Gebäuderichtlinie 2010/31/EU

EU-Gebäuderichtlinie

In Umsetzung der Gebäuderichtlinie 2010/31/EU wurde im Burgenländischen Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz (Bgld. LHKG) festgelegt, dass die Verfügungsberechtigten einer Heizungs- und Klimaanlage verpflichtet sind, wiederkehrende Überprüfungen durch -  vom Amt der Burgenländischen Landesregierung bestellten Überprüfungsorganen - durchführen zu lassen.

Bei Heizkesseln von mehr als 20 kW und Klimaanlagen von mehr als 12 kW haben diese Überprüfungen auch die Prüfung des Wirkungsgrads der Kessel/Anlage und der Kessel-/Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf/Kühlbedarf des Gebäudes zu umfassen.

Die Überprüfungen entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie und dem Bgld. LHKG sollen neben der Feststellung von etwaigen Mängel oder der Mängelfreiheit, zum Aufzeigen von Einsparungspotenzialen bei Heizungs- und Klimaanlagen dienen. Der Energiehaushalt "im eigenen Haus" soll somit den jeweiligen Anlagenbetreibern transparent gemacht werden.

Durch die im Prüfbericht/Inspektionsbericht aufzunehmenden Empfehlungen wird der Verfügungsberechtigte einer Anlage aufmerksam gemacht, dass eventuell eine Über- oder Unterdimensionierung der Anlage gegeben ist und werden Verbesserungsvorschläge erteilt. Das kann zu enormen Kosteneinsparungen führen.

Burgenland ist auch gefordert bei der Umsetzung von Feinstaubreduktionsmaßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft. Vor allem die alten Heizungsanlagen haben einen großen Anteil an den Gesamtemissionen. Durch Verbesserungen, die durch die Überprüfungen und Empfehlungen herbeigeführt werden, wird eine deutliche Reduktion bei Heizungsanlagenemissionen bewirkt.

Auch eine Verringerung des Energiebedarfs durch Heizungssanierungen oder -umstellungen, Wärmedämmmaßnahmen, etc., bewirkt Brennstoffeinsparungen und dadurch eine Emissionsreduktion.

Auch soll durch die Informations- und Beratungstätigkeit der Überprüfungsorgane bei den Verfügungsberechtigten eine Umstellung des Benutzerverhaltens bewirkt werden.  

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