Presse & Medien
In manchen "Unabhähngigen" Pressemitteilungen findet sich eben wirklich nur "ein sehr kleines Körnchen" Wahrheit, der Rest ist bisweilen politische Propaganda.
Was für manche Politiker/innen nur "formale Fehler" oder "kompetenzrechtliche Korekturen" sind, ist für den VfGH schlichtweg einfach "gesetzeswidrig" und somit "Zur Gänze aufzuheben"!
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http://burgenland.orf.at/stories/238972/
28.11.2007
RAUCHFANGKEHRER 28.11.2007
Prozess um Kosten bei Wechsel
Es ging ums Prinzip und um 32 Euro: Weil eine Burgenländerin nicht
eingesehen hat, für einen Rauchfangkehrer-Wechsel zu zahlen, landete der
Fall vor Gericht. Nun bekam die Frau in erster Instanz Recht.
Rauchfangkehrer sah bürokratischen Aufwand
Wer mit den Leistungen eines Rauchfangkehrers unzufrieden sind, weil dieser
beispielsweise die Kehrtermine nicht einhält, hat das Recht den Anbieter zu
wechseln.
Von diesem Recht machte eine Kundin aus Neckenmarkt Gebrauch - allerdings wurden
ihr von ihrem ehemaligen Rauchfangkehrer 32 Euro in Rechnung gestellt. Er
begründete die Rechnung mit dem bürokratischen Aufwand, der für
ihn enstanden ist.
Die Frau war nicht bereit, für den Rauchfangkehrer-Wechsel zu
bezahlen.
Schlichtungsstelle: "Kein Freikaufen"
Die Frau entschied sich nicht gleich für den Schritt vor den Richter,
sondern wendete sich zunächst an die Schlichtungsstelle für
Konsumentenschutz.
Dort waren die meisten Mitglieder der Meinung, dass der Rauchfangkehrer nicht
berechtigt sei, die Gebühr in der Höhe von 32 Euro zu verlangen, sagte
der Vorsitzende der Schlichtungsstelle, Andreas Gold. "Diese Wechselgebühr
steht dem Rauchfangkehrer nach meinem Rechtsverständnis nicht zu, denn der
Wechsel sollte kein 'Freikaufen' sein".
Fall landete vor Gericht
Einzig der Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer, der ebenfalls Mitglied der
Schlichtungsstelle ist, schloss sich dieser Meinung nicht an.
Deshalb landete der Fall vor Gericht. Und nun liegt das schriftliche Urteil vor.
Die Frau bekam in erster Instanz Recht. Konsumentschutz-Landesrätin Verena
Dunst (SPÖ) spricht von einem "richtungsweisenden" Entscheid.
Nur "Objekttarif"
"Es ist im Burgenland nicht erlaubt, Geld für einen Rauchfangkehrer-Wechsel
zu verlangen", erklärte Dunst am Mittwoch.
"Es darf nur die tatsächlich erbrachte Leistung verrechnet werden", so
Dunst. Eine Ausnahme sei der sogenannte Objekttarif, der jährlich 15 Euro
beträgt. Durch diesen Tarif werden diverse Leistungen - unter anderem eben
auch anfallende Kosten bei einem Rauchfangkehrer-Wechsel - abgegolten.
Landesinnungsmeister will in Berufung gehen
Das Urteil selbst ist noch nicht rechtskräftig, man werde in Berufung gehen,
betont der Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer Herbert Baumrock.
burgenland.ORF.at; 30.10.07
Der Fall war schon ende Oktober Thema. Damals hieß es von Seiten der
Wirtschaftskammer, das Verfahren in Oberpullendorf sei wegen Spruchreife
geschlossen, die notwendigen Kosten seien außer Streit gestellt
worden.
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http://www.bkf.at/scripts/bkf.dll/aktuell?f=article&ar_id=15738
Urteil im Rauchfangkehrerstreit
Eigentlich sollte man denken, dass man in der freien Marktwirtschaft den
Rauchfangkehrer wechseln darf, wenn man mit dem, der in den heimischen Kamin
klettert nicht zufrieden ist. Gertrude Weinzetl entschied sich für einen
neuen Kehrmeister, nur: der alte verlangte als Entschädigung 32 Euro
für den Wechsel. Es folgte ein Streit der vor Gericht landete. Nun bekam die
Kundin Recht und muss nicht bezahlen.
Das Urteil im Rauchfangkehrerstreit wird seitens des Konsumetenschutzes als
richtungsweisend gefeiert. Die Zeiten, in denen man sich im Falle eines
Rauchfangkehrerwechsels freikaufen musste sind vorbei. Gertrude Weinzetl war
nicht bereit 32 Euro für den Wechsel des Kehrmeisters zu bezahlen sie wurde
deshalb vom Rauchfangkehrer verklagt. Vor Gericht wurden die Fronten
geklärt: Die Kehrmeister sind nicht berechtigt, diese Gebühr
einzuheben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der betroffene
Rauchfangkehrermeister ging in Berufung.
Redaktion: Strobl Isabell/BKF
Mittwoch · 28. November 2007 · 17:41
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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-owa/article.asp?Text=250294&cat=836
28.11.2007
Print-Ausgabe
Urteil: Keine Gebühren für die Rauchfangkehrer
BEZIRK / Gericht entscheidet im Sinne der Konsumenten: Für
Rauchfangkehrerwechsel darf nichts verrechnet werden.
VON MICHAEL PEKOVICS
Der Fall eines Rauchfangkehrers, der einen Kunden klagte, weil dieser eine
Gebühr (Anmerkung: Rund 32 Euro) für den Wechsel des Rauchfangkehrers
nicht zahlen wollte, schlug hohe Wellen – sowohl unter den Rauchfangkehrern
als auch unter den Kunden.
Der BVZ liegt nun exklusiv das Urteil vor. Das Bezirksgericht Oberpullendorf hat
die Klage abgewiesen und festgehalten: „Eine gesetzliche Grundlage für
die Einhebung einer solchen Gebühr existiert nicht. Weder im Gesetz noch in
der Tarifverordnung ist ein diesbezüglicher Tarif ersichtlich. Daher ist die
Spesenvorschreibung widerrechtlich.“
Ein bitterer Schlag für die Rauchfangkehrer. Landesinnungsmeister Herbert
Baumrock hat indes schon angekündigt, dass gegen das Urteil Berufung
eingelegt wird. „Die Begründung ist an den Haaren herbei gezogen, das
hält nicht stand“, ist Baumrock überzeugt. „Komisch ist
auch, dass ein normaler Prozess sechs bis acht Wochen dauert. In diesem Fall
wurde binnen zehn Tagen ein Urteil gefällt.“
Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst ist mit der Entscheidung der
Justiz zufrieden. „Ein Sieg für den Konsumentenschutz“, so
Dunst. „Wir wollen kein Unternehmen umbringen, aber das Einheben einer
solchen Gebühr ist gesetzlich nicht verankert.“ Für Baumrock ist
das Gesetz aber reparaturbedürftig: „Der Verfassungsgerichtshof hat
gesagt: Das Argument, dass der Wechsel von Kunden durch den Tarifobjekt gedeckt
ist, ist nicht zulässig, weil ja dann quasi jeder zahlt. Auch der, der nicht
wechselt.“ Fortsetzung folgt – in der nächsten Instanz.
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http://burgenland.orf.at/stories/232035/
RAUCHFANGKEHRER 30.10.2007
Gericht: Kosten für Anbieterwechsel legal
Ein Streit um 32 Euro zwischen einem Rauchfangkehrer und seiner Ex-Kundin sorgt
für Aufsehen. Für den Wechsel der Kundin zu einem anderen Betrieb
verlangte der Rauchfangkehrer 32 Euro. Vor Gericht bekam er Recht.
Zentrale Frage
32 Euro scheinen nicht wirklich existenzbedrohend, doch es geht in diesem Fall um
die Sache.
Dürfen Rauchfangkehrer im Falle eines Rauchfangkehrerwechsels dem
scheidenden Kunden 32 Euro verrechnen oder nicht? Um diese zentrale Frage drehte
sich der Prozess vor dem Gericht in Oberpullendorf. Dort wurde sie mit "Ja - sie
dürfen" beantwortet.
Verfahren geschlossen
Laut Wirtschaftskammer wurde das Verfahren in Oberpullendorf wegen Spruchreife
geschlossen. Die notwendigen Kosten seien außer Streit gestellt worden, so
die Wirtschaftskammer. Ein schriftliches Urteil werde für Weihnachten
erwartet.
Die Vorgeschichte:
Eine Kundin wollte nicht einsehen, warum sie dem Rauchfangkehrer, von dem sie
weggehen wollte für diesen Wechsel 32 Euro zahlen soll - und zahlte
nicht.
Der Rauchfangkehrer begründetet die 32 Euro-Forderung damit, dass er seinem
Nachfolger Unterlagen über die Heizanlage zusammenstellen und
ordnungsgemäß an die Gemeinde und den übergeben müsse.
Präzedenzfall
Eine Schlichungsstelle wies laut Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst
(SPÖ) die Forderung zurück.
Der verlassene Rauchfangkehrer klagte trotzdem und bekam jetzt Recht, so die
Wirtschaftskammer in einer Aussendung.
Die Wirtschaftskammer sprach zudem von einem Präzedenzfall für weitere
mögliche Streitfälle.
Büro Dunst: Überrascht
Im Büro von Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst gab man sich
überrascht, dass die Wirtschaftskammer hier ein Urteil verkünde dass es
so ja offiziell noch nicht gebe.
Derzeit 27 Betriebe
Im Burgenland gibt es derzeit 27 Rauchfangkehrerbetriebe, ein Wechsel von einem
zum anderen ist eher die Ausnahme.
Kundin überlegt Berufung
Im Falle des negativen, schriftlichen Urteils denkt die Konsumentin in die
Berufung zu gehen. Sie habe volle rechtliche Unterstützung des
Konsumentenschutzes, hieß es aus dem Büro der Landesrätin.
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http://www.kurier.at/nachrichten/burgenland/118085.php
Zahlen bei Rauchfangkehrer-Wechsel?
Oberpullendorf - Musterprozess: Ein Rauchfangkehrer aus Großwarasdorf zog
vor Gericht, als sich eine Frau aus Neckenmarkt weigerte, 32 Euro
Wechselgebühr zu entrichten.
kurier Baumrock: die Wechselgebühr gibt es auch in anderen
Bundesländern Es kommt nicht oft vor, dass ein Kunde den Rauchfangkehrer
wechselt. Aber tut er es doch, dann muss er 32 Euro an den bisher Beauftragten
bezahlen. Im Burgenland ist dies Usus (aber nicht im Kehrgesetz verankert). Ein
Musterprozess, der in der Vorwoche in Oberpullendorf über die Bühne
ging, soll nun klären, ob diese Wechselgebühr auch künftig zu
entrichten sein wird.
Eine Neckenmarkterin dachte wandte sich nämlich an die
Konsumentenschutzabteilung des Landes. Der Fall landete vor der
Schlichtungsstelle, in der ein Mitarbeiter der Arbeiterkammer, einer des
Hauptreferates für Gewerbe- und Baurecht, Konsumentenschützer Andreas
Gold und Herbert Baumrock, Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer,
sitzen.
Empfehlung
Baumrock und der Gewerberechtsexperte entschieden, dass die Gebühr
gerechtfertigt sei. Vorsitzender Gold und der AK-Experte dagegen. „Bei
Gleichstand zählt die Stimme des Vorsitzenden. Dem Rauchfangkehrer in
Großwarasdorf wurde daher empfohlen, die Gebühr nicht
einzufordern“, erklärt Baumrock. Doch dieser tat es dennoch und zog
vor Gericht.
Das Urteil ergeht schriftlich, doch Baumrock ist sicher: „Bei der
Verhandlung wurden die Aufwendungen und die 32 Euro außer Streit
gestellt.“ Die Gebühr sei gerechtfertigt, denn der „alte“
Rauchfangkehrer müsse aufwendige Berichte u.a. für seinen Nachfolger
verfassen. „Das dauert Zeit und kostet Geld“, sagt Baumrock.
Außerdem gäbe es diese Wechselgebühr auch in anderen
Bundesländern. Was sich die 28 heimischen Betriebe nun wünschen, sei
Rechtssicherheit und weniger Populismus. Seit der Höchsttarifverordnung
würden ohnehin viele mit hohen Verlusten kämpfen. „Wir freuen uns
auf ein Urteil, das klarstellt, dass diese 32 Euro bei einem Wechsel anfallen und
wir sie auch verrechnen dürfen“, sagt der Innungsmeister.
Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst: „Dem Rauchfangkehrer
entstehen durch den Wechsel keine Kosten, die nicht durch den Objekttarif
abgedeckt würden.“ Das Urteil werde mit Spannung erwartet.
Artikel vom 29.10.2007, 22:30 KURIER
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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-owa/article.asp?Text=246818&cat=836
24.10.2007
Print-Ausgabe
Rauchfangkehrer: Stimmt die Rechnung?
BEZIRKE / Rauchfangkehrer wollen für Wechsel des Kunden zu einem anderen
Anbieter 32 Euro Gebühr einheben.
VON KATHARINA STIPSITS
Stellen Sie sich vor, Sie wollen den Rauchfangkehrer wechseln. Dann müssten
Sie derzeit 32 Euro Gebühr zahlen. Ob das auch in Zukunft so sein wird,
entschied sich am vergangenen Dienstag (nach Redaktionsschluss) am Bezirksgericht
Oberwart.
Konkret ging es um einen Rauchfangkehrer, der einem Kunden 32 Euro verrechnete,
weil dieser den Rauchfangkehrer wechseln wollte. Konsumentenschützer Gold
sieht das nicht ein: „Das kommt einem Freikaufen gleich. Wenn man mit der
angebotenen Leistung nicht zufrieden ist, dann muss Wechseln ohne Kosten
möglich sein. Der Fall ist ein Musterprozess und betrifft jeden einzelnen
burgenländischen Haushalt. Wenn ich meinen Fleischer wechsle, dann muss ich
auch keine Gebühren zahlen, oder?“
„Normalerweise ist die Schlichtungsstelle ausreichend, um Probleme zu
lösen“, so Dunst. Die Schlichtungsstelle setzt sich aus je einem
Mitglied des Hauptreferats für Gewerbe- und Baurecht, der Arbeiterkammer,
der Landesinnung für Rauchfangkehrer und des Referats für
Konsumentenschutz, das mit Andreas Gold den Vorsitzenden stellt, zusammen.
„An die Schlichtungsstelle werden nur jene Fälle herangetragen, die
nicht durch Einzelberatungen gelöst werden können“, erklärt
Landesrätin Verena Dunst.
Die Schlichtungsstelle klärt Streitigkeiten und versucht gerichtliche Folgen
zu verhindern. Das Kehrgesetz, das 2005 novelliert wurde, regelt genau, was der
Rauchfangkehrer verrechnen darf (siehe Infobox). Andreas Gold betont aber, dass
man dem Rauchfangkehrer auf jeden Fall den Zutritt zum Haus gewähren muss.
Sollte dies verweigert werden und der Rauchfangkehrer kann nicht
überprüfen, kann er keine Sicherheit gewährleisten. Darauf kann
sich eine Versicherung im Schadensfall berufen und ist nicht zur Zahlung
verplichtet.
VERRECHNUNG
Der Rauchfangkehrer darf nur die tatsächlich erbrachten Leistungen
verrechnen.
Ausnahme: der Objekttarif
- Für Heizungen bis 10 Kilowatt: 10 Euro
- Für Heizungen über 10 Kilowatt: 15 Euro (jeweils exklusive
Mehrwertsteuer)
- Für Brennwertgeräte wird kein Objekttarif verrechnet. Es sind
lediglich Luftgütemessungen vorzunehmen, die dem Rauchfangkehrer zur
Überprüfung vorgelegt werden. Entgelt für Überprüfung:
6,60 Euro
- Kein Objekttarif wird verrechnet, wenn der Kamin länger als ein Jahr still
gelegt ist (zB bei Fernwärmeabnahme)
Kehrungen:
- Ölheizung: einmal jährlich
- Holzheizungen: maximal vier Kehrungen jährlich
Quelle: Konsumentenschutz
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http://www.bkf.at/scripts/bkf.dll/search?x=9&y=6&keyword=kehrgesetz
Kehrgesetz
Freitag · 19. Oktober 2007 · 13:54
Kehrgesetz
Die Rauchfangkehrer sind sich einig: Die Novellierung des Kehrgesetzes ist
für ihre Zunft eine Katastrophe. Auch zwei Jahre nach den Änderungen
will man sich nicht damit abfinden und stellt einen Musterprozess in Aussicht.
Landesrätin Dunst und der Konsumentenschutz sind sich auch einig: Die
Novellierung bringt wesentliche Verbesserungen für die Kunden. Eine Einigung
ist nicht in Sicht.
Es ist eine Sackgasse: Die Rauchfangkehrer sind laut Innung aufgrund der
Novellierung des Kehrergesetzes mit hohen Verlusten konfrontiert und zittern um
ihre Existenz. Ein Musterprozess gegen die Republik in der Causa sei bereits in
Planung.
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst bläst in ein anderes Horn.
Sie sieht die Novellierung ausschließlich als Verbesserung für die
Kunden der Rauchfangkehrer. Eine Existenzgefährdung der Rauchfangkehrer sehe
sie nicht. Was in welchem Ausmaß und zu welchen Tarifen zu geschehen hat,
sei im Kehrgesetz für alle bestmöglich geregelt.
Das Kehrgesetz ist 2005 novelliert worden. Unsicherheiten seitens der Konsumenten
aber auch Rauchfangkehrern war die Folge Um Streitigkeiten zu klären wurde
eine Schlichtungsstelle installiert.
Während das Kehrgesetz auf der einen Seite gelobt wird, hofft man auf der
anderen anderen auf eine baldige Änderung: Die Rauchfangkehrerinnung pocht
auf weitere Gesprächsrunden mit den Großparteien, um die finanzielle
Situation für ihre Zunft wieder zu verbessern. Von 28
Rauchfangkehrerbetrieben ist in diesem Jahr einer bereits im Zwangsausgleich, ein
zweiter im Südburgenland stehe kurz vor dem Konkurs.
Redaktion: Ebinger Nadja/BKF
Freitag · 19. Oktober 2007 · 13:54
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http://burgenland.orf.at/stories/229802/
TROTZ NEUEM KEHRGESETZ 19.10.2007
Weiter Streit um Termine und Rechnungen
2005 wurde das burgenländische Kehrgesetz novelliert. Das hat zwar mehr
Transparenz gebracht, Streitereien zwischen Konsumenten und Rauchfangkehrern um
Rechnungen und Kehrtermine gibt es aber nach wie vor.
Umstimmigkeiten
Trotz der Novellierung des Kehrgesetzes gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten
zwischen den Konsumenten und den Rauchfangkehrer-Meistern - etwa die Rechnungen
und die Einhaltung der Kehrtermine betreffend - sagt
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).
Berechtigte Beschwerden
"Wir haben in der Schlichtungsstelle sehr viel Arbeit. Es werden ungefähr 60
Prozent der Fälle von den Beschwerden immer wieder berechtigt eingebracht,
95 Prozent der telefonischen Beschwerden erfolgen zu Recht", so Dunst.
Viel Arbeit
Die Schlichtungsstelle des Landes hat jedenfalls viel zu tun, das beweist ein
hoher Stapel an Akten. Die meisten Beschwerden betreffen Rechnungen, die nicht
nachvollziehbar seien, sagt Andreas Gold, Leiter des Referats
Konsumentenschutz.
