Förderungen

HINWEIS: Diese Links erheben nicht den Anspruch, vollständig bzw. aktuell zu sein.

 

Richtlinie 2021

Richtlinie 2021 zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz.

Richtlinie 2021.pdf

 

 

Landesförderung Alternativenergieanlagen Burgenland

Biomasseverband.pdf 

 

 

Weitere Links:

Land Burgenland 
Umweltförderung Bund

 

 

nicht mehr aktuell:

BEA

Förderung von Alternativenergieanlagen:


Ab 1. Juli 2008 wurde die Förderung für Alternative Energieanlagen geändert. Die Burgenländische Energie Agentur (BEA) hat eine Richtlinie erarbeitet, nach der nun die Vergabe der Förderungen gehandhabt wird.

Ziel der Burgenländischen Energieagentur (BEA) ist die Förderung des sinnvollen Einsatzes von Energie im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich, wodurch ein Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung und eine gesunde Entwicklung des Lebensraumes erreicht werden soll.

Darüber hinaus ist es die Aufgabe der BEA, die Energieförderung, die Energieforschung sowie die Nutzung neuer Technologien, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung heimischer, regenerierbarer Energie sowie die Rückgewinnung von Energie initiiert, beratend, begleitend und finanziell zu unterstützen.

Im Vordergrund steht die rationelle Energieverwendung und der effiziente Energieeinsatz sowie die gezielte Förderung der Erzeugung und Verwendung von erneuerbaren Energieträgern.

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

Umfassende Information in Form von Veranstaltungen sowie durch Herausgabe und Verbreitung von Informationsschriften über die sinnvolle Verwendung von Energie und über die Einsatzmöglichkeiten energiesparender Technologien,

Ideelle und finanzielle Förderung von Projekten zur Einsparung von Energie oder der Erzeugung und des Einsatzes von erneuerbarer Energie,

Unterstützung bestehender Einrichtungen, deren Zielsetzung mit jener der BEA übereinstimmt,

Unterstützung von Gemeinden und anderen öffentlicher Stellen in Energiefragen,

Planung, Koordination und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsver-anstaltungen für Energieverbraucher, Dienstleistungsanbieter, Bauträger und öffentlicher Einrichtungen,

Planung, Koordination  sowie die Durchführung und Qualitätskontrolle von Energieberatungen,

Initiieren, Durchführen und Begleiten von Forschungs- und Pilotprojekten, zum Beispiel in den Bereichen Bauphysik und gesundes Wohnen, Energietechnik, erneuerbarer Energie und Energiewirtschaft, z.B. Sonnenenergie- und Tageslichtnutzung,

Aufbau und Weitergabe von wissenschaftlichem Know-how in allen Fachbereichen und Dienstleistungssparten der BEA,

Beitritt und Mitwirkung bei Vereinigungen, die sich in den Aufgabenbereichen der BEA betätigen.

 

Förderung & Finanzierung - Alternativenergieanlagen

Die Burgenländische Energieagentur ist seit 1.7.2008 mit der Abwicklung der Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher bei der BEA – Burgenländischen Energieagentur persönlich oder per Post zubringen.  

Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:

INFO-Hotline: 05/9010/8787
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von  08:00 bis 12:00 Uhr

Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen!

 


 

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.

 
 Warmwasserwärmepumpen
 Grundbetrag: 300,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 600,-
 
 Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung
 Grundbetrag: 800,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 1.400,-
 
 Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe)
 Grundbetrag: 1.500,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
 
 Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)
 Grundbetrag: 1.500.-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
 
 Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)
 Grundbetrag: 800.-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 1600.-
 
 Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung
 Grundbetrag: 1.400,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 2.200,-
 
 Hauszentralheizung über Biomasse
 Grundbetrag: 1.500,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
 
 Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie
 Grundbetrag: 500,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 1.600,-
 
 Fernwärmeanschlüsse
 Grundbetrag: 1.500,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 2.600.-
 
 Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
 Grundbetrag: 900,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 2.000,-
 
 Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
 Grundbetrag: 900,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 1.200,-
 
 Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen
 Grundbetrag: 100,-
 Maximal mögliche Förderhöhe: 500,-
 
 Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.

 


 

Das Ergebnis von neun Landesregierungen:

Neun verschiedene Landesregierungen bedeuten auch neun verschiedene Auslegungen und Handhabungen der betreffenden Richtlinien und Gesetze.
Einheitliche Richtlinien und Gesetze, die für ganz Österreich gelten, wären daher wünschenswert .

 

 Ombudsfrau