Presse & Medien

In manchen "Unabhähngigen" Pressemitteilungen findet sich eben wirklich nur  "ein sehr kleines Körnchen" Wahrheit, der Rest ist bisweilen politische Propaganda.

AK-Mitteilung

 

Was für manche Politiker/innen nur "formale Fehler" oder "kompetenzrechtliche Korekturen" sind, ist für den VfGH schlichtweg einfach "gesetzeswidrig" und somit "Zur Gänze aufzuheben"!

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http://burgenland.orf.at/stories/238972/

28.11.2007

RAUCHFANGKEHRER     28.11.2007

Prozess um Kosten bei Wechsel
Es ging ums Prinzip und um 32 Euro: Weil eine Burgenländerin nicht eingesehen hat, für einen Rauchfangkehrer-Wechsel zu zahlen, landete der Fall vor Gericht. Nun bekam die Frau in erster Instanz Recht.

Rauchfangkehrer sah bürokratischen Aufwand
Wer mit den Leistungen eines Rauchfangkehrers unzufrieden sind, weil dieser beispielsweise die Kehrtermine nicht einhält, hat das Recht den Anbieter zu wechseln.

Von diesem Recht machte eine Kundin aus Neckenmarkt Gebrauch - allerdings wurden ihr von ihrem ehemaligen Rauchfangkehrer 32 Euro in Rechnung gestellt. Er begründete die Rechnung mit dem bürokratischen Aufwand, der für ihn enstanden ist.

Die Frau war nicht bereit, für den Rauchfangkehrer-Wechsel zu bezahlen.

Schlichtungsstelle: "Kein Freikaufen"
Die Frau entschied sich nicht gleich für den Schritt vor den Richter, sondern wendete sich zunächst an die Schlichtungsstelle für Konsumentenschutz.

Dort waren die meisten Mitglieder der Meinung, dass der Rauchfangkehrer nicht berechtigt sei, die Gebühr in der Höhe von 32 Euro zu verlangen, sagte der Vorsitzende der Schlichtungsstelle, Andreas Gold. "Diese Wechselgebühr steht dem Rauchfangkehrer nach meinem Rechtsverständnis nicht zu, denn der Wechsel sollte kein 'Freikaufen' sein".

Fall landete vor Gericht
Einzig der Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer, der ebenfalls Mitglied der Schlichtungsstelle ist, schloss sich dieser Meinung nicht an.

Deshalb landete der Fall vor Gericht. Und nun liegt das schriftliche Urteil vor. Die Frau bekam in erster Instanz Recht. Konsumentschutz-Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) spricht von einem "richtungsweisenden" Entscheid.

Nur "Objekttarif"
"Es ist im Burgenland nicht erlaubt, Geld für einen Rauchfangkehrer-Wechsel zu verlangen", erklärte Dunst am Mittwoch.

"Es darf nur die tatsächlich erbrachte Leistung verrechnet werden", so Dunst. Eine Ausnahme sei der sogenannte Objekttarif, der jährlich 15 Euro beträgt. Durch diesen Tarif werden diverse Leistungen - unter anderem eben auch anfallende Kosten bei einem Rauchfangkehrer-Wechsel - abgegolten.

Landesinnungsmeister will in Berufung gehen
Das Urteil selbst ist noch nicht rechtskräftig, man werde in Berufung gehen, betont der Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer Herbert Baumrock.

burgenland.ORF.at; 30.10.07
Der Fall war schon ende Oktober Thema. Damals hieß es von Seiten der Wirtschaftskammer, das Verfahren in Oberpullendorf sei wegen Spruchreife geschlossen, die notwendigen Kosten seien außer Streit gestellt worden.

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http://www.bkf.at/scripts/bkf.dll/aktuell?f=article&ar_id=15738

Urteil im Rauchfangkehrerstreit

Eigentlich sollte man denken, dass man in der freien Marktwirtschaft den Rauchfangkehrer wechseln darf, wenn man mit dem, der in den heimischen Kamin klettert nicht zufrieden ist. Gertrude Weinzetl entschied sich für einen neuen Kehrmeister, nur: der alte verlangte als Entschädigung 32 Euro für den Wechsel. Es folgte ein Streit der vor Gericht landete. Nun bekam die Kundin Recht und muss nicht bezahlen.

Das Urteil im Rauchfangkehrerstreit wird seitens des Konsumetenschutzes als richtungsweisend gefeiert. Die Zeiten, in denen man sich im Falle eines Rauchfangkehrerwechsels freikaufen musste sind vorbei. Gertrude Weinzetl war nicht bereit 32 Euro für den Wechsel des Kehrmeisters zu bezahlen sie wurde deshalb vom Rauchfangkehrer verklagt. Vor Gericht wurden die Fronten geklärt: Die Kehrmeister sind nicht berechtigt, diese Gebühr einzuheben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der betroffene Rauchfangkehrermeister ging in Berufung.

Redaktion: Strobl Isabell/BKF
Mittwoch · 28. November 2007 · 17:41

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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-owa/article.asp?Text=250294&cat=836

28.11.2007

Print-Ausgabe

Urteil: Keine Gebühren für die Rauchfangkehrer

BEZIRK / Gericht entscheidet im Sinne der Konsumenten: Für Rauchfangkehrerwechsel darf nichts verrechnet werden.

VON MICHAEL PEKOVICS

Der Fall eines Rauchfangkehrers, der einen Kunden klagte, weil dieser eine Gebühr (Anmerkung: Rund 32 Euro) für den Wechsel des Rauchfangkehrers nicht zahlen wollte, schlug hohe Wellen – sowohl unter den Rauchfangkehrern als auch unter den Kunden.
Der BVZ liegt nun exklusiv das Urteil vor. Das Bezirksgericht Oberpullendorf hat die Klage abgewiesen und festgehalten: „Eine gesetzliche Grundlage für die Einhebung einer solchen Gebühr existiert nicht. Weder im Gesetz noch in der Tarifverordnung ist ein diesbezüglicher Tarif ersichtlich. Daher ist die Spesenvorschreibung widerrechtlich.“

Ein bitterer Schlag für die Rauchfangkehrer. Landesinnungsmeister Herbert Baumrock hat indes schon angekündigt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. „Die Begründung ist an den Haaren herbei gezogen, das hält nicht stand“, ist Baumrock überzeugt. „Komisch ist auch, dass ein normaler Prozess sechs bis acht Wochen dauert. In diesem Fall wurde binnen zehn Tagen ein Urteil gefällt.“

Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst ist mit der Entscheidung der Justiz zufrieden. „Ein Sieg für den Konsumentenschutz“, so Dunst. „Wir wollen kein Unternehmen umbringen, aber das Einheben einer solchen Gebühr ist gesetzlich nicht verankert.“ Für Baumrock ist das Gesetz aber reparaturbedürftig: „Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt: Das Argument, dass der Wechsel von Kunden durch den Tarifobjekt gedeckt ist, ist nicht zulässig, weil ja dann quasi jeder zahlt. Auch der, der nicht wechselt.“ Fortsetzung folgt – in der nächsten Instanz.

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http://burgenland.orf.at/stories/232035/


RAUCHFANGKEHRER      30.10.2007

Gericht: Kosten für Anbieterwechsel legal
Ein Streit um 32 Euro zwischen einem Rauchfangkehrer und seiner Ex-Kundin sorgt für Aufsehen. Für den Wechsel der Kundin zu einem anderen Betrieb verlangte der Rauchfangkehrer 32 Euro. Vor Gericht bekam er Recht.

Zentrale Frage
32 Euro scheinen nicht wirklich existenzbedrohend, doch es geht in diesem Fall um die Sache.

Dürfen Rauchfangkehrer im Falle eines Rauchfangkehrerwechsels dem scheidenden Kunden 32 Euro verrechnen oder nicht? Um diese zentrale Frage drehte sich der Prozess vor dem Gericht in Oberpullendorf. Dort wurde sie mit "Ja - sie dürfen" beantwortet.

Verfahren geschlossen
Laut Wirtschaftskammer wurde das Verfahren in Oberpullendorf wegen Spruchreife geschlossen. Die notwendigen Kosten seien außer Streit gestellt worden, so die Wirtschaftskammer. Ein schriftliches Urteil werde für Weihnachten erwartet.

Die Vorgeschichte:
Eine Kundin wollte nicht einsehen, warum sie dem Rauchfangkehrer, von dem sie weggehen wollte für diesen Wechsel 32 Euro zahlen soll - und zahlte nicht.

Der Rauchfangkehrer begründetet die 32 Euro-Forderung damit, dass er seinem Nachfolger Unterlagen über die Heizanlage zusammenstellen und ordnungsgemäß an die Gemeinde und den übergeben müsse.

Präzedenzfall
Eine Schlichungsstelle wies laut Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) die Forderung zurück.

Der verlassene Rauchfangkehrer klagte trotzdem und bekam jetzt Recht, so die Wirtschaftskammer in einer Aussendung.
Die Wirtschaftskammer sprach zudem von einem Präzedenzfall für weitere mögliche Streitfälle.

Büro Dunst: Überrascht
Im Büro von Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst gab man sich überrascht, dass die Wirtschaftskammer hier ein Urteil verkünde dass es so ja offiziell noch nicht gebe.

Derzeit 27 Betriebe
Im Burgenland gibt es derzeit 27 Rauchfangkehrerbetriebe, ein Wechsel von einem zum anderen ist eher die Ausnahme.

Kundin überlegt Berufung
Im Falle des negativen, schriftlichen Urteils denkt die Konsumentin in die Berufung zu gehen. Sie habe volle rechtliche Unterstützung des Konsumentenschutzes, hieß es aus dem Büro der Landesrätin.

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http://www.kurier.at/nachrichten/burgenland/118085.php


Zahlen bei Rauchfangkehrer-Wechsel?

Oberpullendorf - Musterprozess: Ein Rauchfangkehrer aus Großwarasdorf zog vor Gericht, als sich eine Frau aus Neckenmarkt weigerte, 32 Euro Wechselgebühr zu entrichten.

kurier Baumrock: die Wechselgebühr gibt es auch in anderen Bundesländern Es kommt nicht oft vor, dass ein Kunde den Rauchfangkehrer wechselt. Aber tut er es doch, dann muss er 32 Euro an den bisher Beauftragten bezahlen. Im Burgenland ist dies Usus (aber nicht im Kehrgesetz verankert). Ein Musterprozess, der in der Vorwoche in Oberpullendorf über die Bühne ging, soll nun klären, ob diese Wechselgebühr auch künftig zu entrichten sein wird.

Eine Neckenmarkterin dachte wandte sich nämlich an die Konsumentenschutzabteilung des Landes. Der Fall landete vor der Schlichtungsstelle, in der ein Mitarbeiter der Arbeiterkammer, einer des Hauptreferates für Gewerbe- und Baurecht, Konsumentenschützer Andreas Gold und Herbert Baumrock, Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer, sitzen.
Empfehlung

Baumrock und der Gewerberechtsexperte entschieden, dass die Gebühr gerechtfertigt sei. Vorsitzender Gold und der AK-Experte dagegen. „Bei Gleichstand zählt die Stimme des Vorsitzenden. Dem Rauchfangkehrer in Großwarasdorf wurde daher empfohlen, die Gebühr nicht einzufordern“, erklärt Baumrock. Doch dieser tat es dennoch und zog vor Gericht.

Das Urteil ergeht schriftlich, doch Baumrock ist sicher: „Bei der Verhandlung wurden die Aufwendungen und die 32 Euro außer Streit gestellt.“ Die Gebühr sei gerechtfertigt, denn der „alte“ Rauchfangkehrer müsse aufwendige Berichte u.a. für seinen Nachfolger verfassen. „Das dauert Zeit und kostet Geld“, sagt Baumrock. Außerdem gäbe es diese Wechselgebühr auch in anderen Bundesländern. Was sich die 28 heimischen Betriebe nun wünschen, sei Rechtssicherheit und weniger Populismus. Seit der Höchsttarifverordnung würden ohnehin viele mit hohen Verlusten kämpfen. „Wir freuen uns auf ein Urteil, das klarstellt, dass diese 32 Euro bei einem Wechsel anfallen und wir sie auch verrechnen dürfen“, sagt der Innungsmeister.

Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst: „Dem Rauchfangkehrer entstehen durch den Wechsel keine Kosten, die nicht durch den Objekttarif abgedeckt würden.“ Das Urteil werde mit Spannung erwartet.

Artikel vom 29.10.2007, 22:30 KURIER


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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-owa/article.asp?Text=246818&cat=836


24.10.2007

Print-Ausgabe

Rauchfangkehrer: Stimmt die Rechnung?

BEZIRKE / Rauchfangkehrer wollen für Wechsel des Kunden zu einem anderen Anbieter 32 Euro Gebühr einheben.

VON KATHARINA STIPSITS

Stellen Sie sich vor, Sie wollen den Rauchfangkehrer wechseln. Dann müssten Sie derzeit 32 Euro Gebühr zahlen. Ob das auch in Zukunft so sein wird, entschied sich am vergangenen Dienstag (nach Redaktionsschluss) am Bezirksgericht Oberwart.
Konkret ging es um einen Rauchfangkehrer, der einem Kunden 32 Euro verrechnete, weil dieser den Rauchfangkehrer wechseln wollte. Konsumentenschützer Gold sieht das nicht ein: „Das kommt einem Freikaufen gleich. Wenn man mit der angebotenen Leistung nicht zufrieden ist, dann muss Wechseln ohne Kosten möglich sein. Der Fall ist ein Musterprozess und betrifft jeden einzelnen burgenländischen Haushalt. Wenn ich meinen Fleischer wechsle, dann muss ich auch keine Gebühren zahlen, oder?“

„Normalerweise ist die Schlichtungsstelle ausreichend, um Probleme zu lösen“, so Dunst. Die Schlichtungsstelle setzt sich aus je einem Mitglied des Hauptreferats für Gewerbe- und Baurecht, der Arbeiterkammer, der Landesinnung für Rauchfangkehrer und des Referats für Konsumentenschutz, das mit Andreas Gold den Vorsitzenden stellt, zusammen. „An die Schlichtungsstelle werden nur jene Fälle herangetragen, die nicht durch Einzelberatungen gelöst werden können“, erklärt Landesrätin Verena Dunst.

Die Schlichtungsstelle klärt Streitigkeiten und versucht gerichtliche Folgen zu verhindern. Das Kehrgesetz, das 2005 novelliert wurde, regelt genau, was der Rauchfangkehrer verrechnen darf (siehe Infobox). Andreas Gold betont aber, dass man dem Rauchfangkehrer auf jeden Fall den Zutritt zum Haus gewähren muss. Sollte dies verweigert werden und der Rauchfangkehrer kann nicht überprüfen, kann er keine Sicherheit gewährleisten. Darauf kann sich eine Versicherung im Schadensfall berufen und ist nicht zur Zahlung verplichtet.

VERRECHNUNG
Der Rauchfangkehrer darf nur die tatsächlich erbrachten Leistungen verrechnen.
Ausnahme: der Objekttarif
- Für Heizungen bis 10 Kilowatt: 10 Euro
- Für Heizungen über 10 Kilowatt: 15 Euro (jeweils exklusive Mehrwertsteuer)
- Für Brennwertgeräte wird kein Objekttarif verrechnet. Es sind lediglich Luftgütemessungen vorzunehmen, die dem Rauchfangkehrer zur Überprüfung vorgelegt werden. Entgelt für Überprüfung: 6,60 Euro
- Kein Objekttarif wird verrechnet, wenn der Kamin länger als ein Jahr still gelegt ist (zB bei Fernwärmeabnahme)
Kehrungen:
- Ölheizung: einmal jährlich
- Holzheizungen: maximal vier Kehrungen jährlich

Quelle: Konsumentenschutz

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http://www.bkf.at/scripts/bkf.dll/search?x=9&y=6&keyword=kehrgesetz


Kehrgesetz
Freitag · 19. Oktober 2007 · 13:54

Kehrgesetz

Die Rauchfangkehrer sind sich einig: Die Novellierung des Kehrgesetzes ist für ihre Zunft eine Katastrophe. Auch zwei Jahre nach den Änderungen will man sich nicht damit abfinden und stellt einen Musterprozess in Aussicht. Landesrätin Dunst und der Konsumentenschutz sind sich auch einig: Die Novellierung bringt wesentliche Verbesserungen für die Kunden. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

Es ist eine Sackgasse: Die Rauchfangkehrer sind laut Innung aufgrund der Novellierung des Kehrergesetzes mit hohen Verlusten konfrontiert und zittern um ihre Existenz. Ein Musterprozess gegen die Republik in der Causa sei bereits in Planung.
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst bläst in ein anderes Horn. Sie sieht die Novellierung ausschließlich als Verbesserung für die Kunden der Rauchfangkehrer. Eine Existenzgefährdung der Rauchfangkehrer sehe sie nicht. Was in welchem Ausmaß und zu welchen Tarifen zu geschehen hat, sei im Kehrgesetz für alle bestmöglich geregelt.

Das Kehrgesetz ist 2005 novelliert worden. Unsicherheiten seitens der Konsumenten aber auch Rauchfangkehrern war die Folge Um Streitigkeiten zu klären wurde eine Schlichtungsstelle installiert.
Während das Kehrgesetz auf der einen Seite gelobt wird, hofft man auf der anderen anderen auf eine baldige Änderung: Die Rauchfangkehrerinnung pocht auf weitere Gesprächsrunden mit den Großparteien, um die finanzielle Situation für ihre Zunft wieder zu verbessern. Von 28 Rauchfangkehrerbetrieben ist in diesem Jahr einer bereits im Zwangsausgleich, ein zweiter im Südburgenland stehe kurz vor dem Konkurs.

Redaktion: Ebinger Nadja/BKF

Freitag · 19. Oktober 2007 · 13:54

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http://burgenland.orf.at/stories/229802/


TROTZ NEUEM KEHRGESETZ     19.10.2007

Weiter Streit um Termine und Rechnungen
2005 wurde das burgenländische Kehrgesetz novelliert. Das hat zwar mehr Transparenz gebracht, Streitereien zwischen Konsumenten und Rauchfangkehrern um Rechnungen und Kehrtermine gibt es aber nach wie vor.

Umstimmigkeiten
Trotz der Novellierung des Kehrgesetzes gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten zwischen den Konsumenten und den Rauchfangkehrer-Meistern - etwa die Rechnungen und die Einhaltung der Kehrtermine betreffend - sagt Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).

Berechtigte Beschwerden
"Wir haben in der Schlichtungsstelle sehr viel Arbeit. Es werden ungefähr 60 Prozent der Fälle von den Beschwerden immer wieder berechtigt eingebracht, 95 Prozent der telefonischen Beschwerden erfolgen zu Recht", so Dunst.

Viel Arbeit
Die Schlichtungsstelle des Landes hat jedenfalls viel zu tun, das beweist ein hoher Stapel an Akten. Die meisten Beschwerden betreffen Rechnungen, die nicht nachvollziehbar seien, sagt Andreas Gold, Leiter des Referats Konsumentenschutz.

