Aktuelles
Holen Sie sich Glück im Rauchfangkehrermuseum
Auch heuer gibt's am 31.12.2024 in der Zeit von 14:00-17:00 einen
"Silvesternachmittag" im Rauchfangkehrer-Museum.
Der Eintritt ist, wie immer, frei. Für die Erwachsenen gibt's einen
Glücksbringer fürs Neue Jahr und für die Kinder einen
Schoko-Rauchfangkehrer.
Tel: 01 / 734 35 40
Tel: 01 / 514 50 / 2275
e-mail: rauchfang@bezirksmuseum.at
SILVESTER:
Veranstaltungszeit: 14-17 Uhr
Veranstaltungsort: Rauchfangkehrermuseum 1040 Wien, Klagbaumgasse 4
EINTRITT FREI!
GRATIS für Kinder: 1 Schoko-Rauchfangkehrer
GRATIS für Erwachsene: 1 Glücksbringer
Auf einen Besuch freut sich das Museumsteam
Vorweihnachtszeit: Brandrisiko steigt
massiv
In der Vorweihnachtszeit steigt das Brandrisiko um das Vierfache. Davor warnt der
Salzburger Zivilschutzverband. Adventkränze, Kerzen und das Backen
könnten schnell zur unterschätzten Gefahr werden, heißt es.
In Österreich gibt es von Dezember bis Ende Jänner durchschnittlich 500
Haushaltsbrände. Im Jahr 2023 kam es in Salzburg zu 26 Zimmerbränden.
Der Salzburger Zivilschutzverband warnt daher besonders jetzt in der
Vorweihnachtszeit davor, brennende Kerzen oder Hitzequellen unbeaufsichtigt zu
lassen. Besondere Vorsicht sei bei trockenen Adventkränzen und Gestecken
geboten, da sie leicht Feuer fangen können.
„Feuerfeste Unterlagen, Abstand zu leicht
Brennbarem“
Um die Brandgefahr zu verringern, sollten Adventkränze und Christbäume
regelmäßig befeuchtet werden. Feuerfeste Unterlagen und genügend
Abstand zu leicht brennbaren Materialien seien ebenfalls wichtig. Der
Zivilschutzverband empfiehlt außerdem, Rauchmelder zu installieren und
Löschmittel bereitzuhalten. Kommt es dennoch zu einem Brand, sollte man
ruhig bleiben, den Notruf 122 wählen, den Raum verlassen und Fluchtwege
freihalten.
zum ORF-Artikel - Online seit 30.
November 2024, 18.38 Uhr
Was beim Heizen beachtet werden muß
Mit dem Beginn der Heizsaison warnt die Vorarlberger Brandverhütungsstelle vor
den Gefahren, die das Heizen mit sich bringt. Durchschnittlich 14 Brände
ereignen sich jedes Jahr in Vorarlberg durch Feuerungsanlagen für feste
Brennstoffe, sieben Brände durch Glut oder falsche Aufbewahrung von Asche
...
zum ORF-Artikel - Online seit 16.
November 2024, 9.24 Uhr
Hitze macht Gasthermen zu schaffen
Gasthermen können insbesondere im Sommer für Probleme sorgen. Durch die
Hitze kann es
nämlich zu Abgasrückstau kommen. Dadurch schalten sich die Thermen in
der Regel
automatisch ab. Gefährlich werden kann ein Rückstau aber in Kombination
mit
Kohlenmonoxid.
In Wien gibt es über 400.000 Gasthermen. Abgasrückstau sei im Sommer
meist temperaturbedingt, schilderte Michael Gerhard Cesnek, stellvertretender
Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer: „Aufgrund hoher
Außentemperaturen plagt sich der Kamin ganz einfach, die Abgase
wegzukriegen und dann haben wir Abgasrückstau.“ Die heiße Luft
sitzt quasi wie ein Stoppel auf dem Kamin, wodurch die kühlere Luft aus den
Wohnungen nicht entweichen kann.
Insbesondere Klimageräte würden den Effekt noch verstärken, so der
Wiener Rauchfangkehrermeister Christof Heller gegenüber „Wien
heute“. „Die Strömung ist immer vom Wärmeren zum
Kälteren. Jetzt schalten Sie die Klimageräte ein und kühlen die
Wohnung noch weiter hinunter“, erklärte Heller das Problem.
Zusätzlich würden Standklimageräte Luft aus der Wohnung
heraussaugen – die dann der Therme als Verbrennungsluft fehle: „Und
dann kommt es ebenfalls zum Abgasrückstau.“
In Wien gibt es über 400.000 Gasthermen. Abgasrückstau sei im Sommer
meist temperaturbedingt, schilderte Michael Gerhard Cesnek, stellvertretender
Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer: „Aufgrund hoher
Außentemperaturen plagt sich der Kamin ganz einfach, die Abgase
wegzukriegen und dann haben wir Abgasrückstau.“ Die heiße Luft
sitzt quasi wie ein Stoppel auf dem Kamin, wodurch die kühlere Luft aus den
Wohnungen nicht entweichen kann.
Insbesondere Klimageräte würden den Effekt noch verstärken, so der
Wiener Rauchfangkehrermeister Christof Heller gegenüber „Wien
heute“. „Die Strömung ist immer vom Wärmeren zum
Kälteren. Jetzt schalten Sie die Klimageräte ein und kühlen die
Wohnung noch weiter hinunter“, erklärte Heller das Problem.
Zusätzlich würden Standklimageräte Luft aus der Wohnung
heraussaugen – die dann der Therme als Verbrennungsluft fehle: „Und
dann kommt es ebenfalls zum Abgasrückstau.“
zum ORF-Artikel - Online seit
23.6.2024,13.15 Uhr
Burgenländischer Handwerkerbonus 2024
Die wichtigsten Eckpunkte zum
Handwerkerbonus 2024: Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes
tritt mit 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024.
Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen für
die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen) die im
Förderzeitraum 01.04 bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum)
durchgeführt werden. Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen können
neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.
Förderansuchen können bis 10.01.2025 eingereicht werden solange die
Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es stehen fünf Million Euro
an Förderbudget zur Verfügung, welche nach Einlangen der
Förderanträge vergeben werden. Gefördert werden bis zu 25% der
Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt.
Bei den Handwerker und befugte Gewerbebetriebe mit Sitz im Burgenland sind unter
anderem förderungsfähig: Rauchfangkehrer
Aber:
Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest €
400 ohne Umsatzsteuer betragen. Förderbeträge unter € 100
werden nicht gewährt.
Was nicht gefördert wird:
Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen
(Kaminkehrung), Gutachten (z.B. Einreichplan) oder Ablesedienste, Abrechnungen
von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.)
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die
ordnungsgemäße Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Funktion
der Anlage (Haustechnik)
Somit ist der Handwerkerbonus de facto wieder einmal beim
Rauchfangkehrer nicht anwendbar.
