auch bei Kaminöfen sind die Herstellerangaben über Schadstoffe so geschönt, dass unabhängige Tests eine vielfach höhere Schadstoffkonzentration in der Luft festgestellt haben.

Beitragslänge: 6 min
Datum: 11.12.2017
aus: ZDF Sendung WISO vom 11. Dezember 2017
Verfügbarkeit: Video verfügbar bis 11.12.2018, 03:40

 

 

Produktrückruf - Kohlenmonoxid-Melder RM335 u. RM336

Hersteller: SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH
Artikelbezeichnung: 31839 - Kohlenmonoxid-Melder RM335 - EAN: 8711658266381
Artikelbezeichnung: 16649 - Kohlenmonoxid-Melder RM336 - EAN: 8711658465609

Ursache der Rückholaktion: Die CO-Melder detektieren nicht ordnungsgemäß, möglicherweise lösen die CO-Melder zu spät aus.

Der Lieferant SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH hat sich entschlossen die Kohlenmonoxid-Melder RM335 und RM336 wegen nicht ordnungsgemäßer Funktion zurückzurufen bzw. auszutauschen.

  • Wir müssen Sie leider darüber informieren, dass durch umfangreiche Produkttests festgestellt wurde, dass einige unserer CO-Melder in manchen Fällen nicht ordnungsgemäß detektieren.

  • Wir möchten kein Risiko eingehen und rufen daher diese Produkte aus dem Handel und von Endkunden zurück. Die betreffenden Produkte wurden 2014, 2015 und 2016 verkauft. Möglicherweise löst der CO-Melder zu spät aus, was eine Kohlenmonoxid-Vergiftung verursachen könnte. Übermäßige Inhalation von Kohlenmonoxid kann Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, und im schlimmsten Fall Ohnmacht bis hin zum Tod verursachen. Daher sollten diese CO-Melder nicht mehr benutzt werden.

  • Die Artikelnummer befindet sich bei beiden Gerätetypen auf der Rückseite des CO-Melders. Die Melder wurden in verschiedenen Baumärkten sowie über den Onlinehandel verkauft.

    Bezüglich des Artikels RM336 sind nur folgende Produktionschargen betroffen: 4500176485, 4500176266, 4500176582, 4500176795 und 4500177292.

     

Warnung: ! Bitte benützen Sie die Geräte ab sofort NICHT mehr !

Der Lieferant kommt seiner Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf (.pdf) des Produktes veranlasst. Bei Rückfragen steht Ihnen der Hersteller SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH zur Verfügung: http://service.smartwares.eu/de-de/recall.aspx oder: quality@smartwaresgroup.com

Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung durch den Erzeuger, Hersteller oder METRO Cash & Carry Österreich verursacht worden ist. (24.2.2017)

 

 CO-Melder

 

 

ORF-Beitrag über Kaminbrände

Am Montag, den 30.1.2017, wurde ein Beitrag über Kaminbrände auf burgenland.orf.at und in "Burgenland Heute" gesendet. Dabei wurden am Schluß des Sendungsbeitrages und auf burgenland.orf.at leider falsche Kehrintervalle von der ORF-Redaktion angegeben:

.... "Bei der Verwendung von festen Brennstoffen wie Holz muss der Kamin vier Mal im Jahr gereinigt und gekehrt werden. Bei einer Pelletsheizung muss der Rauchfangkehrer drei Mal, bei Ölheizung zwei Mal und bei Gasheizung ein Mal ins Haus kommen."

Die Richtigen Kehrintervalle im Burgenland sind:
  • 4 Termine bei festen Brennstoffen - Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets usw.

  • 1 Termin bei flüssigen Brennstoffen - Erdöl, auch Öl-Brennwertkessel

  • alle 2 Jahre einmal bei gasförmigen Brennstoffen mit  Atmophärischem- u. Gebläse Brenner

  • keine Kehrpflicht bei gasförmigen Brennstoffen, wie zb. Gas-Brennwert Kessel

 

 Artikel in der "Kronen-Zeitung" vom 19.01.2017

Kronen Zeitung 190117

 

 

 Artikel in "Heute" vom 19.01.2017

 Heute 190117

Ein Notrauchfang im eigenem Haus mit unabhängigem Kaminofen od. Kachelofen sind noch immer die beste Alternative für wohlige Wärme in den eigenen vier Wänden ...