Kritik an Rechnungen
"Der Rauchfangkehrer muss das nach Tarifposten aufgliedern, damit der Konsument sehen kann, was er tatsächlich bezahlt. Weiters wird Beschwerde geführt, dass die Anberaumung der Kehrtermine nicht ordnungsgemäß erfolgt. Bekanntlich muss das vier Wochen vor der Kehrung stattfinden und auf zwei Stunden genau eingegrenzt werden", so Gold.

3.000 Anfragen
Insgesamt gab es bisher rund 3.000 Anfragen und Beschwerden, 150 davon landeten vor der Schlichtungsstelle bei der Landesregierung.

Die Fälle konnten außergerichtlich geklärt werden, bis auf einen einzigen, der ist nun gerichtsanhängig, sagt Gold.

32 Euro für Wechsel
"Im Wesentlichen geht es dabei um die Forderung einiger Rauchfangkehrer für ein Entgelt, sollte man den Rauchfangkehrer wechseln. Das Gesetz sieht vor, dass man formlos wechseln kann wenn es beim besten Willen nicht geht. Nun vertreten die Rauchfangkehrer den Standpunkt, dass sei ein Aufwand sei und verrechnen dafür 32 Euro ohne Mehrwertsteuer", so Gold.

Zufrieden mit Gesetz
Davon abgesehen zeigt sich Landesrätin Verena Dunst mit dem neuen Kehrgesetz durchaus zufrieden.

Nicht teurer als vor 2005
"Es darf im Burgenland eigentlich keine Rauchfangkehrer-Rechnung teurer sein als vor 2005, weil der Konsumentenschutz durch das Kehrgesetz erreichen konnte, dass jetzt nur mehr nach tatsächlicher Leistung verrechnet wird", so Dunst.

Immer mehr Private verschulden sich
Sorgen macht den Konsumentenschützern übrigens die zunehmende Verschuldung der Privathaushalte.

SPÖ-Bundesrat Wolfgang Sodl begrüßt in diesem Zusammenhang die bevorstehende Novellierung des Insolvenzrechtseinführungsgesetzes.

burgenland.ORF.at; 13.10.06
Der Verfassungsgerichtshof kippte 2006 Teile des Kehrgesetzes: Einige Bestimmungen wurden als verfassungswidrig aufgehoben. Damit wurde einer Beschwerde der Burgenländischen Rauchfangkehrerinnung Recht gegeben.
VfGH kippt Teile des Kehrgesetzes

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Unmut über Rauchfangkehrertarife
Mittwoch · 14. März 2007 · 12:00

Unmut über Rauchfangkehrertarife

Rund 3.000 Beschwerden über die neue Rauchfangkehrer-Tarifverrechnung. Damit sieht sich die Konsumentenschutzabteilung des Landes seit der Beschlussfassung des neuen Kehrgesetzes im November 2005 konfrontiert. Die landesweite Infokampagne 'Rat & Tat' soll jetzt Unklarheiten zum Thema Rauchfangkehrertarife beseitigen.

In Weingraben im Bezirk Oberpullendorf fiel der Startschuss zur Aufklärungskampagne, die in den folgenden Monaten im ganzen Land stattfinden wird. Durch Aufklärung mittels Experten soll nun Licht ins Dunkel zum Thema Irrgarten Kehrtarife kommen. Ein Schritt, um dicke Luft zwischen Konsumenten und Rauchfangkehrern schon im Vorhinein zu vermeiden.

Informationsmangel seitens der Konsumenten, aber auch schlichtweg falsch gestellte Rechnungen mancher Rauchfangkehrer sorgen für einen emotionalen Interessenskonflikt. Bei der gut besuchten ersten Veranstaltung des Konsumentenschutzes in Weingraben hat sich überraschend auch der Innungsmeister der Rauchfangkehrer eingefunden.

Seitens der Innung weist man darauf hin, dass auch für die Kehrmeister die Situation alles andere als einfach sei. Unmut unter der Bevölkerung, neue Kehrgesetze und der niedrigste Stundenlohn in ganz Österreich, seien kein Honigschlecken. Zum Vergleich: Eine Kehrstunde im Burgenland kostet laut Innung 23 Euro, im benachbarten Bundesland Steiermark 40 Euro. Für detaillierte Informationen zur Kehrtarifkampagne steht das Konsumentenschutzbüro Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02682/600-2346 zur Verfügung.

Redaktion: René Pint/BKF

Mittwoch · 14. März 2007 · 12:00

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http://www.kurier.at/nachrichten/burgenland/61759.php


Aufklärung über Kehrtarife

Burgenland – Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst startet eine landesweite Aufklärungskampagne zum Thema Rauchfangkehrertarife

Hofrat Andreas Gold, Landesrätin Verena Dunst und Weingrabens Bürgermeister Franz Hoschopf Seit der Beschlussfassung des neuen Kehrgesetzes im November 2005 gab es aufgrund höchstgerichtlicher Erkenntnisse Anpassungen des Gesetzes. Dadurch, sowie durch die teilweise noch immer mangelhafte Rechnungslegung besteht bei den Konsumenten ein gewisses Maß an Verunsicherung. Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst will nunmehr diesem Manko entgegentreten und mit einer Informationskampagne zum Thema „Rauchfangkehrertarife“ die burgenländische Bevölkerung aufklären und bei Unklarheiten über ihre Rechte informieren.

„Die Kampagne 'Rat & Tat' wird sich auf alle Bezirke erstrecken. Konsumenten haben dabei die Möglichkeit im Gespräch mit Experten ihre Fragen über das jährliche Ausmaß der Kehrungen bzw. über die damit verbundene Verrechnung der Tarife zu erläutern und sich über ihre Rechte zu informieren. Derzeit wird auch ein Tarifkalkulator vorbereitet, um Rechnungen rascher zu kontrollieren“, so Landesrätin Verena Dunst in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Hofrat Andreas Gold vom Referat für
Konsumentenschutz beim Amt der burgenländischen Landesregierung und Bürgermeister Franz Hoschopf, in dessen Heimatgemeinde Weingraben am 13. März 2007 die erste derartige Infoveranstaltung abgehalten wird.
2900 Anfragen von Bürgern

Über 2900 rechtsuchende Bürger haben sich nämlich bis dato fernmündlich mit verschiedensten Beschwerden sowie mit Fragen über die Tarifverrechnung an Andreas Gold gewandt. 83 Fälle mussten der Schlichtungsstelle zugeführt werden.

An die Schlichtungsstelle werden nur jene Fälle herangetragen, die durch Einzelberatungen bei der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, dem Hauptreferat für Gewerbe- und Baurecht und natürlich auch beim Referat für Konsumentenschutz nicht ausgeräumt werden konnten. Besonders erfreulich ist, dass bisher sämtliche Entscheidungen einstimmig, somit auch mit der Stimme des Landesinnungsmeisters für Rauchfangkehrer, getroffen werden konnten.

Detaillierte Informationen mit Blickrichtung Konsumentenberatung erteilt Andreas Gold telefonisch unter 02682/600-2346, am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Artikel vom 06.03.2007, 08:57 | KURIER |


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Rat&Tat wird weitergeführt
Freitag · 26. Jänner 2007 · 17:06

Rat&Tat wird weitergeführt

Die Informationskampagne "Rat&Tat" wird fortgesetzt. Das gab am Freitag Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst bekannt. Alleine im letzten Jahr wurde ein neuer Rekord an erledigten Fällen verzeichnet. Neuer Schwerpunkt werden die Rauchfangkehrtarife sein.

Seit Beschlussfassung des neuen Kehrgesetzes im November 2005 gab es Anpassungen des Gesetzes aufgrund höchstgerichtlicher Erkenntnisse. Dadurch sowie durch die immer noch teilweise mangelhafte Rechnungslegung mancher Rauchfangkehrer besteht Verunsicherung bei den Konsumenten.

Redaktion: René Pint/BKF

Freitag · 26. Jänner 2007 · 17:06

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http://burgenland.oevp.at/home/artikel.aspx?where=17118&bhcp=1


SPÖ hat sich die FPÖ gekauft - Niessl muss Konsequenzen ziehen

„Der Geheimpakt ist in Kraft - LH Niessl soll die Konsequenzen ziehen“, erklärt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer und kündigt für die nächste Landtagssitzung eine „Aktuelle Stunde“ an, bei der dieser Skandal aufgearbeitet werden soll.

Die FPÖ als selbsternannte Kontrollpartei gehört seit der Veröffentlichung des Geheimpapiers der Vergangenheit an, erklärt Strommer. „Die Blauen haben sich mit Posten kaufen lassen und ihre Glaubwürdigkeit verloren - umso wichtiger ist die Rolle der ÖVP als Ideenbringer und Korrektiv in Landtag und Regierung“, so Strommer.

Verrat am Wähler: Geheim-Pakt wurde umgesetzt

Strommer führt den Beweis, dass entgegen den Aussagen der beteiligten Parteien der Geheimpakt um Abstimmungsverhalten und Postenschacher in Kraft war und ist. „Die Beteiligten haben seit 2005 ihr politisches Verhalten nachvollziehbar nach den Buchstaben des Pakts ausgerichtet und ihn Schritt für Schritt eingelöst. Die SPFPÖ hat eine Reihe von Landtagsinitiativen im Alleingang durchgezogen.

Strommer bringt Beispiele von synchronisierten SPFPÖ Abstimmungsduetten

- Kehrgesetz: trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit war die FPÖ nie verhandlungsbereit

- Bgld. Landessanitätsgesetz

- Novelle zum Kindergartengesetz

- Bewertung des Kovacs Hinterzimmerdeals: FPÖ sprach von einem „TOP-DEAL“, bis der öffentliche Druck zu groß wurde.

- Auch die SPÖ hatte bereits begonnen, ihren Teil der Vereinbarung einzulösen: Sie verweigerte den Grünen nach der Nationalratswahl größere Klubräumlichkeiten, beließ aber der FPÖ ihren unverhältnismäßig großen Klub (Thema wird wortwörtlich im Geheimpakt ausgepackelt).

Strommer hinterfragt SPÖ Handschlagqualität

Einerseits reden die Roten von Integrität, werfen der ÖVP im Landtag Oppositionspolitik vor, andererseits geißelt Bundesratspräsident und Vorzeige-Linker Pehm die beiden Blauen Gudenus und Kampl im Bundesrat und hat mit der ÖVP-Burgenland ein aufrechtes Regierungsübereinkommen. Zur gleichen Zeit hetzt die SPÖ jeden Donnerstag Demonstranten gegen die FPÖ auf die Straße um gleichzeitig im Burgenland ein Postenschacher-Abkommen mit derselben FPÖ zu treffen um sich damit eine Partei zu kaufen, unter dem Motto: „Burgenländer, wählt wie ihr wollt – wir führen diese Politik auch nach der Landtagswahl weiter!“ „Das ist ein ungeheuerliches Doppelspiel, ein Verfall der politischen Moral und Ethik, das ist Verrat am Wähler und dokumentiert die Abgehobenheit und Machtarroganz der SPÖ! Bei uns blinken alle demokratiepolitischen Warnlampen. Jetzt muss die politische Verantwortung wahrgenommen werden“, sagt Strommer

LH Niessl muss Konsequenzen ziehen

Die FPÖ habe die Tragweite des Skandals erkannt und erste Schritte gesetzt. SPÖ-Obmann LH Niessl hingegen habe die Affäre als „Affentheater“ abgekanzelt. Strommer fordert SPÖ-Vorsitzenden LH Niessl auf, für die SPÖ die politische Verantwortung wahrzunehmen. „Entweder hat Niessl alles gewusst, dann ist das moralisch für ihn nicht tragbar und er muss für sich Konsequenzen ziehen. Oder sein LGF Pehm hat im Alleingang gepackelt - dann ist Pehm reif für den Rücktritt. In jeden Fall sind Konsequenzen von der SPÖ zu ziehen“, ist Strommer überzeugt.

ÖVP beantragt Aktuelle Stunde

Im Interesse des Burgenlandes werde die ÖVP die Packel- und Mauschelpolitik der SPÖ nicht hinnehmen. „Wir haben mit der SPÖ ein aufrechtes Arbeitsübereinkommen, das wir für unseren Teil bis jetzt erfüllt haben. Wie es aber am Ende dieses Packeltages weitergehen soll, muss öffentlich und transparent geklärt werden. Und zwar im Burgenländischen Landtag. Die ÖVP wird deshalb für die nächste Sitzung am 1. Februar eine Aktuelle Stunde beantragen“, kündigt Strommer an.

ÖVP ist Ideenbringer und Kontrollpartei

Wichtiger denn je sei die Rolle der ÖVP als Ideenbringer und vor allem als Korrektiv - als Kontrollpartei. Die FPÖ habe diesen Anspruch völlig verspielt, die Grünen seien mit sich selbst beschäftigt und die SPÖ läuft Gefahr, für den Ausbau ihrer Macht ihre Großmutter zu verscherbeln - auf Kosten des Burgenlandes. Das werden wir verhindern“, so Strommer abschließend.

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von Ingrid Thurnher
21.12.2006 | 06:47
        
Ich versuche...
mir die Koalitionsverhandlungen dieser Tage vorzustellen und frage mich, ob da heiter bei Weihnachtsgebäck und (alkoholfreiem) Punsch und im Hintergrund leise dudelnder Kaufhaus-Weihnachtsmusik gefeilscht wird, oder bei Mineralwasser und Kaffee ins Detail gegangen wird. Neulich habe ich eine der handelnden Personen vor einem Studiogespräch gefragt, wie man sich denn das Ganze so vorzustellen habe. Er (es war ein männlicher Studiogast) meinte, es laufe genau so ab, wie man es sich so denkt. Das hilft zwar nicht viel weiter, aber immerhin: Man kann sich ja zum Beispiel denken, dass die Verhandler stehts auch das Wohl der eigenen Partei im Hinterkopf haben - nach dem Motto: nur der eigenen Klientel nicht allzu viel schaden (oder: wir sind unseren Wählern im Wort - wie es Wolfgang Schüssel auszudrücken pflegt). Etwas mehr Aufschluss gibt da eine Meldung aus dem Burgenland, die sich zwar auf vergangene Zeiten bezieht, aber doch für ein gewisses Aha-Erlebnis sorgt:

Da geht es um ein Geheimpapier, in dem SPÖ und FPÖ im Mai 2005 fünf Monate vor der Landtagswahl eine Zusammenarbeit im Landtag vereinbart hatten. Das Papier trägt die Unterschriften von SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Pehm und vom früheren FPÖ-Klubobman Manfred Kölly, und darin werden für die FPÖ einige Jobs in landesnahen Betrieben in Aussicht gestellt. Da fragt man sich halt, oder....?

Gestern saßen die Verhandler Buchinger und Bartenstein bei mir am Tisch und waren sich so was von einig, dass es mir als langgediente innenpolitische Beobachterin schon suspekt vorkam. Aber ja, mag ja sein, dass die beiden sich in ihren Bereichen irgendwie arrangieren konnten - und da kommt dann ja auch noch die normative Kraft des Faktischen dazu.

Wenn es dann zum Beispiel um die Eurofighter gehen wird, da wird sich die ganze Sache sicher schon ein wenig anders gestalten - einen Vorgeschmack hat heute die Befragung von Finanzminister Karlheinz Grasser geboten. Da geht es zur Stunde noch immer hoch her: speaking notes, verschwundene Akten, divergierende Aussagen über den Zeitpunkt der Entscheidung darüber, wieviele der Flieger nun tatsächlich bestellt werden, und, und, und... Sozialverhandler Buchinger hat ja auch gestern bei uns im Studio keinen Zweifel daran gelassen, dass die SPÖ hofft, im Ausschuss ausreichend Gründe für einen Ausstieg aus dem Vertrag zu finden. (Und die Studiengebühren sind ja noch nicht einmal andiskutiert worden.)

Wenn heute die ZIB 2 beginnt, wird jedenfalls im Eurofighter-Untersuchungsausschuss noch immer diskutiert werden. Aber Maria Fekter (ÖVP) und Werner Kogler (die Grünen) stellen sich trotzdem im Parlamentsstudio für uns einer Diskussion - die wohl widerspiegeln wird, was sich da in etwa abspielt.

Übrigens: Heute sind diverse Gerüchte kursiert, die FPÖ habe sich gespalten. Stimmt alles nicht, wieder nur Sience Fiction (Straches neuer Lieblingsbegriff), heißt es dazu aus der FPÖ. Auch da fragt sich der geübt misstrauische Beobachter: werden da gezielt Verschwörungstheorien unters Journalistenvolk gestreut, oder wird in der FPÖ zwischen der Strache- und der Stadler-Fraktion heftig gezankt, nachdem Stadler als Chef der Parteiakademie entmachtet wurde, wie wir ja gestern berichtet haben?

Damit ichs aber nicht vergesse, an dieser Stelle noch die Stichworte zu den anderen Themen in der Sendung: Wie schon erwähnt der Eurofighter-Untersuchungsausschuss samt Diskussion, der Fendrich-Kokain-Prozess (saftige Geldstrafe, aber keine Haftstrafe) und Österreich im Kaufrausch vor Weihnachten. Bis später dann.

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http://burgenland.orf.at/stories/160846/


29.12.2006

SPÖ-FPÖ-GEHEIMPAKT     28.12.2006
ÖVP: Pakt wurde umgesetzt
Die ÖVP Burgenland hat am Donnerstag neuerlich auf den SPÖ-FPÖ-Geheimpakt reagiert, der vergangene Woche bekannt geworden ist. Der Geheimpakt sei umgesetzt worden, sagte ÖVP-Klubobmann Rudolf.

"Verhalten nach Pakt ausgerichtet"
Strommer wies darauf hin, dass "entgegen den Aussagen der beteiligten Parteien der Geheimpakt um Abstimmungsverhalten und Postenschacher in Kraft war und ist".

"Die Beteiligten haben seit 2005 ihr politisches Verhalten nachvollziehbar nach den Buchstaben des Pakts ausgerichtet".

Strommer nannte Beispiele
"SPÖ und FPÖ haben eine Reihe von Landtagsinitiativen im Alleingang durchgezogen", so Strommer. Als Beispiele nannte er unter anderem das Kehrgesetz und die Novelle zum Kindergartengesetz.

Aktuelle Stunde im Landtag
Die ÖVP werde daher in der nächsten Landtagssitzung am 1. Februar eine Aktuelle Stunde zur Klärung beantragen, erklärte der ÖVP-Klubobmann.

Er forderte Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) auf, politische Verantwortung wahrzunehmen.

"Packeltages"
"Wir haben mit der SPÖ ein aufrechtes Arbeitsübereinkommen, das wir für unseren Teil bis jetzt erfüllt haben. Wie es aber am Ende dieses 'Packeltages' weitergehen soll, muss öffentlich und transparent geklärt werden", so Rudolf Strommer.

Kontrollpartei
Die Rolle der ÖVP als Ideenbringer und als Korrektiv, als Kontrollpartei, sei wichtiger denn je, so Strommer. Denn die FPÖ als "selbst ernannte Kontrollpartei" habe diesen Anspruch mit der Vereinbarung "völlig verspielt".