Neue Burgenländische Höchsttarifverordnung 2024
Ab Jänner 2024 ist eine neue
Höchsttarifverordnung 2024 in Kraft getreten. PDF
Beschluss des Nationalrates: Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Die Errichtung von Anlagen zur Wärmebereitstellung, die für den Betrieb
mit fossilen Brennstoffen geeignet sind, wird künftig in neuen Baulichkeiten
unzulässig sein.
Beschluss des Nationalrates: 15. Dezember 2023
Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Energiesparmesse Wels 2024
Öffnungszeiten
Mi 6. März 2024 - SHK Fachtag |
|
Kein Ölheizungsverbot
EWO
begrüßt Einigung der Regierungsparteien zum EWG; dennoch fehlt
weiterhin die Anerkennung von klimafreundlichen, flüssigen
Energieträgern als zulässiger Brennstoff.
Wie den zahlreichen Medienberichten der letzten Tage zu entnehmen ist, sind die
Regierungsparteien in der EWG-Debatte zu einem Konsens gekommen. .
Die Eckpunkte der Einigung:
Im NEUBAU: Einbauverbot für neu zu errichtende Anlagen, die
mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Um- und Zubauten sind davon nicht
betroffen.
Im BESTAND: kein Ölheizungsverbot und keine stufenweise
Stilllegung von bestehenden Ölheizungen. Der Kesseltausch – also der
Umstieg von einem alten auf einen modernen Ölbrennwertkessel – ist
ohne Einschränkungen zulässig.
EWO begrüßt den Schritt der Entscheidungsträger von einer
Verbotspolitik Abstand zu nehmen. Dass diese nicht der geeignete Weg zur
Erreichung der Energie- und Klimaziele ist, bestätigten auch die
jüngsten EWO-Umfragen (Jan. 2023, Jun. 2023) unter rund 4.000
Ölheizungsbesitzer:innen.
Im Vorfeld hat EWO die Anliegen der rund 600.000 Ölheizungshaushalte in der öffentlichen Debatte sichtbar gemacht, unter anderem durch zahlreiche Stellungnahmen, das EWO-Positionspapier und repräsentative Umfragen unter Betroffenen, sowie persönliche Gespräche mit Entscheidungsträger:innen.
32. Baumesse Oberwart 2024
Öffnungszeiten:
Blutspenden am Samstag, 27. Jänner 2024 |
|
HausBau + EnergieSparen Tulln 2024
Öffnungszeiten:
19. bis 21. Jänner 2024 |
|
Die HausBau + EnergieSparen Tulln ist der Start in die Bausaison im Osten Österreichs.
320 Fachaussteller präsentieren auf der HausBau + EnergieSparen Tulln das komplette Angebot aus allen Bereichen des privaten Hausbaus: Bauen & Umbauen, Wohnen & Einrichten, Energiesparen & Heiztechnik. Darüber hinaus können Sie sich durch zahlreiche unabhängige Kooperationspartner der Messe Tulln direkt vor Ort beraten lassen.
Das Burgenland sucht den ältesten Heizkessel
Das Land Burgenland hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Mit der burgenländischen Klima- und Energiestrategie haben wir dazu einen klaren Fahrplan aus 120 Maßnahmen gelegt und so die Weichen für eine erfolgreiche Energiezukunft in unserem Land gelegt. Unser zentraler Leitsatz lautet: Klimaschutz darf niemanden zurücklassen.
Hier soll die neue Initative „Heizkesselmania 23 – Wir suchen den ältesten fossilen Heizkessel“ entgegenwirken und zum Umstieg auf umweltfreundlichere Heizungen anregen, denn wir wissen: Alte Heizkessel sind oft ineffizient, und verursachen hohe Heizkosten und verschlechtern zudem die Luftqualität in unserem Land enorm. Sollten Sie daher demnächst sowieso vorhaben Ihren fossilen Heizkessel loszuwerden, dann nutzen Sie jetzt die Chance. Es zahlt sich aus! ... weiterlesen
Teilnahmeschluss ist der 23. Dezember 2023
Teilnahmekarte zum Gewinnspiel „Heizkessel Casting 2023“
ORF-Artikel - Ältester
Heizkessel des Landes gesucht
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Auch heuer gibt's am 31.12.2023 in der Zeit von 14:00-17:00 einen
"Silvesternachmittag" im Rauchfangkehrer-Museum.
Der Eintritt ist, wie immer, frei. Für die Erwachsenen gibt's einen
Glücksbringer fürs Neue Jahr und für die Kinder einen
Schoko-Rauchfangkehrer.
Tel: 01 / 734 35 40
Tel: 01 / 514 50 / 2275
e-mail: rauchfang@bezirksmuseum.at
SILVESTER:
Veranstaltungszeit: 14-17 Uhr
Veranstaltungsort: Rauchfangkehrermuseum 1040 Wien, Klagbaumgasse 4
EINTRITT FREI!
GRATIS für Kinder: 1 Schoko-Rauchfangkehrer
Auf einen Besuch freut sich das Museumsteam
Neues Burgenländisches Kehrgesetz 2022
Ab August 2022 ist eine neues Kehrgesetz 2022 in Kraft getreten. PDF
Die neuen Kehrintervalle:
dreimal jährlich bei:
Abgasanlagen, in die Verbrennungsgase aus festen oder flüssigen
Brennstoffen, mit Ausnahme von „Heizöl extra leicht“ und
Pelletts, sowie bei Abgasanlagen, in die sowohl Verbrennungsgase aus festen und
flüssigen oder aus festen und gasförmigen Brennstoffen eingeleitet
werden, an welcher Raumheizgeräte angeschlossen sind und
ausschließlich in der Heizperiode beheizt werden;
zweimal jährlich bei:
Abgasanlagen, in die Verbrennungsgase aus festen oder flüssigen
Brennstoffen, mit Ausnahme von „Heizöl extra leicht“, sowie bei
Abgasanlagen, in die sowohl Verbrennungsgase aus festen und flüssigen oder
aus festen und gasförmigen Brennstoffen eingeleitet werden, an welcher
Einzelraumheizgeräte angeschlossen sind und ausschließlich in der
Heizperiode beheizt werden;
einmal jährlich bei:
Abgasanlagen, in die Verbrennungsgase aus Feuerstätten für
„Heizöl extra leicht“ sowie bei Abgasanlagen, in die
Verbrennungsgase aus Gasfeuerungen über 50 kW Nennwärmeleistung
eingeleitet werden;
einmal alle zwei Jahre bei:
Be- und/oder Entlüftungseinrichtungen und Abgasanlagen für
Gasgeräte unter 50 kW Nennwärmeleistung, in die Verbrennungsgase aus
gasförmigen Brennstoffen eingeleitet werden.
Neben der Sicherheitsrelevanten Überprüfung und/oder Kehrung sind unter
anderem auch die Betriebsdichtheitsprüfung gemäß
“ÖNORM B8201 und die Feuerstättenbeschau gemäß §
9 geregelt.