Kritik an Rechnungen
"Der Rauchfangkehrer muss das nach Tarifposten aufgliedern, damit der Konsument
sehen kann, was er tatsächlich bezahlt. Weiters wird Beschwerde
geführt, dass die Anberaumung der Kehrtermine nicht ordnungsgemäß
erfolgt. Bekanntlich muss das vier Wochen vor der Kehrung stattfinden und auf
zwei Stunden genau eingegrenzt werden", so Gold.
3.000 Anfragen
Insgesamt gab es bisher rund 3.000 Anfragen und Beschwerden, 150 davon landeten
vor der Schlichtungsstelle bei der Landesregierung.
Die Fälle konnten außergerichtlich geklärt werden, bis auf einen
einzigen, der ist nun gerichtsanhängig, sagt Gold.
32 Euro für Wechsel
"Im Wesentlichen geht es dabei um die Forderung einiger Rauchfangkehrer für
ein Entgelt, sollte man den Rauchfangkehrer wechseln. Das Gesetz sieht vor, dass
man formlos wechseln kann wenn es beim besten Willen nicht geht. Nun vertreten
die Rauchfangkehrer den Standpunkt, dass sei ein Aufwand sei und verrechnen
dafür 32 Euro ohne Mehrwertsteuer", so Gold.
Zufrieden mit Gesetz
Davon abgesehen zeigt sich Landesrätin Verena Dunst mit dem neuen Kehrgesetz
durchaus zufrieden.
Nicht teurer als vor 2005
"Es darf im Burgenland eigentlich keine Rauchfangkehrer-Rechnung teurer sein als
vor 2005, weil der Konsumentenschutz durch das Kehrgesetz erreichen konnte, dass
jetzt nur mehr nach tatsächlicher Leistung verrechnet wird", so Dunst.
Immer mehr Private verschulden sich
Sorgen macht den Konsumentenschützern übrigens die zunehmende
Verschuldung der Privathaushalte.
SPÖ-Bundesrat Wolfgang Sodl begrüßt in diesem Zusammenhang die
bevorstehende Novellierung des Insolvenzrechtseinführungsgesetzes.
burgenland.ORF.at; 13.10.06
Der Verfassungsgerichtshof kippte 2006 Teile des Kehrgesetzes: Einige
Bestimmungen wurden als verfassungswidrig aufgehoben. Damit wurde einer
Beschwerde der Burgenländischen Rauchfangkehrerinnung Recht gegeben.
VfGH kippt Teile des Kehrgesetzes
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Unmut über Rauchfangkehrertarife
Mittwoch · 14. März 2007 · 12:00
Unmut über Rauchfangkehrertarife
Rund 3.000 Beschwerden über die neue Rauchfangkehrer-Tarifverrechnung. Damit
sieht sich die Konsumentenschutzabteilung des Landes seit der Beschlussfassung
des neuen Kehrgesetzes im November 2005 konfrontiert. Die landesweite
Infokampagne 'Rat & Tat' soll jetzt Unklarheiten zum Thema
Rauchfangkehrertarife beseitigen.
In Weingraben im Bezirk Oberpullendorf fiel der Startschuss zur
Aufklärungskampagne, die in den folgenden Monaten im ganzen Land stattfinden
wird. Durch Aufklärung mittels Experten soll nun Licht ins Dunkel zum Thema
Irrgarten Kehrtarife kommen. Ein Schritt, um dicke Luft zwischen Konsumenten und
Rauchfangkehrern schon im Vorhinein zu vermeiden.
Informationsmangel seitens der Konsumenten, aber auch schlichtweg falsch
gestellte Rechnungen mancher Rauchfangkehrer sorgen für einen emotionalen
Interessenskonflikt. Bei der gut besuchten ersten Veranstaltung des
Konsumentenschutzes in Weingraben hat sich überraschend auch der
Innungsmeister der Rauchfangkehrer eingefunden.
Seitens der Innung weist man darauf hin, dass auch für die Kehrmeister die
Situation alles andere als einfach sei. Unmut unter der Bevölkerung, neue
Kehrgesetze und der niedrigste Stundenlohn in ganz Österreich, seien kein
Honigschlecken. Zum Vergleich: Eine Kehrstunde im Burgenland kostet laut Innung
23 Euro, im benachbarten Bundesland Steiermark 40 Euro. Für detaillierte
Informationen zur Kehrtarifkampagne steht das Konsumentenschutzbüro Mittwoch
und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer
02682/600-2346 zur Verfügung.
Redaktion: René Pint/BKF
Mittwoch · 14. März 2007 · 12:00
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http://www.kurier.at/nachrichten/burgenland/61759.php
Aufklärung über Kehrtarife
Burgenland – Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst startet eine
landesweite Aufklärungskampagne zum Thema Rauchfangkehrertarife
Hofrat Andreas Gold, Landesrätin Verena Dunst und Weingrabens
Bürgermeister Franz Hoschopf Seit der Beschlussfassung des neuen
Kehrgesetzes im November 2005 gab es aufgrund höchstgerichtlicher
Erkenntnisse Anpassungen des Gesetzes. Dadurch, sowie durch die teilweise noch
immer mangelhafte Rechnungslegung besteht bei den Konsumenten ein gewisses
Maß an Verunsicherung. Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst will
nunmehr diesem Manko entgegentreten und mit einer Informationskampagne zum Thema
„Rauchfangkehrertarife“ die burgenländische Bevölkerung
aufklären und bei Unklarheiten über ihre Rechte informieren.
„Die Kampagne 'Rat & Tat' wird sich auf alle Bezirke erstrecken.
Konsumenten haben dabei die Möglichkeit im Gespräch mit Experten ihre
Fragen über das jährliche Ausmaß der Kehrungen bzw. über die
damit verbundene Verrechnung der Tarife zu erläutern und sich über ihre
Rechte zu informieren. Derzeit wird auch ein Tarifkalkulator vorbereitet, um
Rechnungen rascher zu kontrollieren“, so Landesrätin Verena Dunst in
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Hofrat Andreas Gold vom Referat
für
Konsumentenschutz beim Amt der burgenländischen Landesregierung und
Bürgermeister Franz Hoschopf, in dessen Heimatgemeinde Weingraben am 13.
März 2007 die erste derartige Infoveranstaltung abgehalten wird.
2900 Anfragen von Bürgern
Über 2900 rechtsuchende Bürger haben sich nämlich bis dato
fernmündlich mit verschiedensten Beschwerden sowie mit Fragen über die
Tarifverrechnung an Andreas Gold gewandt. 83 Fälle mussten der
Schlichtungsstelle zugeführt werden.
An die Schlichtungsstelle werden nur jene Fälle herangetragen, die durch
Einzelberatungen bei der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, dem Hauptreferat
für Gewerbe- und Baurecht und natürlich auch beim Referat für
Konsumentenschutz nicht ausgeräumt werden konnten. Besonders erfreulich ist,
dass bisher sämtliche Entscheidungen einstimmig, somit auch mit der Stimme
des Landesinnungsmeisters für Rauchfangkehrer, getroffen werden
konnten.
Detaillierte Informationen mit Blickrichtung Konsumentenberatung erteilt Andreas
Gold telefonisch unter 02682/600-2346, am Mittwoch und Donnerstag jeweils von
8.00 bis 12.00 Uhr.
Artikel vom 06.03.2007, 08:57 | KURIER |
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Rat&Tat wird weitergeführt
Freitag · 26. Jänner 2007 · 17:06
Rat&Tat wird weitergeführt
Die Informationskampagne "Rat&Tat" wird fortgesetzt. Das gab am Freitag
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst bekannt. Alleine im letzten Jahr
wurde ein neuer Rekord an erledigten Fällen verzeichnet. Neuer Schwerpunkt
werden die Rauchfangkehrtarife sein.
Seit Beschlussfassung des neuen Kehrgesetzes im November 2005 gab es Anpassungen
des Gesetzes aufgrund höchstgerichtlicher Erkenntnisse. Dadurch sowie durch
die immer noch teilweise mangelhafte Rechnungslegung mancher Rauchfangkehrer
besteht Verunsicherung bei den Konsumenten.
Redaktion: René Pint/BKF
Freitag · 26. Jänner 2007 · 17:06
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http://burgenland.oevp.at/home/artikel.aspx?where=17118&bhcp=1
SPÖ hat sich die FPÖ gekauft - Niessl muss Konsequenzen ziehen
„Der Geheimpakt ist in Kraft - LH Niessl soll die Konsequenzen
ziehen“, erklärt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer und kündigt
für die nächste Landtagssitzung eine „Aktuelle Stunde“ an,
bei der dieser Skandal aufgearbeitet werden soll.
Die FPÖ als selbsternannte Kontrollpartei gehört seit der
Veröffentlichung des Geheimpapiers der Vergangenheit an, erklärt
Strommer. „Die Blauen haben sich mit Posten kaufen lassen und ihre
Glaubwürdigkeit verloren - umso wichtiger ist die Rolle der ÖVP als
Ideenbringer und Korrektiv in Landtag und Regierung“, so Strommer.
Verrat am Wähler: Geheim-Pakt wurde umgesetzt
Strommer führt den Beweis, dass entgegen den Aussagen der beteiligten
Parteien der Geheimpakt um Abstimmungsverhalten und Postenschacher in Kraft war
und ist. „Die Beteiligten haben seit 2005 ihr politisches Verhalten
nachvollziehbar nach den Buchstaben des Pakts ausgerichtet und ihn Schritt
für Schritt eingelöst. Die SPFPÖ hat eine Reihe von
Landtagsinitiativen im Alleingang durchgezogen.
Strommer bringt Beispiele von synchronisierten SPFPÖ
Abstimmungsduetten
- Kehrgesetz: trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit war die FPÖ nie
verhandlungsbereit
- Bgld. Landessanitätsgesetz
- Novelle zum Kindergartengesetz
- Bewertung des Kovacs Hinterzimmerdeals: FPÖ sprach von einem
„TOP-DEAL“, bis der öffentliche Druck zu groß wurde.
- Auch die SPÖ hatte bereits begonnen, ihren Teil der Vereinbarung
einzulösen: Sie verweigerte den Grünen nach der Nationalratswahl
größere Klubräumlichkeiten, beließ aber der FPÖ ihren
unverhältnismäßig großen Klub (Thema wird wortwörtlich
im Geheimpakt ausgepackelt).
Strommer hinterfragt SPÖ Handschlagqualität
Einerseits reden die Roten von Integrität, werfen der ÖVP im Landtag
Oppositionspolitik vor, andererseits geißelt Bundesratspräsident und
Vorzeige-Linker Pehm die beiden Blauen Gudenus und Kampl im Bundesrat und hat mit
der ÖVP-Burgenland ein aufrechtes Regierungsübereinkommen. Zur gleichen
Zeit hetzt die SPÖ jeden Donnerstag Demonstranten gegen die FPÖ auf die
Straße um gleichzeitig im Burgenland ein Postenschacher-Abkommen mit
derselben FPÖ zu treffen um sich damit eine Partei zu kaufen, unter dem
Motto: „Burgenländer, wählt wie ihr wollt – wir führen
diese Politik auch nach der Landtagswahl weiter!“ „Das ist ein
ungeheuerliches Doppelspiel, ein Verfall der politischen Moral und Ethik, das ist
Verrat am Wähler und dokumentiert die Abgehobenheit und Machtarroganz der
SPÖ! Bei uns blinken alle demokratiepolitischen Warnlampen. Jetzt muss die
politische Verantwortung wahrgenommen werden“, sagt Strommer
LH Niessl muss Konsequenzen ziehen
Die FPÖ habe die Tragweite des Skandals erkannt und erste Schritte gesetzt.
SPÖ-Obmann LH Niessl hingegen habe die Affäre als
„Affentheater“ abgekanzelt. Strommer fordert SPÖ-Vorsitzenden LH
Niessl auf, für die SPÖ die politische Verantwortung wahrzunehmen.
„Entweder hat Niessl alles gewusst, dann ist das moralisch für ihn
nicht tragbar und er muss für sich Konsequenzen ziehen. Oder sein LGF Pehm
hat im Alleingang gepackelt - dann ist Pehm reif für den Rücktritt. In
jeden Fall sind Konsequenzen von der SPÖ zu ziehen“, ist Strommer
überzeugt.
ÖVP beantragt Aktuelle Stunde
Im Interesse des Burgenlandes werde die ÖVP die Packel- und Mauschelpolitik
der SPÖ nicht hinnehmen. „Wir haben mit der SPÖ ein aufrechtes
Arbeitsübereinkommen, das wir für unseren Teil bis jetzt erfüllt
haben. Wie es aber am Ende dieses Packeltages weitergehen soll, muss
öffentlich und transparent geklärt werden. Und zwar im
Burgenländischen Landtag. Die ÖVP wird deshalb für die
nächste Sitzung am 1. Februar eine Aktuelle Stunde beantragen“,
kündigt Strommer an.
ÖVP ist Ideenbringer und Kontrollpartei
Wichtiger denn je sei die Rolle der ÖVP als Ideenbringer und vor allem als
Korrektiv - als Kontrollpartei. Die FPÖ habe diesen Anspruch völlig
verspielt, die Grünen seien mit sich selbst beschäftigt und die
SPÖ läuft Gefahr, für den Ausbau ihrer Macht ihre Großmutter
zu verscherbeln - auf Kosten des Burgenlandes. Das werden wir verhindern“,
so Strommer abschließend.
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von Ingrid Thurnher
21.12.2006 | 06:47
Ich versuche...
mir die Koalitionsverhandlungen dieser Tage vorzustellen und frage mich, ob da
heiter bei Weihnachtsgebäck und (alkoholfreiem) Punsch und im Hintergrund
leise dudelnder Kaufhaus-Weihnachtsmusik gefeilscht wird, oder bei Mineralwasser
und Kaffee ins Detail gegangen wird. Neulich habe ich eine der handelnden
Personen vor einem Studiogespräch gefragt, wie man sich denn das Ganze so
vorzustellen habe. Er (es war ein männlicher Studiogast) meinte, es laufe
genau so ab, wie man es sich so denkt. Das hilft zwar nicht viel weiter, aber
immerhin: Man kann sich ja zum Beispiel denken, dass die Verhandler stehts auch
das Wohl der eigenen Partei im Hinterkopf haben - nach dem Motto: nur der eigenen
Klientel nicht allzu viel schaden (oder: wir sind unseren Wählern im Wort -
wie es Wolfgang Schüssel auszudrücken pflegt). Etwas mehr Aufschluss
gibt da eine Meldung aus dem Burgenland, die sich zwar auf vergangene Zeiten
bezieht, aber doch für ein gewisses Aha-Erlebnis sorgt:
Da geht es um ein Geheimpapier, in dem SPÖ und FPÖ im Mai 2005
fünf Monate vor der Landtagswahl eine Zusammenarbeit im Landtag vereinbart
hatten. Das Papier trägt die Unterschriften von
SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Pehm und vom früheren
FPÖ-Klubobman Manfred Kölly, und darin werden für die FPÖ
einige Jobs in landesnahen Betrieben in Aussicht gestellt. Da fragt man sich
halt, oder....?
Gestern saßen die Verhandler Buchinger und Bartenstein bei mir am Tisch und
waren sich so was von einig, dass es mir als langgediente innenpolitische
Beobachterin schon suspekt vorkam. Aber ja, mag ja sein, dass die beiden sich in
ihren Bereichen irgendwie arrangieren konnten - und da kommt dann ja auch noch
die normative Kraft des Faktischen dazu.
Wenn es dann zum Beispiel um die Eurofighter gehen wird, da wird sich die ganze
Sache sicher schon ein wenig anders gestalten - einen Vorgeschmack hat heute die
Befragung von Finanzminister Karlheinz Grasser geboten. Da geht es zur Stunde
noch immer hoch her: speaking notes, verschwundene Akten, divergierende Aussagen
über den Zeitpunkt der Entscheidung darüber, wieviele der Flieger nun
tatsächlich bestellt werden, und, und, und... Sozialverhandler Buchinger hat
ja auch gestern bei uns im Studio keinen Zweifel daran gelassen, dass die
SPÖ hofft, im Ausschuss ausreichend Gründe für einen Ausstieg aus
dem Vertrag zu finden. (Und die Studiengebühren sind ja noch nicht einmal
andiskutiert worden.)
Wenn heute die ZIB 2 beginnt, wird jedenfalls im
Eurofighter-Untersuchungsausschuss noch immer diskutiert werden. Aber Maria
Fekter (ÖVP) und Werner Kogler (die Grünen) stellen sich trotzdem im
Parlamentsstudio für uns einer Diskussion - die wohl widerspiegeln wird, was
sich da in etwa abspielt.
Übrigens: Heute sind diverse Gerüchte kursiert, die FPÖ habe sich
gespalten. Stimmt alles nicht, wieder nur Sience Fiction (Straches neuer
Lieblingsbegriff), heißt es dazu aus der FPÖ. Auch da fragt sich der
geübt misstrauische Beobachter: werden da gezielt Verschwörungstheorien
unters Journalistenvolk gestreut, oder wird in der FPÖ zwischen der Strache-
und der Stadler-Fraktion heftig gezankt, nachdem Stadler als Chef der
Parteiakademie entmachtet wurde, wie wir ja gestern berichtet haben?
Damit ichs aber nicht vergesse, an dieser Stelle noch die Stichworte zu den
anderen Themen in der Sendung: Wie schon erwähnt der
Eurofighter-Untersuchungsausschuss samt Diskussion, der Fendrich-Kokain-Prozess
(saftige Geldstrafe, aber keine Haftstrafe) und Österreich im Kaufrausch vor
Weihnachten. Bis später dann.
http://burgenland.orf.at/stories/160846/
29.12.2006
SPÖ-FPÖ-GEHEIMPAKT 28.12.2006
ÖVP: Pakt wurde umgesetzt
Die ÖVP Burgenland hat am Donnerstag neuerlich auf den
SPÖ-FPÖ-Geheimpakt reagiert, der vergangene Woche bekannt geworden ist.
Der Geheimpakt sei umgesetzt worden, sagte ÖVP-Klubobmann Rudolf.
"Verhalten nach Pakt ausgerichtet"
Strommer wies darauf hin, dass "entgegen den Aussagen der beteiligten Parteien
der Geheimpakt um Abstimmungsverhalten und Postenschacher in Kraft war und
ist".
"Die Beteiligten haben seit 2005 ihr politisches Verhalten nachvollziehbar nach
den Buchstaben des Pakts ausgerichtet".
Strommer nannte Beispiele
"SPÖ und FPÖ haben eine Reihe von Landtagsinitiativen im Alleingang
durchgezogen", so Strommer. Als Beispiele nannte er unter anderem das Kehrgesetz
und die Novelle zum Kindergartengesetz.
Aktuelle Stunde im Landtag
Die ÖVP werde daher in der nächsten Landtagssitzung am 1. Februar eine
Aktuelle Stunde zur Klärung beantragen, erklärte der
ÖVP-Klubobmann.
Er forderte Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) auf, politische Verantwortung
wahrzunehmen.
"Packeltages"
"Wir haben mit der SPÖ ein aufrechtes Arbeitsübereinkommen, das wir
für unseren Teil bis jetzt erfüllt haben. Wie es aber am Ende dieses
'Packeltages' weitergehen soll, muss öffentlich und transparent geklärt
werden", so Rudolf Strommer.
Kontrollpartei
Die Rolle der ÖVP als Ideenbringer und als Korrektiv, als Kontrollpartei,
sei wichtiger denn je, so Strommer. Denn die FPÖ als "selbst ernannte
Kontrollpartei" habe diesen Anspruch mit der Vereinbarung "völlig
verspielt".