Reaktionen:
SPÖ-Klubobmann Christian Illedits warf der ÖVP und den Grünen "Einigkeit in der Scheinheiligkeit" vor. Während das "SPÖ-FPÖ-Papier" niemals schlagend geworden sei, ist der Blockadepakt von Schwarz und Grün vor der Landtagswahl 2005 tatsächlich umgesetzt worden, so Illedits.

"Wir scheuen uns nicht vor einer offenen Proporzdiskussion, im Gegenteil. Als 'Unschuld vom Lande' macht ÖVP-Obmann Franz Steindl die schlechteste Figur überhaupt. Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen", erklärte Illedits.

Die Diskussion um das SPÖ-FPÖ-"Postenschacherpapier" stelle eine "Bankrotterklärung für die derzeitige Landespolitik dar", sagte der burgenländische BZÖ-Parteichef Staatssekretär Karl Schweitzer. Es müsse klar sein, dass sich die Landtagsparteien in ihrem "unmoralischen Zugang zu Posten-, Proporz- und Privilegienschacherei" kaum unterscheiden.

burgenland.ORF.at; 27.12.06
Der aus der FPÖ ausgeschlossene Landesparteiobmann-Stellvertreter Manfred Kölly wehrt sich nun gegen den Ausschluss und fordert parteiinterne Verfahren für alle Mitwisser. Landesparteiobmann Johann Tschürtz wies die Vorwürfe zurück.
Kölly wehrt sich gegen Parteiausschluss

burgenland.ORF.at; 21.12.06
SPÖ und FPÖ vereinbarten im Mai 2005 fünf Monate vor der Landtagswahl eine Zusammenarbeit im Landtag. Das entsprechende Geheimpapier war in der vergangenen Woche aufgetaucht.

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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-news/article.asp?Text=220507&cat=839


28.12.2006

Online-Ausgabe


SP-FP Geheimpapier: ÖVP beantragt "Aktuelle Stunde"

Die ÖVP Burgenland wird in der nächsten Sitzung des Landtages am 1. Feber 2007 eine "Aktuelle Stunde" betreffend einer aufgetauchten Vereinbarung zwischen SPÖ und FPÖ einberufen.

"Wir haben mit der SPÖ ein aufrechtes Arbeitsübereinkommen, das wir für unseren Teil bis jetzt erfüllt haben. Wie es aber am Ende dieses 'Packeltages' weitergehen soll, muss öffentlich und transparent geklärt werden", erklärte VP-Klubobmann Rudolf Strommer am Donnerstag.

Die Rolle der ÖVP als Ideenbringer und als Korrektiv, als Kontrollpartei, sei wichtiger denn je, so Strommer. Denn die FPÖ als "selbst ernannte Kontrollpartei" habe diesen Anspruch mit der Vereinbarung "völlig verspielt".

SPÖ und FPÖ vereinbarten im Mai 2005 fünf Monate vor der Landtagswahl eine Zusammenarbeit im Landtag. Der frühere burgenländische FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly wurde daraufhin von der Partei ausgeschlossen. Grüne und ÖVP forderten auch Konsequenzen seitens der SPÖ. Landeshauptmann Hans Niessl (S) stellte sich jedoch hinter seinen Landesgeschäftsführer Georg Pehm, der das Papier unterschrieben hatte. Niessl betonte zudem, dass "Null von dem Ganzen (die Vereinbarungen, Anm.) umgesetzt wurde".

Strommer wies darauf hin, dass "entgegen den Aussagen der beteiligten Parteien der Geheimpakt um Abstimmungsverhalten und Postenschacher in Kraft war und ist". "Die Beteiligten haben seit 2005 ihr politisches Verhalten nachvollziehbar nach den Buchstaben des Pakts ausgerichtet. SPÖ und FPÖ haben eine Reihe von Landtagsinitiativen im Alleingang durchgezogen." Als Beispiele nannte er unter anderem das Kehrgesetz und die Novelle zum Kindergartengesetz.

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http://burgenland.orf.at/stories/157184/


20.12.2006

BURGENLAND-BUDGET     12.12.2006
ÖVP fordert Finanzwahrheit
Als Budget zwischen "Wahrheit und Schönfärberei" hat heute die ÖVP jenes Zahlenkonvolut bezeichnet, das ab Mittwoch im Landtag debattiert wird. Kritik am Budgetentwurf kommt von der FPÖ und die Grünen verweigern ihre Zustimmung.

Strommer: Große Last für das Land
Die ÖVP werde dem Budget 2007 natürlich zustimmen, so ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer, aber man müsse den Bürgern schon die ganze Wahrheit verdeutlichen. Natürlich sei das Budget so gestaltet, dass das Land keine neuen Schulden machen wird, dennoch trage das Land eine große Last, so Strommer.

Der Landesvoranschlag zeige nicht die gesamte finanzielle Situation, sondern nur einen Teilaspekt. Der Klubobmann sprach dabei erneut von "Bürden", die man in der BELIG (Beteiligungs- und Liegenschaftsgesellschaft mbH) mit 140 Millionen Euro Schulden und der Landesholding (225 Millionen Euro) trage. Dazu kämen jeweils 120 Millionen Euro Schulden aus dem Bank Burgenland Desaster und dem Landesbudget.

Finanzloch beim Nachtragsvoranschlag
Wenig erfreulich sei auch der Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2006, der ebenfalls im Zuge der Budgetdebatte behandelt wird. Hier klaffe zwischen Voranschlag und Nachtrag ein Loch von 66 Prozent.

Den größten Brocken mache hier der Sozialbereich aus. ÖVP-Finanzsprecher Kurt Lentsch vermutet in diesem Bereich großes Einsparungspotenzial und fordert eine Kommission, die Vorschläge macht, wie der Sozialbereich in Zukunft finanziert werden kann.

Auch Kehrgesetz wieder auf Tagesordnung
Neben dem Budget stehen bei der am Mittwoch beginnenden zweitägigen Budgetdebatte im Landtag noch 20 weitere Tagesordnungspunkte auf dem Programm, unter anderm eine - so Strommer wörtlich - "neuerlicher Reparaturversuch des Dauerpatienten Kehrgesetz".

Reaktion:
Die SPÖ sei der Tempomacher, während die ÖVP bremse, so die Reaktion von SPÖ-Budgetsprecher Georg Pehm. Die Mehrkosten im Sozialbereich habe der Bund zu verantworten, die Rekord-Arbeitslosigkeit der ÖVP-Regierung habe sich auch auf die Länder ausgewirkt, so Pehm. Die SPÖ Burgenland habe das siebente Budget in Folge ohne Neuverschuldung, das sei Österreichrekord, so Pehm.

FPÖ: Zustimmung nur in einzelnen Punkten
Kritik am Budgetentwurf 2007, vor allem am Nachtragsbudget, kommt von den Freiheitlichen. FPÖ-Parteiobmann Johann Tschürtz möchte einige Posten des Nachtragsvoranschlages, wie zum Beispiel die Darlehenserhöhung für die Schlossspiele Kobersdorf auf mittlerweile 646.000 Euro, bei der Debatte zur Sprache bringen. Dem Budget werde die FPÖ nur in enzelnen Punkten zustimmen, kündigt Tschürtz an.

Grüne werden nicht zustimmen
Die burgenländischen Grünen werden weder dem Nachtragsvoranschlag 2006 noch dem Budgetvoranschlag 2007 zustimmen, kündigte Klubobfrau Grete Krojer zur bevorstehenden Haushaltsdebatte im Landtag an.

Nach Ansicht der Grünen seien die Landesfinanzen "im Keller": "Die gesamte Darstellung der Verschuldung des Burgenlandes ist Schönfärberei und ausschließlich eine Vernebelungstaktik", erklärte Krojer in einer Aussendung. Das Budget 2007 täusche "über die Schuldenberge des Landes hinweg".

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http://burgenland.orf.at/stories/159509/


21.12.2006
GEHEIMPAPIER     21.12.2006
Massive Kritik von ÖVP und Grünen
Massive Kritik an dem rot-blauen Geheimpakt üben die Grünen. Sie fordern die restlose Aufklärung dieser Sache. Und als ungeheurlich bezeichnet ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper das aufgetauchte Papier.

Keine Rücktrittsaufforderung
Es werfe ein schiefes Licht auf SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Pehm, der damals im Mai 2005 in der Funktion des Bundesratspräsidenten eines der höchsten Ämter der Republik innehatte, sagt ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper.

Zu einer konkreten Rücktrittsaufforderung wollte er sich jedoch vorderhand noch nicht hinreißen lassen.

"Vieles klar geworden"
Mit dem Bekanntwerden dieses rot-blauen Geheimpakts sei vieles klar geworden, so Halper - etwa die rot-blauen Serienabstimmungen in der Zeit vor der Landtagswahl und auch die erste Wortwahl von FPÖ-Chef Johann Tschürtz, als Mirko Kovats die Bank Burgenland kaufen wollte.

Er habe damals den von der SPÖ forcierten Verkauf zuerst einen Topdeal genannt.

"Ungeheuerlich"
Dass politische Parteien Arbeitsübereinkommen schließen, sei ganz normal, ein solcher Geheimpakt aber sei ungeheuerlich.

Die SPÖ habe hinter dem Rücken der ÖVP, mit der sie ein aufrechtes Arbeitsübereinkommen hatte, einen Pakt mit der FPÖ geschlossen, so Halper.

"Dieser rot-blaue Geheimpakt ist aus mehreren Gründen ungeheuerlich und wird von der ÖVP aufs Schärfste verurteilt. Dieser Geheimpakt ist ein Sittenbild der SPÖ und er wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die Geisteshaltung des SPÖ-Landesgeschäftsführers Georg Pehm. Er soll sich überlegen, wie es mit seiner politischen Karriere weitergeht. Dieser Deal hat seine Glaubwürdigkeit nachhaltig beschädigt. Er hat heute gesagt, er übernimmt die Verantwortung dafür. Wenn er die Verantwortung übernimmt, soll er sie auch wahrnehmen", so Halper.

Offenlegung gefordert
Halper fordert eine völlige Offenlegung des Papiers, damit sich die Öffentlichkeit ein klares Bild von den Vorgängen im vergangenen Frühling machen könne.

Grüne wollen Antworten
Klärungen in dieser Sache fordern auch die Grünen. Neo-Landessprecher Josko Vlasich will Antworten auf verschiedene Fragen.

Fragen
"Erstens muss man die Frage stellen: Kann eine Partei einem Landesgeschäftsführer einer Partei überhaupt Posten im Landesdienst anbieten? Oder auch: Kann ein Landesgeschäftsführer, kann eine Partei leitende Positionen in Landesgesellschaften vergeben? Das sind die zwei wichtigsten Fragen - und die dritte ist: Kann ein Landeshauptmann, ein Parteiobmann so was zulassen ohne sein Wissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Landeshauptmann nicht gewusst hat", so Vlasich.

Glaubwürdigkeit schwer beschädigt
Sollte Landeshauptmann Hans Niessl davon gewusst haben, dann sei seine Glaubwürdigkeit auch bei den laufenden Koalitionsverhandlungen schwer beschädigt, so der grüne Landessprecher Josko Vlasich.

burgenland.ORF.at; 21.12.06
Im Burgenland ist ein brisantes Geheimpapier aufgetaucht. Es stammt vom Mai des Vorjahres. Darin vereinbarten SPÖ und FPÖ für die Zeit nach der Landtagswahl 2005 eine Zusammenarbeit.
SPÖ und FPÖ unterzeichneten Geheimpapier

burgenland.ORF.at
Das brisante Geheimpapier zwischen SPÖ und FPÖ wurde Medien im Burgenland und Österreich und Politikern zugespielt. Es enthält politischen Sprengstoff und zwei Unterschriften.

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http://burgenland.orf.at/stories/159439/


21.12.2006

VOR LANDTAGSWAHL     21.12.2006
SPÖ und FPÖ unterzeichneten Geheimpapier
Im Burgenland ist ein brisantes Geheimpapier aufgetaucht. Es stammt vom Mai des Vorjahres: Darin vereinbarten SPÖ und FPÖ für die Zeit nach der Landtagswahl 2005 eine Zusammenarbeit.

Echtheit bestätigt
Das Geheimpapier ist politisch mehr als brisant: Denn in dem Papier, unterzeichnet von SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Pehm, werden der FPÖ Jobs versprochen. Für die Freiheitlichen unterschrieb der damalige Klubchef Manfred Kölly.

Sowohl Pehm als auch Kölly bestätigen die Echtheit der schriftlichen Vereinbarung. Diese sei aber nie wirksam geworden, sagte Pehm.

Fünf Monate vor der Wahl
Fünf Monate vor der Landtagswahl im Oktober des Vorjahres vereinbarten Pehm und Kölly schriftlich eine Zusammenarbeit für die Zeit nach der Wahl. Die FPÖ war damals nach der Abspaltung des BZÖ massiv geschwächt und die Absolute der SPÖ alles andere sicher.

Unter anderem Jobs versprochen
Das Brisante an der Vereinbarung: der FPÖ werden unter anderem Jobs versprochen.

Inhalte:
Für Manfred Kölly soll ein Chefposten in einem landesnahen Betrieb herausschauen, falls die FPÖ weniger als drei Mandate bekommt.

Als Gegenleistung verspricht Kölly, dass die FPÖ den Kurs der SPÖ unterstützen wird - zum Beispiel bei der Wirtschaftspolitik, beim Schuldenabbau und ganz besonders bei der Abschaffung des Proporzprinzips, der Rot-Schwarzen Besetzung von Spitzenjobs.
Geheimpapier mit politischem Sprengstoff
Zum Geheimpapier (pdf)

Pehm sieht kein Problem
Georg Pehm bestätigte nun den Inhalt des Papiers. Er sehe darin aber kein Problem, sagte er.

"Keine schiefe Optik"
"Das ist keine schiefe Optik, weil wir ja auch in der vergangenen Legislaturperiode niemanden ausgegrenzt haben", sagte Pehm.

Kölly verteidigt Unterschrift
Auch Kölly verteidigte nun seine damalige Unterschrift.

"Um etwas weiterzubringen"
Er habe unterschrieben, "um endlich in diesem Land etwas weiterzubringen, um endlich den Proporz abzuschaffen", sagte Kölly.

Intensive Geheimgespräche
Den Vorwurf, dass damit schon vor der Wahl ein Stimmenkauf stattfand, wiesen beide zurück und betonten, dass dieses Abkommen nie in Kraft getreten sei.

Tatsächlich hat Kölly bis heute keinen Landesjob, obwohl er aus dem Landtag geflogen ist.

Politisch brisant bleibt dieses Dokument aber auf jeden Fall. Denn es zeigt, dass schon vor der Landtagswahl intensive Geheimgespräche mit der von der Bundes-SPÖ verpönten Strache-FPÖ geführt worden sind.

Kölly vermutet Racheakt aus eigener Partei
Brisant könnte das jetzt aufgetauchte Papier auch für die beiden Politiker selbst werden.

Kölly, der kein Freund von Parteichef Johann Tschürtz ist, vermutete einen Racheakt aus der eigenen Partei. "Ich denke schon, denn sonst kann niemand das Papier gehabt haben".

Georg Pehm wollte sich nicht festlegen, wer in der SPÖ von dieser Vereinbarung gewusst hat: "Ich habe dieses Papier unterschrieben, und die Verantwortung dafür liegt auch bei mir".


Tschürtz: Politische Katastrophe
FPÖ-Chef Johann Tschürtz distanzierte sich von diesem Papier. Diese Vereinbarung zwischen Kölly und Pehm sei eine politische Katastrophe, sagte Tschürtz. Sie sei auch der Grund gewesen, warum die FPÖ nach der Landtagswahl keine Parteienverhandlungen mit der SPÖ geführt habe.

Niessl wollte nicht Stellung nehmen
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) wollte zu diesem Thema nicht Stellung nehmen.

burgenland.ORF.at; 21.10.06
In seiner Stellungnahme zur geheimen Vereinbarung zwischen SPÖ und FPÖ sagte SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Pehm, die ÖVP habe damals an einem "Misstrauensantrag gegen den Landeshauptmann" gearbeitet.
Pehm: ÖVP plante Misstrauensantrag

Massive Kritik an dem rot-blauen Geheimpakt üben die Grünen. Sie fordern die restliche Aufklärung dieser Sache. Und als ungeheurlich bezeichnet ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper das aufgetauchte Papier.
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http://www.bvz.at/templates/print.asp?Text=219174


Burgenland Budget: ÖVP fordert „Finanzwahrheit“

Im Vorfeld der am Mittwoch beginnenden Budgetdebatte im Burgenländischen Landtag fordert die ÖVP vom Regierungspartner SPÖ "Finanzwahrheit":

Das Budget 2007 sei so gestaltet, dass auf dem Papier keine neuen Schulden gemacht wurden. "Dennoch trägt das Land Burgenland eine schwere Last, denn die großen Brocken sind nur ausgelagert", so VP-Klubobmann Rudolf Strommer am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Die ÖVP wolle dem Budget zustimmen, aber auch Probleme "schonungslos" herausarbeiten.

Der Landesvoranschlag zeige nicht die gesamte finanzielle Situation, sondern nur einen Teilaspekt. Der Klubobmann sprach dabei erneut von "Bürden", die man in der BELIG (Beteiligungs- und Liegenschaftsgesellschaft mbH) mit 140 Mio. Euro Schulden und der Landesholding (225 Mio. Euro) trage. Dazu kämen jeweils 120 Mio. Euro Schulden aus dem Bank Burgenland Desaster und dem Landesbudget.

Die ÖVP bekenne sich dennoch zum Budget, weil es keine andere, maastrichtkonforme Möglichkeit der Finanzierung gebe. "Summa summarum" fänden sich die ÖVP-Regierungsmitglieder mit den vorhandenen Mitteln wieder und könnten damit ihre Aufgaben erfüllen, so Strommer.

Der ÖVP-Budgetsprecher und Zweite Landtagspräsident, Kurt Lentsch, vermerkte positiv, dass es auch auf der Einnahmenseite einen Anstieg gegeben habe. Unter anderem sei die Beitragsleistung der Gemeinden aus dem Bereich Sozial-, Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt um 4,7 Mio. Euro gestiegen. Der Verkauf der Darlehensforderungen gegen Wohnbaugenossenschaften, den die ÖVP immer gefordert habe, habe145 Mio. Euro gebracht, aus vorzeitigen Tilgungen der Darlehensträger seien 31 Mio. Euro gekommen.

Auf der Ausgabenseite falle der Sozialbereich mit 12,6 Mio. Euro gewaltig auf, so Lentsch. Dass beim Nachtragsvoranschlag 2006 die Zahlen um 66 Prozent höher seien als im ursprünglichen Voranschlag, stimme nachdenklich.

