Gebäuderichtlinie 2010/31/EU
EU-Gebäuderichtlinie
In Umsetzung der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU wurde im Burgenländischen
Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz (Bgld. LHKG) festgelegt,
dass die Verfügungsberechtigten einer Heizungs- und Klimaanlage verpflichtet
sind, wiederkehrende Überprüfungen durch - vom Amt der
Burgenländischen Landesregierung bestellten Überprüfungsorganen -
durchführen zu lassen.
Bei Heizkesseln von mehr als 20 kW und Klimaanlagen von mehr als
12 kW haben diese Überprüfungen auch die Prüfung des Wirkungsgrads
der Kessel/Anlage und der Kessel-/Anlagendimensionierung im Verhältnis zum
Heizbedarf/Kühlbedarf des Gebäudes zu umfassen.
Die Überprüfungen entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie und dem
Bgld. LHKG sollen neben der Feststellung von etwaigen Mängel oder der
Mängelfreiheit, zum Aufzeigen von Einsparungspotenzialen bei Heizungs- und
Klimaanlagen dienen. Der Energiehaushalt "im eigenen Haus" soll somit den
jeweiligen Anlagenbetreibern transparent gemacht werden.
Durch die im Prüfbericht/Inspektionsbericht aufzunehmenden Empfehlungen wird
der Verfügungsberechtigte einer Anlage aufmerksam gemacht, dass eventuell
eine Über- oder Unterdimensionierung der Anlage gegeben ist und werden
Verbesserungsvorschläge erteilt. Das kann zu enormen Kosteneinsparungen
führen.
Burgenland ist auch gefordert bei der Umsetzung von
Feinstaubreduktionsmaßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft. Vor
allem die alten Heizungsanlagen haben einen großen Anteil an den
Gesamtemissionen. Durch Verbesserungen, die durch die Überprüfungen und
Empfehlungen herbeigeführt werden, wird eine deutliche Reduktion bei
Heizungsanlagenemissionen bewirkt.
Auch eine Verringerung des Energiebedarfs durch Heizungssanierungen oder
-umstellungen, Wärmedämmmaßnahmen, etc., bewirkt
Brennstoffeinsparungen und dadurch eine Emissionsreduktion.
Auch soll durch die Informations- und Beratungstätigkeit der
Überprüfungsorgane bei den Verfügungsberechtigten eine Umstellung
des Benutzerverhaltens bewirkt werden.
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