Gesetz vom 30. Juni 2022 über das Überprüfen und Kehren von Abgasanlagen (Burgenländisches Kehrgesetz 2022 - Bgld. KehrG 2022)
Der Folder der bgld. Landesregierung zum neuen bgld. Kehrgesetz vom 22. Nov.
2022:
Folder: Seite 1 - Seite 2 - Seite 3 - Seite 4
Infoblatt 4 - Rauchfangkehrung
Neue Burgenländische Höchsttarifverordnung 2022
Ab August 2022 ist eine neue
Höchsttarifverordnung 2022 in Kraft getreten.
PDF
Neue Ökodesign-Verordnungen ab 1.1.2022
Ab 1.1.2022 gelten neue Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade gemäß der Ökodesignrichtlinie – EU Verordnung 1185/2015. Diese gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit festen Brennstoffen (Kaminöfen, Heiz- und Kamineinsätze, (industrielle) offene Kamine, Fertigherde und typengeprüfte Speicheröfen).
! Diesen Prüfbericht bitte vom Ofenaufsteller / Installateur / Verkäufer aushändigen lassen !
Erforderliche Angaben zu Heizgeräten auf dem
Geräteblatt:
auch Ökodesign 2022 (VO 2015/1185) / EU Norm 2022 / Prüfbericht /
Kurzgutachten / Datenblatt / u .dgl. genannt. (Beispiel)
1.) Jahresnutzungsgrad ηs in %
Der Jahresnutzungsgrad ist neu und ersetzt den bisherigen (feuerungstechnischen)
Wirkungsgrad.
2.) Emissionen
bei Nennwärmeleistung in mg/Nm³ (bei 13 % O2) mit den Angaben:
PM = Staub
OGC = gasförmige organische Verbindungen
CO = Kohlenmonoxid
NOx = Stickoxide
Dies betrifft auch Zentralheizungsanlagen, für die entsprechende Grenzwerte gelten.
Weiterführende Links: www.richtigheizen.at
und
Tabelle-Grenzwerte für alle Feuerstätten.
Energiesparmesse Wels 2024
Öffnungszeiten
Mi 6. März 2024 - SHK Fachtag |
|
Zum Thema Notrauchfang
Der Wegfall des sogenannten "Notrauchfanges" (eigentlich Reservekamin) - oder
Übersetzt - aus Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt.
Dazu ein Artikel aus unserer
Fachzeitschrift von unserem WTG Obmann Lukas Unteregger.
Richtiges Heizen
Wie man Öfen mit Rauchabzug nach oben richtig anheizt - Eine Anleitung dazu aus
unserer Fachzeitschrift.
IWO - Ein Ölkesseltausch ist aktuell noch immer erlaubt
In Medienberichten ist häufig von einem „Ölheizungsverbot“
die Rede. Derartige pauschale Aussagen führen zu Verunsicherungen bei den
Verbraucher*innen. Die aktuelle Situation ist wie folgt:
Österreichweit ist per Gesetz im Neubau seit 2020 der Einsatz von Ölkesseln, die mit fossilem Heizöl betrieben werden, verboten.
Das Regierungsprogramm sieht weiters ein
Austauschverbot
- ab 2021 und
- ab 2025 ein Austauschgebot von Ölkesseln, die
älter sind als 25 Jahre
auf alternative Heizungsanlagen vor.
Diese Regelungen sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das Klimaministerium will in einem geplanten "Erneuerbaren Wärmegesetz" Regelungen sowohl für den Austausch eines alten Ölkessels als auch für das Erneuerungsgebot ab 2025 treffen. Ein entsprechender Entwurf ist zum jetzigen Zeitpunkt in Bearbeitung. Das IWO macht im Diskurs laufend auf die Notwendigkeit technischer und wirtschaftlicher Ausnahmenregelungen aufmerksam.
Was bedeutet die Regelung für Ölheizungsbesitzer*innen
aktuell?
Ein Heizungswechsel auf einen effizienten Öl-Brennwertkessel in einem
bestehenden Haus ist derzeit erlaubt.
Gegenteilige Aussagen in Medien entbehren jeglicher Grundlage, sind
irreführend und führen zu vermehrten Unsicherheiten bei
Ölheizungshaushalten. Wenn Verbraucher*innen mit der für sie bequemen
Ölheizung weiterheizen wollen, dann empfehlen wir die Umstellung auf ein
modernes Öl-Brennwertgerät vor Inkrafttreten des Gesetzes.
Der Ausstieg aus dem fossilen Heizöl wird schrittweise erfolgen und laut
Regierungsprogramm sollen ab 2035 nur mehr erneuerbare Energieträger zum
Einsatz kommen.
... weiterlesen hier im IWO - Informationsblatt für Ölheizungsbesitzer.
Novellierung des Bgld. HKG u. HK-VO 2019 im Oktober 2021
Im Burgenland regelt das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz ( Bgld. HKG 2019) und die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 ( Bgld. HK-VO 2019) welche Voraussetzungen Heizungsanlagen für das Inverkehrbringen ( Wirkungsgrade und Emissionen) und die Inbetriebnahme erfüllen müssen, wie und in welchen Intervallen diese zu überprüfen sind und wer zur Duchführung von Überprüfungen (Abgasmessungen) befugt ist. Außerdem noch, welche Abgasgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade Heizungsanlagen zu erfüllen haben und das Vorgehen von Prüfberechtigten und Behörden, wenn Mängel an einer Heizungs- oder Klimaanlage auftreten.
Abgasmessungen im Burgenland:
Leider wurden schon 2019 die Grenzwerte für bestehende Altanlagen mit den Grenzwerten für Neuanlagen von der Bgld. Landesregierung gleichgesetzt!
Von der bgld. Landesregierung wurde das aber bis heute medial noch nicht kommuniziert.
Daher werden in den kommenden Jahren einige Altanlagen stillgelegt werden müssen, da sie nun die Grenzwerte überschreiten!
PS: Ihr Installateur bzw. Servicebeauftragter für ihre Heizung sollte über eine burgenländischer Prüfnummer (BPR-xxxx) verfügen, um die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessungen bei Öl-, Gas- oder Festbrennstoffheizungen durchführen zu dürfen. Es ist auch der bgld. Bgld. Prüfbericht zu verwenden, der "Thermoausdruck" alleine gilt nicht als die gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessung!