Reaktionen:
SPÖ-Klubobmann Christian Illedits warf der ÖVP und den Grünen
"Einigkeit in der Scheinheiligkeit" vor. Während das
"SPÖ-FPÖ-Papier" niemals schlagend geworden sei, ist der Blockadepakt
von Schwarz und Grün vor der Landtagswahl 2005 tatsächlich umgesetzt
worden, so Illedits.
"Wir scheuen uns nicht vor einer offenen Proporzdiskussion, im Gegenteil. Als
'Unschuld vom Lande' macht ÖVP-Obmann Franz Steindl die schlechteste Figur
überhaupt. Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen",
erklärte Illedits.
Die Diskussion um das SPÖ-FPÖ-"Postenschacherpapier" stelle eine
"Bankrotterklärung für die derzeitige Landespolitik dar", sagte der
burgenländische BZÖ-Parteichef Staatssekretär Karl Schweitzer. Es
müsse klar sein, dass sich die Landtagsparteien in ihrem "unmoralischen
Zugang zu Posten-, Proporz- und Privilegienschacherei" kaum unterscheiden.
burgenland.ORF.at; 27.12.06
Der aus der FPÖ ausgeschlossene Landesparteiobmann-Stellvertreter Manfred
Kölly wehrt sich nun gegen den Ausschluss und fordert parteiinterne
Verfahren für alle Mitwisser. Landesparteiobmann Johann Tschürtz wies
die Vorwürfe zurück.
Kölly wehrt sich gegen Parteiausschluss
burgenland.ORF.at; 21.12.06
SPÖ und FPÖ vereinbarten im Mai 2005 fünf Monate vor der
Landtagswahl eine Zusammenarbeit im Landtag. Das entsprechende Geheimpapier war
in der vergangenen Woche aufgetaucht.
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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-news/article.asp?Text=220507&cat=839
28.12.2006
Online-Ausgabe
SP-FP Geheimpapier: ÖVP beantragt "Aktuelle Stunde"
Die ÖVP Burgenland wird in der nächsten Sitzung des Landtages am 1.
Feber 2007 eine "Aktuelle Stunde" betreffend einer aufgetauchten Vereinbarung
zwischen SPÖ und FPÖ einberufen.
"Wir haben mit der SPÖ ein aufrechtes Arbeitsübereinkommen, das wir
für unseren Teil bis jetzt erfüllt haben. Wie es aber am Ende dieses
'Packeltages' weitergehen soll, muss öffentlich und transparent geklärt
werden", erklärte VP-Klubobmann Rudolf Strommer am Donnerstag.
Die Rolle der ÖVP als Ideenbringer und als Korrektiv, als Kontrollpartei,
sei wichtiger denn je, so Strommer. Denn die FPÖ als "selbst ernannte
Kontrollpartei" habe diesen Anspruch mit der Vereinbarung "völlig
verspielt".
SPÖ und FPÖ vereinbarten im Mai 2005 fünf Monate vor der
Landtagswahl eine Zusammenarbeit im Landtag. Der frühere
burgenländische FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly wurde daraufhin von
der Partei ausgeschlossen. Grüne und ÖVP forderten auch Konsequenzen
seitens der SPÖ. Landeshauptmann Hans Niessl (S) stellte sich jedoch hinter
seinen Landesgeschäftsführer Georg Pehm, der das Papier unterschrieben
hatte. Niessl betonte zudem, dass "Null von dem Ganzen (die Vereinbarungen, Anm.)
umgesetzt wurde".
Strommer wies darauf hin, dass "entgegen den Aussagen der beteiligten Parteien
der Geheimpakt um Abstimmungsverhalten und Postenschacher in Kraft war und ist".
"Die Beteiligten haben seit 2005 ihr politisches Verhalten nachvollziehbar nach
den Buchstaben des Pakts ausgerichtet. SPÖ und FPÖ haben eine Reihe von
Landtagsinitiativen im Alleingang durchgezogen." Als Beispiele nannte er unter
anderem das Kehrgesetz und die Novelle zum Kindergartengesetz.
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http://burgenland.orf.at/stories/157184/
20.12.2006
BURGENLAND-BUDGET 12.12.2006
ÖVP fordert Finanzwahrheit
Als Budget zwischen "Wahrheit und Schönfärberei" hat heute die ÖVP
jenes Zahlenkonvolut bezeichnet, das ab Mittwoch im Landtag debattiert wird.
Kritik am Budgetentwurf kommt von der FPÖ und die Grünen verweigern
ihre Zustimmung.
Strommer: Große Last für das Land
Die ÖVP werde dem Budget 2007 natürlich zustimmen, so
ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer, aber man müsse den Bürgern schon
die ganze Wahrheit verdeutlichen. Natürlich sei das Budget so gestaltet,
dass das Land keine neuen Schulden machen wird, dennoch trage das Land eine
große Last, so Strommer.
Der Landesvoranschlag zeige nicht die gesamte finanzielle Situation, sondern nur
einen Teilaspekt. Der Klubobmann sprach dabei erneut von "Bürden", die man
in der BELIG (Beteiligungs- und Liegenschaftsgesellschaft mbH) mit 140 Millionen
Euro Schulden und der Landesholding (225 Millionen Euro) trage. Dazu kämen
jeweils 120 Millionen Euro Schulden aus dem Bank Burgenland Desaster und dem
Landesbudget.
Finanzloch beim Nachtragsvoranschlag
Wenig erfreulich sei auch der Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2006, der
ebenfalls im Zuge der Budgetdebatte behandelt wird. Hier klaffe zwischen
Voranschlag und Nachtrag ein Loch von 66 Prozent.
Den größten Brocken mache hier der Sozialbereich aus.
ÖVP-Finanzsprecher Kurt Lentsch vermutet in diesem Bereich großes
Einsparungspotenzial und fordert eine Kommission, die Vorschläge macht, wie
der Sozialbereich in Zukunft finanziert werden kann.
Auch Kehrgesetz wieder auf Tagesordnung
Neben dem Budget stehen bei der am Mittwoch beginnenden zweitägigen
Budgetdebatte im Landtag noch 20 weitere Tagesordnungspunkte auf dem Programm,
unter anderm eine - so Strommer wörtlich - "neuerlicher Reparaturversuch des
Dauerpatienten Kehrgesetz".
Reaktion:
Die SPÖ sei der Tempomacher, während die ÖVP bremse, so die
Reaktion von SPÖ-Budgetsprecher Georg Pehm. Die Mehrkosten im Sozialbereich
habe der Bund zu verantworten, die Rekord-Arbeitslosigkeit der ÖVP-Regierung
habe sich auch auf die Länder ausgewirkt, so Pehm. Die SPÖ Burgenland
habe das siebente Budget in Folge ohne Neuverschuldung, das sei
Österreichrekord, so Pehm.
FPÖ: Zustimmung nur in einzelnen Punkten
Kritik am Budgetentwurf 2007, vor allem am Nachtragsbudget, kommt von den
Freiheitlichen. FPÖ-Parteiobmann Johann Tschürtz möchte einige
Posten des Nachtragsvoranschlages, wie zum Beispiel die Darlehenserhöhung
für die Schlossspiele Kobersdorf auf mittlerweile 646.000 Euro, bei der
Debatte zur Sprache bringen. Dem Budget werde die FPÖ nur in enzelnen
Punkten zustimmen, kündigt Tschürtz an.
Grüne werden nicht zustimmen
Die burgenländischen Grünen werden weder dem Nachtragsvoranschlag 2006
noch dem Budgetvoranschlag 2007 zustimmen, kündigte Klubobfrau Grete Krojer
zur bevorstehenden Haushaltsdebatte im Landtag an.
Nach Ansicht der Grünen seien die Landesfinanzen "im Keller": "Die gesamte
Darstellung der Verschuldung des Burgenlandes ist Schönfärberei und
ausschließlich eine Vernebelungstaktik", erklärte Krojer in einer
Aussendung. Das Budget 2007 täusche "über die Schuldenberge des Landes
hinweg".
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http://burgenland.orf.at/stories/159509/
21.12.2006
GEHEIMPAPIER 21.12.2006
Massive Kritik von ÖVP und Grünen
Massive Kritik an dem rot-blauen Geheimpakt üben die Grünen. Sie
fordern die restlose Aufklärung dieser Sache. Und als ungeheurlich
bezeichnet ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper das
aufgetauchte Papier.
Keine Rücktrittsaufforderung
Es werfe ein schiefes Licht auf SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg
Pehm, der damals im Mai 2005 in der Funktion des Bundesratspräsidenten eines
der höchsten Ämter der Republik innehatte, sagt
ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper.
Zu einer konkreten Rücktrittsaufforderung wollte er sich jedoch vorderhand
noch nicht hinreißen lassen.
"Vieles klar geworden"
Mit dem Bekanntwerden dieses rot-blauen Geheimpakts sei vieles klar geworden, so
Halper - etwa die rot-blauen Serienabstimmungen in der Zeit vor der Landtagswahl
und auch die erste Wortwahl von FPÖ-Chef Johann Tschürtz, als Mirko
Kovats die Bank Burgenland kaufen wollte.
Er habe damals den von der SPÖ forcierten Verkauf zuerst einen Topdeal
genannt.
"Ungeheuerlich"
Dass politische Parteien Arbeitsübereinkommen schließen, sei ganz
normal, ein solcher Geheimpakt aber sei ungeheuerlich.
Die SPÖ habe hinter dem Rücken der ÖVP, mit der sie ein aufrechtes
Arbeitsübereinkommen hatte, einen Pakt mit der FPÖ geschlossen, so
Halper.
"Dieser rot-blaue Geheimpakt ist aus mehreren Gründen ungeheuerlich und wird
von der ÖVP aufs Schärfste verurteilt. Dieser Geheimpakt ist ein
Sittenbild der SPÖ und er wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die
Geisteshaltung des SPÖ-Landesgeschäftsführers Georg Pehm. Er soll
sich überlegen, wie es mit seiner politischen Karriere weitergeht. Dieser
Deal hat seine Glaubwürdigkeit nachhaltig beschädigt. Er hat heute
gesagt, er übernimmt die Verantwortung dafür. Wenn er die Verantwortung
übernimmt, soll er sie auch wahrnehmen", so Halper.
Offenlegung gefordert
Halper fordert eine völlige Offenlegung des Papiers, damit sich die
Öffentlichkeit ein klares Bild von den Vorgängen im vergangenen
Frühling machen könne.
Grüne wollen Antworten
Klärungen in dieser Sache fordern auch die Grünen. Neo-Landessprecher
Josko Vlasich will Antworten auf verschiedene Fragen.
Fragen
"Erstens muss man die Frage stellen: Kann eine Partei einem
Landesgeschäftsführer einer Partei überhaupt Posten im
Landesdienst anbieten? Oder auch: Kann ein Landesgeschäftsführer, kann
eine Partei leitende Positionen in Landesgesellschaften vergeben? Das sind die
zwei wichtigsten Fragen - und die dritte ist: Kann ein Landeshauptmann, ein
Parteiobmann so was zulassen ohne sein Wissen. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass das der Landeshauptmann nicht gewusst hat", so Vlasich.
Glaubwürdigkeit schwer beschädigt
Sollte Landeshauptmann Hans Niessl davon gewusst haben, dann sei seine
Glaubwürdigkeit auch bei den laufenden Koalitionsverhandlungen schwer
beschädigt, so der grüne Landessprecher Josko Vlasich.
burgenland.ORF.at; 21.12.06
Im Burgenland ist ein brisantes Geheimpapier aufgetaucht. Es stammt vom Mai des
Vorjahres. Darin vereinbarten SPÖ und FPÖ für die Zeit nach der
Landtagswahl 2005 eine Zusammenarbeit.
SPÖ und FPÖ unterzeichneten Geheimpapier
burgenland.ORF.at
Das brisante Geheimpapier zwischen SPÖ und FPÖ wurde Medien im
Burgenland und Österreich und Politikern zugespielt. Es enthält
politischen Sprengstoff und zwei Unterschriften.
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http://burgenland.orf.at/stories/159439/
21.12.2006
VOR LANDTAGSWAHL 21.12.2006
SPÖ und FPÖ unterzeichneten Geheimpapier
Im Burgenland ist ein brisantes Geheimpapier aufgetaucht. Es stammt vom Mai des
Vorjahres: Darin vereinbarten SPÖ und FPÖ für die Zeit nach der
Landtagswahl 2005 eine Zusammenarbeit.
Echtheit bestätigt
Das Geheimpapier ist politisch mehr als brisant: Denn in dem Papier,
unterzeichnet von SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Pehm, werden der
FPÖ Jobs versprochen. Für die Freiheitlichen unterschrieb der damalige
Klubchef Manfred Kölly.
Sowohl Pehm als auch Kölly bestätigen die Echtheit der schriftlichen
Vereinbarung. Diese sei aber nie wirksam geworden, sagte Pehm.
Fünf Monate vor der Wahl
Fünf Monate vor der Landtagswahl im Oktober des Vorjahres vereinbarten Pehm
und Kölly schriftlich eine Zusammenarbeit für die Zeit nach der Wahl.
Die FPÖ war damals nach der Abspaltung des BZÖ massiv geschwächt
und die Absolute der SPÖ alles andere sicher.
Unter anderem Jobs versprochen
Das Brisante an der Vereinbarung: der FPÖ werden unter anderem Jobs
versprochen.
Inhalte:
Für Manfred Kölly soll ein Chefposten in einem landesnahen Betrieb
herausschauen, falls die FPÖ weniger als drei Mandate bekommt.
Als Gegenleistung verspricht Kölly, dass die FPÖ den Kurs der SPÖ
unterstützen wird - zum Beispiel bei der Wirtschaftspolitik, beim
Schuldenabbau und ganz besonders bei der Abschaffung des Proporzprinzips, der
Rot-Schwarzen Besetzung von Spitzenjobs.
Geheimpapier mit politischem Sprengstoff
Zum Geheimpapier (pdf)
Pehm sieht kein Problem
Georg Pehm bestätigte nun den Inhalt des Papiers. Er sehe darin aber kein
Problem, sagte er.
"Keine schiefe Optik"
"Das ist keine schiefe Optik, weil wir ja auch in der vergangenen
Legislaturperiode niemanden ausgegrenzt haben", sagte Pehm.
Kölly verteidigt Unterschrift
Auch Kölly verteidigte nun seine damalige Unterschrift.
"Um etwas weiterzubringen"
Er habe unterschrieben, "um endlich in diesem Land etwas weiterzubringen, um
endlich den Proporz abzuschaffen", sagte Kölly.
Intensive Geheimgespräche
Den Vorwurf, dass damit schon vor der Wahl ein Stimmenkauf stattfand, wiesen
beide zurück und betonten, dass dieses Abkommen nie in Kraft getreten
sei.
Tatsächlich hat Kölly bis heute keinen Landesjob, obwohl er aus dem
Landtag geflogen ist.
Politisch brisant bleibt dieses Dokument aber auf jeden Fall. Denn es zeigt, dass
schon vor der Landtagswahl intensive Geheimgespräche mit der von der
Bundes-SPÖ verpönten Strache-FPÖ geführt worden sind.
Kölly vermutet Racheakt aus eigener Partei
Brisant könnte das jetzt aufgetauchte Papier auch für die beiden
Politiker selbst werden.
Kölly, der kein Freund von Parteichef Johann Tschürtz ist, vermutete
einen Racheakt aus der eigenen Partei. "Ich denke schon, denn sonst kann niemand
das Papier gehabt haben".
Georg Pehm wollte sich nicht festlegen, wer in der SPÖ von dieser
Vereinbarung gewusst hat: "Ich habe dieses Papier unterschrieben, und die
Verantwortung dafür liegt auch bei mir".
Tschürtz: Politische Katastrophe
FPÖ-Chef Johann Tschürtz distanzierte sich von diesem Papier. Diese
Vereinbarung zwischen Kölly und Pehm sei eine politische Katastrophe, sagte
Tschürtz. Sie sei auch der Grund gewesen, warum die FPÖ nach der
Landtagswahl keine Parteienverhandlungen mit der SPÖ geführt
habe.
Niessl wollte nicht Stellung nehmen
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) wollte zu diesem Thema nicht Stellung
nehmen.
burgenland.ORF.at; 21.10.06
In seiner Stellungnahme zur geheimen Vereinbarung zwischen SPÖ und FPÖ
sagte SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Pehm, die ÖVP habe
damals an einem "Misstrauensantrag gegen den Landeshauptmann" gearbeitet.
Pehm: ÖVP plante Misstrauensantrag
Massive Kritik an dem rot-blauen Geheimpakt üben die Grünen. Sie
fordern die restliche Aufklärung dieser Sache. Und als ungeheurlich
bezeichnet ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper das
aufgetauchte Papier.
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http://www.bvz.at/templates/print.asp?Text=219174
Burgenland Budget: ÖVP fordert „Finanzwahrheit“
Im Vorfeld der am Mittwoch beginnenden Budgetdebatte im Burgenländischen
Landtag fordert die ÖVP vom Regierungspartner SPÖ
"Finanzwahrheit":
Das Budget 2007 sei so gestaltet, dass auf dem Papier keine neuen Schulden
gemacht wurden. "Dennoch trägt das Land Burgenland eine schwere Last, denn
die großen Brocken sind nur ausgelagert", so VP-Klubobmann Rudolf Strommer
am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Die ÖVP wolle dem
Budget zustimmen, aber auch Probleme "schonungslos" herausarbeiten.
Der Landesvoranschlag zeige nicht die gesamte finanzielle Situation, sondern nur
einen Teilaspekt. Der Klubobmann sprach dabei erneut von "Bürden", die man
in der BELIG (Beteiligungs- und Liegenschaftsgesellschaft mbH) mit 140 Mio. Euro
Schulden und der Landesholding (225 Mio. Euro) trage. Dazu kämen jeweils 120
Mio. Euro Schulden aus dem Bank Burgenland Desaster und dem Landesbudget.
Die ÖVP bekenne sich dennoch zum Budget, weil es keine andere,
maastrichtkonforme Möglichkeit der Finanzierung gebe. "Summa summarum"
fänden sich die ÖVP-Regierungsmitglieder mit den vorhandenen Mitteln
wieder und könnten damit ihre Aufgaben erfüllen, so Strommer.
Der ÖVP-Budgetsprecher und Zweite Landtagspräsident, Kurt Lentsch,
vermerkte positiv, dass es auch auf der Einnahmenseite einen Anstieg gegeben
habe. Unter anderem sei die Beitragsleistung der Gemeinden aus dem Bereich
Sozial-, Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt um 4,7 Mio. Euro gestiegen. Der
Verkauf der Darlehensforderungen gegen Wohnbaugenossenschaften, den die ÖVP
immer gefordert habe, habe145 Mio. Euro gebracht, aus vorzeitigen Tilgungen der
Darlehensträger seien 31 Mio. Euro gekommen.
Auf der Ausgabenseite falle der Sozialbereich mit 12,6 Mio. Euro gewaltig auf, so
Lentsch. Dass beim Nachtragsvoranschlag 2006 die Zahlen um 66 Prozent höher
seien als im ursprünglichen Voranschlag, stimme nachdenklich.
Bei den größten Posten, die neu geregelt worden seien - dem
"Zukunftsfonds" (Burgenland-Fonds für Arbeit und Wirtschaft, Anm.) im
Ausmaß von zusätzlichen 7 Mio. Euro jährlich und dem mit rund
700.000 Euro vorgesehenen Ökofonds -, handle es sich um ÖVP-Ideen, die
umgesetzt worden seien, so Lentsch. Im Sozial- und Gesundheitsbereich fordert die
Volkspartei erneut die Einsetzung einer Reorganisationskommission. Sie soll
Vorschläge für Reformen erarbeiten, um die Aufgaben in diesem Bereich
weiterhin finanzieren zu können.
