Förderungen
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Richtlinie 2021
Richtlinie 2021 zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz.
Landesförderung Alternativenergieanlagen Burgenland
Weitere Links:
Land
Burgenland
Umweltförderung Bund
nicht mehr aktuell:
Förderung von
Alternativenergieanlagen:
Ab 1. Juli 2008 wurde die Förderung für Alternative Energieanlagen
geändert. Die Burgenländische Energie Agentur (BEA) hat eine Richtlinie erarbeitet,
nach der nun die Vergabe der Förderungen gehandhabt wird.
Ziel der Burgenländischen Energieagentur (BEA) ist die Förderung des
sinnvollen Einsatzes von Energie im privaten, gewerblichen und öffentlichen
Bereich, wodurch ein Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der
Lebensqualität der Bevölkerung und eine gesunde Entwicklung des
Lebensraumes erreicht werden soll.
Darüber hinaus ist es die Aufgabe der BEA, die Energieförderung, die
Energieforschung sowie die Nutzung neuer Technologien, insbesondere im
Zusammenhang mit der Nutzung heimischer, regenerierbarer Energie sowie die
Rückgewinnung von Energie initiiert, beratend, begleitend und finanziell zu
unterstützen.
Im Vordergrund steht die rationelle Energieverwendung und der effiziente
Energieeinsatz sowie die gezielte Förderung der Erzeugung und Verwendung von
erneuerbaren Energieträgern.
Diese Ziele sollen erreicht werden durch:
Umfassende Information in Form von Veranstaltungen sowie durch Herausgabe und
Verbreitung von Informationsschriften über die sinnvolle Verwendung von
Energie und über die Einsatzmöglichkeiten energiesparender
Technologien,
Ideelle und finanzielle Förderung von Projekten zur Einsparung von Energie
oder der Erzeugung und des Einsatzes von erneuerbarer Energie,
Unterstützung bestehender Einrichtungen, deren Zielsetzung mit jener der BEA
übereinstimmt,
Unterstützung von Gemeinden und anderen öffentlicher Stellen in
Energiefragen,
Planung, Koordination und Durchführung von Aus- und
Weiterbildungsver-anstaltungen für Energieverbraucher,
Dienstleistungsanbieter, Bauträger und öffentlicher
Einrichtungen,
Planung, Koordination sowie die Durchführung und
Qualitätskontrolle von Energieberatungen,
Initiieren, Durchführen und Begleiten von Forschungs- und Pilotprojekten,
zum Beispiel in den Bereichen Bauphysik und gesundes Wohnen, Energietechnik,
erneuerbarer Energie und Energiewirtschaft, z.B. Sonnenenergie- und
Tageslichtnutzung,
Aufbau und Weitergabe von wissenschaftlichem Know-how in allen Fachbereichen und
Dienstleistungssparten der BEA,
Beitritt und Mitwirkung bei Vereinigungen, die sich in den Aufgabenbereichen der
BEA betätigen.
Förderung & Finanzierung -
Alternativenergieanlagen
Die Burgenländische Energieagentur ist seit 1.7.2008 mit der Abwicklung der
Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur
Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher bei der BEA –
Burgenländischen Energieagentur persönlich oder per Post zubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
INFO-Hotline: 05/9010/8787
Montag bis Donnerstag von 8:00
bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen!
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Warmwasserwärmepumpen
Grundbetrag: 300,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 600,-
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung
Grundbetrag: 800,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 1.400,-
Heizungswärmepumpen (Erd- oder
Wasserwärmepumpe)
Grundbetrag: 1.500,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)
Grundbetrag: 1.500.-
Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene
Wärmepumpen)
Grundbetrag: 800.-
Maximal mögliche Förderhöhe: 1600.-
Thermische Solaranlage für
Heizungsunterstützung
Grundbetrag: 1.400,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 2.200,-
Hauszentralheizung über Biomasse
Grundbetrag: 1.500,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis
erneuerbarer Energie
Grundbetrag: 500,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 1.600,-
Fernwärmeanschlüsse
Grundbetrag: 1.500,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung
mit Wärmerückgewinnung)
Grundbetrag: 900,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 2.000,-
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
Grundbetrag: 900,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 1.200,-
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender
Biomasseanlagen
Grundbetrag: 100,-
Maximal mögliche Förderhöhe: 500,-
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen
nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
Das Ergebnis von neun Landesregierungen:
Neun verschiedene Landesregierungen bedeuten auch neun verschiedene Auslegungen
und Handhabungen der betreffenden Richtlinien und Gesetze.
Einheitliche Richtlinien und Gesetze, die für ganz Österreich gelten,
wären daher wünschenswert .