Formulare 2021:
Infoschreiben an Betreiber (. pdf)
Deckblatt (.pdf)
Anlagendatenblatt 2021 - Einzlofen (.pdf)
Anlagendatenblatt 2021 - Zentralheizung (.pdf)
Prüfbericht 2021 (Abgasmessung) (.pdf)
Einbaubestätigung (.pdf)
Tarifübersicht (. pdf)
Anlagen 1-10 - Übersicht (.jepg)
Weiterführende Links:
Bgld. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
Formulare sortiert nach Fachbereichen
Heizungs- u. Klimaanlagenrecht
Liste der Bgld. Prüfberechtigen - für Abgasmessungen lt. HK-VO 2019
Rechtliche Rahmenbedingungen zum Einbau und Betrieb von Schwedenöfen
IWO - Informationsblatt für
Ölheizungsbesitzer
Die jüngsten Aussagen in den Medien zum Ölheizungsverbot haben bei vielen Ölheizungsbesitzern zu Unsicherheiten über die tatsächlich geltende Rechtslage geführt. Die Aussagen des Bundesministeriums für Klimaschutz haben sich auf Fristen bezogen, die im Regierungsabkommen der beiden Koalitionspartner vereinbart wurden.
Darin ist ein Austauschverbot ab 2021, ein Umtauschgebot von Kesseln älter als 25 Jahre ab 2025 sowie ein generelles Ölheizungsverbot ab 2035 vorgesehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Vorgaben zum Thema Heizen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung durch die Länder in Form von Landesgesetzen umgesetzt werden müssen. Das ist bislang nicht erfolgt.
Rund 600.000 Haushalten in ganz Österreich beziehen ihre Wärme aus der Ölheizung. Viele Betroffene verfügen nicht über die finanziellen Mittel einen Energieträgerwechsel in der Höhe von mindestens 20.000, - EUR zu finanzieren. Daher werden entsprechende Verbote nur mit langen Übergangsfristen und großzügigen Ausnahmeregeln möglich sein. Ebenso muss festgehalten werden, dass das Ziel der Einschränkungen nicht die Technologie des Ölkessels, sondern die Verwendung von fossilem Heizöl ist.
... weiterlesen hier im IWO -
Informationsblatt für Ölheizungsbesitzer
Corona brachte es an den Tag
....
... ein Artikel von Heinz Sappl: Teil 1,
Teil 2
Brandgefahr beim Start in die Heizsaison
In den vergangenen Tagen haben wieder viele Haushalte die Heizungen in Betrieb genommen. Die Brandverhütungsstelle Vorarlberg warnt in diesem Zusammenhang vor einem nicht zu unterschätzenden Brandrisiko.
Im langjährigen Schnitt ereignen sich laut der Brandverhütungsstelle 14 Brände pro Jahr im Zusammenhang mit Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (wie Holz, Pellets etc.) und sieben Brandereignisse durch herausfallende Glut oder falsche Aschenaufbewahrung. In durchschnittlich vier Fällen sind Kaminbrände die Auslöser, bei denen das Feuer weitergeleitet wird.
Brandgefahr bei Feuerungsanlagen für feste
Brennstoffe:
Dabei sind einerseits versteckte Baumängel wie nicht einsehbare
Wanddurchführungen im Bereich von Rauchrohren problematisch, die für
den Laien kaum erkennbar sind und insbesondere bei Holzgebäuden
gefährlich werden können. In solchen Fällen kann sich ein Brand
anfangs unbemerkt entwickeln und anschließend über die Hohlräume
ausbreiten.
Andererseits kommt es gerade zu Beginn der Heizperiode immer wieder zur Entzündung von brennbaren Materialien, die sich über die Sommermonate im Bereich von Heizkesseln und Verbindungsstücken angesammelt haben.
... weiterlesen hier im ORF-Artikel
LWK ortet Mängel bei
Baumarkt-Brennholz
Obwohl die Steiermark ein Waldland ist, würde das meiste Brennholz in Baumärkten paradoxerweise vom Balkan oder aus Osteuropa stammen, so Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher:
„Für die Waldbauern und Forstwirte ist es unverständlich, dass Baumärkte schlechte Brennholz-Qualität hunderte Kilometer aus Serbien, dem Kosovo, Bosnien, Slowenien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Kroatien zu uns karren und überteuert anbieten, obwohl im Wald- und Holzland Steiermark ausreichend Ofenholz bester Qualität und zu erheblich günstigeren Preisen erhältlich ist.“
Zudem werde oft verschwiegen, woher das Holz stammt, und man erfährt nur bei Nachfrage die Herkunft.
... weiterlesen hier im ORF-Artikel.
Informationen zum Heizkostenzuschuss
Das Land Burgenland gewährt Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 20.9.2021) haben, zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2021/2022 einen Heizkostenzuschuss. (Infoblatt Neufeld)
Neuer Folder "Richtig Heizen"
Folder der Bdld. Landesregierung zum Thema "Richtig Heizen". weiterlesen ...
Neues Bgld. HKG 2019 und neue Bgld. HK-VO 2019
Ab 1.7.2019 ist im Burgenland ein neues Heizungs- u. Klimaanlagengesetz (Burgenländisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Bgld. HKG 2019) mit dazugeöriger Verordnung (Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 - Bgld. HK-VO 2019) in Kraft getreten.
Daher gibt es ab 1.7.2019 ein neues Prüfbuch für Heizungsanlagen laut § 30 Abs.2 Bgld. HK-VO 2019 im Burgenland. Prüfbücher müssen ab 0 kW ausgefüllt werden.
Auch nicht Fang-gebundene gasbetriebene Außenwandfeuerstätten sind jetzt dem ÖZR-Rauchfangkehrer zu melden.
Das
Deckblatt der Prüfbücher muss in A3
ausgeführt sein.
Das
Anlagendatenblatt muss in 2 facher Ausführung ausgeführt sein,
wobei eines beim Kunden verbleit und eines dem zuständigen
ÖZR-Rauchfangkehrer samt Unterschriften (ausführende Firma sowie
Kunden) übergeben werden muss.
Prüfberichte für Gas, Öl oder Festbrennstoffe sind ab 20 kW mit Empfehlungen auszufüllen, diese (Prüfberichte) müssen vom durchführenden Prüforgan auch ab 20 kW der Landesregierung übersendet werden.
Hinweisblatt
für Errichter/Betreiber, Einbaubestätigung-Formular
für den Fangsanierer.
Das neue burgenländische Heizungs- u. Klima- Anlagenrecht - Folder-LR
Seite
1, Seite 2
Keiler für Rauchfangsanierung sind wieder unterwegs
!
Mit teilweise grenzwertigen Aussagen werden Betreiber von Heizungsanlagen verunsicherten, indem Ihnen gesagt wird, das es ohne eine Sanierung des Rauchfanges ein „Heizverbot“ geben wird.
- Vergessen Sie „Aktionspreise“, „Messepreise“, „Einmalige Gelegenheiten“ oder sonstige Angebote, die Sie zu einem sofortigen und unüberlegten Geschäftsabschluß hinreißen lassen.
- Hohlen Sie sich in aller Ruhe ein zweit- oder dritt- Angebot anderer Firmen zum Vergleich ein.
- Seriöse Firmen machen keine Telefonwerbung und keine Geschäfte übers Telefon oder über den Gartenzaun, weil sie „Gerade zufällig in dieser Woche in der Gegend sind“.