Die ÖVP will im Zuge des Budget-Landtages auch vier
Entschließungsanträge einbringen. Gefordert wird dabei ein Nein zur
Einführung einer Pkw-Maut und eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes.
Außerdem wolle man "ein klares Bekenntnis zur Luftraumüberwachung"
ablegen, so Strommer. Neuerliche Probleme erwartet der ÖVP-Klubobmann beim
vom Verfassungsgerichtshof teilweise gekippten Kehrgesetz, das die SPÖ
mittels Initiativantrag wiederum im Alleingang reparieren wolle.
© NÖN-Online 20.12.2006
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http://burgenland.oevp.at/home/artikel.aspx?where=17090&bhcp=1
Geheimpackelei zwischen SPÖ und FPÖ
Der heutige Burgenland-Kurier veröffentlichte ein Geheimpapier zwischen
Spitzenpolitikern der SPÖ-Burgenland (Georg Pehm
SPÖ-Landesgeschäftsführer, Landtagsabgeordneter) und
FPÖ-Burgenland (Manfred Kölly, Klubobmann, Bgm) >> Siehe
pdf.
ÖVP-Landesgeschäftsführer Dr. Dietmar Halper: „Der Inhalt
ist ungeheuerlich: „Die SPÖ kauft sich eine Partei.“ Georg Pehm
war damals nicht nur Landesgeschäftsführer sondern auch Präsident
des Bundesrates, hatte also eine der höchsten Staatsfunktionen inne und hat
damals die Republik repräsentiert. Manfred Kölly hatte als
FPÖ-Klubobmann das höchste Mandat der FPÖ Burgenland
Inhalt des Geheimpapiers:
Vereinbart wurde eine gemeinsame politische Vorgangsweise und gemeinsame
Serienabstimmungen im Landtag:
• Kehrgesetz durchgepeitscht
• Kovats - Bank Burgenland-Deal, FPÖ spricht vorerst von
„Top-Deal“
Die ÖVP verurteilt diesen Geheimpakt auf das Schärfste! Es gehört
zum politischen Alltag, dass Parteien Kooperationsvereinbarungen
abschließen. Aber dieser rot-blaue Geheimpakt ist aus mehreren Gründen
ungeheuerlich weil demokratischen Spielregeln außer Kraft gesetzt wurden.
Ohne das Wahlergebnis abzuwarten, haben die Parteien eine weit reichende
Vereinbarung über 2006 hinaus abgeschlossen! Dieser Pakt ist aber auch
ungeheuerlich, weil er hinter dem Rücken der ÖVP abgeschlossen wurde.
Das zu einem Zeitpunkt, als wir ein aufrechtes Regierungsübereinkommen
hatten.
Halper: „Dieser Geheimpakt ist ein Sittenbild der SPÖ und wirft ein
bezeichnendes Licht auf die Geisteshaltung von SPÖ
Landesgeschäftsführer Georg Pehm. Er hat jede politische
Glaubwürdigkeit und seine Handschlagqualität verspielt. Die FPÖ
hat mit diesem Packel-Papier ihr Image als Kontrollpartei verspielt. Ich kann
nicht für alle anderen Transparenz fordern und selbst dann diese Spielregeln
außer Kraft setzen. Die Saubermänner der FPÖ haben sich
ordentlich angepatzt.
Die ÖVP fordert Konsequenzen Die Geheim-Packler SPÖ und FPÖ sollen
das Geheimpapier vollständig offen legen.
Wir wollen wissen:
- Was steht noch in dem Papier
- Was war der genaue Inhalt des Deals. Die Öffentlichkeit hat ein Recht
darauf, dass diese Geschichte aufgeklärt wird.
Georg Pehm soll sich überlegen, wie es mit seiner politischen Karriere
weiter geht. Dieser Deal hat seine politische Glaubwürdigkeit nachhaltig
beschädigt. Er hat heute gesagt, er übernimmt die Verantwortung –
dann soll er sie auch wahrnehmen.
Konsequenzen für die Bundesebene:
Dieser Fall kann sich nicht positiv auf das Verhandlungsklima im Bund auswirken.
Dieser Deal untermauert alle jene Gerüchte, dass die SPÖ auch mit allen
anderen Parteien Geheim-Gespräche über die Bildung einer
Minderheitsregierung führt, während sie mit der ÖVP über eine
große Koalition verhandelt. Hier ist eine Klarstellung von Gusenbauer und
eine Distanzierung von derartigen Machenschaften notwendig um das Klima nicht
nachhaltig zu beschädigen.
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http://kadlicz.twoday.net/20061021/
Samstag, 21. Oktober 2006
Hüter der Verfassung und der Grundrechte
So wird der Verfassungsgerichtshof oft genannt.
Eine hehre Aufgabe und in einem Rechtsstaat eine eminent wichtige Funktion!
Aber nicht immer hat sich der VfGH nur mit Grundsatzfragen zu befassen, manchmak
müssen sich die Richter vom Olymp der Jurisprudenz auch in die Niederungen
des Alltags begeben.
Und in so einem Fall wurde entschieden:
Im burgenländischen Gesetz vom 31. März 2005 über das Reinigen,
Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46,
werden als verfassungswidrig aufgehoben:
1. § 2 Abs. 3,
2. der letzte Satz in § 3 Abs. 3,
3. die Worte "ohne Mehrkosten" in § 9 Abs. 3,
4. der letzte Satz in § 11 Abs. 2 und
5. die Z 7 in § 13 Abs. 1.
In den aufgehobenen Bestimmungen war geregelt, welcher Rauchfangkehrer bestimmte
Überprüfungen, wo und zu welchen Kosten ausführen darf, oder eben
nicht.
In diesem Erkenntnis findet sich auch ein schönes Beispiel dafür, wie
man sich selbst "abschießen" kann:
Die Bgld LReg hat zu einer Bestimmung (§ 2 Abs. 3) darauf hingewiesen, dass
diese Bestimmungen denselben Inhalt hätten, wie die darin verwiesenen
Bestimmungen der GewO.
Dazu hält der VfGH nur lapidar fest:
Mit ihrer Einlassung, § 2 Abs. 3 KehrG habe durch den Verweis auf die
Gewerbeordnung lediglich denselben Inhalt wie diese, räumt die
Burgenländische Landesregierung selbst ein, dass es sich um eine
gewerberechtliche Vorschrift handelt. Die bekämpfte Gesetzesstelle
enthält nicht etwa lediglich eine Anknüpfung feuerpolizeilicher Normen
an einen gewerberechtlichen Tatbestand, sondern trifft eine gleichartige
Regelung. Für eine solche Regelung ist der Landesgesetzgeber
unzuständig, weil sie eine Angelegenheit des Gewerbes nach Art. 10 Abs. 1 Z
8 B-VG betrifft. Es erübrigt sich folglich, auf die weiteren Vorwürfe
des Antrages einzugehen.
Sie ist vielmehr insgesamt als verfassungswidrig aufzuheben.
So schnell kanns gehen.
wauer - 21. Okt, 12:20
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Kehrgesetz
Montag · 16. Oktober 2006 · 17:06
Kehrgesetz
Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Beschwerde der Rauchfangkehrer-Innung
Teile des im März 2005 im Landtag von SPÖ und FPÖ beschlossenen
Burgenländischen Kehrgesetzes gekippt.
Im Erkenntnis wird unter anderem die gesetzlich festgelegte, unentgeltlich vom
Rauchfangkehrer durchzuführende Brandsicherheitsüberprüfung
für Rauchfänge und Abgasanlagen bemängelt. Von der SPÖ
hieß es dazu, Verbesserungen für Konsumenten blieben trotz Anfechtung
beim VfGH weiterhin aufrecht.
Redaktion: René Pint/BKF
Montag · 16. Oktober 2006 · 17:06
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http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=
580099&DstId=1703&StID=279700
VfGH lässt Kehrgesetz in Rauch aufgehen
Ungeeignet, unsachlich, ungesetzlich. Der Verfassungsgerichtshof hat wesentliche
Bestimmungen des burgenländischen Kehrgesetzes als verfassungswidrig
aufgehoben.
Am 31. März 2005 wurde vom Burgenländischen Landtag mit den Stimmen von
SPÖ und FPÖ ein neues Kehrgesetz beschlossen. Dies gegen massive
Proteste der burgenländischen Rauchfangkehrer. „Wir haben damals einen
Entwurf ausverhandelt, über den aus politischem Kalkül ohne
Rücksicht auf Betriebe und Arbeitsplätze drübergefahren
wurde“, erinnert sich Innungsmeister Herbert Baumrock.
Der Rauchfangkehrer-Innung blieb nur der Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH),
der den Betrieben nun auch vollinhaltlich Recht gibt. Konkret heißt es im
VfGH-Erkenntnis: „Warum es indessen der Brandsicherheit dienlich sein soll,
die Überprüfung der in § 3 Abs. 3 genannten Objekte den
Rauchfangkehrern zur unentgeltlichen Besorgung aufzuerlegen, ist unerfindlich.
Die Maßnahme ist nicht nur ungeeignet, das Ziel zu erreichen, es ist auch
unsachlich, ein einzelnes Element aus der für die Tarifgestaltung
maßgeblichen Kostenbewertung ganz herauszunehmen.“ In drei
Fällen kritisiert der VfGH insbesondere, dass die Rauchfangkehrer Leistungen
erbringen müssten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Baumrock:
„Die Brandsicherheitsüberprüfung, die Terminkoordination sowie
die Kosten bei einem Rauchfangkehrerwechsel würden immer zu Lasten der
Betriebe gehen. Auch hier hat uns der VfGH Recht gegeben.“
Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung fordert nun den Landtag auf, dass
das Kehrgesetz verfassungsgemäß repariert wird. „Wir wollen
endlich eine praktikable Lösung, die Betriebe und Kunden gleichstellt.
Letztlich geht es doch darum, dass unsere Rauchfangkehrerbetriebe wirtschaftlich
überleben können und die Kunden eine ordentliche Dienstleistung zu
einem marktkonformen Preis erhalten.“
Nemeth: „Hoffentlich eine Lehre...“
Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth begrüßt das Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofs, der ja die wesentlichen Bestimmungen des
burgenländischen Kehrgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat.
„Schon zweimal wurde hier versucht, auf dem Rücken der
burgenländischen Wirtschaft Politik zu machen, so Nemeth, und zweimal wurde
dieser Praxis vom Verfassungsgerichtshof in aller Deutlichkeit eine Abfuhr
erteilt.“
Es gehe nicht an, dass die Politik ständig in ureigenste Wirtschaftsbereiche
eingreife, dies werde völlig zu Recht auch vom Verfassungsgerichtshof so
gesehen, erklärt Nemeth. Es sei die primäre Aufgabe der Politik,
für ordentliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Und hier gebe es im Burgenland
noch ein breites Betätigungsfeld.
„Ich hoffe, dass dieses zweite VfGH-Erkenntnis nun für die
angesprochenen Landespolitiker eine Lehre auch für alle anderen
Wirtschaftsbereiche ist“, so Nemeth.
Datum: 13.10.2006
Rückfragen an:
Harald Schermann
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http://burgenland.orf.at/stories/143385/
14.10.2006
NACH INNUNGS-BESCHWERDE 13.10.2006
VfGH kippt Teile des Kehrgesetzes
Der Verfassungsgerichtshof hat nun Teile des Kehrgesetzes gekippt: Einige
Bestimmungen wurden als verfassungswidrig aufgehoben. Damit wurde einer
Beschwerde der Burgenländischen Rauchfangkehrer-Innung Recht gegeben.
Zu Lasten der Betriebe
Nach der politisch umstrittenen Rauchfangkehrer-Tarifverordnung hat der
Verfassungsgerichtshof nun auch Teile des Kehrgesetzes selbst gekippt und einige
Bestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben.
Unter anderem wird festgestellt, dass die unentgeltliche
Brandsicherheitsüberprüfung zu Lasten der Betriebe gehe.
Forderung der Innung an Landtag
Damit wurde einer Beschwerde der Burgenländischen Rauchfangkehrer-Innung
inhaltlich recht gegeben. Die Innung fordert den Landtag nun auf, das Kehrgesetz
zu reparieren.
Reaktionen:
WK-Präsident Nemeth: Erkenntnis begrüßt
Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth begrüßt das Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes, der die wesentlichen Bestimmungen des Kehrgesetzes
als verfassungswidrig aufgehoben hat.
Schon zweimal sei versucht worden, auf dem Rücken der Wirtschaft Politik zu
machen, so Nemeth, zwei Mal sei dieser Praxis eine deutliche Abfuhr erteilt
worden.
Strommer: Blamage für SPÖ
Die Aufhebung des Kehrgesetzes - es wurde mit den Stimmen von SPÖ und
FPÖ beschlossen - sei eine riesige Blamage für die SPÖ-Burgenland
und verlängere die Querelen um ein konsumentenfreundliches Kehrgesetz
neuerlich, sagt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer.
Illedits: Nur Kompetenzrechtliche Korrekturen
SPÖ-Klubobmann Christian Illedits meint dagegen, der Verfassungsgerichtshof
habe lediglich kompetenzrechtliche Korrekturen durchgeführt.
Die Verbesserungen für Konsumenten wie zum Beispiel die Verminderung der
Kehrintervalle und transparente Rechnungslegung hätten nach wie vor ihre
Gültigkeit.
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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-news/article.asp%3FText%3D214240%2
6cat%3D839+bgld+kehrgesetz+vfgh&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=3
BVZ Online-Ausgabe
13.10.2006
Teile von burgenländischem Kehrgesetz von VfGH gekippt
Die Rauchfangkehrer-Innung und die ÖVP sehen sich in ihrer Kritik
bestätigt. Die SPÖ betont: Verbesserungen für die Konsumenten
bleiben.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einer Beschwerde der
Rauchfangkehrer-Innung Teile des im März 2005 im Landtag von SPÖ und
FPÖ beschlossenen Burgenländischen Kehrgesetzes gekippt.
Im Erkenntnis wird unter anderem die gesetzlich festgelegte, unentgeltlich vom
Rauchfangkehrer durchzuführende Brandsicherheitsüberprüfung
für Rauchfänge und Abgasanlagen bemängelt. Von der SPÖ
hieß es dazu, Verbesserungen für Konsumenten blieben trotz Anfechtung
beim VfGH weiterhin aufrecht.
"Wir haben damals einen Entwurf ausverhandelt, über den aus politischem
Kalkül ohne Rücksicht auf Betriebe und Arbeitsplätze
drübergefahren wurde", so Innungsmeister Herbert Baumrock. Den Betrieben
werde nun vom Verfassungsgerichtshof vollinhaltlich Recht gegeben.
In drei Fällen kritisiere der VfGH insbesondere, dass die Rauchfangkehrer
Leistungen erbringen müssten, ohne dafür eine Gegenleistung zu
erhalten.
"Die Brandsicherheitsüberprüfung, die Terminkoordination sowie die
Kosten bei einem Rauchfangkehrerwechsel würden immer zu Lasten der Betriebe
gehen. Auch hier hat uns der VfGH Recht gegeben", so Baumrock.
Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung fordere nun vom Landtag im Zuge
der Gesetzesreparatur eine "praktikable Lösung", die Betriebe und Kunden
gleichstelle. "Letztlich geht es doch darum, dass unsere Rauchfangkehrerbetriebe
wirtschaftlich überleben können und die Kunden eine ordentliche
Dienstleistung zu einem marktkonformen Preis erhalten", erklärte
Baumrock.
Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth begrüßte in einer
Aussendung das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Schon zwei Mal sei
versucht worden, auf dem Rücken der burgenländischen Wirtschaft Politik
zu machen.
"Und zwei Mal wurde dieser Praxis vom Verfassungsgerichtshof in aller
Deutlichkeit eine Abfuhr erteilt", erklärte Nemeth. Es gehe nicht an, dass
die Politik ständig in ureigenste Wirtschaftsbereiche eingreife. "Wieder
rächt sich auf sachlicher Ebene die SPÖ-Politik des Drüberfahrens
- zum Schaden für das Burgenland", erklärte ÖVP-Klubobmann Rudolf
Strommer.
Die Verbesserungen für Konsumenten bleiben trotz Anfechtung - so wie im
Landtag beschlossen - aufrecht, erklärte SPÖ-Klubobmann Christian
Illedits in einer Reaktion zu dem Erkenntnis.
Der Verfassungsgerichtshof habe lediglich "kompetenzrechtliche Korrekturen"
durchgeführt: "Die Vorteile wie die Einhaltung des Kehrplanes mit
zweistündiger Überzeitregelung, Führung eines Kehrbuches, die
Überprüfung der Brandsicherheit, Verminderung der Kehrintervalle,
transparente Rechnungslegung und somit nachvollziehbare Abrechnungsmodalität
haben nach wie vor ihre Gültigkeit", so Illedits.
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http://kurier.at/nachrichten/burgenland/33257.php
Kehrgesetz löst sich in Rauch auf
Verfassungsgerichtshof hat wesentliche Bestimmungen des burgenländischen
Kehrgesetzes aufgehoben
Und wieder muss das umstrittene burgenländische Kehrgesetz vom Landtag neu
behandelt werden Am 31. März 2005 wurde vom Burgenländischen Landtag
mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ ein neues Kehrgesetz beschlossen. Dies
gegen massive Proteste der burgenländischen Rauchfangkehrer. „Wir
haben damals einen Entwurf ausverhandelt, über den aus politischem
Kalkül ohne Rücksicht auf Betriebe und Arbeitsplätze
drübergefahren wurde“, erinnert sich Innungsmeister Herbert
Baumrock.
Die Rauchfangkehrer-Innung rief den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an und war
erfolgreich. Konkret heißt es im VfGH-Erkenntnis: „Warum es indessen
der Brandsicherheit dienlich sein soll, die Überprüfung der in § 3
Abs. 3 genannten Objekte den Rauchfangkehrern zur unentgeltlichen Besorgung
aufzuerlegen, ist unerfindlich. Die Maßnahme ist nicht nur ungeeignet, das
Ziel zu erreichen, es ist auch unsachlich, ein einzelnes Element aus der für
die Tarifgestaltung maßgeblichen Kostenbewertung ganz
herauszunehmen.“
In drei Fällen kritisiert der VfGH insbesondere, dass die Rauchfangkehrer
Leistungen erbringen müssten, ohne dafür eine Gegenleistung zu
erhalten. Baumrock: „Die Brandsicherheitsüberprüfung, die
Terminkoordination sowie die Kosten bei einem Rauchfangkehrerwechsel würden
immer zu Lasten der Betriebe gehen. Auch hier hat uns der VfGH Recht
gegeben.“
Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung fordert nun den Landtag auf, dass
das Kehrgesetz verfassungsgemäß repariert wird.
Artikel vom 13.10.2006, 12:33 KURIER
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Rauchfangkehrer-Rechnungen
Montag · 14. August 2006 · 17:04
Rauchfangkehrer-Rechnungen
Im Halbjahrestakt werden von den Rauchfangkehrern die Vorschreibungen für
das jeweils folgende Halbjahr verschickt. Zur Zeit flattern deshalb wieder
zahlreiche, dieser Rechnungen in die burgenländischen Haushalte.
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst rät die
Rauchfangkehrerrechnungen genau anzusehen.
Nach früherer Anfechtung der Höchsttarifverordnung wurde diese in der
Zwischenzeit neu erlassen. Daher gibt es eine stabile rechtliche Basis für
die Vorschreibungen, so Dunst.
Redaktion: René Pint/BKF
Montag · 14. August 2006 · 17:04
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http://burgenland.orf.at/stories/129211/
12.08.2006
RAUCHFANGKEHRER-RECHNUNGEN 12.08.2006
Konsumentenschutzabteilung berät
Derzeit verschicken die Rauchfangkehrer ihre Vorschreibungen für das zweite
Halbjahr 2006. Bei Fragen stehe die Schlichtungsstelle zur Verfügung, so
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).