Bei den größten Posten, die neu geregelt worden seien - dem "Zukunftsfonds" (Burgenland-Fonds für Arbeit und Wirtschaft, Anm.) im Ausmaß von zusätzlichen 7 Mio. Euro jährlich und dem mit rund 700.000 Euro vorgesehenen Ökofonds -, handle es sich um ÖVP-Ideen, die umgesetzt worden seien, so Lentsch. Im Sozial- und Gesundheitsbereich fordert die Volkspartei erneut die Einsetzung einer Reorganisationskommission. Sie soll Vorschläge für Reformen erarbeiten, um die Aufgaben in diesem Bereich weiterhin finanzieren zu können.

Die ÖVP will im Zuge des Budget-Landtages auch vier Entschließungsanträge einbringen. Gefordert wird dabei ein Nein zur Einführung einer Pkw-Maut und eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes. Außerdem wolle man "ein klares Bekenntnis zur Luftraumüberwachung" ablegen, so Strommer. Neuerliche Probleme erwartet der ÖVP-Klubobmann beim vom Verfassungsgerichtshof teilweise gekippten Kehrgesetz, das die SPÖ mittels Initiativantrag wiederum im Alleingang reparieren wolle.

© NÖN-Online 20.12.2006

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http://burgenland.oevp.at/home/artikel.aspx?where=17090&bhcp=1

Geheimpackelei zwischen SPÖ und FPÖ

Der heutige Burgenland-Kurier veröffentlichte ein Geheimpapier zwischen Spitzenpolitikern der SPÖ-Burgenland (Georg Pehm SPÖ-Landesgeschäftsführer, Landtagsabgeordneter) und FPÖ-Burgenland (Manfred Kölly, Klubobmann, Bgm) >> Siehe pdf.

ÖVP-Landesgeschäftsführer Dr. Dietmar Halper: „Der Inhalt ist ungeheuerlich: „Die SPÖ kauft sich eine Partei.“ Georg Pehm war damals nicht nur Landesgeschäftsführer sondern auch Präsident des Bundesrates, hatte also eine der höchsten Staatsfunktionen inne und hat damals die Republik repräsentiert. Manfred Kölly hatte als FPÖ-Klubobmann das höchste Mandat der FPÖ Burgenland

Inhalt des Geheimpapiers:

Vereinbart wurde eine gemeinsame politische Vorgangsweise und gemeinsame Serienabstimmungen im Landtag:

• Kehrgesetz durchgepeitscht

• Kovats - Bank Burgenland-Deal, FPÖ spricht vorerst von „Top-Deal“

Die ÖVP verurteilt diesen Geheimpakt auf das Schärfste! Es gehört zum politischen Alltag, dass Parteien Kooperationsvereinbarungen abschließen. Aber dieser rot-blaue Geheimpakt ist aus mehreren Gründen ungeheuerlich weil demokratischen Spielregeln außer Kraft gesetzt wurden. Ohne das Wahlergebnis abzuwarten, haben die Parteien eine weit reichende Vereinbarung über 2006 hinaus abgeschlossen! Dieser Pakt ist aber auch ungeheuerlich, weil er hinter dem Rücken der ÖVP abgeschlossen wurde. Das zu einem Zeitpunkt, als wir ein aufrechtes Regierungsübereinkommen hatten.

Halper: „Dieser Geheimpakt ist ein Sittenbild der SPÖ und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Geisteshaltung von SPÖ Landesgeschäftsführer Georg Pehm. Er hat jede politische Glaubwürdigkeit und seine Handschlagqualität verspielt. Die FPÖ hat mit diesem Packel-Papier ihr Image als Kontrollpartei verspielt. Ich kann nicht für alle anderen Transparenz fordern und selbst dann diese Spielregeln außer Kraft setzen. Die Saubermänner der FPÖ haben sich ordentlich angepatzt.

Die ÖVP fordert Konsequenzen Die Geheim-Packler SPÖ und FPÖ sollen das Geheimpapier vollständig offen legen.

Wir wollen wissen:

- Was steht noch in dem Papier

- Was war der genaue Inhalt des Deals. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass diese Geschichte aufgeklärt wird.

Georg Pehm soll sich überlegen, wie es mit seiner politischen Karriere weiter geht. Dieser Deal hat seine politische Glaubwürdigkeit nachhaltig beschädigt. Er hat heute gesagt, er übernimmt die Verantwortung – dann soll er sie auch wahrnehmen.

Konsequenzen für die Bundesebene:

Dieser Fall kann sich nicht positiv auf das Verhandlungsklima im Bund auswirken. Dieser Deal untermauert alle jene Gerüchte, dass die SPÖ auch mit allen anderen Parteien Geheim-Gespräche über die Bildung einer Minderheitsregierung führt, während sie mit der ÖVP über eine große Koalition verhandelt. Hier ist eine Klarstellung von Gusenbauer und eine Distanzierung von derartigen Machenschaften notwendig um das Klima nicht nachhaltig zu beschädigen.

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http://kadlicz.twoday.net/20061021/


Samstag, 21. Oktober 2006
Hüter der Verfassung und der Grundrechte

So wird der Verfassungsgerichtshof oft genannt.
Eine hehre Aufgabe und in einem Rechtsstaat eine eminent wichtige Funktion!

Aber nicht immer hat sich der VfGH nur mit Grundsatzfragen zu befassen, manchmak müssen sich die Richter vom Olymp der Jurisprudenz auch in die Niederungen des Alltags begeben.
Und in so einem Fall wurde entschieden:

Im burgenländischen Gesetz vom 31. März 2005 über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46, werden als verfassungswidrig aufgehoben:
1. § 2 Abs. 3,
2. der letzte Satz in § 3 Abs. 3,
3. die Worte "ohne Mehrkosten" in § 9 Abs. 3,
4. der letzte Satz in § 11 Abs. 2 und
5. die Z 7 in § 13 Abs. 1.

In den aufgehobenen Bestimmungen war geregelt, welcher Rauchfangkehrer bestimmte Überprüfungen, wo und zu welchen Kosten ausführen darf, oder eben nicht.

In diesem Erkenntnis findet sich auch ein schönes Beispiel dafür, wie man sich selbst "abschießen" kann:

Die Bgld LReg hat zu einer Bestimmung (§ 2 Abs. 3) darauf hingewiesen, dass diese Bestimmungen denselben Inhalt hätten, wie die darin verwiesenen Bestimmungen der GewO.

Dazu hält der VfGH nur lapidar fest:
Mit ihrer Einlassung, § 2 Abs. 3 KehrG habe durch den Verweis auf die Gewerbeordnung lediglich denselben Inhalt wie diese, räumt die Burgenländische Landesregierung selbst ein, dass es sich um eine gewerberechtliche Vorschrift handelt. Die bekämpfte Gesetzesstelle enthält nicht etwa lediglich eine Anknüpfung feuerpolizeilicher Normen an einen gewerberechtlichen Tatbestand, sondern trifft eine gleichartige Regelung. Für eine solche Regelung ist der Landesgesetzgeber unzuständig, weil sie eine Angelegenheit des Gewerbes nach Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG betrifft. Es erübrigt sich folglich, auf die weiteren Vorwürfe des Antrages einzugehen.
Sie ist vielmehr insgesamt als verfassungswidrig aufzuheben.


So schnell kanns gehen.
wauer - 21. Okt, 12:20

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Kehrgesetz
Montag · 16. Oktober 2006 · 17:06

Kehrgesetz

Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Beschwerde der Rauchfangkehrer-Innung Teile des im März 2005 im Landtag von SPÖ und FPÖ beschlossenen Burgenländischen Kehrgesetzes gekippt.

Im Erkenntnis wird unter anderem die gesetzlich festgelegte, unentgeltlich vom Rauchfangkehrer durchzuführende Brandsicherheitsüberprüfung für Rauchfänge und Abgasanlagen bemängelt. Von der SPÖ hieß es dazu, Verbesserungen für Konsumenten blieben trotz Anfechtung beim VfGH weiterhin aufrecht.

Redaktion: René Pint/BKF

Montag · 16. Oktober 2006 · 17:06

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http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=
580099&DstId=1703&StID=279700

VfGH lässt Kehrgesetz in Rauch aufgehen

Ungeeignet, unsachlich, ungesetzlich. Der Verfassungsgerichtshof hat wesentliche Bestimmungen des burgenländischen Kehrgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben.

Am 31. März 2005 wurde vom Burgenländischen Landtag mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ ein neues Kehrgesetz beschlossen. Dies gegen massive Proteste der burgenländischen Rauchfangkehrer. „Wir haben damals einen Entwurf ausverhandelt, über den aus politischem Kalkül ohne Rücksicht auf Betriebe und Arbeitsplätze drübergefahren wurde“, erinnert sich Innungsmeister Herbert Baumrock.

Der Rauchfangkehrer-Innung blieb nur der Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), der den Betrieben nun auch vollinhaltlich Recht gibt. Konkret heißt es im VfGH-Erkenntnis: „Warum es indessen der Brandsicherheit dienlich sein soll, die Überprüfung der in § 3 Abs. 3 genannten Objekte den Rauchfangkehrern zur unentgeltlichen Besorgung aufzuerlegen, ist unerfindlich. Die Maßnahme ist nicht nur ungeeignet, das Ziel zu erreichen, es ist auch unsachlich, ein einzelnes Element aus der für die Tarifgestaltung maßgeblichen Kostenbewertung ganz herauszunehmen.“ In drei Fällen kritisiert der VfGH insbesondere, dass die Rauchfangkehrer Leistungen erbringen müssten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Baumrock: „Die Brandsicherheitsüberprüfung, die Terminkoordination sowie die Kosten bei einem Rauchfangkehrerwechsel würden immer zu Lasten der Betriebe gehen. Auch hier hat uns der VfGH Recht gegeben.“

Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung fordert nun den Landtag auf, dass das Kehrgesetz verfassungsgemäß repariert wird. „Wir wollen endlich eine praktikable Lösung, die Betriebe und Kunden gleichstellt. Letztlich geht es doch darum, dass unsere Rauchfangkehrerbetriebe wirtschaftlich überleben können und die Kunden eine ordentliche Dienstleistung zu einem marktkonformen Preis erhalten.“

Nemeth: „Hoffentlich eine Lehre...“

Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth begrüßt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der ja die wesentlichen Bestimmungen des burgenländischen Kehrgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat.

„Schon zweimal wurde hier versucht, auf dem Rücken der burgenländischen Wirtschaft Politik zu machen, so Nemeth, und zweimal wurde dieser Praxis vom Verfassungsgerichtshof in aller Deutlichkeit eine Abfuhr erteilt.“

Es gehe nicht an, dass die Politik ständig in ureigenste Wirtschaftsbereiche eingreife, dies werde völlig zu Recht auch vom Verfassungsgerichtshof so gesehen, erklärt Nemeth. Es sei die primäre Aufgabe der Politik, für ordentliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Und hier gebe es im Burgenland noch ein breites Betätigungsfeld.

„Ich hoffe, dass dieses zweite VfGH-Erkenntnis nun für die angesprochenen Landespolitiker eine Lehre auch für alle anderen Wirtschaftsbereiche ist“, so Nemeth.

Datum: 13.10.2006

Rückfragen an:
Harald Schermann

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http://burgenland.orf.at/stories/143385/


14.10.2006

NACH INNUNGS-BESCHWERDE     13.10.2006

VfGH kippt Teile des Kehrgesetzes
Der Verfassungsgerichtshof hat nun Teile des Kehrgesetzes gekippt: Einige Bestimmungen wurden als verfassungswidrig aufgehoben. Damit wurde einer Beschwerde der Burgenländischen Rauchfangkehrer-Innung Recht gegeben.

Zu Lasten der Betriebe
Nach der politisch umstrittenen Rauchfangkehrer-Tarifverordnung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch Teile des Kehrgesetzes selbst gekippt und einige Bestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben.

Unter anderem wird festgestellt, dass die unentgeltliche Brandsicherheitsüberprüfung zu Lasten der Betriebe gehe.

Forderung der Innung an Landtag
Damit wurde einer Beschwerde der Burgenländischen Rauchfangkehrer-Innung inhaltlich recht gegeben. Die Innung fordert den Landtag nun auf, das Kehrgesetz zu reparieren.

Reaktionen:
WK-Präsident Nemeth: Erkenntnis begrüßt
Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth begrüßt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der die wesentlichen Bestimmungen des Kehrgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat.

Schon zweimal sei versucht worden, auf dem Rücken der Wirtschaft Politik zu machen, so Nemeth, zwei Mal sei dieser Praxis eine deutliche Abfuhr erteilt worden.

Strommer: Blamage für SPÖ
Die Aufhebung des Kehrgesetzes - es wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ beschlossen - sei eine riesige Blamage für die SPÖ-Burgenland und verlängere die Querelen um ein konsumentenfreundliches Kehrgesetz neuerlich, sagt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer.

Illedits: Nur Kompetenzrechtliche Korrekturen
SPÖ-Klubobmann Christian Illedits meint dagegen, der Verfassungsgerichtshof habe lediglich kompetenzrechtliche Korrekturen durchgeführt.

Die Verbesserungen für Konsumenten wie zum Beispiel die Verminderung der Kehrintervalle und transparente Rechnungslegung hätten nach wie vor ihre Gültigkeit.

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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-news/article.asp%3FText%3D214240%2
6cat%3D839+bgld+kehrgesetz+vfgh&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=3


BVZ Online-Ausgabe

13.10.2006

Teile von burgenländischem Kehrgesetz von VfGH gekippt

Die Rauchfangkehrer-Innung und die ÖVP sehen sich in ihrer Kritik bestätigt. Die SPÖ betont: Verbesserungen für die Konsumenten bleiben.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einer Beschwerde der Rauchfangkehrer-Innung Teile des im März 2005 im Landtag von SPÖ und FPÖ beschlossenen Burgenländischen Kehrgesetzes gekippt.
Im Erkenntnis wird unter anderem die gesetzlich festgelegte, unentgeltlich vom Rauchfangkehrer durchzuführende Brandsicherheitsüberprüfung für Rauchfänge und Abgasanlagen bemängelt. Von der SPÖ hieß es dazu, Verbesserungen für Konsumenten blieben trotz Anfechtung beim VfGH weiterhin aufrecht.

"Wir haben damals einen Entwurf ausverhandelt, über den aus politischem Kalkül ohne Rücksicht auf Betriebe und Arbeitsplätze drübergefahren wurde", so Innungsmeister Herbert Baumrock. Den Betrieben werde nun vom Verfassungsgerichtshof vollinhaltlich Recht gegeben.

In drei Fällen kritisiere der VfGH insbesondere, dass die Rauchfangkehrer Leistungen erbringen müssten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
"Die Brandsicherheitsüberprüfung, die Terminkoordination sowie die Kosten bei einem Rauchfangkehrerwechsel würden immer zu Lasten der Betriebe gehen. Auch hier hat uns der VfGH Recht gegeben", so Baumrock.

Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung fordere nun vom Landtag im Zuge der Gesetzesreparatur eine "praktikable Lösung", die Betriebe und Kunden gleichstelle. "Letztlich geht es doch darum, dass unsere Rauchfangkehrerbetriebe wirtschaftlich überleben können und die Kunden eine ordentliche Dienstleistung zu einem marktkonformen Preis erhalten", erklärte Baumrock.

Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth begrüßte in einer Aussendung das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Schon zwei Mal sei versucht worden, auf dem Rücken der burgenländischen Wirtschaft Politik zu machen.
"Und zwei Mal wurde dieser Praxis vom Verfassungsgerichtshof in aller Deutlichkeit eine Abfuhr erteilt", erklärte Nemeth. Es gehe nicht an, dass die Politik ständig in ureigenste Wirtschaftsbereiche eingreife. "Wieder rächt sich auf sachlicher Ebene die SPÖ-Politik des Drüberfahrens - zum Schaden für das Burgenland", erklärte ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer.

Die Verbesserungen für Konsumenten bleiben trotz Anfechtung - so wie im Landtag beschlossen - aufrecht, erklärte SPÖ-Klubobmann Christian Illedits in einer Reaktion zu dem Erkenntnis.
Der Verfassungsgerichtshof habe lediglich "kompetenzrechtliche Korrekturen" durchgeführt: "Die Vorteile wie die Einhaltung des Kehrplanes mit zweistündiger Überzeitregelung, Führung eines Kehrbuches, die Überprüfung der Brandsicherheit, Verminderung der Kehrintervalle, transparente Rechnungslegung und somit nachvollziehbare Abrechnungsmodalität haben nach wie vor ihre Gültigkeit", so Illedits.

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http://kurier.at/nachrichten/burgenland/33257.php


Kehrgesetz löst sich in Rauch auf

Verfassungsgerichtshof hat wesentliche Bestimmungen des burgenländischen Kehrgesetzes aufgehoben

Und wieder muss das umstrittene burgenländische Kehrgesetz vom Landtag neu behandelt werden Am 31. März 2005 wurde vom Burgenländischen Landtag mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ ein neues Kehrgesetz beschlossen. Dies gegen massive Proteste der burgenländischen Rauchfangkehrer. „Wir haben damals einen Entwurf ausverhandelt, über den aus politischem Kalkül ohne Rücksicht auf Betriebe und Arbeitsplätze drübergefahren wurde“, erinnert sich Innungsmeister Herbert Baumrock.

Die Rauchfangkehrer-Innung rief den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an und war erfolgreich. Konkret heißt es im VfGH-Erkenntnis: „Warum es indessen der Brandsicherheit dienlich sein soll, die Überprüfung der in § 3 Abs. 3 genannten Objekte den Rauchfangkehrern zur unentgeltlichen Besorgung aufzuerlegen, ist unerfindlich. Die Maßnahme ist nicht nur ungeeignet, das Ziel zu erreichen, es ist auch unsachlich, ein einzelnes Element aus der für die Tarifgestaltung maßgeblichen Kostenbewertung ganz herauszunehmen.“

In drei Fällen kritisiert der VfGH insbesondere, dass die Rauchfangkehrer Leistungen erbringen müssten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Baumrock: „Die Brandsicherheitsüberprüfung, die Terminkoordination sowie die Kosten bei einem Rauchfangkehrerwechsel würden immer zu Lasten der Betriebe gehen. Auch hier hat uns der VfGH Recht gegeben.“

Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung fordert nun den Landtag auf, dass das Kehrgesetz verfassungsgemäß repariert wird.

Artikel vom 13.10.2006, 12:33 KURIER

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Rauchfangkehrer-Rechnungen
Montag · 14. August 2006 · 17:04

Rauchfangkehrer-Rechnungen

Im Halbjahrestakt werden von den Rauchfangkehrern die Vorschreibungen für das jeweils folgende Halbjahr verschickt. Zur Zeit flattern deshalb wieder zahlreiche, dieser Rechnungen in die burgenländischen Haushalte. Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst rät die Rauchfangkehrerrechnungen genau anzusehen.

Nach früherer Anfechtung der Höchsttarifverordnung wurde diese in der Zwischenzeit neu erlassen. Daher gibt es eine stabile rechtliche Basis für die Vorschreibungen, so Dunst.