 

 

Neue Webseite der burgenländischen Rauchfangkehrer !

Rfgk-Bgld 

 

 

"Geprüfte" raumluftunabhängige Feuerstätten

Es gibt bereits auf "raumluftunabhängig" geprüfte Feuerstätten für feste Brennstoffe, dies muß auf dem Typenschild der Feuerstätte dann vermerkt sein (zb. FC..x). Eine Liste "geprüfter" raumluftunabhängiger Feuerstätten finden Sie hier. Empfohlene Grundsätze des VÖB dazu finden Sie hier.

 

 

Ein Rauchfang im Haus ist immer ein Gewinn -

Der Kaminofen heizt immer - auch ohne Strom !

 Kronen-Zeitung vom 16.12.2014

 

 

 

 

 

 

Artikel in der Kronen-Zeitung vom 16.12.2014 

 

Niedrigenergiehaus - hohe Rechnung ?

Absurd und bitter für die Bewohner - Verkehrte Welt ?
Artikel in der Kronen-Zeitung vom 10.12.2014

Kronen-Zeitung vom 10.12.2014

 

 
gesetz

WKO 2014

Feuerstätten-Beschau


 

 

 

 

Kehr- und Feuerwehrgesetz werden novelliert

SPÖ und ÖVP haben am Freitag gemeinsam mit Vertretern von Gemeindebund und Gemeindevertreterverband Details zur geplanten Novelle des burgenländischen Feuerwehr- und des Kehrgesetzes präsentiert.
Die Novellen sollen im Juni im Landtag beschlossen werden.

Die geplanten Novellen zum Feuerwehr- und Kehrgesetz haben eine lange Entstehungsgeschichte. Seit September 2011 wurden diverse Gutachten eingeholt und Verhandlungen mit Interessensgruppen und allen Landtagsparteien geführt.

Leo Radakovits, Rudolf Strommer, Franz Steindl, Christian Illedits und Erich Trummer
präsentierten die Novellen

Zentraler Punkt: Neuerung bei Feuerstättenbeschau
Zentraler Punkt bei den Neuerungen ist eine Reform der sogenannten Feuerstättenbeschau, also der Brandschutzüberprüfung von Gebäuden, sagt Landesfeuerwehrreferent Franz Steindl (ÖVP). Diese wurde bisher von einer Kommission bestehend aus Bürgermeistern, diversen Sachverständigen und Feuerwehrkommandanten durchgeführt. Künftig sollen die Rauchfangkehrer die Überprüfung vornehmen.

„Hier sind die Kompetenzen von der Gemeinde in Richtung Rauchfangkehrer gewandert, weil die sowieso im Rahmen ihrer Kehrtätigkeit jede Möglichkeit haben die Haushalte zu besuchen“, so Steindl.

Kosten reduzieren
Die Überprüfung durch eine Kommission habe bisher Kosten in dreistelliger Höhe verursacht, sagt SPÖ-Klubobmann Christian Illedits: „Jetzt gibt es ganz geringe Kosten, ein Prüfintervall kostet jetzt 14 Euro.“

Je nach Gebäudeart liegen die Prüfintervalle zwischen fünf und zwölf Jahren, sagt der Präsident des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes Erich Trummer: „Ich glaube wir können sehr stolz sein, das wir hier ein Gesetz haben, wo das Burgenland auch im Österreich-Vergleich durchaus Vorreiter ist.“

Beschluss im Juni
Die bisher durchgeführte Feuerstättenbeschau durch eine Kommission sei auch von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt worden, sagt Gemeindebundpräsident Leo Radakovits: „Der Eingriff in die Privatsphäre, dass jeder Raum begangen werden muss von einer Anzahl von Kommissionsmitgliedern, der Zeitaufwand die Kosten - das heißt, die Akzeptanz war überhaupt nicht da“.