Bei Fragen
Dunst rät, die Rechnungen genau anzusehen und sich bei Fragen - vor allem im
Hinblick auf die neue Höchsttarifverordnung - an die Schlichtungsstelle in
der Konsumentenschutzabteilung des Landes zu wenden.
Die Schlichtungsstelle habe sich als Instrument zur Klärung von fraglichen
Rauchfangkehrerrechnungen bewährt. "Die große Mehrheit der Fälle
wurde zur Zufriedenheit der Konsumenten gelöst", so Dunst.
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http://www.unserburgenland.at/spoe/aktuell/meldungen/4436
Rauchfangkehrerrechnungen genau ansehen
Eisenstadt, 11.8.2006. - Im Halbjahrestakt werden von den Rauchfangkehrern die
Vorschreibungen für das jeweils folgende Halbjahr verschickt. Zur Zeit
flattern deshalb wieder zahlreiche, dieser Rechnungen in die
burgenländischen Haushalte. Nach früherer Anfechtung der
Höchsttarifverordnung wurde diese in der Zwischenzeit neu erlassen. Daher
gibt es eine stabile rechtliche Basis für die Vorschreibungen. "Wir haben
uns wirklich im ersten Halbjahr bemüht, einerseits die rechtlichen
Voraussetzungen zu klären, was durch die neue Höschsttarifverordnung
passiert ist. Außerdem haben wir verstärkt die Burgenländerinnen
und Burgenländer über die Bestimmungen und Tarife des neuen
Kehrgesetzes informiert. Damit liegt jetzt der Ball eindeutig bei den
Rauchfangkehrern dafür Sorge zu tragen, dass die neu verschickten Rechnungen
auch korrekt sind", so Konsumentenschutz-Landesrätin Verena Dunst.
Mit der Novelle des Kehrgesetzes vom letzten November wurde für die Probleme
der Konsumenten eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese hat in der
Zwischenzeit mehr als 70 Problemfälle bearbeitet und in 87% aller Fälle
eine Lösung herbeiführen können.
"Die Schlichtungsstelle hat sich als Instrument zur Klärung von fraglichen
Rauchfangkehrerrechnungen bewährt. Die große Mehrheit der Fälle
wurde zur Zufriedenheit der Konsumenten gelöst", so LR Dunst weiter.
Um die Schlichtungsstelle befassen zu können, muss vom Konsumenten zuerst
ein Lösungsversuch mit dem jeweiligen Rauchfangkehrer unternommen werden.
Wenn dieser erfolglos bleibt muss der Konsument den Sachverhalt schriftlich mit
der entsprechenden Vorschreibung an die Schlichtungsstelle
übermitteln.
Für nähere Fragen steht Dr. Andreas Gold von der
Konsumentenschutzabteilung des Landes unter 02682 600 2346 zur
Verfügung.
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http://burgenland.orf.at/stories/118609/
29.06.2006
KEHRGEBÜHREN 27.06.2006
Neuerliche Weisung vom Landeshauptmann
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat LH-Stv. Franz Steindl (ÖVP) eine
neuerliche Weisung in Sachen Höchsttarifverordnung für das
Rauchfangkehrergewerbe erteilt.
Bis 30. Juni
Die Kehrtarifverordnung müsse fristgerecht bis 30. Juni in Kraft treten, so
SPÖ-Klubchef Christian Illedits.
Der Mitte Mai erstellte Verordnungsentwurf sei einem Begutachtungsverfahren
unterzogen worden. Da Steindl keinen eigenen Entwurf vorgelegt habe, sei die
Weisung notwendig geworden.
burgenland.ORF.at; 12.05.2006
Landeshautpmann Niessl erteilte bereits im Mai diesebzüglich dem
zuständigen Referenten LH-Stv. Franz Steindl eine Weisung.
Landeshauptmann Niessl erteilte Weisung
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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=383467
02.06.2005 | 20:01
Eisenstadt: 21.6°C
Morgen sommerlich
NEUE TARIFE
Rauchfangkehrer üben Kritik
Die Rauchfangkehrer kritisieren die neue Regelung der Kehrtarife. Sie üben
auch Kritik an Landeshauptmann Niessl, der die Regelung per Weisung auf den Weg
gebracht hat.
Donnerstag, 02.06.05
Weisung an Steindl
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hatte am Mittwoch
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) durch eine Weisung
aufgefordert, die neuen Tarifvorgaben für Rauchfangkehrer umzusetzen. Diese
waren von SPÖ und Freiheitlichen beschlossen worden.
burgenland.ORF.at; 1.6.05
Die Weiung sorgte für politische Aufregung. Steindl verwies darauf, dass mit
seinem Vorschlag auch die Wirtschaft hätte leben können. Niessl
wiederum sprach von einer Vorgehensweise Steindls, "die nicht in Ordnung
ist".
Politische Aufregung um Anweisung
Rauchfangkehrer sehen "Trotzreaktion"
Nun melden sich die Rauchfangkehrer zu Wort. Die Weisung des Landeshauptmannes
sei "eine politische Trotzreaktion" und "ein Machtbeweis", sagt Innungsmeister
Walter Pöll.
Gesprächsprotokoll vorgelegt
Pöll zitierte aus einem "delikaten Gesprächsprotokoll", in dem sich
Niessl und SPÖ-Klubobmann Christian Illedits laut Pöll für
Kehrtarife aussprechen, die höher sind als jene, die Steindl vorgeschlagen
hatte.
Auszug
In dem Protokoll heißt es laut Pöll: "Niessl zeigt sich befremdet und
'findet es nicht lustig', dass Steindl eine Inseratenkampagne schaltet, in der
eine Senkung der Kehrtarife in Höhe von bis zu 70 Prozent angekündigt
wird. Die Höhe der Senkung ist von der SPÖ nicht gewünscht."
"Können nicht überleben"
Es sei Fakt, so Pöll, "dass die burgenländischen Rauchfangkehrer mit
dieser Tarifregelung wirtschaftlich nicht überleben können. Wir werden
Mitarbieter kündigen müssen und unsere Dienstleistungen sicher nicht
aufrechterhalten können."
Kritik an Landeshauptmann
Es handle sich nicht um eine sachliche Auseinandersetzung sondern darum, "dass
der Landeshauptmann seinem Vize seine Allmacht beweisen möchte", sagte
Pöll.
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http://www.burgenland-mitte.at/index.php/content/view/747/44/
29.05.2006
Obwohl der Verfassungsgerichtshof die ursprüngliche Verordnung aufgehoben
hat, wird sich inhaltlich nichts ändern!
Rauchfangkehrertarife: SPÖ bleibt hart
Wie Burgenland Mitte in ihrer letzten Ausgabe berichtete, hat der
Verfassungsgerichtshof die von SPÖ und FPÖ beschlossene
Höchsttarifverordnung aufgehoben. Diese sorgte auch deswegen für
Aufregung, weil sie erst durch eine Weisung des Landeshauptmannes Hans Niessl an
das zuständige Regierungsmitglied Mag. Franz Steindl zustande gekommen
war.
Über den Grund der Verordnungsaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof
gibt es bei den involvierten Institutionen unterschiedliche Auffassungen:
Die Wirtschaftskammer als Vertreter der Rauchfangkehrer-Innung meint, der VfGH
habe festgestellt, dass bei der Festsetzung der Höchsttarife die
Leistungsfähigkeit der Betriebe überhaupt nicht berücksichtigt
worden sei.
Die SPÖ begründet die VfGH-Entscheidung mit rein formaljuristischen
Gründen. „Alle Verbesserungen bleiben daher aufrecht. Wir haben in
einzelnen Punkten sogar nachjustiert, um noch mehr Rechtssicherheit zu
schaffen“, verkündet SPÖ-Klubobmann Christian Illedits in einer
Aussendung. „Die SPÖ sichert damit die Interessen der
Konsumenten ab und garantiert, dass auch in Zukunft bei den
Rauchfangkehrertarifen Transparenz, Fairness und Leistungsbezogenheit im
Vordergrund stehen.“
Illedits will damit, wie er es nennt, den von der SPÖ gegangenen
Entlastungskurs für Haushalte beibehalten. „Alle
konsumentenfreundlichen Bestimmungen der im Vorjahr beschlossenen Neuregelung
bleiben vollinhaltlich aufrecht!“
Verbesserungen laut SPÖ:
* Grundsätzlich ist nur mehr für Dienstleistungen zu bezahlen, die auch
tatsächlich erbracht werden.
* Tarifsplitting: Zwischen Kehrgebühren und
Überprüfungsgebühren wird unterschieden. Für die
Überprüfung dürfen 20% der Kehrgebühren verrechnet werden, da
sie weniger Zeit in Anspruch nimmt.
* Der Höchsttarif setzt sich aus dem Objekttarif pro gesamter
Gebäudeeinheit sowie dem Arbeitsentgelt für sämtliche
Kehrtätigkeiten zusammen. Weiters: Verrechnung des Objekttarifes nur
einmal jährlich, Abstufung nach Leistungskapazität der
Heizanlage.
Von der Entscheidung des VfGH nicht betroffen waren überdies die
Verbesserungen im neuen Kehrgesetz, wie Verringerung der Kehrintervalle, die
Ausnahme von modernen Brennwertheizgeräten u.a.
Nach Ansicht von SPÖ-Klubobmann Christian Illedits bringe - wie auch ein
externes Gutachten feststelle - die Neuregelung der Tarife einen
ausgewogenen Kompromiss zwischen finanzieller Entlastung der Konsumenten und
wirtschaftlicher Absicherung der Rauchfangkehrerbetriebe. Deren Innung und auch
die ÖVP Burgenland kann sich gerade dieser Meinung nicht anschließen.
Erneut hat es Landeshauptmann Hans Niessl vermieden, mit den Rauchfangkehrern das
Gespräch zu suchen und seinem Stellvertreter Franz Steindl die Weisung - nun
schon zum 2. Mal - erteilt, die Höchsttarife nach Vorstellung von SPÖ
und FPÖ festzusetzen.
Diskussionen gibt es diesbezüglich auch terminlicher Natur. Die ÖVP
meint, dass noch genug Zeit wäre, einen ausgewogenen, dem VfGH-Erkenntnis
entsprechenden Entwurf vorzulegen. Dies deswegen, weil die Verordnung erst mit 1.
Juli in Kraft sein muss. Der SPÖ hingegen geht es um einen ausreichenden
Begutachtungszeitraum. „Nur dann ist ein korrektes, transparentes Verfahren
möglich, in dem alle Betroffenen ihre Stellungnahmen abgeben
können“, begründet Illedits die SPÖ-Ungeduld und die
neuerliche Landeshauptmann-Weisung an Steindl.
Euro 0,95 für Überprüfung
Nach all den Beteuerungen der politischen Parteien sollen auch die
Rauchfangkehrer zu Wort kommen. Wieviel Geld soll ihnen laut SP/FP für eine
Überprüfung (20% der Kehrgebühr) zustehen? Das ist je nach
Feuerstätte verschieden. Bei Rauchfängen einer Einzelraumheizung bis
insgesamt 10kW sind dies 0,95 Euro, bei 10 bis 50kW 1,13 Euro.
Innungsmeister Walter Pöll: „Bei einer Überprüfung muss
genauso mit dem erforderlichen Werkzeug am Wohnhaus angeläutet, muss die
Kehrstelle - meistens Dachboden - aufgesucht werden, muss mittels Spiegel
nachgesehen werden, ob eine Kehrung erforderlich ist oder nicht usw. Der
Mitarbeiter ist mindestens 15 Minuten im Wohnhaus. Kosten für Auto und
Werkzeug bleiben außerdem unverändert. Dafür darf ich also rund 1
Euro verrechnen...“
Johann Tomsich
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http://www.burgenland-mitte.at/index.php/content/view/711/44/+AK+
rauchfangkehrer+burgenland&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=3
03.05.2006
Der Verfassungsgerichtshof hat den Burgenländischen Landtag als
unzuständig festgestellt!
SPÖ-Blamage: Zurück an den Start für Rauchfangkehrertarife!
Höchsttarif-Festsetzung aufgehoben!
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Burgen-ländischen
Rauchfangkehrerbetriebe sei – so der Verfassungsgerichtshof - bei der
Festsetzung der Kehrtarife nicht berücksichtigt worden. Für die
burgenländische SPÖ ist dies nur ein Formalfehler.
Das herkömmliche Sprichwort „Gut Ding braucht Weile“ kann, aber
muss nicht immer seine Bestätigung finden. So passiert mit Burgenlands
Rauchfangkehrergebühren, die nach endlos langen Diskussionen vor einem Jahr
- ohne mit den Rauchfangkehrern Einigung zu erzielen - von SPÖ und FPÖ
im Burgenländischen Landtag beschlossen wurden.
Schon der erste Akt des eher traurigen Schauspiels hatte einen in der politischen
Umgangsart eher ungewöhnlichen Höhepunkt aufzuweisen. Landeshauptmann
Hans Niessl (SPÖ) erteilte während des einige Monate vor der
Landtagswahl ausgebrochenen „Kalten Krieges“ dem zuständigen
Wirtschafts-Referenten Franz Steindl (ÖVP) die Weisung, die von SPÖ, AK
und FPÖ geforderte Verordnung über die Höchsttarife zu
erlassen.
Rauchfangkehrer, Wirtschaftskammer und Steindl waren über eine andere
Variante einig
Die von SPÖ und FPÖ vor einem Jahr beschlossene Verordnung sah einen
20%igen Überprüfungstarif bei Nichtkehren vor. „Ein solches
Tarifmodell entspricht den Zielen der Kostenwahrheit und Transparenz“,
zeigt sich das Duo AK und SPÖ Burgenland noch immer überzeugt.
Rauchfangkehrer-Innung, Wirtschaftskammer und LHStv Steindl waren über diese
von der SPÖ erzwungene Höchsttarifverordnung alles andere als
glücklich. Für die burgenländischen Rauchfangkehrer seien
die neuen Tarife existenzbedrohend und praxisfern. Sie hatten sich zuvor mit dem
zuständigen Referenten Franz Steindl auf einen Tarif von 80% bei Nichtkehren
geeinigt.
Die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung strengte daher beim
Verfassungsgerichtshof eine Überprüfung der Tarifverordnung an.
„Es geht hier um eine Grundsatzfrage, wenn die Politik in die Autonomie der
Wirtschaft eingreift und - wie im Falle der Rauchfangkehrer - ohne
betriebswirtschaftlichen Hintergrund Gesetze und Verordnungen erlässt“
hieß es in der Begründung der Wirtschaftskammer. Vorhang zu.
2. Akt: Nun ist die VfGH-Erkenntnis am Tisch und bestätigt die
Rechtsauffassung der Unternehmervertretung: „Der VfGH kritisiert vor
allem, dass bei der Festsetzung der Tarife die Leistungsfähigkeit der
Betriebe überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Dies obwohl bei der
Begutachtung der Verordnung seitens der Wirtschaftskammer eine eindeutige
Stellungnahme abgegeben wurde“, sagt Dr. Hannes Varga, der Rechtsexperte
der Wirtschaftskammer Burgenland.
Die erwähnten Ermittlungen sind es, die nicht ausreichend durchgeführt
wurden. Konkret formuliert dies der Verfassungsgerichtshof wie folgt: „Die
Entschließung des für die Angelegenheit in der Sache selbst
unzuständigen Landtags, deren Zustandekommen sich jeder Beurteilung
entzieht, kann die notwendigen Ermittlungen nicht ersetzen.“
Steindl: „Unseriöse Politik der SPÖ“
Die Gesetzwidrigkeit der von Landeshauptmann Hans Niessl erzwungenen Weisung war
für LHStv. Franz Steindl immer klar. „Ich habe immer gewarnt, dass
eine derartige Vorgangsweise nicht dem Gesetz entspricht“, sagt er nun. Die
SPÖ hat monatelang nur Theater gespielt, die Bevölkerung verunsichert
und die Rauchfangkehrer bei den Menschen schlecht gemacht.“
Wirtschaftslandesrat Franz Steindl kündigte nach Bekanntwerden des
VfGH-Urteils an, dass er nun (wieder einmal?) mit der Innung eine
vernünftige Lösung suchen werde.
Ehe Missverständnisse aufkommen: Außer Streit gestellt ist
natürlich die Kehrpflicht. Sie besteht nach wie vor bei Abgasanlagen
für Abgase von festen und flüssigen Brennstoffen.
Eine Frist bis 30. Juni
Bis zum 30. Juni 2006 muss nun eine neue Tarifverordnung gefunden werden. Solange
gilt noch die alte. Darüber hinaus beginnt hier der 3. Akt.
Die SPÖ Burgenland muss sich gefallen lassen, mit Vorwürfen, sie sei
über die Rauchfangkehrer „drübergefahren“ und übe
politische Willkür aus, konfrontiert zu werden. Sie spricht davon, dass ihr
das Missgeschick nur „passiert“ sei und garantiere den Konsumenten,
dass die Verbesserungen weiter aufrecht bleiben werden.
Als dem politischen Gegner auf Bundesebene ähnliche Missgeschicke
unterliefen (Formalfehler), hat man das allerdings ganz anders gesehen....
Johann Tomsich
www.burgenland-mitte.at
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http://www.bvz.at/redaktion/bvzg/article.asp?Text=198730&cat=823
5.4.2006
Print-Ausgabe
Kehr-Streit geht weiter
GESETZESWIDRIG / Der Verfassungsgerichtshof hob die Höchsttarife für
Rauchfangkehrer auf. SPÖ und ÖVP wieder im Clinch.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die im Vorjahr von SPÖ und FPÖ
beschlossene Höchsttarif-Verordnung für heimische
Rauchfangkehrerbetriebe als gesetzeswidrig beurteilt und aufgehoben. Der
Hauptgrund: Bei der Bemessung der Tarife wurden die Rauchfangkehrerbetriebe nicht
gefragt.
Die umstrittene Verordnung wurde im Juni 2005 mittels Weisung von Landeshauptmann
Hans Niessl an das zuständige ÖVP-Regierungsmitglied Franz Steindl
umgesetzt. Mit Unterstützung der Wirtschaftskammer hatten
burgenländische Unternehmen daraufhin eine Überprüfung beim VfGH
angestrengt.
Mit der jetzigen Erkenntnis, verkündete die Wirtschaftskammer Burgenland,
sei „politischer Willkür eine Abfuhr erteilt“ worden.
Bestätigt sieht sich nun auch Rauchfangkehrer-Innungsmeister Walter
Pöll: „Dass die Höchsttarife nicht wirtschaftlich sind, ist nun
amtlich. Das haben wir auch bereits in unseren Bilanzen gesehen.“ Er habe
„immer gewarnt, dass eine derartige Vorgangsweise nicht dem Gesetz
entspricht“, übte Franz Steindl neuerlich Kritik an der SPÖ. Nun
will Steindl „für eine gesetzeskonforme Vorgangsweise sorgen“.
Pöll dazu: „Sollte das wieder abgewürgt werden, werden wir eben
wieder sehen, ob man das nicht kippen kann.“
Die Aufhebung der noch gültigen Verordnung tritt mit Ende Juni in Kraft. Bis
dahin will die SPÖ allerdings noch sämtliche offenen Fragen beheben -
denn: „Unserer Information nach ist die Aufhebung nur aus formalrechtlichen
Gründen erfolgt“, so SPÖ-Klubchef Christian Illedits, der von
einem „politischen Doppelpass-Spiel zwischen ÖVP und
Rauchfangkehrer-Lobby spricht.