Redaktion: René Pint/BKF

Montag · 14. August 2006 · 17:04

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http://burgenland.orf.at/stories/129211/


12.08.2006

RAUCHFANGKEHRER-RECHNUNGEN     12.08.2006

Konsumentenschutzabteilung berät
Derzeit verschicken die Rauchfangkehrer ihre Vorschreibungen für das zweite Halbjahr 2006. Bei Fragen stehe die Schlichtungsstelle zur Verfügung, so Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).

Bei Fragen
Dunst rät, die Rechnungen genau anzusehen und sich bei Fragen - vor allem im Hinblick auf die neue Höchsttarifverordnung - an die Schlichtungsstelle in der Konsumentenschutzabteilung des Landes zu wenden.

Die Schlichtungsstelle habe sich als Instrument zur Klärung von fraglichen Rauchfangkehrerrechnungen bewährt. "Die große Mehrheit der Fälle wurde zur Zufriedenheit der Konsumenten gelöst", so Dunst.

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http://www.unserburgenland.at/spoe/aktuell/meldungen/4436


Rauchfangkehrerrechnungen genau ansehen

Eisenstadt, 11.8.2006. - Im Halbjahrestakt werden von den Rauchfangkehrern die Vorschreibungen für das jeweils folgende Halbjahr verschickt. Zur Zeit flattern deshalb wieder zahlreiche, dieser Rechnungen in die burgenländischen Haushalte. Nach früherer Anfechtung der Höchsttarifverordnung wurde diese in der Zwischenzeit neu erlassen. Daher gibt es eine stabile rechtliche Basis für die Vorschreibungen. "Wir haben uns wirklich im ersten Halbjahr bemüht, einerseits die rechtlichen Voraussetzungen zu klären, was durch die neue Höschsttarifverordnung passiert ist. Außerdem haben wir verstärkt die Burgenländerinnen und Burgenländer über die Bestimmungen und Tarife des neuen Kehrgesetzes informiert. Damit liegt jetzt der Ball eindeutig bei den Rauchfangkehrern dafür Sorge zu tragen, dass die neu verschickten Rechnungen auch korrekt sind", so Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst.

Mit der Novelle des Kehrgesetzes vom letzten November wurde für die Probleme der Konsumenten eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese hat in der Zwischenzeit mehr als 70 Problemfälle bearbeitet und in 87% aller Fälle eine Lösung herbeiführen können.

"Die Schlichtungsstelle hat sich als Instrument zur Klärung von fraglichen Rauchfangkehrerrechnungen bewährt. Die große Mehrheit der Fälle wurde zur Zufriedenheit der Konsumenten gelöst", so LR Dunst weiter.

Um die Schlichtungsstelle befassen zu können, muss vom Konsumenten zuerst ein Lösungsversuch mit dem jeweiligen Rauchfangkehrer unternommen werden. Wenn dieser erfolglos bleibt muss der Konsument den Sachverhalt schriftlich mit der entsprechenden Vorschreibung an die Schlichtungsstelle übermitteln.

Für nähere Fragen steht Dr. Andreas Gold von der Konsumentenschutzabteilung des Landes unter 02682 600 2346 zur Verfügung.

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http://burgenland.orf.at/stories/118609/


29.06.2006

KEHRGEBÜHREN     27.06.2006
Neuerliche Weisung vom Landeshauptmann
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat LH-Stv. Franz Steindl (ÖVP) eine neuerliche Weisung in Sachen Höchsttarifverordnung für das Rauchfangkehrergewerbe erteilt.

Bis 30. Juni
Die Kehrtarifverordnung müsse fristgerecht bis 30. Juni in Kraft treten, so SPÖ-Klubchef Christian Illedits.

Der Mitte Mai erstellte Verordnungsentwurf sei einem Begutachtungsverfahren unterzogen worden. Da Steindl keinen eigenen Entwurf vorgelegt habe, sei die Weisung notwendig geworden.

burgenland.ORF.at; 12.05.2006
Landeshautpmann Niessl erteilte bereits im Mai diesebzüglich dem zuständigen Referenten LH-Stv. Franz Steindl eine Weisung.
Landeshauptmann Niessl erteilte Weisung

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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=383467



02.06.2005 | 20:01         Eisenstadt:  21.6°C         Morgen sommerlich


NEUE TARIFE

Rauchfangkehrer üben Kritik
Die Rauchfangkehrer kritisieren die neue Regelung der Kehrtarife. Sie üben auch Kritik an Landeshauptmann Niessl, der die Regelung per Weisung auf den Weg gebracht hat.
Donnerstag, 02.06.05

Weisung an Steindl
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hatte am Mittwoch Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) durch eine Weisung aufgefordert, die neuen Tarifvorgaben für Rauchfangkehrer umzusetzen. Diese waren von SPÖ und Freiheitlichen beschlossen worden.

burgenland.ORF.at; 1.6.05
Die Weiung sorgte für politische Aufregung. Steindl verwies darauf, dass mit seinem Vorschlag auch die Wirtschaft hätte leben können. Niessl wiederum sprach von einer Vorgehensweise Steindls, "die nicht in Ordnung ist".
Politische Aufregung um Anweisung

Rauchfangkehrer sehen "Trotzreaktion"
Nun melden sich die Rauchfangkehrer zu Wort. Die Weisung des Landeshauptmannes sei "eine politische Trotzreaktion" und "ein Machtbeweis", sagt Innungsmeister Walter Pöll.

Gesprächsprotokoll vorgelegt
Pöll zitierte aus einem "delikaten Gesprächsprotokoll", in dem sich Niessl und SPÖ-Klubobmann Christian Illedits laut Pöll für Kehrtarife aussprechen, die höher sind als jene, die Steindl vorgeschlagen hatte.

Auszug
In dem Protokoll heißt es laut Pöll: "Niessl zeigt sich befremdet und 'findet es nicht lustig', dass Steindl eine Inseratenkampagne schaltet, in der eine Senkung der Kehrtarife in Höhe von bis zu 70 Prozent angekündigt wird. Die Höhe der Senkung ist von der SPÖ nicht gewünscht."


"Können nicht überleben"
Es sei Fakt, so Pöll, "dass die burgenländischen Rauchfangkehrer mit dieser Tarifregelung wirtschaftlich nicht überleben können. Wir werden Mitarbieter kündigen müssen und unsere Dienstleistungen sicher nicht aufrechterhalten können."

Kritik an Landeshauptmann
Es handle sich nicht um eine sachliche Auseinandersetzung sondern darum, "dass der Landeshauptmann seinem Vize seine Allmacht beweisen möchte", sagte Pöll.

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http://www.burgenland-mitte.at/index.php/content/view/747/44/


29.05.2006
Obwohl der Verfassungsgerichtshof die ursprüngliche Verordnung aufgehoben hat, wird sich inhaltlich nichts ändern!


Rauchfangkehrertarife: SPÖ bleibt hart

Wie Burgenland Mitte in ihrer letzten Ausgabe berichtete, hat der Verfassungsgerichtshof die von SPÖ und FPÖ beschlossene Höchsttarifverordnung aufgehoben. Diese sorgte auch deswegen für Aufregung, weil sie erst durch eine Weisung des Landeshauptmannes Hans Niessl an das zuständige Regierungsmitglied Mag. Franz Steindl zustande gekommen war.

Über den Grund der Verordnungsaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gibt es bei den involvierten Institutionen unterschiedliche Auffassungen:  Die Wirtschaftskammer als Vertreter der Rauchfangkehrer-Innung meint, der VfGH habe festgestellt, dass bei der Festsetzung der Höchsttarife die Leistungsfähigkeit der Betriebe überhaupt nicht berücksichtigt worden sei.
Die SPÖ begründet die VfGH-Entscheidung mit rein formaljuristischen Gründen. „Alle Verbesserungen bleiben daher aufrecht. Wir haben in einzelnen Punkten sogar nachjustiert, um noch mehr Rechtssicherheit zu schaffen“, verkündet SPÖ-Klubobmann Christian Illedits in einer Aussendung.  „Die SPÖ sichert damit die Interessen der  Konsumenten ab und garantiert, dass auch in Zukunft bei den Rauchfangkehrertarifen Transparenz, Fairness und Leistungsbezogenheit im Vordergrund stehen.“
Illedits will damit, wie er es nennt, den von der SPÖ gegangenen Entlastungskurs für Haushalte beibehalten. „Alle konsumentenfreundlichen Bestimmungen der im Vorjahr beschlossenen Neuregelung bleiben vollinhaltlich aufrecht!“

Verbesserungen laut SPÖ:

* Grundsätzlich ist nur mehr für Dienstleistungen zu bezahlen, die auch tatsächlich erbracht werden.

* Tarifsplitting: Zwischen Kehrgebühren und Überprüfungsgebühren wird unterschieden. Für die Überprüfung dürfen 20% der Kehrgebühren verrechnet werden, da sie weniger Zeit in Anspruch nimmt.

* Der Höchsttarif setzt sich aus dem Objekttarif pro gesamter Gebäudeeinheit sowie dem Arbeitsentgelt für sämtliche Kehrtätigkeiten zusammen. Weiters: Verrechnung des Objekttarifes  nur einmal jährlich, Abstufung nach Leistungskapazität der Heizanlage.

Von der Entscheidung des VfGH nicht betroffen waren überdies die Verbesserungen im neuen Kehrgesetz, wie Verringerung der Kehrintervalle, die Ausnahme von modernen Brennwertheizgeräten u.a.
Nach Ansicht von SPÖ-Klubobmann Christian Illedits bringe - wie auch ein externes Gutachten feststelle -  die Neuregelung der Tarife einen ausgewogenen Kompromiss zwischen finanzieller Entlastung der Konsumenten und wirtschaftlicher Absicherung der Rauchfangkehrerbetriebe. Deren Innung und auch die ÖVP Burgenland kann sich gerade dieser Meinung nicht anschließen. Erneut hat es Landeshauptmann Hans Niessl vermieden, mit den Rauchfangkehrern das Gespräch zu suchen und seinem Stellvertreter Franz Steindl die Weisung - nun schon zum 2. Mal - erteilt, die Höchsttarife nach Vorstellung von SPÖ und FPÖ festzusetzen.
Diskussionen gibt es diesbezüglich auch terminlicher Natur. Die ÖVP meint, dass noch genug Zeit wäre, einen ausgewogenen, dem VfGH-Erkenntnis entsprechenden Entwurf vorzulegen. Dies deswegen, weil die Verordnung erst mit 1. Juli in Kraft sein muss. Der SPÖ hingegen geht es um einen ausreichenden Begutachtungszeitraum. „Nur dann ist ein korrektes, transparentes Verfahren möglich, in dem alle Betroffenen ihre Stellungnahmen abgeben können“, begründet Illedits die SPÖ-Ungeduld und die neuerliche Landeshauptmann-Weisung an Steindl.

Euro 0,95 für Überprüfung

Nach all den Beteuerungen der politischen Parteien sollen auch die Rauchfangkehrer zu Wort kommen. Wieviel Geld soll ihnen laut SP/FP für eine Überprüfung (20% der Kehrgebühr) zustehen? Das ist je nach Feuerstätte verschieden. Bei Rauchfängen einer Einzelraumheizung bis insgesamt 10kW sind dies 0,95 Euro, bei 10 bis 50kW 1,13 Euro.
Innungsmeister Walter Pöll: „Bei einer Überprüfung muss genauso mit dem erforderlichen Werkzeug am Wohnhaus angeläutet, muss die Kehrstelle - meistens Dachboden - aufgesucht werden, muss mittels Spiegel nachgesehen werden, ob eine Kehrung erforderlich ist oder nicht usw. Der Mitarbeiter ist mindestens 15 Minuten im Wohnhaus. Kosten für Auto und Werkzeug bleiben außerdem unverändert. Dafür darf ich also rund 1 Euro verrechnen...“

Johann Tomsich


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http://www.burgenland-mitte.at/index.php/content/view/711/44/+AK+
rauchfangkehrer+burgenland&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=3


03.05.2006

Der Verfassungsgerichtshof hat den Burgenländischen Landtag als unzuständig festgestellt!

SPÖ-Blamage: Zurück an den Start für Rauchfangkehrertarife!

Höchsttarif-Festsetzung aufgehoben!

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Burgen-ländischen Rauchfangkehrerbetriebe sei – so der Verfassungsgerichtshof - bei der Festsetzung der Kehrtarife nicht berücksichtigt worden. Für die burgenländische SPÖ ist dies nur ein Formalfehler.


Das herkömmliche Sprichwort „Gut Ding braucht Weile“ kann, aber muss nicht immer seine Bestätigung finden. So passiert mit Burgenlands Rauchfangkehrergebühren, die nach endlos langen Diskussionen vor einem Jahr - ohne mit den Rauchfangkehrern Einigung zu erzielen - von SPÖ und FPÖ im Burgenländischen Landtag beschlossen wurden.
Schon der erste Akt des eher traurigen Schauspiels hatte einen in der politischen Umgangsart eher ungewöhnlichen Höhepunkt aufzuweisen. Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) erteilte während des einige Monate vor der Landtagswahl ausgebrochenen „Kalten Krieges“ dem zuständigen Wirtschafts-Referenten Franz Steindl (ÖVP) die Weisung, die von SPÖ, AK und FPÖ geforderte Verordnung über die Höchsttarife zu erlassen.

Rauchfangkehrer, Wirtschaftskammer und Steindl waren über eine andere Variante einig

Die von SPÖ und FPÖ vor einem Jahr beschlossene Verordnung sah einen 20%igen Überprüfungstarif bei Nichtkehren vor. „Ein solches Tarifmodell entspricht den Zielen der Kostenwahrheit und Transparenz“, zeigt sich das Duo AK und SPÖ Burgenland noch immer überzeugt.
Rauchfangkehrer-Innung, Wirtschaftskammer und LHStv Steindl waren über diese von der SPÖ erzwungene Höchsttarifverordnung alles andere als glücklich. Für die  burgenländischen Rauchfangkehrer seien die neuen Tarife existenzbedrohend und praxisfern. Sie hatten sich zuvor mit dem zuständigen Referenten Franz Steindl auf einen Tarif von 80% bei Nichtkehren geeinigt.
Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung  strengte daher beim Verfassungsgerichtshof eine Überprüfung der Tarifverordnung an.
„Es geht hier um eine Grundsatzfrage, wenn die Politik in die Autonomie der Wirtschaft eingreift und - wie im Falle der Rauchfangkehrer - ohne betriebswirtschaftlichen Hintergrund Gesetze und Verordnungen erlässt“ hieß es in der Begründung der Wirtschaftskammer. Vorhang zu.
2. Akt: Nun ist die VfGH-Erkenntnis am Tisch und bestätigt die Rechtsauffassung der Unternehmervertretung:  „Der VfGH kritisiert vor allem, dass bei der Festsetzung der Tarife die Leistungsfähigkeit der Betriebe überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Dies obwohl bei der Begutachtung der Verordnung seitens der Wirtschaftskammer eine eindeutige Stellungnahme abgegeben wurde“, sagt Dr. Hannes Varga, der Rechtsexperte der Wirtschaftskammer Burgenland.
Die erwähnten Ermittlungen sind es, die nicht ausreichend durchgeführt wurden. Konkret formuliert dies der Verfassungsgerichtshof wie folgt: „Die Entschließung des für die Angelegenheit in der Sache selbst unzuständigen Landtags, deren Zustandekommen sich jeder Beurteilung entzieht, kann die notwendigen Ermittlungen nicht ersetzen.“

Steindl: „Unseriöse Politik der SPÖ“

Die Gesetzwidrigkeit der von Landeshauptmann Hans Niessl erzwungenen Weisung war für LHStv. Franz Steindl immer klar. „Ich habe immer gewarnt, dass eine derartige Vorgangsweise nicht dem Gesetz entspricht“, sagt er nun. Die SPÖ hat monatelang nur Theater gespielt, die Bevölkerung verunsichert und die Rauchfangkehrer bei den Menschen schlecht gemacht.“
Wirtschaftslandesrat Franz Steindl kündigte nach Bekanntwerden des VfGH-Urteils an, dass er nun (wieder einmal?) mit der Innung eine vernünftige Lösung suchen werde.
Ehe Missverständnisse aufkommen: Außer Streit gestellt ist natürlich die Kehrpflicht. Sie besteht nach wie vor bei Abgasanlagen für Abgase von festen und flüssigen Brennstoffen.

Eine Frist bis 30. Juni

Bis zum 30. Juni 2006 muss nun eine neue Tarifverordnung gefunden werden. Solange gilt noch die alte. Darüber hinaus beginnt hier der 3. Akt.
Die SPÖ Burgenland muss sich gefallen lassen, mit Vorwürfen, sie sei über die Rauchfangkehrer „drübergefahren“ und übe politische Willkür aus, konfrontiert zu werden. Sie spricht davon, dass ihr das Missgeschick nur „passiert“ sei und garantiere den Konsumenten, dass die Verbesserungen weiter aufrecht bleiben werden.
Als dem politischen Gegner auf Bundesebene ähnliche Missgeschicke unterliefen (Formalfehler), hat man das allerdings ganz anders gesehen....

Johann Tomsich
www.burgenland-mitte.at

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http://www.bvz.at/redaktion/bvzg/article.asp?Text=198730&cat=823


5.4.2006

Print-Ausgabe

Kehr-Streit geht weiter

GESETZESWIDRIG / Der Verfassungsgerichtshof hob die Höchsttarife für Rauchfangkehrer auf. SPÖ und ÖVP wieder im Clinch.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die im Vorjahr von SPÖ und FPÖ beschlossene Höchsttarif-Verordnung für heimische Rauchfangkehrerbetriebe als gesetzeswidrig beurteilt und aufgehoben. Der Hauptgrund: Bei der Bemessung der Tarife wurden die Rauchfangkehrerbetriebe nicht gefragt.

Die umstrittene Verordnung wurde im Juni 2005 mittels Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl an das zuständige ÖVP-Regierungsmitglied Franz Steindl umgesetzt. Mit Unterstützung der Wirtschaftskammer hatten burgenländische Unternehmen daraufhin eine Überprüfung beim VfGH angestrengt.

Mit der jetzigen Erkenntnis, verkündete die Wirtschaftskammer Burgenland, sei „politischer Willkür eine Abfuhr erteilt“ worden. Bestätigt sieht sich nun auch Rauchfangkehrer-Innungsmeister Walter Pöll: „Dass die Höchsttarife nicht wirtschaftlich sind, ist nun amtlich. Das haben wir auch bereits in unseren Bilanzen gesehen.“ Er habe „immer gewarnt, dass eine derartige Vorgangsweise nicht dem Gesetz entspricht“, übte Franz Steindl neuerlich Kritik an der SPÖ. Nun will Steindl „für eine gesetzeskonforme Vorgangsweise sorgen“. Pöll dazu: „Sollte das wieder abgewürgt werden, werden wir eben wieder sehen, ob man das nicht kippen kann.“

Die Aufhebung der noch gültigen Verordnung tritt mit Ende Juni in Kraft. Bis dahin will die SPÖ allerdings noch sämtliche offenen Fragen beheben - denn: „Unserer Information nach ist die Aufhebung nur aus formalrechtlichen Gründen erfolgt“, so SPÖ-Klubchef Christian Illedits, der von einem „politischen Doppelpass-Spiel zwischen ÖVP und Rauchfangkehrer-Lobby spricht.