- Fragen Sie nach der Befähigung und Gewerbeberechtigung des jenigen Unternehmen. Informationen zu einer Firma kann man zb. im „Firmen A-Z“ der WKO nachprüfen.
- Geben Sie sich ein paar Tage Bedenkzeit für das vorgelegte Angebot und unterschreiben Sie nicht gleich.
- Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Rauchfangkehrermeister, der kennt Ihre Rauchfangsituation vor Ort.
- Lassen Sie sich alle Zusagen und Preise (zum Beispiel über die Art, Ausführung und Dauer der Sanierung, Fangdurchmesser, verwendetes Material, Entsorgung des Bauschuttes, usw.) schriftlich geben! Sie können zb. über das Gespräch auch ein eigenes Beratungsprotokoll anfertigen, das Sie vom Berater unterzeichnen lassen.
- Vorsicht, wohin Sie Ihr Geld überweisen: zb. ins Ausland ? Auf das
private Konto des Beraters ? Und immer nur mit einer
Rechnung bezahlen. Barzahlung nur mit Rechnung ! Ohne eine
Rechnung wird ein Anspruch auf Garantie und Gewährleistung schwer
durchzusetzen sein.
Nicht vergessen: Veranlassen Sie zeitnah nach der Sanierung des
Fanges die Begutachtung durch den zuständigen Rauchfangkehrermeister.
Bedenken Sie - sollten Mängel vorhanden sein, können Sie nur
reklamieren, solange es das ausführende Unternehmen gibt !
Energiesparmesse Wels 2020
Öffnungszeiten
Mi 4. März 2020 - SHK Fachtag |
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Holen Sie sich Glück im Rauchfangkehrermuseum
Bei einer Führung durch das Rauchfangkehrer-Museum wird der Beruf des Rauchfangkehrers in der Vergangenheit, aber auch dessen Aufgaben heute vorgestellt. Es werden alte, schöne Öfen gezeigt und besprochen. Dann wird an Ausstellungsstücken die Arbeitswelt des Rauchfangkehrers vorgeführt. Die Sammlung von vielen Rauchgfangkehrerfiguren aus vielen Materialien runden die Führung ab.
Im großen Raum ist die diesjährige Sonderausstellung „Es war einmal die Rauchfangkehrerkirche“ mit vielen Ausstellungs- und Erinnerungsstücken zu sehen.
Abschließend gibt es, wie es bei den Rauchfangkehrern üblich ist, ein Glas Sekt oder Sekt-Orange.
Termine können frei vereinbart werden. Der Eintritt ist frei.
Direkte Terminvereinbarung:
Tel: 01 / 734 35 40
Tel: 01 / 514 50 / 2275
e-mail: rauchfang@bezirksmuseum.at
SILVESTER:
Veranstaltungszeit: 14-17 Uhr
Veranstaltungsort: Rauchfangkehrermuseum
1040 Wien, Klagbaumgasse 4
EINTRITT FREI!
GRATIS
1 Glas Sekt (Erwachsene)
1 Schokorauchfangkehrer (Kinder)
Auf einen Besuch freut sich das Museumsteam
Produktrückruf - Rauchwarnmelder JB-S02
Die AGES informiert über einen Rückruf der Firma Lidl Österreich. Das Unternehmen hat am 13.10.2017 einen Rückruf des Produkts "Rauchwarnmelder JB-S02" der Firma Uni-Elektra GmbH veranlasst: 13.10.2017 Haushalt & Mobiliar-Rückruf
Rauchwarnmelder JB-S02
Rückrufgrund: Einzelne Geräte lösen zu spät
oder zu leise aus
In Verkehr gebracht von: Lidl Österreich
Hersteller: Uni-Elektra GmbH
Chargennummer: IAN 113099 (siehe Typenschild)
Produktrückruf: „Rauchwarnmelder“
Salzburg (OTS) - Die Firma Uni-Elektra GmbH informiert über den
Rückruf des Artikels „Rauchwarnmelder
JB-S02“mit der IAN 113099.
Die Firma Uni-Elektra GmbH führt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes aktuell einen Warenrückruf des Artikels „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) durch. Im Rahmen von Untersuchungen wurde festgestellt, dass einzelne Geräte zu spät oder zu leise auslösen.
Die Firma Uni-Elektra GmbH bittet daher alle Kunden, den Rückruf dringend zu beachten und den betroffenen Artikel nicht weiter zu verwenden. Der Rauchwarnmelder wurde unter anderem bei Lidl Österreich seit 29.02.2016 verkauft und ist bereits nicht mehr im Verkauf. Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung von Lidl Österreich verursacht worden ist.
Der Artikel kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Von dem Warenrückruf ist ausschließlich der Artikel „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) betroffen. Andere Rauchwarnmelder, insbesondere weitere Produkte der Firma Uni-Elektra GmbH, sind von dem Rückruf nicht betroffen.
Kundeninformation:
Der Lidl-Österreich-Kundenservice steht unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/500 810 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 8:00 bis 17:00 Uhr ebenfalls zur Verfügung.
Die Firma Uni-Elektra GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
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ZDF Sendung WISO - Falsche Feinstaubwerte bei Kaminöfen ?
von Sven-Hendrik Hahn
Auch bei Kaminöfen sind die Herstellerangaben über Schadstoffe so
geschönt, dass unabhängige Tests eine vielfach höhere
Schadstoffkonzentration in der Luft festgestellt haben.
Beitragslänge: 6 min
Datum: 11.12.2017
aus: ZDF Sendung WISO vom 11. Dezember 2017
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 11.12.2018, 03:40
Produktrückruf - Kohlenmonoxid-Melder RM335 u. RM336
Hersteller: SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH
Artikelbezeichnung: 31839 - Kohlenmonoxid-Melder RM335 - EAN: 8711658266381
Artikelbezeichnung: 16649 - Kohlenmonoxid-Melder RM336 - EAN: 8711658465609
Ursache der Rückholaktion: Die CO-Melder detektieren nicht ordnungsgemäß, möglicherweise lösen die CO-Melder zu spät aus.
Der Lieferant SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH hat sich entschlossen die Kohlenmonoxid-Melder RM335 und RM336 wegen nicht ordnungsgemäßer Funktion zurückzurufen bzw. auszutauschen.
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Wir müssen Sie leider darüber informieren, dass durch umfangreiche Produkttests festgestellt wurde, dass einige unserer CO-Melder in manchen Fällen nicht ordnungsgemäß detektieren.
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Wir möchten kein Risiko eingehen und rufen daher diese Produkte aus dem Handel und von Endkunden zurück. Die betreffenden Produkte wurden 2014, 2015 und 2016 verkauft. Möglicherweise löst der CO-Melder zu spät aus, was eine Kohlenmonoxid-Vergiftung verursachen könnte. Übermäßige Inhalation von Kohlenmonoxid kann Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, und im schlimmsten Fall Ohnmacht bis hin zum Tod verursachen. Daher sollten diese CO-Melder nicht mehr benutzt werden.