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Kehrordnung gekippt
Donnerstag · 30. März 2006 · 17:04
Kehrordnung gekippt
Die burgenländische Kehrordnung wurde am Mittwoch vom Verfassungsgerichtshof
zurückgewiesen. Begründet wird die Aufhebung unter anderem damit, dass
bei der Festsetzung der Tarife die Leistungsfähigkeit der
Rauchfangkehrerbetriebe nicht berücksichtigt worden sei.
Erwartungsgemäß unterschiedlich fielen die politischen Reaktionen
aus.
Er habe "immer gewarnt, dass eine derartige Vorgangsweise nicht dem Gesetz
entspricht", so ÖVP-Chef Franz Steindl. Der Landeshauptmannstellvertreter
ortete in der Angelegenheit einen "Dämpfer" für die SPÖ. Das
politische Doppelpass-Spiel zwischen ÖVP und Rauchfangkehrer-Lobby wird
keinen Erfolg bringen", meinte dazu SPÖ-Klubchef Christian Illedits. Laut
SPÖ ist die Aufhebung nur aus formalrechtlichen Gründen erfolgt.
Illedits will diese fristgerecht bis zum 30. Juni beheben. Bis zu diesem
Zeitpunkt gelte die Höchsttarifverordnung in ihrer jetzigen Fassung.
Redaktion: René Pint/BKF
Donnerstag · 30. März 2006 · 17:04
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http://burgenland.orf.at/stories/99281/
29.03.2006
Verfassungsgerichtshofs-Entscheid 29.03.2006
Burgenlands Kehrgebühren gekippt
Die Höchsttarifverordnung für Rauchfangkehrer ist gesetzeswidrig - das
hat nun der Verfassungsgerichtshof festgestellt. Die Hauptbegründung: Bei
der Bemessung der Tarife wurden die Rauchfangkehrer nicht gefragt.
Höchsttarif-Festsetzung im Juni 2005
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) könnte politische
Diskussionen um Kehrtarife im Burgenland wieder aufleben lassen:
Das Höchstgericht hat die im vergangenen Juni erlassene Verordnung über
die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe als
gesetzeswidrig aufgehoben, teilte am Mittwoch die Wirtschaftskammer in einer
Aussendung mit.
Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt
Begründet werde die Aufhebung unter anderem damit, dass bei der Festsetzung
der Tarife die Leistungsfähigkeit der Rauchfangkehrerbetriebe nicht
berücksichtigt worden sei.
Weder der zur Begutachtung versendete Verordnungsentwurf noch die
Entschließung des Landtages würden Überlegungen enthalten, aus
denen sich die Angemessenheit des Tarifs ergebe, heißt es in der
Entscheidungsbegründung.
Verordnung auf Weisung
Die Verordnung war im Vorjahr von Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl
(ÖVP) als zuständigem Referenten nach längeren Diskussionen auf
Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) erlassen worden.
Basis dafür bildete ein Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ
im Landtag.
Notwendige Ermittlungen
Die Entschließung des für die Angelegenheit in der Sache selbst
unzuständigen Landtages könne die notwendigen Ermittlungen nicht
ersetzen. Das Zustandekommen der Entschließung entziehe sich jeder
Beurteilung, so der VfGH.
In der Entscheidungsbegründung wird auch festgestellt, dass die am 15. Juli
des Vorjahres kundgemachte Verordnung rückwirkend mit 1. Juli in Kraft
gesetzt worden sei.
Dies sei mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht zulässig. Die
Aufhebung der Verordnung tritt mit Ende Juni in Kraft.
Unternehmer machten mobil
Burgenländische Unternehmen hatten mit Unterstützung der
Wirtschaftskammer beim VfGH eine Überprüfung der Tarifverordnung
angestrengt.
WK: Politische Willkür
Der Verfassungsgerichtshof erteile "politischer Willkür im Burgenland eine
Abfuhr", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der
Wirtschaftskammer.
Mit dem VfGH-Erkenntnis sehe man die Rechtauffassung der Unternehmervertretung
bestätigt.
"Zurück an den Start"
Nun heiße es: "Zurück an den Start", so die WK-Aussendung weiter. Im
Burgenland müsse nun eine neue Tarifverordnung - jetzt aber unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe - ausgearbeitet werden.
Steindl kündigte Lösung an
Wirtschaftslandesat Franz Steindl (ÖVP) hat bereits angekündigt, dass
er mit der Innung eine vernünftige Lösung suchen und finden
werde.
"Immer gewarnt"
Er habe immer gewarnt, so Steindl, "dass eine derartige Vorgangsweise nicht dem
Gesetz entspricht. Die SPÖ hat monatelang nur Theater gespielt, die
Bevölkerung verunsichert und die Rauchfangkehrer bei den Menschen schlecht
gemacht".
SPÖ: Verbesserungen bleiben
"Das politische Doppelpass-Spiel zwischen ÖVP und Rauchfangkehrer-Lobby wird
keinen Erfolg bringen", sagte SPÖ-Klubobmann Christian Illedits.
Die SPÖ garantiere, "dass die Verbesserungen für die
burgenländischen Konsumenten weiter aufrecht bleiben"
"Aufhebung aus formalrechtlichen Gründen"
"Unserer Information nach ist die Aufhebung nur aus formalrechtlichen
Gründen erfolgt, die von uns fristgerecht bis zum 30. Juni behoben werden",
sagte Illedits. Bis zu diesem Zeitpunkt gelte die Höchsttarifverordnung in
ihrer jetzigen Fassung.
Frist 30. Juni
Bis 30. Juni muss eine neue Tarifverordnung gefunden werden, solange gilt noch
die alte - wenn nicht könnte der Freie Markt auch für Rauchfangkehrer
gelten - zumindest theoretisch.
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http://www.bvz.at/redaktion/bvz-news/article.asp%3FText%3D198262%26
cat%3D839+29.3.2006+Kehrtarifverordnung+vom+Verfassungsgerichtshof+
gekippt&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=1
29.3.2006
Online-Ausgabe
Kehrtarifverordnung vom Verfassungsgerichtshof gekippt
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) könnte politische
Diskussionen um Kehrtarife im Burgenland wieder aufleben lassen.
Das Höchstgericht hat die im vergangenen Juni erlassene Verordnung über
die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe als
gesetzeswidrig aufgehoben, teilte am Mittwoch die Wirtschaftskammer mit.
Begründet werde die Aufhebung unter anderem damit, dass bei der Festsetzung
der Tarife die Leistungsfähigkeit der Rauchfangkehrerbetriebe nicht
berücksichtigt worden sei. Die Verordnung war im Vorjahr nach längeren
Diskussionen von Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (V) als
zuständigem Referenten auf Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl (S)
erlassen worden. Basis dafür bildete ein Entschließungsantrag von
SPÖ und FPÖ im Landtag.
Weder der zur Begutachtung versendete Verordnungsentwurf noch die
Entschließung des Landtages würden Überlegungen enthalten, aus
denen sich die Angemessenheit des Tarifs ergebe, heißt es in der
Entscheidungsbegründung. Die Entschließung des für die
Angelegenheit in der Sache selbst unzuständigen Landtages, deren
Zustandekommen sich laut VfGH jeder Beurteilung entziehe, könne die
notwendigen Ermittlungen nicht ersetzen.
In der Entscheidungsbegründung wird auch festgestellt, dass die am 15. Juli
des Vorjahres kundgemachte Verordnung rückwirkend mit 1. Juli in Kraft
gesetzt worden sei. Dies sei mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht
zulässig. Die Aufhebung der Verordnung tritt mit Ende Juni in Kraft.
Burgenländische Unternehmen hatten mit Unterstützung der
Wirtschaftskammer beim VfGH eine Überprüfung der Tarifverordnung
angestrengt. Der Verfassungsgerichtshof erteile "politischer Willkür im
Burgenland eine Abfuhr", hieß es in einer Aussendung der
Wirtschaftskammer.
Mit dem VfGH-Erkenntnis sehe man die Rechtauffassung der Unternehmervertretung
bestätigt. Nun heiße es: "Zurück an den Start". Im Burgenland
müsse nun eine neue Tarifverordnung - jetzt aber unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der burgenländischen
Rauchfangkehrerbetriebe - ausgearbeitet werden.
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http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=
505769&DstId=1703&StID=244626
Sieg gegen politische Willkür
Verfassungsgerichtshof hebt burgenländische Kehrtarif-Verordnung auf.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 2. März 2006 die
Verordnung des burgenländischen Landeshauptmannes vom 5. Juni 2005
betreffend die Festsetzung von Höchsttarifen für das
Rauchfangkehrergewerbe als gesetzwidrig aufgehoben.
Trotz massiver Proteste der burgenländischen Rauchfangkehrer-Innung hat der
Landtag mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ in einem
Entschließungantrag Höchsttarife für die burgenländischen
Rauchfangkehrerbetriebe beschlossen. Der Landeshauptmann hat dies mit einer
Weisung an das zuständige Regierungsmitglied umgesetzt. Die
burgenländischen Unternehmen protestierten gegen diese existenzbedrohenden
und praxisfernen Tarife und strengten eine Überprüfung der
Tarifverordnung beim Verfassungsgerichtshof an.
"Es geht hier um eine Grundsatzfrage, wenn die Politik in die Autonomie der
Wirtschaft eingreift und – wie im Falle der Rauchfangkehrer – ohne
betriebswirtschaftlichen Hintergrund Gesetze und Verordnungen erlässt",
hieß es in der Begründung der Wirtschaftskammer.
Nun ist das VfGH-Erkenntnis am Tisch und bestätigt die Rechtauffassung der
Unternehmervertretung: "Der VfGH kritisiert vor allem, dass bei der Festsetzung
der Tarife die Leistungsfähigkeit der Betriebe überhaupt nicht
berücksichtigt wurde, obwohl seitens der Wirtschaftskammer eine eindeutige
Stellungnahme abgegeben wurde", sagt Dr. Hannes Varga, der Rechts-Experte der
Wirtschaftskammer Burgenland. Konkret formuliert dies der VfGH
folgendermaßen, zitiert Varga aus dem Erkenntnis: "Die Entschließung
des für die Angelegenheit in der Sache selbst unzuständigen Landtags,
deren Zustandekommen sich jeder Beurteilung entzieht, kann die notwendigen
Ermittlungen nicht ersetzen."
Jetzt heißt es zurück an den Start. Im Burgenland muss nun eine neue
Tarifverordnung – jetzt aber unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der burgenländischen
Rauchfangkehrerbetriebe – ausgearbeitet werden.
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http://burgenland.orf.at/stories/88036/
08.02.2006 DO | 09.02.2006
NEUES KEHRGESETZ 07.02.2006
SPÖ zieht positive Zwischenbilanz
Ein halbes Jahr nach Inkraftreten des neuen Kehrgesetzes zog die SPÖ eine
grundsätzlich positive Zwischenbilanz. So gebe es unter anderem klare und
transparente Rechnungen und eine Kostenersparnis für Kunden.
Seit Juli in Kraft
Seit Juli des Vorjahres ist das vieldiskutierte neue Kehrgesetz samt
Höchsttarifverordnung im Burgenland in Kraft, beschlossen haben es SPÖ
und FPÖ gemeinsam.
SPÖ- Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst und SPÖ-Klubobmann
Christian Illedits zogen am Dienstag eine erste grundsätzlich positive
Zwischenbilanz.
Gebracht habe das Gesetz für die Kunden unter anderem transparente
Rechnungen und eine Kostenersparnis, sagt Illedits.
"Entlastung für Haushalte"
"Zum einen ist durch die Verringerung der Kehrtermine und das Tarif-Splitting
gewährleistet, dass praktisch alle burgenländischen Haushalte entlastet
werden. Und zum zweiten: Haushalte mit Gas-Brennwertgeräten und
Außenwandgeräten - das sind rund 15.000 im Burgenland - müssten
überhaupt keine Rauchfangkehrerkosten mehr haben", so Illedits.
Streitpunkte vorhanden
Das Gesetz wurde unter Protesten der Rauchfangkehrer beschlossen, die ihre
Existenz gefährdet sahen. Diese Befürchtungen hätten sich nicht
bewahrheitet, meint Illedits sinngemäß.
Trotzdem sei nicht alles eitel Wonne, denn es gebe auch Streitpunkte zwischen
Kunden und Rauchfangkehrern, sagt Konsumentenschutzlandesrätin Dunst.
Problem falsche Rechnungen
"Falsche Rechnungen sind also zum Großteil die Probleme, warum die
Heizanlagenbesitzer im Konsumentenschutz anrufen. Das heißt, es werden ganz
einfach Dinge in Rechnung gestellt, die entweder nicht verrechnet werden
dürfen oder aber in der falschen Höhe verrechnet werden", so
Dunst.
Objekttarif
Streitpunkt sei auch der sogenannte Objekttarif, den die Rauchfangkehrer aufgrund
des neuen Gesetzes pauschal für ein Jahr einheben dürfen und den sie
nun auch für das gesamte Vorjahr verlangen, sagt Dunst, obwohl das Gesetz
erst ein halbes Jahr gelte und daher auch nur der halbe Objekttarif zu bezahlen
sei.
15 Euro pro Jahr
Im Durchschnitt beträgt dieser Tarif für einen Einfamilienhaushalt 15
Euro pro Jahr.
Schlichtungsstelle für Streitfälle
Für diese und ähnliche Streitfälle zwischen Rauchfangkehrern und
Kunden gibt es nun eine Schlichtungsstelle, in der Vertreter des Landes, der
Konsumentenschützer und der Rauchfangkehrer sitzen.
Die Gruppe tagt am Freitag zum ersten Mal. Die Schlichtungsstelle entscheidet in
Form einer unverbindlichen Empfehlung - nützt diese nichts, bleibt der
zivilrechtliche Klagsweg.
Reaktion:
ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper kritisiert, dass die
Errichtung der Kehrgesetz-Schlichtungsstelle viel zu spät erfolge. Seit
Monaten hagle es Beschwerden, so Halper. Dunst habe die Schlichtungsstelle
bereits im Sommer des Vorjahres angekündigt, erst jetzt werde reagiert, so
Halper.
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Bilanz Kehrgesetz
Dienstag · 7. Februar 2006 · 17:06
Bilanz Kehrgesetz
Das neue Kehrgesetz und die neue Höchsttarifverordnung sind seit Mitte 2005
in Kraft. Diese Woche tritt die neue Schlichtungsstelle zu ihrer ersten Sitzung
zusammen - damit steht den burgenländischen Haushalten auch eine
unbürokratische und kostenfreie Anlaufstelle für Streitfälle zur
Verfügung.
Die Eckpunkte des neuen Kehrgesetzes:
•Die Anzahl der Kehrtermine wurde dem neuesten Stand der Technik angepasst
und somit verringert. Dementsprechend wurden auch die Kehrintervalle bei
Ferienhäusern, die zwischen 1. Mai bis 30. September genutzt werden,
geändert.
•Moderne Brennwertheizgeräte sind überhaupt von der Kehrpflicht
ausgenommen – ebenso Außenwandheizgeräte, was vor allem für
viele Wohnungsinhaber eine Erleichterung bedeutet.
•Bei Nichtbenützung über 12 Monate besteht eine
Abmeldemöglichkeit per schriftliche Anzeige – die
Überprüfungs- bzw. Kehrpflicht entfällt, es dürfen keine
Gebühren mehr verrechnet werden.
•Die Tätigkeitsfelder des Rauchfangkehrers wurden gemäß den
gewerberechtlichen Bestimmungen präzisiert
•Bei Ablufteinrichtungen sowie Feuerstätten wurde daher die
Möglichkeit zur Wartung in eigener Verantwortung bzw. durch Beauftragung
eines befugten Gewerbeberechtigten (Kesselhersteller, Servicefirmen etc.)
geschaffen.
•Außerdem muss der Rauchfangkehrer Serviceleistungen weiter ausbauen:
Er hat ein Kehrbuch zu führen, einen Kehrplan zu erstellen und dem
Konsumenten bekannt zu geben – auch der kostenfreie Wechsel des
Rauchfangkehrers ist jetzt durch eine einfache schriftliche Anzeige
möglich.
Redaktion: René Pint/BKF
Dienstag · 7. Februar 2006 · 17:06
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http://www.old.noen.at/templates/print.asp%3FText%3D162728+kehr
ordnung+rauchfangkehrer+burgenland&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=6
Glück im neuen Jahr?
KEHRORDNUNG / Im Jänner findet die nächste Verhandlung über die
Kehrordnung statt. Die Rauchfangkehrer sind verhandlungsbereit.
VON INGRID PUSCHAUTZ
Die unendliche Geschichte zur Reform der Kehrordnung findet am 14. Jänner
ihre Fortsetzung. „Wir sind verhandlungsbereit und haben der
Landesregierung einen Vorschlag unterbreitet“, hofft Walter Pöll,
Innungsmeister der burgenländischen Rauchfangkehrer, endlich auf einen
Verhandlungserfolg. Auf die genauen Inhalte dieses Vorschlages will Walter
Pöll nicht eingehen: „Das würde zu noch mehr Verunsicherung in
der Bevölkerung führen.“
Eines scheint den Rauchfangkehrern aber klar zu sein: Ohne Geld gibt es keine
ausreichende Sicherheit. „Der Rauchfangkehrerberuf entwickelt sich immer
weiter hin zur Umweltschutz- und Energieberatung. Dazu bedarf es natürlich
einer fundierten Ausbildung und entsprechender Geräte. Und das alles kostet
Geld“, erklärt Pöll. „Aber man will, dass der
Rauchfangkehrer nichts kostet.“
So werde zum Beispiel die Feinstaubbelastung durch die modernen
Feuerungsgeräte immer höher. Diese müssten daher mehr
überprüft werden. Das ganze Burgenland sei hier Sanierungsgebiet.
„Wir verhindern viele Krankheiten mit unserer Arbeit und tragen so zur
Volksgesundheit bei“, meint Pöll. Die neuen Kehrtermine wurden gerade
ausgeschickt und der Wissensnotstand der Bevölkerung ist groß:
„Die Leute rufen mich an und fragen, ob ich denn nicht wüsste, dass
nach der neuen Kehrordnung nicht mehr so viele Termine vorgeschrieben seien.
Dabei gibt es diese Kehrordnung noch gar nicht.“
Die Novelle zur burgenländischen Kehrordnung wird schon seit Jahren
diskutiert. Nötig ist sie, weil das bestehende Gesetz bereits aus dem Jahre
1981 stammt und daher nicht den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten
entspricht. Innerhalb dieser Zeit hat es bei den umweltfreundlichen
Heizungsanlagen einen enormen technischen Fortschritt gegeben. Wesentliche
Eckpunkte der neuen Regelung sollen die Vorschreibung weniger Kehrungen, die
Einführung eines Kehrbuches und die Erstellung eines Kehrplanes sein.
Eine Schlichtungsstelle soll über Uneinigkeiten entscheiden. Die geringere
Zahl an Kehrungen sollte sich nach den Vorstellungen der Konsumenten positiv auf
die Kosten niederschlagen. „Der höhere technische Aufwand und die
genauere Terminfestsetzung macht aber eine Kostenreduktion unmöglich“,
meint Pöll. Und hier liegt der Hase im Pfeffer! „Werden die Tarife
herabgesetzt, können wir alle zusperren!“
Trinkgeld beim Jahreswechsel
War es früher Brauch, dem Glücksbringer Rauchfangkehrer einen
ordentlichen Betrag zum Jahreswechsel in die Hand zu drücken, meint Walter
Pöll heute: „Es ist nicht mehr so, wie es früher
war!“
© NÖN-Online 2005
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http://burgenland.orf.at/stories/49002/
02.08.2005
PRÄSENTIERT 01.08.2005
Neue Broschüre über Kehrordnung
Seit 1. Juli gibt es neue gesetzliche Grundlagen zur Kehrordnung. Eine neue
Broschüre mit umfassenden Informationen für Konsumenten wurde nun in
Eisenstadt präseniert.