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Kehrordnung gekippt
Donnerstag · 30. März 2006 · 17:04

Kehrordnung gekippt

Die burgenländische Kehrordnung wurde am Mittwoch vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Begründet wird die Aufhebung unter anderem damit, dass bei der Festsetzung der Tarife die Leistungsfähigkeit der Rauchfangkehrerbetriebe nicht berücksichtigt worden sei. Erwartungsgemäß unterschiedlich fielen die politischen Reaktionen aus.

Er habe "immer gewarnt, dass eine derartige Vorgangsweise nicht dem Gesetz entspricht", so ÖVP-Chef Franz Steindl. Der Landeshauptmannstellvertreter ortete in der Angelegenheit einen "Dämpfer" für die SPÖ. Das politische Doppelpass-Spiel zwischen ÖVP und Rauchfangkehrer-Lobby wird keinen Erfolg bringen", meinte dazu SPÖ-Klubchef Christian Illedits. Laut SPÖ ist die Aufhebung nur aus formalrechtlichen Gründen erfolgt. Illedits will diese fristgerecht bis zum 30. Juni beheben. Bis zu diesem Zeitpunkt gelte die Höchsttarifverordnung in ihrer jetzigen Fassung.

Redaktion: René Pint/BKF

Donnerstag · 30. März 2006 · 17:04

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http://burgenland.orf.at/stories/99281/

29.03.2006

Verfassungsgerichtshofs-Entscheid     29.03.2006

Burgenlands Kehrgebühren gekippt
Die Höchsttarifverordnung für Rauchfangkehrer ist gesetzeswidrig - das hat nun der Verfassungsgerichtshof festgestellt. Die Hauptbegründung: Bei der Bemessung der Tarife wurden die Rauchfangkehrer nicht gefragt.

Höchsttarif-Festsetzung im Juni 2005
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) könnte politische Diskussionen um Kehrtarife im Burgenland wieder aufleben lassen:

Das Höchstgericht hat die im vergangenen Juni erlassene Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe als gesetzeswidrig aufgehoben, teilte am Mittwoch die Wirtschaftskammer in einer Aussendung mit.

Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt
Begründet werde die Aufhebung unter anderem damit, dass bei der Festsetzung der Tarife die Leistungsfähigkeit der Rauchfangkehrerbetriebe nicht berücksichtigt worden sei.

Weder der zur Begutachtung versendete Verordnungsentwurf noch die Entschließung des Landtages würden Überlegungen enthalten, aus denen sich die Angemessenheit des Tarifs ergebe, heißt es in der Entscheidungsbegründung.

Verordnung auf Weisung
Die Verordnung war im Vorjahr von Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (ÖVP) als zuständigem Referenten nach längeren Diskussionen auf Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) erlassen worden.

Basis dafür bildete ein Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ im Landtag.

Notwendige Ermittlungen
Die Entschließung des für die Angelegenheit in der Sache selbst unzuständigen Landtages könne die notwendigen Ermittlungen nicht ersetzen. Das Zustandekommen der Entschließung entziehe sich jeder Beurteilung, so der VfGH.

In der Entscheidungsbegründung wird auch festgestellt, dass die am 15. Juli des Vorjahres kundgemachte Verordnung rückwirkend mit 1. Juli in Kraft gesetzt worden sei.

Dies sei mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht zulässig. Die Aufhebung der Verordnung tritt mit Ende Juni in Kraft.

Unternehmer machten mobil
Burgenländische Unternehmen hatten mit Unterstützung der Wirtschaftskammer beim VfGH eine Überprüfung der Tarifverordnung angestrengt.

WK: Politische Willkür
Der Verfassungsgerichtshof erteile "politischer Willkür im Burgenland eine Abfuhr", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Wirtschaftskammer.

Mit dem VfGH-Erkenntnis sehe man die Rechtauffassung der Unternehmervertretung bestätigt.

"Zurück an den Start"
Nun heiße es: "Zurück an den Start", so die WK-Aussendung weiter. Im Burgenland müsse nun eine neue Tarifverordnung - jetzt aber unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe - ausgearbeitet werden.

Steindl kündigte Lösung an
Wirtschaftslandesat Franz Steindl (ÖVP) hat bereits angekündigt, dass er mit der Innung eine vernünftige Lösung suchen und finden werde.

"Immer gewarnt"
Er habe immer gewarnt, so Steindl, "dass eine derartige Vorgangsweise nicht dem Gesetz entspricht. Die SPÖ hat monatelang nur Theater gespielt, die Bevölkerung verunsichert und die Rauchfangkehrer bei den Menschen schlecht gemacht".

SPÖ: Verbesserungen bleiben
"Das politische Doppelpass-Spiel zwischen ÖVP und Rauchfangkehrer-Lobby wird keinen Erfolg bringen", sagte SPÖ-Klubobmann Christian Illedits.

Die SPÖ garantiere, "dass die Verbesserungen für die burgenländischen Konsumenten weiter aufrecht bleiben"

"Aufhebung aus formalrechtlichen Gründen"
"Unserer Information nach ist die Aufhebung nur aus formalrechtlichen Gründen erfolgt, die von uns fristgerecht bis zum 30. Juni behoben werden", sagte Illedits. Bis zu diesem Zeitpunkt gelte die Höchsttarifverordnung in ihrer jetzigen Fassung.

Frist 30. Juni
Bis 30. Juni muss eine neue Tarifverordnung gefunden werden, solange gilt noch die alte - wenn nicht könnte der Freie Markt auch für Rauchfangkehrer gelten - zumindest theoretisch.

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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-news/article.asp%3FText%3D198262%26
cat%3D839+29.3.2006+Kehrtarifverordnung+vom+Verfassungsgerichtshof+
gekippt&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=1

29.3.2006

Online-Ausgabe

Kehrtarifverordnung vom Verfassungsgerichtshof gekippt

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) könnte politische Diskussionen um Kehrtarife im Burgenland wieder aufleben lassen.

Das Höchstgericht hat die im vergangenen Juni erlassene Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe als gesetzeswidrig aufgehoben, teilte am Mittwoch die Wirtschaftskammer mit.

Begründet werde die Aufhebung unter anderem damit, dass bei der Festsetzung der Tarife die Leistungsfähigkeit der Rauchfangkehrerbetriebe nicht berücksichtigt worden sei. Die Verordnung war im Vorjahr nach längeren Diskussionen von Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (V) als zuständigem Referenten auf Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl (S) erlassen worden. Basis dafür bildete ein Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ im Landtag.

Weder der zur Begutachtung versendete Verordnungsentwurf noch die Entschließung des Landtages würden Überlegungen enthalten, aus denen sich die Angemessenheit des Tarifs ergebe, heißt es in der Entscheidungsbegründung. Die Entschließung des für die Angelegenheit in der Sache selbst unzuständigen Landtages, deren Zustandekommen sich laut VfGH jeder Beurteilung entziehe, könne die notwendigen Ermittlungen nicht ersetzen.

In der Entscheidungsbegründung wird auch festgestellt, dass die am 15. Juli des Vorjahres kundgemachte Verordnung rückwirkend mit 1. Juli in Kraft gesetzt worden sei. Dies sei mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht zulässig. Die Aufhebung der Verordnung tritt mit Ende Juni in Kraft.

Burgenländische Unternehmen hatten mit Unterstützung der Wirtschaftskammer beim VfGH eine Überprüfung der Tarifverordnung angestrengt. Der Verfassungsgerichtshof erteile "politischer Willkür im Burgenland eine Abfuhr", hieß es in einer Aussendung der Wirtschaftskammer.

Mit dem VfGH-Erkenntnis sehe man die Rechtauffassung der Unternehmervertretung bestätigt. Nun heiße es: "Zurück an den Start". Im Burgenland müsse nun eine neue Tarifverordnung - jetzt aber unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe - ausgearbeitet werden.

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http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=
505769&DstId=1703&StID=244626


Sieg gegen politische Willkür
Verfassungsgerichtshof hebt burgenländische Kehrtarif-Verordnung auf.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 2. März 2006 die Verordnung des burgenländischen Landeshauptmannes vom 5. Juni 2005 betreffend die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe als gesetzwidrig aufgehoben.

Trotz massiver Proteste der burgenländischen Rauchfangkehrer-Innung hat der Landtag mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ in einem Entschließungantrag Höchsttarife für die burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe beschlossen. Der Landeshauptmann hat dies mit einer Weisung an das zuständige Regierungsmitglied umgesetzt. Die burgenländischen Unternehmen protestierten gegen diese existenzbedrohenden und praxisfernen Tarife und strengten eine Überprüfung der Tarifverordnung beim Verfassungsgerichtshof an.

"Es geht hier um eine Grundsatzfrage, wenn die Politik in die Autonomie der Wirtschaft eingreift und – wie im Falle der Rauchfangkehrer – ohne betriebswirtschaftlichen Hintergrund Gesetze und Verordnungen erlässt", hieß es in der Begründung der Wirtschaftskammer.

Nun ist das VfGH-Erkenntnis am Tisch und bestätigt die Rechtauffassung der Unternehmervertretung: "Der VfGH kritisiert vor allem, dass bei der Festsetzung der Tarife die Leistungsfähigkeit der Betriebe überhaupt nicht berücksichtigt wurde, obwohl seitens der Wirtschaftskammer eine eindeutige Stellungnahme abgegeben wurde", sagt Dr. Hannes Varga, der Rechts-Experte der Wirtschaftskammer Burgenland. Konkret formuliert dies der VfGH folgendermaßen, zitiert Varga aus dem Erkenntnis: "Die Entschließung des für die Angelegenheit in der Sache selbst unzuständigen Landtags, deren Zustandekommen sich jeder Beurteilung entzieht, kann die notwendigen Ermittlungen nicht ersetzen."

Jetzt heißt es zurück an den Start. Im Burgenland muss nun eine neue Tarifverordnung – jetzt aber unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe – ausgearbeitet werden.

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http://burgenland.orf.at/stories/88036/


08.02.2006   DO | 09.02.2006

NEUES KEHRGESETZ     07.02.2006

SPÖ zieht positive Zwischenbilanz
Ein halbes Jahr nach Inkraftreten des neuen Kehrgesetzes zog die SPÖ eine grundsätzlich positive Zwischenbilanz. So gebe es unter anderem klare und transparente Rechnungen und eine Kostenersparnis für Kunden.

Seit Juli in Kraft
Seit Juli des Vorjahres ist das vieldiskutierte neue Kehrgesetz samt Höchsttarifverordnung im Burgenland in Kraft, beschlossen haben es SPÖ und FPÖ gemeinsam.

SPÖ- Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst und SPÖ-Klubobmann Christian Illedits zogen am Dienstag eine erste grundsätzlich positive Zwischenbilanz.

Gebracht habe das Gesetz für die Kunden unter anderem transparente Rechnungen und eine Kostenersparnis, sagt Illedits.

"Entlastung für Haushalte"
"Zum einen ist durch die Verringerung der Kehrtermine und das Tarif-Splitting gewährleistet, dass praktisch alle burgenländischen Haushalte entlastet werden. Und zum zweiten: Haushalte mit Gas-Brennwertgeräten und Außenwandgeräten - das sind rund 15.000 im Burgenland - müssten überhaupt keine Rauchfangkehrerkosten mehr haben", so Illedits.

Streitpunkte vorhanden
Das Gesetz wurde unter Protesten der Rauchfangkehrer beschlossen, die ihre Existenz gefährdet sahen. Diese Befürchtungen hätten sich nicht bewahrheitet, meint Illedits sinngemäß.

Trotzdem sei nicht alles eitel Wonne, denn es gebe auch Streitpunkte zwischen Kunden und Rauchfangkehrern, sagt Konsumentenschutzlandesrätin Dunst.

Problem falsche Rechnungen
"Falsche Rechnungen sind also zum Großteil die Probleme, warum die Heizanlagenbesitzer im Konsumentenschutz anrufen. Das heißt, es werden ganz einfach Dinge in Rechnung gestellt, die entweder nicht verrechnet werden dürfen oder aber in der falschen Höhe verrechnet werden", so Dunst.

Objekttarif
Streitpunkt sei auch der sogenannte Objekttarif, den die Rauchfangkehrer aufgrund des neuen Gesetzes pauschal für ein Jahr einheben dürfen und den sie nun auch für das gesamte Vorjahr verlangen, sagt Dunst, obwohl das Gesetz erst ein halbes Jahr gelte und daher auch nur der halbe Objekttarif zu bezahlen sei.

15 Euro pro Jahr
Im Durchschnitt beträgt dieser Tarif für einen Einfamilienhaushalt 15 Euro pro Jahr.

Schlichtungsstelle für Streitfälle
Für diese und ähnliche Streitfälle zwischen Rauchfangkehrern und Kunden gibt es nun eine Schlichtungsstelle, in der Vertreter des Landes, der Konsumentenschützer und der Rauchfangkehrer sitzen.

Die Gruppe tagt am Freitag zum ersten Mal. Die Schlichtungsstelle entscheidet in Form einer unverbindlichen Empfehlung - nützt diese nichts, bleibt der zivilrechtliche Klagsweg.

Reaktion:
ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper kritisiert, dass die Errichtung der Kehrgesetz-Schlichtungsstelle viel zu spät erfolge. Seit Monaten hagle es Beschwerden, so Halper. Dunst habe die Schlichtungsstelle bereits im Sommer des Vorjahres angekündigt, erst jetzt werde reagiert, so Halper.

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Bilanz Kehrgesetz
Dienstag · 7. Februar 2006 · 17:06

Bilanz Kehrgesetz

Das neue Kehrgesetz und die neue Höchsttarifverordnung sind seit Mitte 2005 in Kraft. Diese Woche tritt die neue Schlichtungsstelle zu ihrer ersten Sitzung zusammen - damit steht den burgenländischen Haushalten auch eine unbürokratische und kostenfreie Anlaufstelle für Streitfälle zur Verfügung.

Die Eckpunkte des neuen Kehrgesetzes:
•Die Anzahl der Kehrtermine wurde dem neuesten Stand der Technik angepasst und somit verringert. Dementsprechend wurden auch die Kehrintervalle bei Ferienhäusern, die zwischen 1. Mai bis 30. September genutzt werden, geändert.
•Moderne Brennwertheizgeräte sind überhaupt von der Kehrpflicht ausgenommen – ebenso Außenwandheizgeräte, was vor allem für viele Wohnungsinhaber eine Erleichterung bedeutet.
•Bei Nichtbenützung über 12 Monate besteht eine Abmeldemöglichkeit per schriftliche Anzeige – die Überprüfungs- bzw. Kehrpflicht entfällt, es dürfen keine Gebühren mehr verrechnet werden.
•Die Tätigkeitsfelder des Rauchfangkehrers wurden gemäß den gewerberechtlichen Bestimmungen präzisiert
•Bei Ablufteinrichtungen sowie Feuerstätten wurde daher die Möglichkeit zur Wartung in eigener Verantwortung bzw. durch Beauftragung eines befugten Gewerbeberechtigten (Kesselhersteller, Servicefirmen etc.) geschaffen.
•Außerdem muss der Rauchfangkehrer Serviceleistungen weiter ausbauen: Er hat ein Kehrbuch zu führen, einen Kehrplan zu erstellen und dem Konsumenten bekannt zu geben – auch der kostenfreie Wechsel des Rauchfangkehrers ist jetzt durch eine einfache schriftliche Anzeige möglich.

Redaktion: René Pint/BKF

Dienstag · 7. Februar 2006 · 17:06

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http://www.old.noen.at/templates/print.asp%3FText%3D162728+kehr
ordnung+rauchfangkehrer+burgenland&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=6


Glück im neuen Jahr?

KEHRORDNUNG / Im Jänner findet die nächste Verhandlung über die Kehrordnung statt. Die Rauchfangkehrer sind verhandlungsbereit.

VON INGRID PUSCHAUTZ

Die unendliche Geschichte zur Reform der Kehrordnung findet am 14. Jänner ihre Fortsetzung. „Wir sind verhandlungsbereit und haben der Landesregierung einen Vorschlag unterbreitet“, hofft Walter Pöll, Innungsmeister der burgenländischen Rauchfangkehrer, endlich auf einen Verhandlungserfolg. Auf die genauen Inhalte dieses Vorschlages will Walter Pöll nicht eingehen: „Das würde zu noch mehr Verunsicherung in der Bevölkerung führen.“

Eines scheint den Rauchfangkehrern aber klar zu sein: Ohne Geld gibt es keine ausreichende Sicherheit. „Der Rauchfangkehrerberuf entwickelt sich immer weiter hin zur Umweltschutz- und Energieberatung. Dazu bedarf es natürlich einer fundierten Ausbildung und entsprechender Geräte. Und das alles kostet Geld“, erklärt Pöll. „Aber man will, dass der Rauchfangkehrer nichts kostet.“

So werde zum Beispiel die Feinstaubbelastung durch die modernen Feuerungsgeräte immer höher. Diese müssten daher mehr überprüft werden. Das ganze Burgenland sei hier Sanierungsgebiet. „Wir verhindern viele Krankheiten mit unserer Arbeit und tragen so zur Volksgesundheit bei“, meint Pöll. Die neuen Kehrtermine wurden gerade ausgeschickt und der Wissensnotstand der Bevölkerung ist groß: „Die Leute rufen mich an und fragen, ob ich denn nicht wüsste, dass nach der neuen Kehrordnung nicht mehr so viele Termine vorgeschrieben seien. Dabei gibt es diese Kehrordnung noch gar nicht.“

Die Novelle zur burgenländischen Kehrordnung wird schon seit Jahren diskutiert. Nötig ist sie, weil das bestehende Gesetz bereits aus dem Jahre 1981 stammt und daher nicht den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten entspricht. Innerhalb dieser Zeit hat es bei den umweltfreundlichen Heizungsanlagen einen enormen technischen Fortschritt gegeben. Wesentliche Eckpunkte der neuen Regelung sollen die Vorschreibung weniger Kehrungen, die Einführung eines Kehrbuches und die Erstellung eines Kehrplanes sein.

Eine Schlichtungsstelle soll über Uneinigkeiten entscheiden. Die geringere Zahl an Kehrungen sollte sich nach den Vorstellungen der Konsumenten positiv auf die Kosten niederschlagen. „Der höhere technische Aufwand und die genauere Terminfestsetzung macht aber eine Kostenreduktion unmöglich“, meint Pöll. Und hier liegt der Hase im Pfeffer! „Werden die Tarife herabgesetzt, können wir alle zusperren!“

Trinkgeld beim Jahreswechsel
War es früher Brauch, dem Glücksbringer Rauchfangkehrer einen ordentlichen Betrag zum Jahreswechsel in die Hand zu drücken, meint Walter Pöll heute: „Es ist nicht mehr so, wie es früher war!“

© NÖN-Online 2005

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http://burgenland.orf.at/stories/49002/


02.08.2005

PRÄSENTIERT     01.08.2005
Neue Broschüre über Kehrordnung
Seit 1. Juli gibt es neue gesetzliche Grundlagen zur Kehrordnung. Eine neue Broschüre mit umfassenden Informationen für Konsumenten wurde nun in Eisenstadt präseniert.