Die Gesetzes-Novellen sollen noch im Juni im Landtag beschlossen werden und zum Teil mit 1. Juli in Kraft treten, sagt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer zum weiteren Fahrplan.

Publiziert am 02.05.2014 vom ORF


Rauchfangkehrer feiern Florianifeier in Bad Tatzmannsdorf

Zum ersten Mal veranstaltet die burgenländische Rauchfangkehrerinnung eine Florianifeier. Gefeiert wird mit einem Gottesdienst und Festakt am 4. Mai in Bad Tatzmannsdorf.Logo

Die burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe laden erstmals zu einer großen Florianifeier. Nach einem Gottesdienst in der Katholischen Kirche von Bad Tatzmannsdorf findet der Festakt im Kurzentrum, u.a. mit Landeshauptmann Hans Niessl, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl, Wirtschaftskammer-Vizepräsident Paul Kraill und Bundesinnungsmeister  Peter Engelbrechtsmüller statt. In diesem Rahmen wird auch das 10-jährige Jubiläum der Innungsfahne gefeiert.

2012 begannen neun burgenländische Rauchfangkehrer­betriebe mit der Einführung eines umfangreichen Qualitäts- und Umwelt­management­systems. Mittlerweile sind rund 50 Prozent der Rauchfangkehrerbetriebe im Burgenland zertifiziert. Sehr zur Freude des Innungsmeisters, Herbert Baumrock: „Unsere Rauchfangkehrbetriebe erledigen die übertragenen Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben innovativ, kostengerecht und termintreu. Zusätzlich helfen wir den Kunden durch vorsorgende Beratung, die Kosten- und Umweltbelastungen im Bereich des Heizens möglichst gering zu halten.“

Im Burgenland gibt es 25 Rauchfangkehrerbetriebe, die gemeinsam 68 Mitarbeiter beschäftigen.

2.5.2014 Harald Schermann


Energiesparmesse Wels 2017

Öffnungszeiten

Mi 1. März 2017 - SHK Fachbesuchertag
Do 2. März 2017 - Fachbesuchertag
3.-5. März 2017 - Publikumstage
täglich geöffnet von 09.00 - 18.00 Uhr

Wels

Die Nummer 1 für Bauen, Energie, Wasser & Sanitär

Top-Erfolge als B2B- und B2C-Messe – dafür steht die Energiesparmesse seit über 30 Jahren. Ein klares Konzept, das sich auf einmalige Weise etabliert hat und den gesamten österreichischen Markt – samt Bayern – optimal abdeckt. Damit hat die Energiesparmesse europaweite Alleinstellung. Seit 2015 als 3-Fachmesse mit direkter Ansprache der Bereiche BAU, BAD, ENERGIE positioniert, konnte die Messe die Besucherzahlen auf konstant hohem Niveau halten. Die Erfolgsgeschichte geht weiter.

Das erwartet die Besucher der Energiesparmesse 2017:

    * Größte Photovoltaik-Schau des Landes
    * Österreichs größte Solarschau
    * Umfassender Marktüberblick für Wärmepumpen
    * Führende Markenhersteller der Sanitärbranche
    * Österreichs umfassendste Baumesse: über 500 Aussteller
    * Interessante Sonderschauen
    * Umfangreiches Rahmenprogramm mit mehr als 150 Vorträgen
    * Tolle Messegewinnspiele
    * u.v.m.

 

Petition gegen die Streichung des Kamins in der Wiener Bauordnung  

Der Wiener Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ) fordert unter dem Deckmantel „leistbares Wohnen“ die Streichung des Notkamins in der Wiener Bauordnung bis Jänner 2014.

Das bedeutet, dass alle Wienerinnen und Wiener das Grundrecht des „individuellen Heizens“  und damit auch die Unabhängigkeit bereits ab dem Winter 2013/14 verlieren und in Zukunft keinen Kaminanschluss in ihren Wohnungen vorfinden.