Genaue Informationen
Alle Konsumenten, die sich detaillierter über die wesentlichen
Änderungen aufgrund des neuen Kehrgesetzes informieren möchten,
können nun auf eine neue Broschüre zugreifen.
Neue Grundlagen
Seit 1. Juli gelten im Burgenland die neuen gesetzlichen Grundlagen für das
Rauchfangkehren. Für die insgesamt 106.000 Haushalte bringt das neue Gesetz
finanzielle Entlastung sowie mehr Service und Transparenz.
"fair. modern. konsumentenfreundlich"
Die Broschüre steht unter dem Motto "fair. modern. konsumentenfreundlich"
und wurde am Montag von SPÖ-Klubobmann Christian Illedits und
Landeshauptmann Hans Niessl präsentiert.
Infos über neue Regelung
"Die neue Regelung ist nachvollziehbar. Es müssen nur mehr Leistungen
bezahlt werden, die tatsächlich erbracht werden. Es gibt ein Splitting
zwischen Kehrung und Überprüfung.
Es gibt die Schlichtungsstelle und natürlich ist es notwendig, dass die
Burgenländerinnen und Burgenländer über diese Neuregelung auch
sehr umfassend informiert werden", so Niessl.
In den Gemeindeämtern
Die Broschüre zur Kehrordnung "fair. modern. konsumentenfreundlich." ist
kostenlos in allen Gemeindeämtern des Landes erhältlich.
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Kehrordnung
Montag · 1. August 2005 · 17:03
Kehrordnung
Eine Informationsbroschüre zum neuen Kehrgesetz und zur Kehrordnung
präsentierten Landeshauptmann Hans Niessl und SPÖ-Klubobmann Christian
Illedits. Die seit 1. Juli dieses Jahres gültigen Gesetzeswerke, die von
SPÖ und FPÖ im Landtag beschlossen worden sind, bringen, so
Landeshauptmann Niessl, wesentliche Verbesserungen für die
Konsumenten.
Ursprünglich hatte es auf Landtagsebene einen gemeinsamen Gesetzesentwurf
von SPÖ und ÖVP gegeben. Letztlich gab es aber doch unterschiedliche
Auffassungen. Mittlerweile wurde das Gesetz nach einer Beschwerde von
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl vom Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes für rechtens erklärt. Die neuen Bestimmungen sind
somit seit 1. Juli in Kraft.
Redaktion: René Pint/BKF
Montag · 1. August 2005 · 17:03
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http://www.bvz.at/templates/print.asp%3FText%3D177078+bvz+
kehrgesetz&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=1
Rauchfangkehrer gegen das neue Kehrgesetz!
ZUKUNFTSSORGEN / Infolge des neuen Kehrgesetzes werden zahlreiche Mitarbeiter
gekündigt. Die Rauchfangkehrer sind nun um ihren Berufsstand besorgt.
VON ANDREAS FUSSI
BEZIRK OBERWART / Hart ins Gericht geht der Zuberbacher Rauchfangkehrermeister
Klaus Brandstätter mit dem neuen Kehrgesetz und der neuen Tarifordnung.
Waren etwa früher bei Ölheizungen sechs Kehrungen jährlich
vorgeschrieben, ist mit dem neuen Gesetz, das demnächst in Kraft treten
soll, nur mehr eine vorgesehen.
Sieben Mitarbeiter wurden per 1. Juli gekündigt
Zusammen mit seinen sechs Kollegen bekam Brandstätter infolge des neuen
Gesetzes jetzt die Kündigung. „Seit 20 Jahren bin ich Arbeiter und war
bis zum heutigen Zeitpunkt noch nie arbeitslos.“ In einem Brief an
Landeshauptmann Hans Niessl und FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly fragt er:
„Wo sollen alle gekündigten Rauchfangkehrer wieder eine neue
Arbeitsstelle finden, wenn die burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe
nicht mehr wirtschaftlich arbeiten dürfen?“ Denn als Grund für
die Kündigungen nennt sein Arbeitgeber, Rauchfangkehrermeister Herbert
Baumrock aus Lockenhaus: „Nach langen Verhandlungen mit der Landesregierung
über ein neues Kehrgesetz und einen neuen Höchsttarif sind wir
Rauchfangkehrer, nach einem Spiel der Politik, auf der Strecke geblieben. Mir
persönlich tut es leid, nun daraus Konsequenzen ziehen zu
müssen.“ Er sehe sich gezwungen, das Arbeitsverhältnis seiner
Mitarbeiter mit 30. Juni zu lösen. Bis Anfang September wolle er seinen
Betrieb auf die Wirtschaftlichkeit berechnen, die nach dem neuen Gesetz zu
erwarten wäre. Erst wenn diese positiv ausfalle, können die Mitarbeiter
im September wieder eingestellt werden.
Brandstätter erkennt zwar die Notwendigkeit eines Kehrgesetzes, versteht
aber nicht den Höchsttarif. „Der macht es für die Betriebe
schwer, wirtschaftlich zu überleben.“ Er glaubt, dass mindestens 25
Prozent der 106 Dienstnehmer der 77 burgenländischen Rauchfangkehrerbetriebe
bald gekündigt werden. Er und viele seiner Kollegen sowie Lehrlinge
hätten viel Geld in Schulungsmaßnahmen gesteckt. „Wo aber soll
ich arbeiten, wenn wir Rauchfangkehrer nicht mehr benötigt
werden?“
Brandstätter glaubt, dass durch das neue Gesetz der „vorbeugende
Brandschutz“ vernachlässigt werde. „Die Verantwortung wird auf
die Kunden übertragen.“ Er hofft, dass das letzte Wort noch nicht
gesprochen ist und die Höhe des Tarifs noch geändert werden könne.
Landeshauptmann Hans Niessl drückte in seinem Antwortschreiben an
Brandstätter sein Bedauern aus. Er glaube aber, dass es sich bei den
Kündigungen um eine organisierte Aktion der Unternehmer handle. Niessl:
„Gerade weil es dabei um die Existenz der Arbeitnehmer und ihrer Familien
geht, ist diese Reaktion zu verurteilen.“ Er bezweifle, ob die
burgenländischen Rauchfangkehrer ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben
ohne Mitarbeiter wahrnehmen können und kündigte strenge Kontrollen
diesbezüglich an. Zur Tarifordung merkte Niessl an, dass eine Neuregelung
notwendig war: „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass vielfach zwar
Gebühren für Kehrungen vorgeschrieben und verrechnet wurden, die
tatsächliche Dienstleistung jedoch in vielen Fällen nicht immer
notwendig war. Im Interesse der Konsumenten – das sind alle
burgenländischen Haushalte – war daher die Neuregelung
erforderlich.“
„Sie müssen sich an die Gegebenheiten anpassen“
In die gleiche Kerbe schlägt Manfred Kölly (FPÖ): „Die
Konsumenten mussten für Nichtleistungen bezahlen.“ Durch die neuen
Geräte müsse weniger oft gekehrt werden. Mit dem neuen Gesetz habe man
sich Mühe gegeben, meint Kölly. Er glaubt nicht, dass die Zunft der
Rauchfangkehrer keine Zukunft mehr habe. „Sie müssen sich aber den
Gegebenheiten anpassen.“ So könnte eine zukünftige Tätigkeit
in der Wartung von Fernheizwerken liegen, meint Kölly. Über eventuelle
Nachjustierungen des Gesetzes könne man mit ihm jederzeit reden.
© NÖN-Online 2005
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Kehrtarif Wirtschaftskammer spricht von Eingriff in betriebliche Autonom
http://www.fpoe-bgld.at/index.php?id=932&backPID=928&tt_news=4058
Kehrtarif: Wirtschaftskammer spricht von Eingriff in betriebliche Autonom
Eisenstadt, 21.6.2005 (fpd): In einer Aussendung hat die Wirtschaftskammer
Burgenland die Höchsttarifverordnung für das Rauchfangkehrergewerbe als
Eingriff in die betriebliche Autonomie bezeichnet.
Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth behauptet, dass die Politik ohne
betriebswirtschaftlichen Background in die Autonomie der Wirtschaft eingreifen
würde.
Gleichzeitig werden vorgeschriebene Briefe unterfertigt von Lehrlingen im
Rauchfangkehrergewerbe an burgenländische Politiker verschickt in welchen
behauptet wird, dass Arbeitsplätze im Burgenland gefährdet seien.
FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly: „Ich muss es so klar sagen: Es
handelt sich beim Rauchfangkehrergewerbe um ein geschütztes Gewerbe, daher
kann von betrieblicher Autonomie und von einem Eingriff durch die Politik
überhaupt keine Rede sein. Wenn es Herr Nemeth so haben will dann bin ich
gerne bereit, für eine völlige Liberalisierung im Rauchfangkehrerwesen
einzutreten. Dann besteht die Möglichkeit, dass sich jeder Bürger am
Markt den Rauchfangkehrer seines Vertrauens aussucht und den Preis, welchen er zu
bezahlen hat autark auszuhandeln. Ich höre schon jetzt den Aufschrei der
Rauchfangkehrerinnung, wonach dadurch tausende Häuser im Burgenland ein Raub
der Flammen werden würden. Aber auch das ist natürlich Unsinn, denn mit
einer deratigen Argumentation dürfte kein Unternehmer beispielsweise Autos
verkaufen, Häuser bauen oder Lebensmittel verkaufen, überall sind
gesetzliche Vorgaben einzuhalten – und dazu sind Sonderregelungen wie es im
Bereich der Rauchfangkehrer der Fall ist nicht notwendig.“
Besonders interessant ist für die FPÖ, dass LH-Stv. Steindl selbst eine
Inseratenkampagne geschaltet hat, in welche eine Senkung der Kehrtarife um bis zu
70 % angekündigt hat. Jetzt wurde genau das umgesetzt und es hagelt Kritik
von der ÖVP, der Wirtschaftskammer und der Rauchfangkehrerinnung.
Kölly: „Für mich ist es einmal mehr ein Zeichen dafür, dass
das Proporzsystem im Burgenland längst ausgedient hat. Man soll nicht zwei
Parteien zur Zusammenarbeit zwingen, welche nicht miteinander
können.“
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http://www.fpoe-bgld.at/index.php?id=932&backPID=928&tt_news=3897
Kehrtarife: Steindl hat Landtagsbeschluss boykottiert!
•FPÖ begrüßt Weisung an ÖVP-Steindl
Eisenstadt, 1.6.2005 (fpd): Mit dem zwischen Landeshauptmann-Stellvertreter
Steindl und der Rauchfangkehrerinnung ausgearbeiteten „Kompromiss“
für neue Kehrtarife im Burgenland hat Steindl den Landtagsbeschluss von
FPÖ und SPÖ boykottiert.
Daher begrüßt FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly, dass nun der
Landtagsbeschluss per Weisung von Landeshauptmann Niessl umgesetzt wird.
Manfred Kölly: „Es wäre nicht Aufgabe Steindls gewesen, faule
Kompromisse aushandeln, sondern den Landtagsbeschluss, gegen welchen die ÖVP
leider gestimmt hat, umsetzen. Ich bin froh, dass nun durch diese Weisung der
Landtagsbeschluss zugunsten der Haushalte im Burgenland auf Punkt und Beistrich
umgesetzt wird.“
Es kann nicht sein, so Manfred Kölly, dass demokratische Beschlüsse des
Landtages von einem Regierungsmitglied ignoriert werden.
Manfred Kölly: „Ich brauche auch keinen Vermittler Peter Nemeth, um
einen Deal zwischen Steindl und der Rauchfangkehrerinnung auszuhandeln, welcher
noch dazu einem Landtagsbeschluss widerspricht. Das war ein billiger PR-Gag auf
Kosten der Haushalte im Burgenland. Dieser Kuhhandel war im Vergleich zum
Landtagsbeschluss eine eklatante Verschlechterung für die
Konsumenten.“
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SPÖ-Reaktion
Dienstag · 7. Juni 2005 · 17:06
SPÖ-Reaktion
Auf Unverständnis seitens der SPÖ trifft die Kritik von
ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer. Dieser hatte am Montag massiv die
vorzeitigen Auflösung des Landtages bzw. der Vorgehensweise der SPÖ
kritisiert.
"Kein SPÖ-Politiker, sondern ÖVP-Chef Franz Steindl benötigt eine
Weisung des Landeshauptmannes, um einem offenen Arbeitsauftrag nachzukommen",
verweist Illedits auf die überfällige Senkung der
Rauchfangkehrertarife.
Redaktion: René Pint/BKF
Dienstag · 7. Juni 2005 · 17:06
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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=383249
01.06.2005
KEHRORDNUNG
Politische Aufregung um Anweisung
Die von SPÖ und Freiheitlichen im Landtag beschlossenen Tarifvorgaben
für Rauchfangkehrer werden umgesetzt. Es gibt nun eine entsprechende
Anweisung von Landeshauptmann Niessl (SPÖ). Das sorgt für politische
Aufregung.
Höchsttarif-Verordnung
In Sachen Tarife für Rauchfangkehrer wies Niessl
Landeshauptmann-Stellvertreter Steindl (ÖVP)an, die
Höchsttarif-Verordnung zu erlassen. Damit soll die im Landtag bereits
beschlossene Tarifregelung umgesetzt werden.
Das neue Kehrgesetz und die Vorgaben für die Tarife beschlossen SPÖ und
Freiheitlichen gemeinsam. Zwischen SPÖ und ÖVP hatte es in diesem
Zusammenhang einen monatelangen Polit-Streit gegeben. Steindl hatte die von ihm
mit der Rauchfangkehrer-Innung ausverhandelten Tarife als guten Kompromiss
bezeichnet. Umgesetzt werden nun die von SPÖ und Freiheitlichen im Landtag
beschlossenen Tarifvorgaben.
Das bringt die neue Kehrordnung
Zweiter Fall
Es ist bereits die zweite Weisung, die Landeshauptmann Hans Niessl einem
ÖVP-Politiker erteilt hat. Der damalige Wirtschaftslandesrat Karl Kaplan
musste 2003 eine Weisung in Sachen Ladenöffnungszeiten ausführen.
Umsetzung per Weisung
Damit muss Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl als zuständiger
Referent die Kehrtarifverordnung per Weisung umsetzen.
Diese Verordnung legt die Tarife, die die Rauchfangkehrer für ihre Arbeiten
verlangen dürfen fest.
"Vorgehensweise nicht in Ordnung"
"ich bin dagegene, dass - wie der Landeshauptmannstellvertreter - in
Zeitungsinseraten darauf hingewiesen wird, dass die Kehrtarife um 40 Prozent
sinken und zwei Tage nachher plant er eine Verordnung, wo sie nur um zehn Prozent
sinken. Diese Vorgehensweise ist nicht in Ordnung, deshalb habe ich die Weisung
erteilt", sagte Niessl
Niessl: Entlastung von bis zu 80 Prozent
Niessl sprach von einer Entlastung für die Konsumenten durch die neue
Tarifverordnung von bis zu 80 Prozent, etwa für Haushalte, die mit Gas
heizen.
Steindl verwies auf Wirtschaft
"Mein Vorschlag hätte eine Reduzierung der Kehrtarife bis zu 52 Porzent
bedeutete. Damit hätte die WIrtschaft leben können, damit wären
auch Hunderte von Arbeitsplätzen im Rauchfangkehrerbereich gesichert
gewesen. Nun habe ich eien Weiung, wo es darum geht, auch Tarife zu senken. Und
das werde ich selbstverständlich umsetzen", so Steindl.
Reaktionen:
Die Neuregelung bringe den Konsumenten einen finanzielle Entlastung, sagten
Konsumentenschutz-Landesrätin Dunst (SPÖ) und SPÖ Klubobmann
Illedits. Auch FPÖ-Klubobmann Kölly begrüßt die
Weisung.
Wirtschaftskammer-Präsident Peter Nemeth bezeichnete die Kehrtarif-Weisung
von Landeshauptmann Niessl als "Eingriff in die betriebliche Autonomie" und
protestierte scharf gegen diese Vorgehensweise.
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Weisung
Mittwoch · 1. Juni 2005 · 17:07
Weisung
Die Diskussion um die Höchsttarife für Rauchfangkehrer ist beendet. In
der Sitzung der Landesregierung am Mittwoch erteilte Landeshauptmann Hans Niessl
dem zuständigen Referenten Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl eine
Weisung auf Erlassung einer Tarifverordnung.
Diese habe, so Niessl, dem Beschluss des Landtages zu entsprechen. Dadurch
ergeben sich für die burgenländischen Haushalte wesentliche
Verbesserungen und spürbare Einsparungen, so der Landeshauptmann.
Redaktion: René Pint/BKF
Mittwoch · 1. Juni 2005 · 17:07
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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=379036
Mittwoch, 04.05.05
KEHRTARIFE
Streit um zehnprozentige Senkung
Die Kehrgebühren im Burgenland werden um zehn Prozent gesenkt. Darauf haben
sich ÖVP, Wirtschaftskammer und Rauchfangkehrer-Innung geeinigt. Kritik
kommt von SPÖ, FPÖ und der AK.
Politischer Dauerbrenner
Die Diskussion um die Kehrgebühren im Burgenland war ein politischer
Dauerbrennen. Vor wenigen Wochen wurde im burgenländischen Landtag die neue
Kehrordnung beschlossen. Und jetzt liegt auch die neue Verordnung vor, die die
Kehrtarife regelt.
Ersparnis für Konsumenten
Ein Kompromiss beendet die jahrelange Diskussionen um die Kehrordnung: Die neue
Tarifverordnung soll dem Konsumenten schlussendlich eine Ersparnis von 10 Prozent
bringen.
Deal ausgehandelt
Ausgehandelt haben den Deal der zuständige Wirtschaftslandesrat Franz
Steindl (ÖVP)und die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung. Vermittler
war Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth (ÖVP), der von einer
Ersparnis von 880.000 Euro pro Jahr spricht.
"Marktkonform"
Man habe eine Lösung gefunden, die für die Konsumenten erhebliche
Einsparungen bringe und den burgenländischen Rauchfangkehrerbetrieben
ebenfalls eine marktkonforme Preisgestaltung ermögliche, sagte Nemeth.
Zähneknirschen bei Innung
Die Rauchfangkehrerinnung nehme das Gesetz zähneknirschend zur Kenntnis,
sagte Innungsmeister Walter Pöll. "Wir sind mit unserer Kalkulation nicht
ganz druchgekommen. Wir haben uns darauf geeinig, dass für alle
Burgenländer Preisreduktionen kommen. Bei manchen werden es bis zu 40
Prozent sein, bei anderen weniger. Dass es zu Freisetzung von Mitarbeitern kommt
ist unumgänglich", so Pöll.
Heftige Kritik
Kritik an dem Kompromiss kommt gleich von mehreren Seiten. Die SPÖ spricht
von "Packelei", die FPÖ von "Frotzelei" und die Arbeiterkammer sieht alle
"Bemühungen, die Haushalte finanziell zu entlasten torpediert".
Reaktion SPÖ:
Als "völlig inakzeptable Packelei zu Lasten der Konsumenten" bezeichnete
SPÖ-Klubchef Christian Illedits die "Einigung" zur Kehrordnung. Der
ÖVP-Chef habe selbst eine Entlastung der Haushalte in der
Größenordnung von bis zu 40 und 70 Prozent angekündigt. "Die
burgenländischen Konsumenten jetzt mit 10 Prozent abspeisen zu wollen, ist
schlichtweg eine Frotzelei und provoziert eien Weisung des Landeshauptmannes", so
Illedits.