Genaue Informationen
Alle Konsumenten, die sich detaillierter über die wesentlichen Änderungen aufgrund des neuen Kehrgesetzes informieren möchten, können nun auf eine neue Broschüre zugreifen.

Neue Grundlagen
Seit 1. Juli gelten im Burgenland die neuen gesetzlichen Grundlagen für das Rauchfangkehren. Für die insgesamt 106.000 Haushalte bringt das neue Gesetz finanzielle Entlastung sowie mehr Service und Transparenz.

"fair. modern. konsumentenfreundlich"
Die Broschüre steht unter dem Motto "fair. modern. konsumentenfreundlich" und wurde am Montag von SPÖ-Klubobmann Christian Illedits und Landeshauptmann Hans Niessl präsentiert.

Infos über neue Regelung
"Die neue Regelung ist nachvollziehbar. Es müssen nur mehr Leistungen bezahlt werden, die tatsächlich erbracht werden. Es gibt ein Splitting zwischen Kehrung und Überprüfung.

Es gibt die Schlichtungsstelle und natürlich ist es notwendig, dass die Burgenländerinnen und Burgenländer über diese Neuregelung auch sehr umfassend informiert werden", so Niessl.

In den Gemeindeämtern
Die Broschüre zur Kehrordnung "fair. modern. konsumentenfreundlich." ist kostenlos in allen Gemeindeämtern des Landes erhältlich.

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Kehrordnung
Montag · 1. August 2005 · 17:03

Kehrordnung

Eine Informationsbroschüre zum neuen Kehrgesetz und zur Kehrordnung präsentierten Landeshauptmann Hans Niessl und SPÖ-Klubobmann Christian Illedits. Die seit 1. Juli dieses Jahres gültigen Gesetzeswerke, die von SPÖ und FPÖ im Landtag beschlossen worden sind, bringen, so Landeshauptmann Niessl, wesentliche Verbesserungen für die Konsumenten.

Ursprünglich hatte es auf Landtagsebene einen gemeinsamen Gesetzesentwurf von SPÖ und ÖVP gegeben. Letztlich gab es aber doch unterschiedliche Auffassungen. Mittlerweile wurde das Gesetz nach einer Beschwerde von Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes für rechtens erklärt. Die neuen Bestimmungen sind somit seit 1. Juli in Kraft.

Redaktion: René Pint/BKF

Montag · 1. August 2005 · 17:03

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http://www.bvz.at/templates/print.asp%3FText%3D177078+bvz+
kehrgesetz&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=1


Rauchfangkehrer gegen das neue Kehrgesetz!

ZUKUNFTSSORGEN / Infolge des neuen Kehrgesetzes werden zahlreiche Mitarbeiter gekündigt. Die Rauchfangkehrer sind nun um ihren Berufsstand besorgt.

VON ANDREAS FUSSI

BEZIRK OBERWART / Hart ins Gericht geht der Zuberbacher Rauchfangkehrermeister Klaus Brandstätter mit dem neuen Kehrgesetz und der neuen Tarifordnung. Waren etwa früher bei Ölheizungen sechs Kehrungen jährlich vorgeschrieben, ist mit dem neuen Gesetz, das demnächst in Kraft treten soll, nur mehr eine vorgesehen.

Sieben Mitarbeiter wurden per 1. Juli gekündigt
Zusammen mit seinen sechs Kollegen bekam Brandstätter infolge des neuen Gesetzes jetzt die Kündigung. „Seit 20 Jahren bin ich Arbeiter und war bis zum heutigen Zeitpunkt noch nie arbeitslos.“ In einem Brief an Landeshauptmann Hans Niessl und FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly fragt er: „Wo sollen alle gekündigten Rauchfangkehrer wieder eine neue Arbeitsstelle finden, wenn die burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe nicht mehr wirtschaftlich arbeiten dürfen?“ Denn als Grund für die Kündigungen nennt sein Arbeitgeber, Rauchfangkehrermeister Herbert Baumrock aus Lockenhaus: „Nach langen Verhandlungen mit der Landesregierung über ein neues Kehrgesetz und einen neuen Höchsttarif sind wir Rauchfangkehrer, nach einem Spiel der Politik, auf der Strecke geblieben. Mir persönlich tut es leid, nun daraus Konsequenzen ziehen zu müssen.“ Er sehe sich gezwungen, das Arbeitsverhältnis seiner Mitarbeiter mit 30. Juni zu lösen. Bis Anfang September wolle er seinen Betrieb auf die Wirtschaftlichkeit berechnen, die nach dem neuen Gesetz zu erwarten wäre. Erst wenn diese positiv ausfalle, können die Mitarbeiter im September wieder eingestellt werden.

Brandstätter erkennt zwar die Notwendigkeit eines Kehrgesetzes, versteht aber nicht den Höchsttarif. „Der macht es für die Betriebe schwer, wirtschaftlich zu überleben.“ Er glaubt, dass mindestens 25 Prozent der 106 Dienstnehmer der 77 burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe bald gekündigt werden. Er und viele seiner Kollegen sowie Lehrlinge hätten viel Geld in Schulungsmaßnahmen gesteckt. „Wo aber soll ich arbeiten, wenn wir Rauchfangkehrer nicht mehr benötigt werden?“

Brandstätter glaubt, dass durch das neue Gesetz der „vorbeugende Brandschutz“ vernachlässigt werde. „Die Verantwortung wird auf die Kunden übertragen.“ Er hofft, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und die Höhe des Tarifs noch geändert werden könne. Landeshauptmann Hans Niessl drückte in seinem Antwortschreiben an Brandstätter sein Bedauern aus. Er glaube aber, dass es sich bei den Kündigungen um eine organisierte Aktion der Unternehmer handle. Niessl: „Gerade weil es dabei um die Existenz der Arbeitnehmer und ihrer Familien geht, ist diese Reaktion zu verurteilen.“ Er bezweifle, ob die burgenländischen Rauchfangkehrer ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ohne Mitarbeiter wahrnehmen können und kündigte strenge Kontrollen diesbezüglich an. Zur Tarifordung merkte Niessl an, dass eine Neuregelung notwendig war: „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass vielfach zwar Gebühren für Kehrungen vorgeschrieben und verrechnet wurden, die tatsächliche Dienstleistung jedoch in vielen Fällen nicht immer notwendig war. Im Interesse der Konsumenten – das sind alle burgenländischen Haushalte – war daher die Neuregelung erforderlich.“

„Sie müssen sich an die Gegebenheiten anpassen“
In die gleiche Kerbe schlägt Manfred Kölly (FPÖ): „Die Konsumenten mussten für Nichtleistungen bezahlen.“ Durch die neuen Geräte müsse weniger oft gekehrt werden. Mit dem neuen Gesetz habe man sich Mühe gegeben, meint Kölly. Er glaubt nicht, dass die Zunft der Rauchfangkehrer keine Zukunft mehr habe. „Sie müssen sich aber den Gegebenheiten anpassen.“ So könnte eine zukünftige Tätigkeit in der Wartung von Fernheizwerken liegen, meint Kölly. Über eventuelle Nachjustierungen des Gesetzes könne man mit ihm jederzeit reden.

© NÖN-Online 2005

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Kehrtarif Wirtschaftskammer spricht von Eingriff in betriebliche Autonom


http://www.fpoe-bgld.at/index.php?id=932&backPID=928&tt_news=4058


Kehrtarif: Wirtschaftskammer spricht von Eingriff in betriebliche Autonom

Eisenstadt, 21.6.2005 (fpd): In einer Aussendung hat die Wirtschaftskammer Burgenland die Höchsttarifverordnung für das Rauchfangkehrergewerbe als Eingriff in die betriebliche Autonomie bezeichnet.

Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth behauptet, dass die Politik ohne betriebswirtschaftlichen Background in die Autonomie der Wirtschaft eingreifen würde.

Gleichzeitig werden vorgeschriebene Briefe unterfertigt von Lehrlingen im Rauchfangkehrergewerbe an burgenländische Politiker verschickt in welchen behauptet wird, dass Arbeitsplätze im Burgenland gefährdet seien.

FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly: „Ich muss es so klar sagen: Es handelt sich beim Rauchfangkehrergewerbe um ein geschütztes Gewerbe, daher kann von betrieblicher Autonomie und von einem Eingriff durch die Politik überhaupt keine Rede sein. Wenn es Herr Nemeth so haben will dann bin ich gerne bereit, für eine völlige Liberalisierung im Rauchfangkehrerwesen einzutreten. Dann besteht die Möglichkeit, dass sich jeder Bürger am Markt den Rauchfangkehrer seines Vertrauens aussucht und den Preis, welchen er zu bezahlen hat autark auszuhandeln. Ich höre schon jetzt den Aufschrei der Rauchfangkehrerinnung, wonach dadurch tausende Häuser im Burgenland ein Raub der Flammen werden würden. Aber auch das ist natürlich Unsinn, denn mit einer deratigen Argumentation dürfte kein Unternehmer beispielsweise Autos verkaufen, Häuser bauen oder Lebensmittel verkaufen, überall sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten – und dazu sind Sonderregelungen wie es im Bereich der Rauchfangkehrer der Fall ist nicht notwendig.“

Besonders interessant ist für die FPÖ, dass LH-Stv. Steindl selbst eine Inseratenkampagne geschaltet hat, in welche eine Senkung der Kehrtarife um bis zu 70 % angekündigt hat. Jetzt wurde genau das umgesetzt und es hagelt Kritik von der ÖVP, der Wirtschaftskammer und der Rauchfangkehrerinnung.

Kölly: „Für mich ist es einmal mehr ein Zeichen dafür, dass das Proporzsystem im Burgenland längst ausgedient hat. Man soll nicht zwei Parteien zur Zusammenarbeit zwingen, welche nicht miteinander können.“

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http://www.fpoe-bgld.at/index.php?id=932&backPID=928&tt_news=3897


Kehrtarife: Steindl hat Landtagsbeschluss boykottiert!

•FPÖ begrüßt Weisung an ÖVP-Steindl

Eisenstadt, 1.6.2005 (fpd): Mit dem zwischen Landeshauptmann-Stellvertreter Steindl und der Rauchfangkehrerinnung ausgearbeiteten „Kompromiss“ für neue Kehrtarife im Burgenland hat Steindl den Landtagsbeschluss von FPÖ und SPÖ boykottiert.

Daher begrüßt FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly, dass nun der Landtagsbeschluss per Weisung von Landeshauptmann Niessl umgesetzt wird.

Manfred Kölly: „Es wäre nicht Aufgabe Steindls gewesen, faule Kompromisse aushandeln, sondern den Landtagsbeschluss, gegen welchen die ÖVP leider gestimmt hat, umsetzen. Ich bin froh, dass nun durch diese Weisung der Landtagsbeschluss zugunsten der Haushalte im Burgenland auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird.“

Es kann nicht sein, so Manfred Kölly, dass demokratische Beschlüsse des Landtages von einem Regierungsmitglied ignoriert werden.

Manfred Kölly: „Ich brauche auch keinen Vermittler Peter Nemeth, um einen Deal zwischen Steindl und der Rauchfangkehrerinnung auszuhandeln, welcher noch dazu einem Landtagsbeschluss widerspricht. Das war ein billiger PR-Gag auf Kosten der Haushalte im Burgenland. Dieser Kuhhandel war im Vergleich zum Landtagsbeschluss eine eklatante Verschlechterung für die Konsumenten.“

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SPÖ-Reaktion
Dienstag · 7. Juni 2005 · 17:06

SPÖ-Reaktion

Auf Unverständnis seitens der SPÖ trifft die Kritik von ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer. Dieser hatte am Montag massiv die vorzeitigen Auflösung des Landtages bzw. der Vorgehensweise der SPÖ kritisiert.

"Kein SPÖ-Politiker, sondern ÖVP-Chef Franz Steindl benötigt eine Weisung des Landeshauptmannes, um einem offenen Arbeitsauftrag nachzukommen", verweist Illedits auf die überfällige Senkung der Rauchfangkehrertarife.

Redaktion: René Pint/BKF

Dienstag · 7. Juni 2005 · 17:06


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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=383249

01.06.2005

KEHRORDNUNG

Politische Aufregung um Anweisung
Die von SPÖ und Freiheitlichen im Landtag beschlossenen Tarifvorgaben für Rauchfangkehrer werden umgesetzt. Es gibt nun eine entsprechende Anweisung von Landeshauptmann Niessl (SPÖ). Das sorgt für politische Aufregung.

Höchsttarif-Verordnung
In Sachen Tarife für Rauchfangkehrer wies Niessl Landeshauptmann-Stellvertreter Steindl (ÖVP)an, die Höchsttarif-Verordnung zu erlassen. Damit soll die im Landtag bereits beschlossene Tarifregelung umgesetzt werden.

Das neue Kehrgesetz und die Vorgaben für die Tarife beschlossen SPÖ und Freiheitlichen gemeinsam. Zwischen SPÖ und ÖVP hatte es in diesem Zusammenhang einen monatelangen Polit-Streit gegeben. Steindl hatte die von ihm mit der Rauchfangkehrer-Innung ausverhandelten Tarife als guten Kompromiss bezeichnet. Umgesetzt werden nun die von SPÖ und Freiheitlichen im Landtag beschlossenen Tarifvorgaben.
Das bringt die neue Kehrordnung

Zweiter Fall
Es ist bereits die zweite Weisung, die Landeshauptmann Hans Niessl einem ÖVP-Politiker erteilt hat. Der damalige Wirtschaftslandesrat Karl Kaplan musste 2003 eine Weisung in Sachen Ladenöffnungszeiten ausführen.

Umsetzung per Weisung
Damit muss Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl als zuständiger Referent die Kehrtarifverordnung per Weisung umsetzen.
Diese Verordnung legt die Tarife, die die Rauchfangkehrer für ihre Arbeiten verlangen dürfen fest.

"Vorgehensweise nicht in Ordnung"
"ich bin dagegene, dass - wie der Landeshauptmannstellvertreter - in Zeitungsinseraten darauf hingewiesen wird, dass die Kehrtarife um 40 Prozent sinken und zwei Tage nachher plant er eine Verordnung, wo sie nur um zehn Prozent sinken. Diese Vorgehensweise ist nicht in Ordnung, deshalb habe ich die Weisung erteilt", sagte Niessl

Niessl: Entlastung von bis zu 80 Prozent
Niessl sprach von einer Entlastung für die Konsumenten durch die neue Tarifverordnung von bis zu 80 Prozent, etwa für Haushalte, die mit Gas heizen.

Steindl verwies auf Wirtschaft
"Mein Vorschlag hätte eine Reduzierung der Kehrtarife bis zu 52 Porzent bedeutete. Damit hätte die WIrtschaft leben können, damit wären auch Hunderte von Arbeitsplätzen im Rauchfangkehrerbereich gesichert gewesen. Nun habe ich eien Weiung, wo es darum geht, auch Tarife zu senken. Und das werde ich selbstverständlich umsetzen", so Steindl.

Reaktionen:
Die Neuregelung bringe den Konsumenten einen finanzielle Entlastung, sagten Konsumentenschutz-Landesrätin Dunst (SPÖ) und SPÖ Klubobmann Illedits. Auch FPÖ-Klubobmann Kölly begrüßt die Weisung.

Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth bezeichnete die Kehrtarif-Weisung von Landeshauptmann Niessl als "Eingriff in die betriebliche Autonomie" und protestierte scharf gegen diese Vorgehensweise.

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Weisung
Mittwoch · 1. Juni 2005 · 17:07

Weisung

Die Diskussion um die Höchsttarife für Rauchfangkehrer ist beendet. In der Sitzung der Landesregierung am Mittwoch erteilte Landeshauptmann Hans Niessl dem zuständigen Referenten Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl eine Weisung auf Erlassung einer Tarifverordnung.

Diese habe, so Niessl, dem Beschluss des Landtages zu entsprechen. Dadurch ergeben sich für die burgenländischen Haushalte wesentliche Verbesserungen und spürbare Einsparungen, so der Landeshauptmann.

Redaktion: René Pint/BKF

Mittwoch · 1. Juni 2005 · 17:07

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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=379036

Mittwoch, 04.05.05
KEHRTARIFE

Streit um zehnprozentige Senkung
Die Kehrgebühren im Burgenland werden um zehn Prozent gesenkt. Darauf haben sich ÖVP, Wirtschaftskammer und Rauchfangkehrer-Innung geeinigt. Kritik kommt von SPÖ, FPÖ und der AK.

Politischer Dauerbrenner
Die Diskussion um die Kehrgebühren im Burgenland war ein politischer Dauerbrennen. Vor wenigen Wochen wurde im burgenländischen Landtag die neue Kehrordnung beschlossen. Und jetzt liegt auch die neue Verordnung vor, die die Kehrtarife regelt.

Ersparnis für Konsumenten
Ein Kompromiss beendet die jahrelange Diskussionen um die Kehrordnung: Die neue Tarifverordnung soll dem Konsumenten schlussendlich eine Ersparnis von 10 Prozent bringen.

Deal ausgehandelt
Ausgehandelt haben den Deal der zuständige Wirtschaftslandesrat Franz Steindl (ÖVP)und die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung. Vermittler war Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth (ÖVP), der von einer Ersparnis von 880.000 Euro pro Jahr spricht.

"Marktkonform"
Man habe eine Lösung gefunden, die für die Konsumenten erhebliche Einsparungen bringe und den burgenländischen Rauchfangkehrerbetrieben ebenfalls eine marktkonforme Preisgestaltung ermögliche, sagte Nemeth.

Zähneknirschen bei Innung
Die Rauchfangkehrerinnung nehme das Gesetz zähneknirschend zur Kenntnis, sagte Innungsmeister Walter Pöll. "Wir sind mit unserer Kalkulation nicht ganz druchgekommen. Wir haben uns darauf geeinig, dass für alle Burgenländer Preisreduktionen kommen. Bei manchen werden es bis zu 40 Prozent sein, bei anderen weniger. Dass es zu Freisetzung von Mitarbeitern kommt ist unumgänglich", so Pöll.

Heftige Kritik
Kritik an dem Kompromiss kommt gleich von mehreren Seiten. Die SPÖ spricht von "Packelei", die FPÖ von "Frotzelei" und die Arbeiterkammer sieht alle "Bemühungen, die Haushalte finanziell zu entlasten torpediert".

Reaktion SPÖ:
Als "völlig inakzeptable Packelei zu Lasten der Konsumenten" bezeichnete SPÖ-Klubchef Christian Illedits die "Einigung" zur Kehrordnung. Der ÖVP-Chef habe selbst eine Entlastung der Haushalte in der Größenordnung von bis zu 40 und 70 Prozent angekündigt. "Die burgenländischen Konsumenten jetzt mit 10 Prozent abspeisen zu wollen, ist schlichtweg eine Frotzelei und provoziert eien Weisung des Landeshauptmannes", so Illedits.