Gleichzeitig wird der Heizkostenzuschuss in Wien heuer gestrichen. Laut Medienberichten vom September 2013 droht Europa der kälteste Winter seit hundert Jahren.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderung:

• Heizen ist ein Grundbedürfnis. Durch das Weglassen des Sicherheitskamins schafft man eine Zweiklassengesellschaft.

• Der Einbau eines Kamins für jede Wohneinheit muss verpflichtend bleiben.

Individuelles Heizen ist ein Grundbedürfnis für alle Bürger.

                                                                       Pro Kamin

 

                Mitmachen per Online Petition         

      

 

EU-Gebäuderichtlinie

In Umsetzung der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU wurde im Burgenländischen Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz (Bgld. LHKG) festgelegt, dass die Verfügungsberechtigten einer Heizungs- und Klimaanlage verpflichtet sind, wiederkehrende Überprüfungen durch -  vom Amt der Burgenländischen Landesregierung bestellten Überprüfungsorganen - durchführen zu lassen.

Bei Heizkesseln von mehr als 20 kW und Klimaanlagen von mehr als 12 kW haben diese Überprüfungen auch die Prüfung des Wirkungsgrads der Kessel/Anlage und der Kessel-/Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf/Kühlbedarf des Gebäudes zu umfassen.

Die Überprüfungen entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie und dem Bgld. LHKG sollen neben der Feststellung von etwaigen Mängel oder der Mängelfreiheit, zum Aufzeigen von Einsparungspotenzialen bei Heizungs- und Klimaanlagen dienen. Der Energiehaushalt "im eigenen Haus" soll somit den jeweiligen Anlagenbetreibern transparent gemacht werden.

Durch die im Prüfbericht/Inspektionsbericht aufzunehmenden Empfehlungen wird der Verfügungsberechtigte einer Anlage aufmerksam gemacht, dass eventuell eine Über- oder Unterdimensionierung der Anlage gegeben ist und werden Verbesserungsvorschläge erteilt. Das kann zu enormen Kosteneinsparungen führen.

Burgenland ist auch gefordert bei der Umsetzung von Feinstaubreduktionsmaßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft. Vor allem die alten Heizungsanlagen haben einen großen Anteil an den Gesamtemissionen. Durch Verbesserungen, die durch die Überprüfungen und Empfehlungen herbeigeführt werden, wird eine deutliche Reduktion bei Heizungsanlagenemissionen bewirkt.

Auch eine Verringerung des Energiebedarfs durch Heizungssanierungen oder -umstellungen, Wärmedämmmaßnahmen, etc., bewirkt Brennstoffeinsparungen und dadurch eine Emissionsreduktion.

Auch soll durch die Informations- und Beratungstätigkeit der Überprüfungsorgane bei den Verfügungsberechtigten eine Umstellung des Benutzerverhaltens bewirkt werden.  

weiter in:  Land Burgenland


 WKO-Artikel "Im Auftrag Ihrer Sicherheit"

LIM Baumrock

 

 Neue "Rauchfangkehrerfibel" der SPÖ


Pünktlich zu den bevorstehenden Landtags-Wahlen erschien eine neue Rauchfangkehrerfibel. Dies war in der Kronen Zeitung vom 18. März 2010 zu lesen.
(Alte Feindbilder wollen eben gepflegt werden.)

Hoffentlich wurde diesmal nicht von Frau Landesrätin Dunst schlicht "vergessen", das zu den angeführten Tarife auch noch eine Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden muß.

Bei der letzten Fibel der Frau Landesrätin Dunst fehlte nämlich dieser kleine, aber durchaus wichtige Hinweis, was in der Folge natürlich zu höheren, aber richtigen Kehrtarifen auf den Kundenzahlscheinen führte.