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Die Artikelnummer befindet sich bei beiden Gerätetypen auf der Rückseite des CO-Melders. Die Melder wurden in verschiedenen Baumärkten sowie über den Onlinehandel verkauft.
Bezüglich des Artikels RM336 sind nur folgende Produktionschargen betroffen: 4500176485, 4500176266, 4500176582, 4500176795 und 4500177292.
Warnung: ! Bitte benützen Sie die Geräte ab sofort NICHT mehr !
Der Lieferant kommt seiner Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf (.pdf) des Produktes veranlasst. Bei Rückfragen steht Ihnen der Hersteller SMARTWARES SAFETY & LIGHTING GMBH zur Verfügung: http://service.smartwares.eu/de-de/recall.aspx oder: quality@smartwaresgroup.com
Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung durch den Erzeuger,
Hersteller oder METRO Cash &
Carry Österreich verursacht worden ist. (24.2.2017)
ORF-Beitrag über Kaminbrände
Am Montag, den 30.1.2017, wurde ein Beitrag über Kaminbrände auf burgenland.orf.at und in "Burgenland Heute" gesendet. Dabei wurden am Schluß des Sendungsbeitrages und auf burgenland.orf.at leider falsche Kehrintervalle von der ORF-Redaktion angegeben:
.... "Bei der Verwendung von festen Brennstoffen wie Holz muss der Kamin vier Mal im Jahr gereinigt und gekehrt werden. Bei einer Pelletsheizung muss der Rauchfangkehrer drei Mal, bei Ölheizung zwei Mal und bei Gasheizung ein Mal ins Haus kommen."
Die Richtigen Kehrintervalle im Burgenland sind:-
4 Termine bei festen Brennstoffen - Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets usw.
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1 Termin bei flüssigen Brennstoffen - Erdöl, auch Öl-Brennwertkessel
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alle 2 Jahre einmal bei gasförmigen Brennstoffen mit Atmophärischem- u. Gebläse Brenner
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keine Kehrpflicht bei gasförmigen Brennstoffen, wie zb. Gas-Brennwert Kessel
Artikel in der "Kronen-Zeitung" vom
19.01.2017
Artikel in "Heute" vom
19.01.2017
Ein Notrauchfang im eigenem Haus mit
unabhängigem Kaminofen od. Kachelofen sind noch immer die
beste Alternative für wohlige Wärme in den eigenen vier Wänden
...
Neue Webseite der burgenländischen
Rauchfangkehrer !
"Geprüfte" raumluftunabhängige
Feuerstätten
Es gibt bereits auf "raumluftunabhängig" geprüfte Feuerstätten für feste Brennstoffe, dies muß auf dem Typenschild der Feuerstätte dann vermerkt sein (zb. FC..x). Eine Liste "geprüfter" raumluftunabhängiger Feuerstätten finden Sie hier. Empfohlene Grundsätze des VÖB dazu finden Sie hier.
Ein Rauchfang im Haus ist immer ein Gewinn
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Der Kaminofen heizt immer - auch ohne Strom
!
Artikel in der Kronen-Zeitung vom 16.12.2014
Niedrigenergiehaus - hohe Rechnung ?
Absurd und bitter für die Bewohner - Verkehrte Welt ?
Artikel in der Kronen-Zeitung vom 10.12.2014
Kehr- und Feuerwehrgesetz werden novelliert
SPÖ und ÖVP haben am Freitag gemeinsam mit Vertretern von
Gemeindebund und Gemeindevertreterverband Details zur geplanten Novelle des
burgenländischen Feuerwehr- und des Kehrgesetzes präsentiert.
Die Novellen sollen im Juni im Landtag beschlossen werden.
Die geplanten Novellen zum Feuerwehr- und Kehrgesetz haben eine lange
Entstehungsgeschichte. Seit September 2011 wurden diverse Gutachten eingeholt
und Verhandlungen mit Interessensgruppen und allen Landtagsparteien
geführt.
Leo Radakovits, Rudolf Strommer, Franz Steindl, Christian Illedits und Erich
Trummer
präsentierten die Novellen
Zentraler Punkt: Neuerung bei Feuerstättenbeschau
Zentraler Punkt bei den Neuerungen ist eine Reform der sogenannten
Feuerstättenbeschau, also der Brandschutzüberprüfung von
Gebäuden, sagt Landesfeuerwehrreferent Franz Steindl (ÖVP). Diese
wurde bisher von einer Kommission bestehend aus Bürgermeistern, diversen
Sachverständigen und Feuerwehrkommandanten durchgeführt. Künftig
sollen die Rauchfangkehrer die Überprüfung vornehmen.
„Hier sind die Kompetenzen von der Gemeinde in Richtung Rauchfangkehrer
gewandert, weil die sowieso im Rahmen ihrer Kehrtätigkeit jede
Möglichkeit haben die Haushalte zu besuchen“, so Steindl.
Kosten reduzieren
Die Überprüfung durch eine Kommission habe bisher Kosten in
dreistelliger Höhe verursacht, sagt SPÖ-Klubobmann Christian
Illedits: „Jetzt gibt es ganz geringe Kosten, ein Prüfintervall
kostet jetzt 14 Euro.“
Je nach Gebäudeart liegen die Prüfintervalle zwischen fünf und
zwölf Jahren, sagt der Präsident des sozialdemokratischen
Gemeindevertreterverbandes Erich Trummer: „Ich glaube wir können
sehr stolz sein, das wir hier ein Gesetz haben, wo das Burgenland auch im
Österreich-Vergleich durchaus Vorreiter ist.“
Beschluss im Juni
Die bisher durchgeführte Feuerstättenbeschau durch eine Kommission
sei auch von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt worden, sagt
Gemeindebundpräsident Leo Radakovits: „Der Eingriff in die
Privatsphäre, dass jeder Raum begangen werden muss von einer Anzahl von
Kommissionsmitgliedern, der Zeitaufwand die Kosten - das heißt, die
Akzeptanz war überhaupt nicht da“.
Die Gesetzes-Novellen sollen noch im Juni im Landtag beschlossen werden und zum
Teil mit 1. Juli in Kraft treten, sagt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer zum
weiteren Fahrplan.
Publiziert am 02.05.2014 vom
ORF
Rauchfangkehrer feiern Florianifeier in Bad Tatzmannsdorf
Zum ersten Mal veranstaltet die burgenländische Rauchfangkehrerinnung eine Florianifeier. Gefeiert wird mit einem Gottesdienst und Festakt am 4. Mai in Bad Tatzmannsdorf.
Die burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe laden erstmals zu einer
großen Florianifeier. Nach einem Gottesdienst in der Katholischen Kirche
von Bad Tatzmannsdorf findet der Festakt im Kurzentrum, u.a. mit
Landeshauptmann Hans Niessl, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl,
Wirtschaftskammer-Vizepräsident Paul Kraill und Bundesinnungsmeister
Peter Engelbrechtsmüller statt. In diesem Rahmen wird auch das
10-jährige Jubiläum der Innungsfahne gefeiert.