Eine Senkung der Kehrtarife um zehn Prozent entspreche "nicht annähernd dem wahren Senkungspotential", bei dem Vorstoß handle es sich um eine "Mogelpackung", erklärte Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).

Reaktion FPÖ:
Auch die FPÖ übt heftige Kritik an ÖVP-Chef Steindl. "Steindl soll keine Kompromisse aushandeln, sondern den Landtagsbeschluss, gegen welchen die ÖVP gestimmt hat, umsetzen. Das ist seine Aufgabe", sagte FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly.

Er, so Kölly weiter, fordere Landeshauptmann Niessl auf, seinem Stellvertreter eine entsprechende Weisung zu erteilen, damit der Landtagsbeschluss auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird",

Reaktion AK:
Als "unerträgliche Packelei, die auf dem Rücken der burgenländischen Konsumenten ausgetragen wird" bezeichnete die AK Burgenland die Einigung.

Die Konsumenten hätten den bisher geltenden 20-prozentigen Überprüfungstarif akzeptiert. "Dass jetzt stattdessen bei Nichtkehren 80 Prozent des vollen Tarifes zu zahlen wären, ist völlig unakzeptabel."

Steindl: Guter Kompromiss
Der zuständige Wirtschaftslandesrat Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) sieht die von ihm ausverhandelte neue Tarifverordnung als guten Kompromiss für Konsumenten und Rauchfangkehrer.

Kammer weist Vorwurf zurück
Die Wirtschaftskammer weise den Vorwurf der "Packelei" auf das Schärfste zurück, erklärte Kammerpräsident Nemeth: "Der ausverhandelte Kompromiss ist absolut in Ordnung und bringt in manchen Bereichen eine Senkung von über 50 Prozent."

burgenland.ORF.at; 1.4.05
Am 1. April wurde die neue Kehrordnung im Landtag beschlossen. Es zeigte sich: Das neue Gesetz fordert den Privaten mehr Eigenverantwortung ab und bringt laut Verfasser leistungsbezogenere Tarife.
Das bringt die neue Kehrordnung http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=373989

burgenland.ORF.at; 2.2.05
Anfang Februar des heurigen ahres hatte LAndesrätin Verena Dunst (SPÖ) angekündigt, dass die schier unendlich anmutende Diskussion um eine Neurordnung der Kehrordnung noch heuer ein Ende finden werde. Diese Ankündigung entfachte die Diskussion aufs Neue.
Diskussion um Kehrordnung geht weiter

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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=379036

Mittwoch, 04.05.05

KEHRORDNUNG

EINIGUNG

Weniger zahlen fürs Kehren
Die Kehrgebühren im Burgenland werden um zehn Prozent gesenkt. Damit dürfte der Schlusspunkt unter eine Diskussion gesetzt sein, die jahrelang die Köpfe zum Rauchen gebracht hat.

Politischer Dauerbrenner
Die Diskussion um die Kehrgebühren im Burgenland war ein politischer Dauerbrennen. Vor wenigen Wochen wurde im burgenländischen Landtag die neue Kehrordnung beschlossen. Und jetzt liegt auch die neue Verordnung vor, die die Kehrtarife regelt.

Ersparnis für Konsumenten
Ein Kompromiss beendet die jahrelange Diskussionen um die Kehrordnung: Die neue Tarifverordnung soll dem Konsumenten schlussendlich eine Ersparnis von 10 Prozent bringen.

Deal ausgehandelt
Ausgehandelt haben den Deal der zuständige Wirtschaftslandesrat Franz Steindl (ÖVP)und die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung. Vermittler war Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth (ÖVP), der von einer Ersparnis von 880.000 Euro pro Jahr spricht.

"Marktkonform"
Man habe eine Lösung gefunden, die für die Konsumenten erhebliche Einsparungen bringe und den burgenländischen Rauchfangkehrerbetrieben ebenfalls eine marktkonforme Preisgestaltung ermögliche, sagte Nemeth.

Zähneknirschen bei Innung
Die Rauchfangkehrerinnung nehme das Gesetz zähneknirschend zur Kenntnis, sagte Innungsmeister Walter Pöll. "Wir sind mit unserer Kalkulation nicht ganz druchgekommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass für alle Burgenländer Preisreduktionen kommen. Bei manchen werden es bis zu 40 Prozent sein, bei anderen weniger. Dass es zu Freisetzung von Mitarbeitern kommt ist unumgänglich", so Pöll.

In Begutachtung
Derzeit ist das Gesetz in Begutachtung, es könnte im der zweiten Jahreshälfte 2005 in Kraft treten.

burgenland.ORF.at; 1.4.05
Am 1. April wurde die neue Kehrordnung im Landtag beschlossen. Es zeigte sich: Das neue Gesetz fordert den Privaten mehr Eigenverantwortung ab und bringt laut Verfasser leistungsbezogenere Tarife.
Das bringt die neue Kehrordnung

burgenland.ORF.at; 2.2.05
Anfang Februar des heurigen ahres hatte LAndesrätin Verena Dunst (SPÖ) angekündigt, dass die schier unendlich anmutende Diskussion um eine Neurordnung der Kehrordnung noch heuer ein Ende finden werde. Diese Ankündigung entfachte die Diskussion aufs Neue.
Diskussion um Kehrordnung geht weiter


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http://www.fpoe-bgld.at/index.php?id=932&backPID=928&tt_news=3683

Fauer Kuhhandel um Kehrtarife

FPÖ fordert Weisung von Landeshauptmann Niessl

Eisenstadt, 04.5.2005 (fpd): Heftige Kritik von Seiten der FPÖ hagelt es für den zwischen Landeshauptmann-Stellvertreter Steindl und der Rauchfangkehrerinnung ausgearbeiteten ???Kompromiss“ für neue Kehrtarife im Burgenland.

FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly: ???Steindl soll keine Kompromisse aushandeln, sondern den Landtagsbeschluss, gegen welchen die ÖVP gestimmt hat, umsetzen. Das ist seine Aufgabe. Ich fordere Landeshauptmann Niessl auf, seinem Stellvertreter eine entsprechende Weisung zu erteilen, damit der Landtagsbeschluss auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird.“

Es kann nicht sein, so Manfred Kölly, dass demokratische Beschlüsse des Landtages von einem Regierungsmitglied ignoriert werden.

Manfred Kölly: ???Ich brauche auch keinen Vermittler Peter Nemeth, um einen Deal zwischen Steindl und der Rauchfangkehrerinnung auszuhandeln, welcher noch dazu einem Landtagsbeschluss widerspricht. Das ist ein billiger PR-Gag auf Kosten der Haushalte im Burgenland. Dieser Kuhhandel ist im Vergleich zum Landtagsbeschluss eine Verschlechterung für die Konsumenten und das kann ich so nicht akzeptieren.“

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Landtagssitzung
Donnerstag · 31. März 2005 · 16:06

Landtagssitzung

Die Landtagswahlordnung, das Wählerevidenz-Gesetz sowie ein SPÖ-FPÖ-Vorstoß für eine neue Kehrordnung standen im Mittelpunkt der Landtagssitzung am Donnerstag. Noch vor Eingang in die Tagesordnung gab es eine von der Grünen Landtagsfraktion initiierte Aktuelle Stunde zum Thema Feinstaubbelastung.

Über Wählen mit 16 herrscht unter den vier Landtagsparteien prinzipiell Einigkeit. Die Vorgangsweise sorgte allerdings für heftige Diskussionen: Die ÖVP kritisiert den Vorstoß von SPÖ und Freiheitlichen, sie wollte das Gesetz erst nach einer Begutachtung beschließen. Sozialdemokraten und Freiheitlichen blieben allerdings bei ihrer geplanten Beschlußfassung. Für Diskussionen sorgte auch die Allianz SPÖ-FPÖ in Sachen Kehrgesetz samt Tarifverordnung. Das zuständige Regierungsmitglied, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl ist der Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist, weil im Gesetz selbst die Tarife nicht geregelt werden dürften. Das sei nur über eine entsprechende Verordnung rechtens. Mit einem Aktionismus vor dem Landtag machten die Rauchfangkehrer auf ihre Anliegen aufmerksam.

Redaktion: René Pint/BKF
Donnerstag · 31. März 2005 · 16:06

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Kehrordnung
Montag · 14. März 2005 · 16:04

Kehrordnung

Mit einem gemeinsamen Initiativ- und Entschließungsantrag im burgenländischen Landtag drängen SPÖ und FPÖ auf die rasche Umsetzung eines neuen Kehrgesetzes samt einer konumentenfreundlichen Neuregelung der Kehrtarife.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes: Die Anzahl der Kehrtermine soll dem neuesten Stand der Technik angepasst und somit verringert werden. Bei Nichtbenützung über 12 Monate besteht eine Abmeldemöglichkeit und der racufangkehrer muss Serviceleistungen weiter ausbauen.

Redaktion: René Pint/BKF
Montag · 14. März 2005 · 16:04

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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=369585

03.03.2005

Kehrordnung, UVP und Pflegegeld

Die Umweltvertäglichkeitsprüfung, die Erhöhung des Pflegegeldes und der politische Dauerbrenner "Neue Kehrordnung" sind unter anderem Thema heute im Landtag. Die Tagesordnung ist umfangreich.

Initiativantrag von FPÖ und SPÖ
Die heutige Landtagssitzung soll einen Kehraus für die alte Kehrordnung bringen, hoffen die Freiheitlichen. FPÖ und SPÖ haben sich auf ein neues Tarifmodell geeinigt und werden dieses in Form eines Initiativantrages in den Landtag einbringen.

Auch Antrag von ÖVP
Die ÖVP plant ebenfalls einen Initiativantrag zum neuen Kehrgesetz. Heisse Diskussionen sind garantiert, schieben sich doch die Fraktionen gegenseitig die Schuld an der langen politischen Pattstellung in dieser Causa zu.

Weniger zahlen
Die Haushalte sollen künftig jedenfalls weniger für den Rauchfangkehrer zahlen müssen als bisher.

Grüne und SPÖ: Thema UVP
Die Grünen wollen gemeinsam mit der SPÖ einen dringlichen Antrag gegen eine Aufweichung der Umweltverträglichkeitsprüfung einbringen. Die Landesregierung solle die Beibehaltung der bisherigen Regelung fordern.

Diskussion um Pflegegeld
Für die Diskussionen wird einmal mehr das Pflegegeld sorgen. Es wird im Burgenland um zwei Prozent erhöht, die Freiheitlichen fordern plus vier Prozent, die Sozialdemokraten sagen, der Bund soll mehr zahlen.

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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=367443

Mittwoch, 16.02.05

KEHRORDNUNG

FPÖ fordert rasche Lösung
Die Kehrordnung und kein Ende der politischen Auseinandersetzung um sie: FPÖ-Klubobmann Kölly fordert nun eine Einigung zwischen SPÖ und ÖVP und will andernfalls im Landtag eine Mehrheit suchen.

Kölly: Bürger sind Leidtragende
Leidtragende der Auseinandersetzung zwischen SPÖ und ÖVP in Sachen Kehrordnung seien die Bürger, sagt FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly, denn so lange es keine neue Kehrordnung gebe, müssten auch dann Rauchfangkehrergebühren bezahlt werden, wenn gar nicht gekehrt wurde.

Kölly: Proporz schuld
Schuld an der Pattstellung ist laut Kölly das Proporzsystem, das SPÖ und ÖVP zu einer gemeinsamen Regierungspolitik zwingt.
Kölly will im Landtag eine Mehrheit suchen, falls die Regierungsparteien keine Lösung finden.

Illedits: Steindl schuld
SPÖ-Klubchef Christian Illedits ist erfreut über Köllys Initiative. Laut Illedits ist Franz Steindl (ÖVP) als zuständiges Regierungsmitglied schuld, dass die Bevölkerung trotz politischer Einigung über ein neues Gesetz noch überhöhte Gebühren zahlen muss.

Denn Steindl sei nicht bereit, die vereinbarte neue Höchsttarifverordnung vorzulegen, so der SPÖ Klubschef.

Reaktion aus der ÖVP
Verwundert reagiert ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper: "Der Ball liegt bei der SPÖ. Die Regierungsvorlage ist längst ausverhandelt, seither wird ein Beschluss von Landeshauptmann Niessl blockiert." Um "der Blockade-Politik der SPÖ" endlich ein Ende zu setzen, werde Steindl das neue Kehrgesetz über den Weg eines Initiativantrages direkt in den Landtag bringen, kündigt Halper an, "SPÖ und FPÖ sind eingeladen, diesem Antrag zuzustimmen".

burgenland.ORF.at; 2.2.2005
Die schier unendliche Geschichte um eine neue Kehrordnung im Burgenland soll noch heuer zu Ende gehen. Das versicherte Anfang Februar zumindest Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).
Diskussion um Kehrordnung geht weiter

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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=365348

02.02.2005

SCHLAGABTAUSCH

Diskussion um Kehrordnung geht weiter
Die schier unendliche Geschichte um eine neue Kehrordnung im Burgenland soll noch heuer zu Ende gehen. Das versichert zumindest Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).

Dunst: Steindl bremst
Es sei längst alles ausverhandelt und spieße sich nur bei den Tarifen. Wenn das zuständige Regierungsmitglied Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) nicht in der Lage sei, sich aus der Geiselhaft der 30 Rauchfangkehrerunternehmen zu befreien, dann solle eben das freie Spiel der Kräfte im Landtag entscheiden, sagt Dunst.

"Es kann nicht sein, dass wir mittlerwiele die dritte Heizperiode haben, wo noch immer nicht all das, was wir ausverhandelt haben auf den Tisch kommt", sagt Dunst. Sie wolle den Landtag bitten, dass er die Kehrordnung und das neue Tarifmodell beschließt.

ÖVP: Billiges Ablenkungsmanöver
Als billiges Ablenkungsmanöver der SPÖ bezeichnet ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper die Aussagen von Landesrätin Dunst zum Kehrgesetz.

Halper: Niessl sei säumig
Die Regierungsvorlage zum Kehrgesetz liege bereits seit einem Jahr vor. Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) habe es bisher verabsäumt, die Vorlage auf die Tagesordnung der Regierungssitzung zu nehmen. Dunst sei mit ihrer Kritik daher an der falschen Adresse, sagt Halper.

Steindl will Initiativantrag
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) will das neue Kehrgesetz über den Weg eines Initiativantrags ermöglichen, wenn die SPÖ - wie er sagt - weiter auf Blockade-Politik setzt. Die Regierungsvorlage sei seit gut einem Jahr ausverhandelt, die SPÖ blockiere aber den Beschluss.

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Kehrordnung: SPÖ wirft ÖVP Säumigkeit vor
Donnerstag · 15. Juli 2004 · 16:07

Kehrordnung: SPÖ wirft ÖVP Säumigkeit vor

Eine vermeintliche Verzögerung in Sachen burgenländischer Kehrordnung durch die ÖVP kritisieren Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst und SPÖ-Klubobmann Christian Illedits.

Die derzeitige Kehrordnung ist seit mehr als 20 Jahren in Kraft und entspricht den Gegebenheiten moderner Heizungstechnik bei weitem nicht mehr. Die SPÖ tritt vehement für die neue Kehrordnung ein, diese soll eine spürbare finanzielle Entlastung der Haushalte bringen.
Schuld an der Verzögerung sei, so Illedits, die bisher vom zuständigen Regierungsmitglied, Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl, noch nicht vorgelegte Höchsttarifverordnung, ohne die die neue Kehrordnung nicht in Kraft treten kann. Illedits suchte daher auch schon den Kontakt mit der Rauchfangkehrerinnung. Die Kehrordnung sei nur deshalb noch nicht in Kraft, so ÖVP-Klubobmann Niki Berlakovich, weil sich die SPÖ in Details verbeiße und damit alle Verhandlungsergebnisse bewusst verzögere. Bis Beginn der nächsten Heizperiode soll die neue burgenländische Kehrordnung auf jeden Fall in Kraft sein.

Redaktion: Kurt Behofsics/BKF
Donnerstag · 15. Juli 2004 · 16:07

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http://www.oe-journal.at/Aktuelles/0303/W1/30603kehrordn.htm+kehr
ordnung+rauchfangkehrer+burgenland&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=10


Bgld: »Weißer Rauch« für neue Kehrordnung

erstellt am 06 03. 03

Modernen Technologien wird durch präzise Kostenwahrheit Rechnung getragen
Eisenstadt (blms) - Zeitgemäß, konsumentenorientiert, transparent und praktikabel – so präsentiert sich der Entwurf zur Novelle der Burgenländischen Kehrordnung, der nach intensiven Parteiengesprächen und Verhandlungen am 05.03.2003 von Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz Steindl im Eisenstädter Landhaus der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Notwendig wurde diese Neuregelung, weil das bestehende Gesetz bereits aus dem Jahr 1981 stammt und daher nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten entspricht. Innerhalb dieser Zeitspanne hat es bei den Heizungsanlagen natürlich einen enormen technischen Fortschritt gegeben. Auch die Wohnbauförderung des Landes hat durch die verstärkte Förderung von modernen und umweltfreundlichen Heizungsanlagen diese Materie nachhaltig beeinflusst. Diesem Fortschritt wird nunmehr in der Burgenländischen Kehrordnung Rechnung getragen.

Wesentliche Eckpunkte der neuen Regelung sind die Vorschreibung von weniger Kehrungen, die Einführung eines Kehrbuches, um die Leistungen nachvollziehbar und für den Einzelnen transparent zu gestalten sowie die Erstellung eines Kehrplanes, wobei Datum und Uhrzeit der nächsten Kehrung seitens der Rauchfangkehrer mindestens ein Monat vorher bekannt zu geben und auch einzuhalten sind.

Das Burgenland wird durch dieses neue Gesetz auch das erste Bundesland sein, wo in Sachen Kehrordnung eine Schlichtungsstelle installiert wird, die sich aus jeweils einem Vertreter der Rauchfangkehrerinnung, der Arbeiterkammer sowie zwei Mitglieder des Amtes der Burgenländischen Landesregierung – wobei ein Mitglied von der Abteilung Konsumentenschutz kommt - zusammensetzt.

Diese Schlichtungsstelle soll über alle Uneinigkeiten entscheiden, die sich im Bereich der Kehrordnung ergeben. Darüber hinaus soll sie auch in Fällen von Tarifstreitigkeiten zum Einsatz kommen. Dazu ist allerdings noch die Verankerung in der Tarifordnung nötig.

Die geringere Anzahl an Kehrungen wird sich natürlich auch in den Kosten für die Konsumenten niederschlagen. Aufgrund des unterschiedlichen Zeitaufwandes soll hinkünftig aber auch zwischen Kehrung und Überprüfung unterschieden werden, wobei diese Differenzierung in der neuen Tarifordnung geregelt sein wird.