Was in der letzten "Konsumentenfibel" ebenfalls nicht stand: Kehrungen in der Zeit von 6-7 Uhr und 17-19 Uhr sowie Samstags zw. 6-19 Uhr: Kehr-Zuschlag von 50 Prozent, an Werktagen von 19-6 Uhr sowie Sonn- u. Feiertagen: Kehr-Zuschlag von 100 Prozent. Bei Kehrungen im "fremden Kehrgebiet" nach einem Rfgk.-Wechsel: das amtliche Kilometergeld wird dazuverechnet. Für Kehrarbeiten auf beengtem Arbeitsplatz, wie zb. Spitzboden, Brettelbinder, Kriechböden, auf Leitern stehend, in kniender Haltung, vom Dach aus usw.: Kehr-Zuschlag in Höhe einer Geschoßgebühr. usw.

Das führte natürlich beim Konsumenten mit Recht zu Irritationen.

 

 Kronen Zeitung

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 "Die Post bringt allen was" - manchmal aber auch nur Ärger

 

  Post Neufeld

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SUNMACHINE - das eigene Kraftwerk:

Wärmequelle. Stromquelle. Geldquelle. Die moderne Energieversorgung von heute braucht Konzept und Ideen. Mit der SUNMACHINE Pellet steht jetzt ein Energiesystem zur Verfügung, das Sicherheit, Komfort und Wirtschaftlichkeit miteinander verbindet.

 

200 Jahre ist die Erfindung alt - 20 Jahre hat es gebraucht, um die Lösung zu finden.

Ein moderner Holzvergaser mit vertikaler Flamme. Dies kombiniert mit einem Stirlingmotor von höchster Qualität aus der neuesten Generation.

So entsteht die lukrative Art, Brennstoff in Strom zu verwandeln. Damit sinken Ihre Stromkosten.

Ab 2009 auch mit Gas- oder Solar-Betrieb.

sunmachine

Weltneuheit - Sunmachine
Das Kraftwerk im eigenen Haus

Die Sunmachine/Pellet ist im Prinzip ein Pelletkessel der aber beim heizen Strom produziert. Die Stromproduktion erfolgt mit einem Stirlingmotor. Der Stirlingmotor bietet dabei eine Reihe von besonderen Vorzügen.

Beim Stirlingmotor erfolgt die Wärmezufuhr von außen, die hohe Temperatur die für den elektrischen Wirkungsgrad erforderlich ist, wird durch die besondere Ausrichtung der Flamme erreicht.

Beim sogenannten "upside down Brenner" düst die Flamme wie eine Rückstoßrakete von oben nach unten auf einen Wärmetauscher. Durch diese Erwärmung dehnt sich der Stickstoff im Stirlingmotor aus. Das bringt den Motor zum Laufen. Leise wie ein Elektromotor. Mit dem Unterschied, das dieser Strom benötigt und Ihre Sunmachine Strom erzeugt. Den erzeugten Strom nutzen Sie selbst oder speisen ihn zu garantierten Konditionen ins Netz. Damit er das viele Jahre durchhält haben wir auf beste Qualität gesetzt. Eine Verwendung von Schmiermitteln wie bei Verbrennungsmotoren ist nicht erforderlich. Auch in punkto Wartung ist er unschlagbar, denn die Wartungsintervalle liegen bei 80.000 Betriebsstunden. Die Brennereinheit ist wie jedes Heizgerät einer normalen Wartung zu unterziehen, ohne zusätzliche Kosten durch Verschleiß- oder Schmiermittel.

Die Sunmachine verfügt über eine automatische Pelletansaugung vom Pelletlager, und ist damit der ideale Brennstoff für komfort- und umweltbewusste Benutzer. Die Wärme wird in einem Pufferspeicher gespeichert.

So bald Wärme benötigt wird, steuert die Sunmachine mit der integrierten Heizungssteuerung die Wärmeverteilung für Heizkörper, Fußbodenheizung oder Warmwasser, so wie Sie es gerade benötigen.