2012 begannen neun burgenländische Rauchfangkehrerbetriebe mit der
Einführung eines umfangreichen Qualitäts- und
Umweltmanagementsystems. Mittlerweile sind rund 50 Prozent der
Rauchfangkehrerbetriebe im Burgenland zertifiziert. Sehr zur Freude des
Innungsmeisters, Herbert Baumrock: „Unsere Rauchfangkehrbetriebe
erledigen die übertragenen Aufgaben gemäß den gesetzlichen
Vorgaben innovativ, kostengerecht und termintreu. Zusätzlich helfen wir
den Kunden durch vorsorgende Beratung, die Kosten- und Umweltbelastungen im
Bereich des Heizens möglichst gering zu halten.“
Im Burgenland gibt es 25 Rauchfangkehrerbetriebe, die gemeinsam 68 Mitarbeiter beschäftigen.
Energiesparmesse Wels 2017
Öffnungszeiten
Mi 1. März 2017 - SHK Fachbesuchertag |
|
Die Nummer 1 für Bauen, Energie, Wasser & Sanitär
Top-Erfolge als B2B- und B2C-Messe – dafür steht die Energiesparmesse seit über 30 Jahren. Ein klares Konzept, das sich auf einmalige Weise etabliert hat und den gesamten österreichischen Markt – samt Bayern – optimal abdeckt. Damit hat die Energiesparmesse europaweite Alleinstellung. Seit 2015 als 3-Fachmesse mit direkter Ansprache der Bereiche BAU, BAD, ENERGIE positioniert, konnte die Messe die Besucherzahlen auf konstant hohem Niveau halten. Die Erfolgsgeschichte geht weiter.
Das erwartet die Besucher der Energiesparmesse 2017:
* Größte Photovoltaik-Schau des
Landes
* Österreichs größte Solarschau
* Umfassender Marktüberblick für
Wärmepumpen
* Führende Markenhersteller der Sanitärbranche
* Österreichs umfassendste Baumesse: über 500
Aussteller
* Interessante Sonderschauen
* Umfangreiches Rahmenprogramm mit mehr als 150
Vorträgen
* Tolle Messegewinnspiele
* u.v.m.
Petition gegen die Streichung des Kamins in der Wiener Bauordnung
Der Wiener Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ) fordert unter dem Deckmantel „leistbares Wohnen“ die Streichung des Notkamins in der Wiener Bauordnung bis Jänner 2014.
Das bedeutet, dass alle Wienerinnen und Wiener das Grundrecht des „individuellen Heizens“ und damit auch die Unabhängigkeit bereits ab dem Winter 2013/14 verlieren und in Zukunft keinen Kaminanschluss in ihren Wohnungen vorfinden.
Gleichzeitig wird der Heizkostenzuschuss in Wien heuer gestrichen. Laut Medienberichten vom September 2013 droht Europa der kälteste Winter seit hundert Jahren.
Wir stellen nachdrücklich folgende Forderung:
• Heizen ist ein Grundbedürfnis. Durch das Weglassen des Sicherheitskamins schafft man eine Zweiklassengesellschaft.
• Der Einbau eines Kamins für jede Wohneinheit muss verpflichtend bleiben.
• Individuelles Heizen ist ein Grundbedürfnis für alle Bürger.
Mitmachen per Online Petition
EU-Gebäuderichtlinie
In Umsetzung der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU wurde im Burgenländischen
Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz (Bgld. LHKG) festgelegt,
dass die Verfügungsberechtigten einer Heizungs- und Klimaanlage verpflichtet
sind, wiederkehrende Überprüfungen durch - vom Amt der
Burgenländischen Landesregierung bestellten Überprüfungsorganen -
durchführen zu lassen.
Bei Heizkesseln von mehr als 20 kW und Klimaanlagen von mehr als
12 kW haben diese Überprüfungen auch die Prüfung des Wirkungsgrads
der Kessel/Anlage und der Kessel-/Anlagendimensionierung im Verhältnis zum
Heizbedarf/Kühlbedarf des Gebäudes zu umfassen.
Die Überprüfungen entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie und dem
Bgld. LHKG sollen neben der Feststellung von etwaigen Mängel oder der
Mängelfreiheit, zum Aufzeigen von Einsparungspotenzialen bei Heizungs- und
Klimaanlagen dienen. Der Energiehaushalt "im eigenen Haus" soll somit den
jeweiligen Anlagenbetreibern transparent gemacht werden.
Durch die im Prüfbericht/Inspektionsbericht aufzunehmenden Empfehlungen wird
der Verfügungsberechtigte einer Anlage aufmerksam gemacht, dass eventuell
eine Über- oder Unterdimensionierung der Anlage gegeben ist und werden
Verbesserungsvorschläge erteilt. Das kann zu enormen Kosteneinsparungen
führen.
Burgenland ist auch gefordert bei der Umsetzung von
Feinstaubreduktionsmaßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft. Vor
allem die alten Heizungsanlagen haben einen großen Anteil an den
Gesamtemissionen. Durch Verbesserungen, die durch die Überprüfungen und
Empfehlungen herbeigeführt werden, wird eine deutliche Reduktion bei
Heizungsanlagenemissionen bewirkt.
Auch eine Verringerung des Energiebedarfs durch Heizungssanierungen oder
-umstellungen, Wärmedämmmaßnahmen, etc., bewirkt
Brennstoffeinsparungen und dadurch eine Emissionsreduktion.
Auch soll durch die Informations- und Beratungstätigkeit der
Überprüfungsorgane bei den Verfügungsberechtigten eine Umstellung
des Benutzerverhaltens bewirkt werden.
weiter in: Land Burgenland
WKO-Artikel "Im Auftrag Ihrer Sicherheit"
Neue "Rauchfangkehrerfibel" der SPÖ
Pünktlich zu den bevorstehenden Landtags-Wahlen erschien eine neue
Rauchfangkehrerfibel. Dies war in der Kronen Zeitung vom 18. März 2010 zu
lesen.
(Alte Feindbilder wollen eben gepflegt werden.)
Hoffentlich wurde diesmal nicht von Frau Landesrätin Dunst schlicht "vergessen", das zu den angeführten Tarife auch noch eine Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden muß.
Bei der letzten Fibel der Frau Landesrätin Dunst fehlte nämlich dieser kleine, aber durchaus wichtige Hinweis, was in der Folge natürlich zu höheren, aber richtigen Kehrtarifen auf den Kundenzahlscheinen führte.
