Feuerstätten-Austausch
Wann ist eine Sanierung fällig:
Wird eine Feuerstätte, die an einem alten Ziegelrauchfang angeschlossen
ist, gegen eine neue, moderne Feuerstätte getauscht, ist in den meisten
Fällen auch der Fang eine Sanierung zu unterziehen.
Moderne Feuerstätten haben eine andere Abgas-Charakteristik und andere
Betriebsweisen und Laufzeiten wie Altanlagen.
Dadurch, dass die Abgastemperaturen bei modernen Feuerstätten immer
geringer werden, weil diese einen besseren Wirkungsgrad erzielen (und dadurch
natürlich auch weniger Brennstoff verbrauchen), müssen im Gegensatz
dazu die Rauch- u. Abgasfänge immer geringeren Temperaturen widerstehen
können - also feuchteunempfindlich (FU) ausgeführt
sein. Der Fang muß daher an die neuen Gegebenheiten angepasst werden und
der jeweiligen Feuerstätte entsprechend saniert werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Fang zu
sanieren:
Ausschleifen und Thermoschale:
Dabei handelt es sich um die kostengünstigsten Varianten, bei denen durch
das Aufbringen eines neuen ÖN-geprüften Innenputzes der Fang saniert
wird. Beim "Ausschleifen" werden die undichten Fugen wieder aufgedichtet und
eine dünne Schicht Innenputz wird eingebracht, bei der "Thermoschale" (die
bessere Qualität) wird zusätzlich eine hochwärmedämmende,
glatte Oberfläche und ein runder, strömungsgünstiger Querschnitt
hergestellt. Zusätzlich wird noch eine hitzebeständige
Säureschutzglasur aufgetragen. Falls der vorhandene Querschnitt nicht
ausreichend ist, kann in den meisten Fällen der Querschnitt
vergrößert werden, damit nach dem Aufziehen des Innenputzes der
Querschnitt nicht zu klein ist.
Diese Varianten halten in der Regel bei angemessener Feuerstätten-Bedienung um die 10 Jahre, danach ist der Vorgang zu wiederholen. Es stellt also keine Dauerlösung dar und ist auch NICHT feuchteunempfindlich - daher besteht immer noch eine mögliche Versottungsgefahr.
Daher wendet man sie in der Regel nur mehr bei Feuerstätten mit hohen Abgastemperaturen (also alten Feuerstätten) an.
Einziehen eines Einsatzrohres:
Hier wird durch das Einziehen eines Einsatzrohres der Fang saniert. Solche Einsatzrohre können aus Schamotte, Keramik, Edelstahl oder bei Brennwert-Heizungen aus Kunststoff oder Aluminium/Silizium bestehen. Welcher Werkstoff verwendet wird, hängt von der anzuschließenden Feuerstätte ab. Falls der vorhandene Querschnitt nicht ausreichend ist, kann in den meisten Fällen der Querschnitt vergrößert werden, damit das neue Einsatzrohr Platz hat.
Da diese Varianten (bis auf Schamotte) feuchteunempfindlich ausgeführt sind, stellen diese Sanierungen langlebige Dauerlösungen dar. Sie sind zwar kostenintensiver, sind aber bei den heutigen modernen Feuerstätten unbedingt erforderlich.
Dadurch, dass die Abgastemperaturen bei modernen Feuerstätten immer
geringer werden, weil diese einen besseren Wirkungsgrad erzielen (und dadurch
natürlich auch weniger Brennstoff verbrauchen), müssen im Gegensatz
dazu die Rauch- u. Abgasfänge immer geringeren Temperaturen widerstehen
können - also feuchteunempfindlich (FU) ausgeführt
sein.
Findet im Fang eine saure Kondensation statt, kann das die Lebensdauer der verwendeten Werkstoffe und Materialen verkürzen.
Bei Sanierung von Abgasanlagen ist auch zu beachten:
• Reinigungsöffnungen nach der Sanierung:
Bestehende Reinigungsöffnungen müssen erhalten bleiben und dürfen nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Rauchfangkehrers entfallen.
Und für das ausführende Unternehmen gilt es, den
Einführungswinkel für Kehrgeräte von mind. 45° bei der
Revisionsöffnung zu beachten !
Keiler für Rauchfangsanierung sind wieder unterwegs
!
Mit teilweise grenzwertigen Aussagen werden Betreiber von Heizungsanlagen verunsicherten, indem Ihnen gesagt wird, das es ohne eine Sanierung des Rauchfanges ein „Heizverbot“ geben wird.
- Vergessen Sie „Aktionspreise“, „Messepreise“, „Einmalige Gelegenheiten“ oder sonstige Angebote, die Sie zu einem sofortigen und unüberlegten Geschäftsabschluß hinreißen lassen.
- Hohlen Sie sich in aller Ruhe ein zweit- oder dritt- Angebot anderer Firmen zum Vergleich ein.
- Seriöse Firmen machen keine Telefonwerbung und keine Geschäfte übers Telefon oder über den Gartenzaun, weil sie „Gerade zufällig in dieser Woche in der Gegend sind“.
- Fragen Sie nach der Befähigung und Gewerbeberechtigung des jenigen Unternehmen. Informationen zu einer Firma kann man zb. im „Firmen A-Z“ der WKO nachprüfen.
- Geben Sie sich ein paar Tage Bedenkzeit für das vorgelegte Angebot und unterschreiben Sie nicht gleich.
- Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren Rauchfangkehrermeister, der kennt Ihre Rauchfangsituation vor Ort.
- Lassen Sie sich alle Zusagen und Preise (zum Beispiel über die Art, Ausführung und Dauer der Sanierung, Fangdurchmesser, verwendetes Material, Entsorgung des Bauschuttes, usw.) schriftlich geben! Sie können zb. über das Gespräch auch ein eigenes Beratungsprotokoll anfertigen, das Sie vom Berater unterzeichnen lassen.
- Vorsicht, wohin Sie Ihr Geld überweisen: zb. ins Ausland ? Auf das
private Konto des Beraters ? Und immer nur mit einer
Rechnung bezahlen. Barzahlung nur mit Rechnung ! Ohne eine Rechnung
wird ein Anspruch auf Garantie und Gewährleistung schwer durchzusetzen
sein.
Nicht vergessen: Veranlassen Sie zeitnah nach der Sanierung
des Fanges die Begutachtung durch den zuständigen Rauchfangkehrermeister.
Bedenken Sie - sollten Mängel vorhanden sein, können Sie nur
reklamieren, solange es das ausführende Unternehmen gibt !