Als Abfallprodukt der CO²-freien Verbrennung bleibt ein flüssiger Mineraldünger zurück. Dieser lässt Ihre Pflanzen im Haus und Garten prächtig gedeihen. Das ist die Konsequenz einer jahrelangen Entwicklungsphase.

In der Sunmachine integriert:

- Heizkreissteuerung
- Systemtrennung
- Lambdasonde
- Pellet Saugvorrichtung
- Wechselrichter
- Ladepumpe für Pufferspeicher


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Dreieckschornstein (DLS)

Mit dem "Dreieck-Schornstein" bietet Ihnen TECNOVIS exclusiv den ersten dreieckigen Schornstein in Leichtbauweise an. Dieses Schornsteinsystem wurde entwickelt aus den Problematiken in der Praxis und ist die optimale Lösung für den Anschluß eines Kaminofens. Durch seine außergewöhnliche Dreiecksform kann er raumsparend in einer Zimmerecke montiert werden, auch tote Winkel lassen sich so ideal nutzen. Ein Ofen wird so, ohne störende Rauchrohrführung, strömungsgünstig angeschlossen und das Flammenbild lässt sich ideal zur Zimmermitte ausrichten.

 

DLS

 

Die bessere Lösung: durch die Dreiecksform lässt sich der Ofen ideal zur Zimmermitte ausrichten. Bei viereckigen Schächten ist dies durch die beschränkten Anschlussmöglichkeiten nicht machbar.

 

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Überprüfung von Feuerlöschern:

Die Überprüfung von tragbaren Feuerlöschern führen die meisten Feuerwehren für Privathaushalte kostengünstig im Rahmen eines Aktionstages durch.

Die Kosten betragen in etwa 10.- Euro pro Feuerlöscher. Diese können gebracht werden und werden meistens gleich vor Ort geprüft.

 

Laut dem burgenländischen Feuerwehrgesetz (§ 8 Abs 1) ist jeder Haushalt verpflichtet, über einen geeignete Löschhilfe zu verfügen.

Und gerade diese Löschhilfe entscheidet darüber, welcher Schaden bei einem Brand entsteht.

Eine wiederkehrende Begutachtung der Feuerlöscher ist alle 2 Jahre vorgeschrieben.

Schild

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Bitte Beachten: ab 1. Juli 2008 gilt die OIB-Richtlinien 2, in der es heißt:

3.8.1 "Abgasanlagen müssen rußbrandbeständig sein, sofern nicht aufgrund der anzuschließenden Feuerstätten (z.B. Ölfeuerstätten mit Gebläsebrennern bzw. Brennwerttechnik, Gasfeuerstätten) ein Rußbrand ausgeschlossen werden kann." - dh. also, jeder Fang, unabhängig vom Baustoff, in den die Abgas von festen Brennstoffen eingeleitet werden, muß rußbrandbeständig ausgeführt sein! Daher vor dem Kauf eines Fangsystems diesbezüglich beim Händler nachfragen, da diese Eigenschaft noch nicht alle Fangsysteme erfüllen!

 

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F-90 Edelstahlkamin - nun auch für innen geeignet

Es gibt nun von mehreren Herstellern doppelwandige Edelstahlfänge, die auch durch Geschoßdecken problemlos geführt werden können. Durch die F90-Zulassung stellt die Durchquerung verschiedener Brandabschnitte nun kein Problem mehr dar.


NiroLine DW Alkon F90 - Edelstahlkamin

 

stocker f90 1

Doppelwandiger Edelstahlkamin mit F90 Zulassung 

Zugelassen bis 400°C

Edelstahl V4A

Schnelle, staubfreie Montage

ÜA-Zeichen 

Produktbeschreibung
Doppelwandiger Edelstahlkamin für Gas, Öl und feste Brennstoffe im Über- und Unterdruckbetrieb mit konischer Verbindungstechnik ohne Dichtung im Überdruckbetrieb zum Durchdringen von Brandabschnitten ohne Schacht oder zum Einbau in bereits belegte Installationsschächte.
Besonderheit: Überdruckbetrieb auch für feste Brennstoffe (Pellets).

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