Was in der letzten "Konsumentenfibel" ebenfalls nicht stand: Kehrungen in der Zeit von 6-7 Uhr und 17-19 Uhr sowie Samstags zw. 6-19 Uhr: Kehr-Zuschlag von 50 Prozent, an Werktagen von 19-6 Uhr sowie Sonn- u. Feiertagen: Kehr-Zuschlag von 100 Prozent. Bei Kehrungen im "fremden Kehrgebiet" nach einem Rfgk.-Wechsel: das amtliche Kilometergeld wird dazuverechnet. Für Kehrarbeiten auf beengtem Arbeitsplatz, wie zb. Spitzboden, Brettelbinder, Kriechböden, auf Leitern stehend, in kniender Haltung, vom Dach aus usw.: Kehr-Zuschlag in Höhe einer Geschoßgebühr. usw.
Das führte natürlich beim Konsumenten mit Recht zu Irritationen.
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"Die Post bringt allen was" - manchmal aber
auch nur Ärger
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SUNMACHINE - das eigene
Kraftwerk:
Wärmequelle. Stromquelle. Geldquelle. Die moderne Energieversorgung von
heute braucht Konzept und Ideen. Mit der SUNMACHINE
Pellet steht jetzt ein Energiesystem zur Verfügung, das Sicherheit, Komfort
und Wirtschaftlichkeit miteinander verbindet.
Weltneuheit - Sunmachine
Das Kraftwerk im eigenen Haus
Die Sunmachine/Pellet ist im Prinzip ein Pelletkessel der aber beim heizen Strom
produziert. Die Stromproduktion erfolgt mit einem Stirlingmotor. Der
Stirlingmotor bietet dabei eine Reihe von besonderen Vorzügen.
Beim Stirlingmotor erfolgt die Wärmezufuhr von außen, die hohe
Temperatur die für den elektrischen Wirkungsgrad erforderlich ist, wird
durch die besondere Ausrichtung der Flamme erreicht.
Beim sogenannten "upside down Brenner" düst die Flamme wie eine
Rückstoßrakete von oben nach unten auf einen Wärmetauscher. Durch
diese Erwärmung dehnt sich der Stickstoff im Stirlingmotor aus. Das bringt
den Motor zum Laufen. Leise wie ein Elektromotor. Mit dem Unterschied, das dieser
Strom benötigt und Ihre Sunmachine Strom erzeugt. Den erzeugten Strom nutzen
Sie selbst oder speisen ihn zu garantierten Konditionen ins Netz. Damit er das
viele Jahre durchhält haben wir auf beste Qualität gesetzt. Eine
Verwendung von Schmiermitteln wie bei Verbrennungsmotoren ist nicht erforderlich.
Auch in punkto Wartung ist er unschlagbar, denn die Wartungsintervalle liegen bei
80.000 Betriebsstunden. Die Brennereinheit ist wie jedes Heizgerät einer
normalen Wartung zu unterziehen, ohne zusätzliche Kosten durch
Verschleiß- oder Schmiermittel.
Die Sunmachine verfügt über eine automatische Pelletansaugung vom
Pelletlager, und ist damit der ideale Brennstoff für komfort- und
umweltbewusste Benutzer. Die Wärme wird in einem Pufferspeicher
gespeichert.
So bald Wärme benötigt wird, steuert die Sunmachine mit der
integrierten Heizungssteuerung die Wärmeverteilung für Heizkörper,
Fußbodenheizung oder Warmwasser, so wie Sie es gerade benötigen.
Als Abfallprodukt der CO²-freien Verbrennung bleibt ein flüssiger
Mineraldünger zurück. Dieser lässt Ihre Pflanzen im Haus und
Garten prächtig gedeihen. Das ist die Konsequenz einer jahrelangen
Entwicklungsphase.
In der Sunmachine integriert:
- Heizkreissteuerung
- Systemtrennung
- Lambdasonde
- Pellet Saugvorrichtung
- Wechselrichter
- Ladepumpe für Pufferspeicher
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Dreieckschornstein (DLS)
Mit dem "Dreieck-Schornstein" bietet Ihnen TECNOVIS exclusiv den ersten dreieckigen Schornstein in Leichtbauweise an. Dieses Schornsteinsystem wurde entwickelt aus den Problematiken in der Praxis und ist die optimale Lösung für den Anschluß eines Kaminofens. Durch seine außergewöhnliche Dreiecksform kann er raumsparend in einer Zimmerecke montiert werden, auch tote Winkel lassen sich so ideal nutzen. Ein Ofen wird so, ohne störende Rauchrohrführung, strömungsgünstig angeschlossen und das Flammenbild lässt sich ideal zur Zimmermitte ausrichten.
Die bessere Lösung: durch die Dreiecksform lässt sich der Ofen ideal zur Zimmermitte ausrichten. Bei viereckigen Schächten ist dies durch die beschränkten Anschlussmöglichkeiten nicht machbar.
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Überprüfung von Feuerlöschern:
Die Überprüfung von tragbaren Feuerlöschern führen die
meisten Feuerwehren für Privathaushalte kostengünstig im Rahmen eines
Aktionstages durch.
Die Kosten betragen in etwa 10.- Euro pro Feuerlöscher. Diese können gebracht werden und werden meistens gleich vor Ort geprüft.
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Bitte Beachten: ab 1. Juli 2008 gilt die OIB-Richtlinien 2, in der es heißt:
3.8.1 "Abgasanlagen müssen rußbrandbeständig sein, sofern nicht aufgrund der anzuschließenden Feuerstätten (z.B. Ölfeuerstätten mit Gebläsebrennern bzw. Brennwerttechnik, Gasfeuerstätten) ein Rußbrand ausgeschlossen werden kann." - dh. also, jeder Fang, unabhängig vom Baustoff, in den die Abgas von festen Brennstoffen eingeleitet werden, muß rußbrandbeständig ausgeführt sein! Daher vor dem Kauf eines Fangsystems diesbezüglich beim Händler nachfragen, da diese Eigenschaft noch nicht alle Fangsysteme erfüllen!
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F-90 Edelstahlkamin - nun auch für innen geeignet
Es gibt nun von mehreren Herstellern doppelwandige Edelstahlfänge, die auch
durch Geschoßdecken problemlos geführt werden können. Durch die
F90-Zulassung stellt die Durchquerung verschiedener Brandabschnitte nun kein
Problem mehr dar.
NiroLine DW Alkon F90 - Edelstahlkamin
Doppelwandiger Edelstahlkamin mit F90 Zulassung Zugelassen bis 400°C Edelstahl V4A Schnelle, staubfreie Montage ÜA-Zeichen |
Produktbeschreibung
Doppelwandiger Edelstahlkamin für Gas, Öl und feste Brennstoffe im
Über- und Unterdruckbetrieb mit konischer Verbindungstechnik ohne Dichtung
im Überdruckbetrieb zum Durchdringen von Brandabschnitten ohne Schacht oder
zum Einbau in bereits belegte Installationsschächte.
Besonderheit: Überdruckbetrieb auch für feste Brennstoffe
(Pellets).
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