Eine Senkung der Kehrtarife um zehn Prozent entspreche "nicht annähernd dem
wahren Senkungspotential", bei dem Vorstoß handle es sich um eine
"Mogelpackung", erklärte Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst
(SPÖ).
Reaktion FPÖ:
Auch die FPÖ übt heftige Kritik an ÖVP-Chef Steindl. "Steindl soll
keine Kompromisse aushandeln, sondern den Landtagsbeschluss, gegen welchen die
ÖVP gestimmt hat, umsetzen. Das ist seine Aufgabe", sagte
FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly.
Er, so Kölly weiter, fordere Landeshauptmann Niessl auf, seinem
Stellvertreter eine entsprechende Weisung zu erteilen, damit der
Landtagsbeschluss auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird",
Reaktion AK:
Als "unerträgliche Packelei, die auf dem Rücken der
burgenländischen Konsumenten ausgetragen wird" bezeichnete die AK Burgenland
die Einigung.
Die Konsumenten hätten den bisher geltenden 20-prozentigen
Überprüfungstarif akzeptiert. "Dass jetzt stattdessen bei Nichtkehren
80 Prozent des vollen Tarifes zu zahlen wären, ist völlig
unakzeptabel."
Steindl: Guter Kompromiss
Der zuständige Wirtschaftslandesrat Landeshauptmann-Stellvertreter Franz
Steindl (ÖVP) sieht die von ihm ausverhandelte neue Tarifverordnung als
guten Kompromiss für Konsumenten und Rauchfangkehrer.
Kammer weist Vorwurf zurück
Die Wirtschaftskammer weise den Vorwurf der "Packelei" auf das Schärfste
zurück, erklärte Kammerpräsident Nemeth: "Der ausverhandelte
Kompromiss ist absolut in Ordnung und bringt in manchen Bereichen eine Senkung
von über 50 Prozent."
burgenland.ORF.at; 1.4.05
Am 1. April wurde die neue Kehrordnung im Landtag beschlossen. Es zeigte sich:
Das neue Gesetz fordert den Privaten mehr Eigenverantwortung ab und bringt laut
Verfasser leistungsbezogenere Tarife.
Das bringt die neue Kehrordnung
http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=373989
burgenland.ORF.at; 2.2.05
Anfang Februar des heurigen ahres hatte LAndesrätin Verena Dunst (SPÖ)
angekündigt, dass die schier unendlich anmutende Diskussion um eine
Neurordnung der Kehrordnung noch heuer ein Ende finden werde. Diese
Ankündigung entfachte die Diskussion aufs Neue.
Diskussion um Kehrordnung geht weiter
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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=379036
Mittwoch, 04.05.05
KEHRORDNUNG
EINIGUNG
Weniger zahlen fürs Kehren
Die Kehrgebühren im Burgenland werden um zehn Prozent gesenkt. Damit
dürfte der Schlusspunkt unter eine Diskussion gesetzt sein, die jahrelang
die Köpfe zum Rauchen gebracht hat.
Politischer Dauerbrenner
Die Diskussion um die Kehrgebühren im Burgenland war ein politischer
Dauerbrennen. Vor wenigen Wochen wurde im burgenländischen Landtag die neue
Kehrordnung beschlossen. Und jetzt liegt auch die neue Verordnung vor, die die
Kehrtarife regelt.
Ersparnis für Konsumenten
Ein Kompromiss beendet die jahrelange Diskussionen um die Kehrordnung: Die neue
Tarifverordnung soll dem Konsumenten schlussendlich eine Ersparnis von 10 Prozent
bringen.
Deal ausgehandelt
Ausgehandelt haben den Deal der zuständige Wirtschaftslandesrat Franz
Steindl (ÖVP)und die burgenländische Rauchfangkehrer-Innung. Vermittler
war Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth (ÖVP), der von einer
Ersparnis von 880.000 Euro pro Jahr spricht.
"Marktkonform"
Man habe eine Lösung gefunden, die für die Konsumenten erhebliche
Einsparungen bringe und den burgenländischen Rauchfangkehrerbetrieben
ebenfalls eine marktkonforme Preisgestaltung ermögliche, sagte Nemeth.
Zähneknirschen bei Innung
Die Rauchfangkehrerinnung nehme das Gesetz zähneknirschend zur Kenntnis,
sagte Innungsmeister Walter Pöll. "Wir sind mit unserer Kalkulation nicht
ganz druchgekommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass für alle
Burgenländer Preisreduktionen kommen. Bei manchen werden es bis zu 40
Prozent sein, bei anderen weniger. Dass es zu Freisetzung von Mitarbeitern kommt
ist unumgänglich", so Pöll.
In Begutachtung
Derzeit ist das Gesetz in Begutachtung, es könnte im der zweiten
Jahreshälfte 2005 in Kraft treten.
burgenland.ORF.at; 1.4.05
Am 1. April wurde die neue Kehrordnung im Landtag beschlossen. Es zeigte sich:
Das neue Gesetz fordert den Privaten mehr Eigenverantwortung ab und bringt laut
Verfasser leistungsbezogenere Tarife.
Das bringt die neue Kehrordnung
burgenland.ORF.at; 2.2.05
Anfang Februar des heurigen ahres hatte LAndesrätin Verena Dunst (SPÖ)
angekündigt, dass die schier unendlich anmutende Diskussion um eine
Neurordnung der Kehrordnung noch heuer ein Ende finden werde. Diese
Ankündigung entfachte die Diskussion aufs Neue.
Diskussion um Kehrordnung geht weiter
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http://www.fpoe-bgld.at/index.php?id=932&backPID=928&tt_news=3683
Fauer Kuhhandel um Kehrtarife
FPÖ fordert Weisung von Landeshauptmann Niessl
Eisenstadt, 04.5.2005 (fpd): Heftige Kritik von Seiten der FPÖ hagelt es
für den zwischen Landeshauptmann-Stellvertreter Steindl und der
Rauchfangkehrerinnung ausgearbeiteten ???Kompromiss“ für neue
Kehrtarife im Burgenland.
FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly: ???Steindl soll keine Kompromisse
aushandeln, sondern den Landtagsbeschluss, gegen welchen die ÖVP gestimmt
hat, umsetzen. Das ist seine Aufgabe. Ich fordere Landeshauptmann Niessl auf,
seinem Stellvertreter eine entsprechende Weisung zu erteilen, damit der
Landtagsbeschluss auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird.“
Es kann nicht sein, so Manfred Kölly, dass demokratische Beschlüsse des
Landtages von einem Regierungsmitglied ignoriert werden.
Manfred Kölly: ???Ich brauche auch keinen Vermittler Peter Nemeth, um einen
Deal zwischen Steindl und der Rauchfangkehrerinnung auszuhandeln, welcher noch
dazu einem Landtagsbeschluss widerspricht. Das ist ein billiger PR-Gag auf Kosten
der Haushalte im Burgenland. Dieser Kuhhandel ist im Vergleich zum
Landtagsbeschluss eine Verschlechterung für die Konsumenten und das kann ich
so nicht akzeptieren.“
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Landtagssitzung
Donnerstag · 31. März 2005 · 16:06
Landtagssitzung
Die Landtagswahlordnung, das Wählerevidenz-Gesetz sowie ein
SPÖ-FPÖ-Vorstoß für eine neue Kehrordnung standen im
Mittelpunkt der Landtagssitzung am Donnerstag. Noch vor Eingang in die
Tagesordnung gab es eine von der Grünen Landtagsfraktion initiierte Aktuelle
Stunde zum Thema Feinstaubbelastung.
Über Wählen mit 16 herrscht unter den vier Landtagsparteien prinzipiell
Einigkeit. Die Vorgangsweise sorgte allerdings für heftige Diskussionen: Die
ÖVP kritisiert den Vorstoß von SPÖ und Freiheitlichen, sie wollte
das Gesetz erst nach einer Begutachtung beschließen. Sozialdemokraten und
Freiheitlichen blieben allerdings bei ihrer geplanten Beschlußfassung.
Für Diskussionen sorgte auch die Allianz SPÖ-FPÖ in Sachen
Kehrgesetz samt Tarifverordnung. Das zuständige Regierungsmitglied,
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl ist der Auffassung, dass der
vorgelegte Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist, weil im Gesetz selbst die
Tarife nicht geregelt werden dürften. Das sei nur über eine
entsprechende Verordnung rechtens. Mit einem Aktionismus vor dem Landtag machten
die Rauchfangkehrer auf ihre Anliegen aufmerksam.
Redaktion: René Pint/BKF
Donnerstag · 31. März 2005 · 16:06
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Kehrordnung
Montag · 14. März 2005 · 16:04
Kehrordnung
Mit einem gemeinsamen Initiativ- und Entschließungsantrag im
burgenländischen Landtag drängen SPÖ und FPÖ auf die rasche
Umsetzung eines neuen Kehrgesetzes samt einer konumentenfreundlichen Neuregelung
der Kehrtarife.
Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes: Die Anzahl der Kehrtermine soll dem
neuesten Stand der Technik angepasst und somit verringert werden. Bei
Nichtbenützung über 12 Monate besteht eine Abmeldemöglichkeit und
der racufangkehrer muss Serviceleistungen weiter ausbauen.
Redaktion: René Pint/BKF
Montag · 14. März 2005 · 16:04
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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=369585
03.03.2005
Kehrordnung, UVP und Pflegegeld
Die Umweltvertäglichkeitsprüfung, die Erhöhung des Pflegegeldes
und der politische Dauerbrenner "Neue Kehrordnung" sind unter anderem Thema heute
im Landtag. Die Tagesordnung ist umfangreich.
Initiativantrag von FPÖ und SPÖ
Die heutige Landtagssitzung soll einen Kehraus für die alte Kehrordnung
bringen, hoffen die Freiheitlichen. FPÖ und SPÖ haben sich auf ein
neues Tarifmodell geeinigt und werden dieses in Form eines Initiativantrages in
den Landtag einbringen.
Auch Antrag von ÖVP
Die ÖVP plant ebenfalls einen Initiativantrag zum neuen Kehrgesetz. Heisse
Diskussionen sind garantiert, schieben sich doch die Fraktionen gegenseitig die
Schuld an der langen politischen Pattstellung in dieser Causa zu.
Weniger zahlen
Die Haushalte sollen künftig jedenfalls weniger für den Rauchfangkehrer
zahlen müssen als bisher.
Grüne und SPÖ: Thema UVP
Die Grünen wollen gemeinsam mit der SPÖ einen dringlichen Antrag gegen
eine Aufweichung der Umweltverträglichkeitsprüfung einbringen. Die
Landesregierung solle die Beibehaltung der bisherigen Regelung fordern.
Diskussion um Pflegegeld
Für die Diskussionen wird einmal mehr das Pflegegeld sorgen. Es wird im
Burgenland um zwei Prozent erhöht, die Freiheitlichen fordern plus vier
Prozent, die Sozialdemokraten sagen, der Bund soll mehr zahlen.
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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=367443
Mittwoch, 16.02.05
KEHRORDNUNG
FPÖ fordert rasche Lösung
Die Kehrordnung und kein Ende der politischen Auseinandersetzung um sie:
FPÖ-Klubobmann Kölly fordert nun eine Einigung zwischen SPÖ und
ÖVP und will andernfalls im Landtag eine Mehrheit suchen.
Kölly: Bürger sind Leidtragende
Leidtragende der Auseinandersetzung zwischen SPÖ und ÖVP in Sachen
Kehrordnung seien die Bürger, sagt FPÖ-Klubobmann Manfred Kölly,
denn so lange es keine neue Kehrordnung gebe, müssten auch dann
Rauchfangkehrergebühren bezahlt werden, wenn gar nicht gekehrt wurde.
Kölly: Proporz schuld
Schuld an der Pattstellung ist laut Kölly das Proporzsystem, das SPÖ
und ÖVP zu einer gemeinsamen Regierungspolitik zwingt.
Kölly will im Landtag eine Mehrheit suchen, falls die Regierungsparteien
keine Lösung finden.
Illedits: Steindl schuld
SPÖ-Klubchef Christian Illedits ist erfreut über Köllys
Initiative. Laut Illedits ist Franz Steindl (ÖVP) als zuständiges
Regierungsmitglied schuld, dass die Bevölkerung trotz politischer Einigung
über ein neues Gesetz noch überhöhte Gebühren zahlen
muss.
Denn Steindl sei nicht bereit, die vereinbarte neue Höchsttarifverordnung
vorzulegen, so der SPÖ Klubschef.
Reaktion aus der ÖVP
Verwundert reagiert ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper: "Der
Ball liegt bei der SPÖ. Die Regierungsvorlage ist längst ausverhandelt,
seither wird ein Beschluss von Landeshauptmann Niessl blockiert." Um "der
Blockade-Politik der SPÖ" endlich ein Ende zu setzen, werde Steindl das neue
Kehrgesetz über den Weg eines Initiativantrages direkt in den Landtag
bringen, kündigt Halper an, "SPÖ und FPÖ sind eingeladen, diesem
Antrag zuzustimmen".
burgenland.ORF.at; 2.2.2005
Die schier unendliche Geschichte um eine neue Kehrordnung im Burgenland soll noch
heuer zu Ende gehen. Das versicherte Anfang Februar zumindest
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst (SPÖ).
Diskussion um Kehrordnung geht weiter
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http://burgenland.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=2&id=365348
02.02.2005
SCHLAGABTAUSCH
Diskussion um Kehrordnung geht weiter
Die schier unendliche Geschichte um eine neue Kehrordnung im Burgenland soll noch
heuer zu Ende gehen. Das versichert zumindest Konsumentenschutzlandesrätin
Verena Dunst (SPÖ).
Dunst: Steindl bremst
Es sei längst alles ausverhandelt und spieße sich nur bei den Tarifen.
Wenn das zuständige Regierungsmitglied Landeshauptmann-Stellvertreter Franz
Steindl (ÖVP) nicht in der Lage sei, sich aus der Geiselhaft der 30
Rauchfangkehrerunternehmen zu befreien, dann solle eben das freie Spiel der
Kräfte im Landtag entscheiden, sagt Dunst.
"Es kann nicht sein, dass wir mittlerwiele die dritte Heizperiode haben, wo noch
immer nicht all das, was wir ausverhandelt haben auf den Tisch kommt", sagt
Dunst. Sie wolle den Landtag bitten, dass er die Kehrordnung und das neue
Tarifmodell beschließt.
ÖVP: Billiges Ablenkungsmanöver
Als billiges Ablenkungsmanöver der SPÖ bezeichnet
ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Halper die Aussagen von
Landesrätin Dunst zum Kehrgesetz.
Halper: Niessl sei säumig
Die Regierungsvorlage zum Kehrgesetz liege bereits seit einem Jahr vor.
Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) habe es bisher verabsäumt, die
Vorlage auf die Tagesordnung der Regierungssitzung zu nehmen. Dunst sei mit ihrer
Kritik daher an der falschen Adresse, sagt Halper.
Steindl will Initiativantrag
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) will das neue Kehrgesetz
über den Weg eines Initiativantrags ermöglichen, wenn die SPÖ -
wie er sagt - weiter auf Blockade-Politik setzt. Die Regierungsvorlage sei seit
gut einem Jahr ausverhandelt, die SPÖ blockiere aber den Beschluss.
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Kehrordnung: SPÖ wirft ÖVP Säumigkeit vor
Donnerstag · 15. Juli 2004 · 16:07
Kehrordnung: SPÖ wirft ÖVP Säumigkeit vor
Eine vermeintliche Verzögerung in Sachen burgenländischer Kehrordnung
durch die ÖVP kritisieren Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst und
SPÖ-Klubobmann Christian Illedits.
Die derzeitige Kehrordnung ist seit mehr als 20 Jahren in Kraft und entspricht
den Gegebenheiten moderner Heizungstechnik bei weitem nicht mehr. Die SPÖ
tritt vehement für die neue Kehrordnung ein, diese soll eine spürbare
finanzielle Entlastung der Haushalte bringen.
Schuld an der Verzögerung sei, so Illedits, die bisher vom zuständigen
Regierungsmitglied, Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl, noch nicht
vorgelegte Höchsttarifverordnung, ohne die die neue Kehrordnung nicht in
Kraft treten kann. Illedits suchte daher auch schon den Kontakt mit der
Rauchfangkehrerinnung. Die Kehrordnung sei nur deshalb noch nicht in Kraft, so
ÖVP-Klubobmann Niki Berlakovich, weil sich die SPÖ in Details
verbeiße und damit alle Verhandlungsergebnisse bewusst verzögere. Bis
Beginn der nächsten Heizperiode soll die neue burgenländische
Kehrordnung auf jeden Fall in Kraft sein.
Redaktion: Kurt Behofsics/BKF
Donnerstag · 15. Juli 2004 · 16:07
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http://www.oe-journal.at/Aktuelles/0303/W1/30603kehrordn.htm+kehr
ordnung+rauchfangkehrer+burgenland&hl=de&gl=at&ct=clnk&cd=10
Bgld: »Weißer Rauch« für neue Kehrordnung
erstellt am 06 03. 03
Modernen Technologien wird durch präzise Kostenwahrheit Rechnung
getragen
Eisenstadt (blms) - Zeitgemäß, konsumentenorientiert, transparent und
praktikabel – so präsentiert sich der Entwurf zur Novelle der
Burgenländischen Kehrordnung, der nach intensiven Parteiengesprächen
und Verhandlungen am 05.03.2003 von Landeshauptmann Hans Niessl und
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz Steindl im Eisenstädter Landhaus
der Öffentlichkeit präsentiert wurde.
Notwendig wurde diese Neuregelung, weil das bestehende Gesetz bereits aus dem
Jahr 1981 stammt und daher nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und
Gegebenheiten entspricht. Innerhalb dieser Zeitspanne hat es bei den
Heizungsanlagen natürlich einen enormen technischen Fortschritt gegeben.
Auch die Wohnbauförderung des Landes hat durch die verstärkte
Förderung von modernen und umweltfreundlichen Heizungsanlagen diese Materie
nachhaltig beeinflusst. Diesem Fortschritt wird nunmehr in der
Burgenländischen Kehrordnung Rechnung getragen.
Wesentliche Eckpunkte der neuen Regelung sind die Vorschreibung von weniger
Kehrungen, die Einführung eines Kehrbuches, um die Leistungen
nachvollziehbar und für den Einzelnen transparent zu gestalten sowie die
Erstellung eines Kehrplanes, wobei Datum und Uhrzeit der nächsten Kehrung
seitens der Rauchfangkehrer mindestens ein Monat vorher bekannt zu geben und auch
einzuhalten sind.
Das Burgenland wird durch dieses neue Gesetz auch das erste Bundesland sein, wo
in Sachen Kehrordnung eine Schlichtungsstelle installiert wird, die sich aus
jeweils einem Vertreter der Rauchfangkehrerinnung, der Arbeiterkammer sowie zwei
Mitglieder des Amtes der Burgenländischen Landesregierung – wobei ein
Mitglied von der Abteilung Konsumentenschutz kommt - zusammensetzt.
Diese Schlichtungsstelle soll über alle Uneinigkeiten entscheiden, die sich
im Bereich der Kehrordnung ergeben. Darüber hinaus soll sie auch in
Fällen von Tarifstreitigkeiten zum Einsatz kommen. Dazu ist allerdings noch
die Verankerung in der Tarifordnung nötig.
Die geringere Anzahl an Kehrungen wird sich natürlich auch in den Kosten
für die Konsumenten niederschlagen. Aufgrund des unterschiedlichen
Zeitaufwandes soll hinkünftig aber auch zwischen Kehrung und
Überprüfung unterschieden werden, wobei diese Differenzierung in der
neuen Tarifordnung geregelt sein wird.